Rechtsprechung
EuG, 24.05.2011 - T-176/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Government of Gibraltar / Kommission
- EU-Kommission
Government of Gibraltar gegen Europäische Kommission.
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Government of Gibraltar / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Government of Gibraltar / Kommission
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 6. Mai 2009 - Government of Gibraltar/Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/95/EG der Kommission vom 12. Dezember 2008 gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Verabschiedung einer zweiten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biografischen ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
Verfahrensgang
- EuG, 24.05.2011 - T-176/09
- EuGH, 12.07.2012 - C-407/11
Wird zitiert von ... (3)
- EuG, 10.09.2014 - T-354/13
Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks / Kommission - Nichtigkeitsklage - …
Es wäre nämlich mit einer geordneten Rechtspflege und dem Erfordernis der Prozessökonomie unvereinbar, wenn der Kläger eine weitere Klage erheben müsste (vgl. Beschluss vom 24. Mai 2011, Government of Gibraltar/Kommission, T-176/09, EU:T:2011:239, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).Nach ständiger Rechtsprechung ist jedoch für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Klage auf den Zeitpunkt der Klageerhebung abzustellen (vgl. Beschluss Government of Gibraltar/Kommission, oben in Rn. 34 angeführt, EU:T:2011:239, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Folglich kann einem Kläger eine Anpassung seiner Anträge und Klagegründe in der Weise, dass sie auf neue, während des Verfahrens aufgetretene Handlungen gerichtet sind, nur insoweit gestattet werden, als sein Antrag auf Nichtigerklärung der ursprünglich angefochtenen Handlung selbst zum Zeitpunkt seiner Stellung zulässig gewesen ist (vgl. Beschluss Government of Gibraltar/Kommission, oben in Rn. 34 angeführt, EU:T:2011:239, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 01.02.2016 - T-142/14
SolarWorld u.a. / Rat
Deuxièmement, il s'agit de l'hypothèse selon laquelle le Tribunal a rejeté comme irrecevable un recours dirigé contre l'inscription d'un site comme site d'importance communautaire à l'annexe d'une directive dans la mesure où l'inscription étendait ce site aux eaux territoriales de Gibraltar, au motif que l'annulation aurait nécessité de modifier la superficie du site d'importance communautaire et, donc, la substance de la décision d'inscription (ordonnance du 24 mai 2011, Government of Gibraltar/Commission, T-176/09, EU:T:2011:239, points 38 à 41, confirmée par ordonnance du 12 juillet 2012, Government of Gibraltar/Commission, C-407/11 P, EU:C:2012:464, points 30 à 35). - EuG, 23.05.2014 - T-141/14
SolarWorld u.a. / Rat
Zweitens geht es um den Fall, in dem das Gericht eine Klage gegen die Eintragung eines Gebiets als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung im Anhang einer Richtlinie als unzulässig abgewiesen hat, soweit die Aufnahme dieses Gebiet auf Hoheitsgewässer von Gibraltar ausgeweitet hätte, da die Nichtigerklärung eine Veränderung der Fläche des Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung erfordert hätte und somit die Substanz der Entscheidung über die Aufnahme geändert hätte (Beschluss vom 24. Mai 2011, Government of Gibraltar/Kommission, T-176/09, EU:T:2011:239, Rn. 38 bis 41, bestätigt durch Beschluss vom 12. Juli 2012, Government of Gibraltar/Kommission, C-407/11 P, EU:C:2012:464, Rn. 30 bis 35).