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   EuG, 23.01.2014 - T-513/12   

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https://dejure.org/2014,332
EuG, 23.01.2014 - T-513/12 (https://dejure.org/2014,332)
EuG, Entscheidung vom 23.01.2014 - T-513/12 (https://dejure.org/2014,332)
EuG, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - T-513/12 (https://dejure.org/2014,332)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    NCL / HABM (NORWEGIAN GETAWAY)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke NORWEGIAN GETAWAY - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • EU-Kommission

    NCL Corporation Ltd gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

    [fremdsprachig] Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke NORWEGIAN GETAWAY - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschreibendes Wortzeichen "Norwegian Getaway" für die Veranstaltung von Kreuzfahrten; Aufhebungsklage der Anmelderin gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei unmittelbarem Hinweis auf die in Anspruch genommene Dienstleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschreibendes Wortzeichen "Norwegian Getaway" für die Veranstaltung von Kreuzfahrten; unbegründete Aufhebungsklage der Anmelderin gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei unmittelbarem Hinweis auf die in Anspruch genommene Dienstleistung

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Beschreibendes Wortzeichen "Norwegian Getaway" für die Veranstaltung von Kreuzfahrten; unbegründete Aufhebungsklage der Anmelderin gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei unmittelbarem Hinweis auf die in Anspruch genommene Dienstleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Gemeinschaftsmarkeneintragung des Wortzeichens NORWEGIAN GETAWAY für Veranstaltung von Kreuzfahrten

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    NCL / HABM (NORWEGIAN GETAWAY)

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke NORWEGIAN GETAWAY - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 23.01.2014 - T-513/12
    Diese Vorschrift verfolgt somit das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass solche Zeichen oder Angaben von allen frei verwendet werden können (Urteil des Gerichtshofs vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg. 2003, I-12447, Rn. 31; Urteile des Gerichts vom 27. Februar 2002, Ellos/HABM [ELLOS], T-219/00, Slg. 2002, II-753, Rn. 27, und vom 7. Juli 2011, Cree/HABM [TRUEWHITE], T-208/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 12).

    Außerdem werden Zeichen oder Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der Ware oder Dienstleistung dienen können, für die die Eintragung beantragt wird, gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, damit zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteile HABM/Wrigley, oben in Rn. 15 angeführt, Rn. 30, und TRUEWHITE, oben in Rn. 15 angeführt, Rn. 13).

    Im Übrigen genügt es für die Zurückweisung einer Anmeldung nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 durch das HABM, dass das in Rede stehende Zeichen zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (Urteil des Gerichtshofs HABM/Wrigley, oben in Rn. 15 angeführt, Rn. 32; vgl. auch entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99 P, Slg. 2004, I-1619, Rn. 97).

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es genügt, dass ein Zeichen beschreibend benutzt werden kann, damit es unter das absolute Eintragungshindernis des Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 fällt (Urteile HABM/Wrigley, oben in Rn. 15 angeführt, Rn. 32, und Koninklijke KPN Nederland, oben in Rn. 19 angeführt, Rn. 97).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus EuG, 23.01.2014 - T-513/12
    Im Übrigen genügt es für die Zurückweisung einer Anmeldung nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 durch das HABM, dass das in Rede stehende Zeichen zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (Urteil des Gerichtshofs HABM/Wrigley, oben in Rn. 15 angeführt, Rn. 32; vgl. auch entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99 P, Slg. 2004, I-1619, Rn. 97).

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es genügt, dass ein Zeichen beschreibend benutzt werden kann, damit es unter das absolute Eintragungshindernis des Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 fällt (Urteile HABM/Wrigley, oben in Rn. 15 angeführt, Rn. 32, und Koninklijke KPN Nederland, oben in Rn. 19 angeführt, Rn. 97).

  • EuG, 22.06.2005 - T-19/04

    Metso Paper Automation / HABM (PAPERLAB) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

    Auszug aus EuG, 23.01.2014 - T-513/12
    Insoweit genügt der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung die Eintragungsfähigkeit eines Zeichens als Gemeinschaftsmarke auf der Grundlage der einschlägigen Unionsregelung zu beurteilen ist (Urteile des Gerichts vom 27. Februar 2002, Streamserve/HABM [STREAMSERVE], T-106/00, Slg. 2002, II-723, Rn. 47, vom 22. Juni 2005, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], T-19/04, Slg. 2005, II-2383, Rn. 37, und vom 14. September 2009, Lange Uhren/HABM [Geometrische Felder auf dem Ziffernblatt einer Uhr], T-152/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 108).
  • EuG, 21.11.2013 - T-313/11

