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   EuG, 26.11.2003 - T-222/02   

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https://dejure.org/2003,4747
EuG, 26.11.2003 - T-222/02 (https://dejure.org/2003,4747)
EuG, Entscheidung vom 26.11.2003 - T-222/02 (https://dejure.org/2003,4747)
EuG, Entscheidung vom 26. November 2003 - T-222/02 (https://dejure.org/2003,4747)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Wortmarke ROBOTUNITS - Absolute Eintragungshindernisse - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Beschreibender Charakter

  • Europäischer Gerichtshof

    HERON Robotunits / HABM (ROBOTUNITS)

  • EU-Kommission PDF

    HERON Robotunits GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Gemeinschaftsmarke - Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke - Absolute Eintragungshindernisse - Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können - Wortzeichen ROBOTUNITS - (Verordnung Nr. 40/94 ...

  • EU-Kommission

    HERON Robotunits GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

    Gemeinschaftsmarke , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Eintragung des Wortzeichens ROBOTUNITS als Gemeinschaftswortmarke durch das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt; Beschreibende Wirkung des Wortzeichens ROBOTUNITS hinsichtlich der Verwendung der Waren zum Bau von automatisierten und programmierten ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke Art. 7 Abs. 1 Buchst. c; ; Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die ... Gemeinschaftsmarke Art. 7 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    HERON Robotunits / HABM (ROBOTUNITS)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Nichtigerklärung der Entscheidung R 1095/2000-1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 6. Mai 2002, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers zurückgewiesen wurde, mit der dieser die ...

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2004, 324
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus EuG, 26.11.2003 - T-222/02
    Der Gerichtshof sei, was das Bestehen eines konkreten, aktuellen und ernsthaften Freihaltebedürfnisses anbelange, im Urteil Procter & Gamble/HABM von dem Standpunkt abgerückt, den er in seinem Urteil vom 4. Mai 1999 in den Rechtssachen C-108/97 und C-109/97 (Windsurfing Chiemsee, Slg. 1999, I-2779) eingenommen habe, da er im Urteil Procter & Gamble/HABM gar nicht mehr auf ein mögliches Freihaltebedürfnis abgestellt habe.

    Das Argument der Klägerin, der Gerichtshof sei im Urteil Procter & Gamble/HABM in Bezug auf das Bestehen eines Freihaltebedürfnisses von seinem Urteil Windsurfing Chiemsee abgerückt, greift nicht durch.

    Denn der Gerichtshof hat den Standpunkt, den er im Urteil Windsurfing Chiemsee eingenommen hatte, in seinem Urteil vom 8. April 2003 in den Rechtssachen C-53/01 bis C-55/01 (Linde u. a., Slg. 2003, I-0000, Randnrn. 73 und 74) ausdrücklich bestätigt.

  • EuG, 07.06.2001 - T-359/99

    DKV / OHMI (EuroHealth)

    Auszug aus EuG, 26.11.2003 - T-222/02
    Unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichts vom 7. Juni 2001 in der Rechtssache T-359/99 (DKV/HABM [EuroHealth], Slg. 2001, II-1645) führt sie aus, dass ein Zeichen oder eine Angabe nur dann als beschreibend angesehen werden könne, wenn der beschreibende Bezug für die betroffenen Verkehrskreise sofort und ohne weiteres Nachdenken erkennbar sei.
  • EuG, 12.12.2002 - T-247/01

    eCopy / OHMI (ECOPY)

    Auszug aus EuG, 26.11.2003 - T-222/02
    Demnach kann die Rüge, dass die Entscheidung einer Beschwerdekammer rechtswidrig sei, auf die Geltendmachung neuer Tatsachen vor dem Gericht nur gestützt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Beschwerdekammer diese Tatsachen im Verwaltungsverfahren von Amts wegen hätte berücksichtigen müssen, bevor sie eine Entscheidung erließ (Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache T-247/01, eCopy/HABM [ECOPY], Slg. 2002, II-5301, Randnr. 46).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus EuG, 26.11.2003 - T-222/02
    Dazu habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-383/99 P (Procter & Gamble/HABM, Slg. 2001, I-6251) klar ausgeführt, dass es bei aus mehreren Wörtern bestehenden Marken immer nur auf das aus den Wörtern gebildete Ganze ankomme.
  • EuG, 20.03.2002 - T-356/00

    DaimlerChrysler / OHMI (CARCARD)

    Auszug aus EuG, 26.11.2003 - T-222/02
    Unter Berufung auf das Urteil des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-356/00, DaimlerChrysler/HABM [CARCARD], Slg. 2002, II-1963, Randnr. 40) vertritt sie die Auffassung, dass eine solche Verwendung unter mehreren möglichen Verwendungen nicht ausreiche, um das Wortzeichen als beschreibend zu qualifizieren, da es sich nicht um eine technische Funktion der fraglichen Waren handele.
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus EuG, 26.11.2003 - T-222/02
    Denn der Gerichtshof hat den Standpunkt, den er im Urteil Windsurfing Chiemsee eingenommen hatte, in seinem Urteil vom 8. April 2003 in den Rechtssachen C-53/01 bis C-55/01 (Linde u. a., Slg. 2003, I-0000, Randnrn. 73 und 74) ausdrücklich bestätigt.
  • EuG, 06.10.1999 - T-123/97

