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   EuG, 23.03.2012 - T-535/11   

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Wird zitiert von ...  

  • EuG, 27.11.2012 - T-672/11  
    Bezüglich des Antrags auf Feststellung, dass die Europäische Union "für die Einhaltung der Regeln (gegeben durch das ... Parlament und den Rat für die Finanzierung der politischen Parteien auf europäischer Ebene) [zuständig ist]", ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht nicht befugt ist, Feststellungsurteile zu fällen (Beschlüsse des Gerichts vom 25. Oktober 2011, DMA Die Marketing Agentur und Hofmann/Österreich, T-472/11, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 10, und vom 23. März 2012, Altner/Kommission, T-535/11, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 12).

    Schließlich genügt zu dem Antrag, die Rechtssache gemäß Art. 256 Abs. 3 AEUV an den Gerichtshof zu verweisen, die Feststellung, dass die vorliegende Klage nicht den Charakter eines Vorabentscheidungsersuchens hat, auf das sich dieser Artikel bezieht (vgl. in diesem Sinne Beschluss Altner/Kommission, Randnr. 12).

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