    Heede / HABM (Matrix-Energetics) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 23.01.2014 - T-513/12
    Aus dem Wortlaut von Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 geht nämlich eindeutig hervor, dass ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen ist, wenn nur eines der dort genannten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (Urteil des Gerichtshofs vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, Slg. 2002, I-7561, Rn. 29, und Urteil des Gerichts vom 21. November 2013, Heede/HABM [Matrix-Energetics], T-313/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 68).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus EuG, 23.01.2014 - T-513/12
    Aus dem Wortlaut von Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 geht nämlich eindeutig hervor, dass ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen ist, wenn nur eines der dort genannten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (Urteil des Gerichtshofs vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, Slg. 2002, I-7561, Rn. 29, und Urteil des Gerichts vom 21. November 2013, Heede/HABM [Matrix-Energetics], T-313/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 68).
  • EuG, 27.02.2002 - T-106/00

    Streamserve / HABM (STREAMSERVE)

    Auszug aus EuG, 23.01.2014 - T-513/12
    Insoweit genügt der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung die Eintragungsfähigkeit eines Zeichens als Gemeinschaftsmarke auf der Grundlage der einschlägigen Unionsregelung zu beurteilen ist (Urteile des Gerichts vom 27. Februar 2002, Streamserve/HABM [STREAMSERVE], T-106/00, Slg. 2002, II-723, Rn. 47, vom 22. Juni 2005, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], T-19/04, Slg. 2005, II-2383, Rn. 37, und vom 14. September 2009, Lange Uhren/HABM [Geometrische Felder auf dem Ziffernblatt einer Uhr], T-152/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 108).
  • EuG, 14.09.2009 - T-152/07

    'Lange Uhren / HABM (Champs géométriques sur le cadran d''une montre)' -

    Auszug aus EuG, 23.01.2014 - T-513/12
    Insoweit genügt der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung die Eintragungsfähigkeit eines Zeichens als Gemeinschaftsmarke auf der Grundlage der einschlägigen Unionsregelung zu beurteilen ist (Urteile des Gerichts vom 27. Februar 2002, Streamserve/HABM [STREAMSERVE], T-106/00, Slg. 2002, II-723, Rn. 47, vom 22. Juni 2005, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], T-19/04, Slg. 2005, II-2383, Rn. 37, und vom 14. September 2009, Lange Uhren/HABM [Geometrische Felder auf dem Ziffernblatt einer Uhr], T-152/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 108).
  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus EuG, 23.01.2014 - T-513/12
    Im Übrigen kann sich die Klägerin in diesem Zusammenhang nicht auf Rn. 64 des Urteils des Gerichtshofs vom 13. September 2007, 11 Ponte Finanziaria/HABM (C-234/06 P, Slg. 2007, I-7333), berufen.
  • EuG, 27.02.2002 - T-219/00

    Ellos / HABM (ELLOS)

    Auszug aus EuG, 23.01.2014 - T-513/12
    Diese Vorschrift verfolgt somit das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass solche Zeichen oder Angaben von allen frei verwendet werden können (Urteil des Gerichtshofs vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg. 2003, I-12447, Rn. 31; Urteile des Gerichts vom 27. Februar 2002, Ellos/HABM [ELLOS], T-219/00, Slg. 2002, II-753, Rn. 27, und vom 7. Juli 2011, Cree/HABM [TRUEWHITE], T-208/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 12).
  • EuG, 28.01.2004 - T-146/02

    Deutsche SiSi-Werke / HABM (Sachet tenant debout)

    Auszug aus EuG, 23.01.2014 - T-513/12
    Denn nach der Systematik von Art. 7 der Verordnung Nr. 207/2009 kann die Benutzung eines Zeichens nur im Rahmen von Abs. 3 dieses Artikels berücksichtigt werden, um das Vorliegen einer erlangten Unterscheidungskraft darzutun (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 28. Januar 2004, Deutsche SiSi-Werke/HABM [Standbeutel], T-146/02 bis T-153/02, Slg. 2004, II-447, Rn. 43).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

  • EuGH, 12.07.2012 - C-311/11

    Smart Technologies / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

  • EuG, 27.02.2002 - T-34/00

    Eurocool Logistik / HABM (EUROCOOL)

  • EuG, 07.07.2011 - T-208/10

    Cree / HABM (TRUEWHITE)

  • EuG, 25.11.2015 - T-223/14

    Ewald Dörken / OHMI - Schürmann (VENT ROLL) - Gemeinschaftsmarke -

    Nach ständiger Rechtsprechung genügt es nämlich, dass ein Zeichen beschreibend benutzt werden kann, damit es unter das absolute Eintragungshindernis des Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 fällt (vgl. Urteile vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, Slg, EU:C:2011:139, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 23. Januar 2014, NCL/HABM [NORWEGIAN GETAWAY], T-513/12, EU:T:2014:24, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 16.04.2015 - T-319/14

    Drogenhilfe Köln Projekt / HABM (Rauschbrille) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung

    Damit ein Zeichen unter das absolute Eintragungshindernis im Sinne des Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 fällt, genügt es schließlich, dass es beschreibend verwendet werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, oben in Rn. 14 angeführt, EU:C:2011:139, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 23. Januar 2014, NCL/HABM [NORWEGIAN GETAWAY], T-513/12, EU:T:2014:24, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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