    Salomon / Kommission

    Auszug aus EuG, 26.11.2003 - T-222/02
    Die Rechtmäßigkeit eines Gemeinschaftsrechtsakts ist nach ständiger Rechtsprechung nach dem Sachverhalt und der Rechtslage zu beurteilen, die bei Erlass des Aktes bestanden (Urteile des Gerichts vom 6. Oktober 1999 in der Rechtssache T-123/97, Salomon/Kommission, Slg. 1999, II-2925, Randnr. 48, und vom 14. Mai 2002 in der Rechtssache T-126/99, Graphischer Maschinenbau/Kommission, Slg. 2002, II-2427, Randnr. 33).
  • EuG, 20.03.2002 - T-355/00

    DaimlerChrysler / OHMI (TELE AID)

    Auszug aus EuG, 26.11.2003 - T-222/02
    Daher ist für die Zwecke der Anwendung von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung Nr. 40/94 auf der Grundlage einer bestimmten Bedeutung des fraglichen Wortzeichens zu prüfen, ob aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise ein hinreichend direkter und konkreter Zusammenhang zwischen dem Zeichen und den Kategorien von Waren oder Dienstleistungen besteht, für die die Eintragung beantragt wird (Urteil CARCARD, Randnr. 28, und Urteil des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-355/00, DaimlerChrysler/HABM [TELE AID], Slg. 2002, II-1939, Randnr. 28).
  • EuG, 14.05.2002 - T-126/99

    Graphischer Maschinenbau / Kommission

    Auszug aus EuG, 26.11.2003 - T-222/02
    Die Rechtmäßigkeit eines Gemeinschaftsrechtsakts ist nach ständiger Rechtsprechung nach dem Sachverhalt und der Rechtslage zu beurteilen, die bei Erlass des Aktes bestanden (Urteile des Gerichts vom 6. Oktober 1999 in der Rechtssache T-123/97, Salomon/Kommission, Slg. 1999, II-2925, Randnr. 48, und vom 14. Mai 2002 in der Rechtssache T-126/99, Graphischer Maschinenbau/Kommission, Slg. 2002, II-2427, Randnr. 33).
  • EuG, 16.02.2000 - T-122/99

    'Procter & Gamble / OHMI (Forme d''un savon)'

    Auszug aus EuG, 26.11.2003 - T-222/02
    Dazu ist auch darauf zu verweisen, dass die Gemeinschaftsmarke es laut der ersten Begründungserwägung der Verordnung Nr. 40/94 den Unternehmen ermöglichen soll, "ihre Waren oder Dienstleistungen in der gesamten Gemeinschaft ohne Rücksicht auf Grenzen [zu] kennzeichnen", und dass die in den Mitgliedstaaten bereits vorliegenden Eintragungen einen Umstand darstellen, der für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke lediglich berücksichtigt werden kann, ohne entscheidend zu sein (Urteile des Gerichts vom 16. Februar 2000 in der Rechtssache T-122/99, Procter & Gamble/HABM [Form einer Seife], Slg. 2000, II-265, Randnrn.
  • EuG, 27.02.2002 - T-34/00

    Eurocool Logistik / HABM (EUROCOOL)

  • EuG, 05.12.2000 - T-32/00

    Messe München / HABM (electronica)

  • EuG, 22.06.2005 - T-19/04

    Metso Paper Automation / HABM (PAPERLAB) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

    24 Unter Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung Nr. 40/94 fallen solche Zeichen und Angaben, die im normalen Sprachgebrauch nach dem Verständnis des angesprochenen Publikums die angemeldete Ware oder Dienstleistung entweder unmittelbar oder durch Hinweis auf eines ihrer wesentlichen Merkmale bezeichnen können (Urteil Procter & Gamble/HABM, Randnr. 39, und Urteil des Gerichts vom 26. November 2003 in der Rechtssache T-222/02, Robotunits/HABM [ROBOTUNITS], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 34).
  • EuG, 15.03.2006 - T-129/04

    'Develey / HABM (Forme d''une bouteille en plastique)' - Gemeinschaftsmarke -

    Solche Eintragungen können demnach bei der Beurteilung der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke in die Prüfung mit einbezogen werden (Urteil des Gerichts vom 26. November 2003 in der Rechtssache T-222/02, HERON Robotunits/HABM [ROBOTUNITS], Slg. 2003, II-4995, Randnr. 52).
  • EuG, 20.07.2004 - T-311/02

    Lissotschenko und Hentze / HABM (LIMO) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    41 Da alle beanspruchten Waren der Klassen 9 und 10 sich an einen spezialisierten Verbraucher richten, dem das Zeichen LIMOS als Abkürzung von "Laser Intensity Modulation System" im Bereich dieser Waren, die in ein solches System integriert werden können, bekannt sein kann, und da die Kläger nichts Gegenteiliges vorgebracht haben, ist das Zeichen hinsichtlich einer der möglichen Bestimmungen der betreffenden Waren als beschreibend anzusehen, die von den maßgeblichen Verkehrskreisen bei ihrer Entscheidung berücksichtigt werden kann und die deshalb ein wesentliches Merkmal darstellt (in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 26. November 2003 in der Rechtssache T-222/02, HERON Robotunits/HABM [ROBOTUNITS], Slg. 2003, II-0000, Randnr. 44).
  • EuG, 17.01.2006 - T-398/04

    Henkel / OHMI (Tablette rectangulaire rouge und blanc avec un noyau ovale bleu) -

    Diese Eintragungen können bei der Beurteilung der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke in die Prüfung mit einbezogen werden (vgl. in Bezug auf eine Wortmarke Urteil des Gerichts vom 26. November 2003 in der Rechtssache T-222/02, HERON Robotunits/HABM [ROBOTUNITS], Slg. 2003, II-4995, Randnr. 52, und in Bezug auf eine dreidimensionale Marke Urteil des Gerichts vom 24. November 2004 in der Rechtssache T-393/02, Henkel/HABM [Form einer weißen und transparenten Flasche], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 46).
  • EuG, 12.01.2005 - T-334/03

    Deutsche Post EURO EXPRESS / HABM (EUROPREMIUM) - Gemeinschaftsmarke -

    Die Beschwerdekammer hat jedoch, nachdem sie in der angefochtenen Entscheidung festgestellt hat, dass die Vorsilbe "euro" als Hinweis auf die Herkunft der fraglichen Waren und Dienstleistungen zu verstehen sei, keinerlei Begründung für die Auffassung gegeben, dass die Herkunft ein wesentliches Merkmal der den Gegenstand der Markenanmeldung bildenden Waren und Dienstleistungen sei, das die angesprochenen Verkehrskreise bei ihrer Auswahlentscheidung berücksichtigen würden (vgl. in diesem Sinne Urteil ELLOS, zitiert oben in Randnr. 28, Randnr. 42, und Urteil des Gerichts vom 26. November 2003 in der Rechtssache T-222/02, HERON Robotunits/HABM [ROBOTUNITS], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 44) und das es ihnen erlauben würde, sofort und ohne weiteres Nachdenken einen konkreten und direkten Zusammenhang mit diesen Waren und Dienstleistungen herzustellen.
  • EuG, 08.06.2005 - T-315/03

    Wilfer / HABM (ROCKBASS) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke ROCKBASS - Absolute

    Demnach kann die Rüge, dass die Entscheidung einer Beschwerdekammer rechtswidrig sei, auf die Geltendmachung neuer Tatsachen vor dem Gericht nur gestützt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Beschwerdekammer diese Tatsachen im Verwaltungsverfahren von Amts wegen hätte berücksichtigen müssen, bevor sie eine Entscheidung erließ (vgl. Urteil des Gerichts vom 26. November 2003 in der Rechtssache T-222/02, HERON Robotunits/HABM [ROBOTUNITS], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuG, 22.05.2008 - T-254/06

    Radio Regenbogen Hörfunk in Baden / HABM (RadioCom) - Gemeinschaftsmarke -

    Unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 fallen nämlich solche Zeichen und Angaben, die im normalen Sprachgebrauch nach dem Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise dazu dienen können, die Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, entweder unmittelbar oder durch Hinweis auf eines ihrer wesentlichen Merkmale zu beschreiben (Urteil des Gerichtshofs vom 29. April 2004, Procter & Gamble/HABM, C-468/01 P bis C-472/01 P, Slg. 2004, I-5141, Randnr. 39; Urteile des Gerichts vom 26. November 2003, HERON Robotunits/HABM [ROBOTUNITS], T-222/02, Slg. 2003, II-4995, Randnr. 34, MunichFinancialServices, oben in Randnr. 26 angeführt, Randnr. 26, und vom 22. Juni 2005, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], T-19/04, Slg. 2005, II-2383, Randnr. 24).
  • EuG, 08.03.2005 - T-32/03

    Leder & Schuh / OHMI - Schuhpark Fascies (JELLO SCHUHPARK)

    Jedenfalls kann nach ständiger Rechtsprechung das Urteil des Oberlandesgerichts München, ebenso wie das Urteil des Landgerichts München I, die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung nicht in Frage stellen, da sich diese nach der Sach- und Rechtslage richtet, die im Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Entscheidung bestand (Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache T-247/01, eCopy/HABM [ECOPY], Slg. 2002, II-5301, und vom 26. November 2003 in der Rechtssache T-222/02, HERON Robotunits/HABM [ROBOTUNITS], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 50).
  • EuG, 27.02.2015 - T-106/14

    Universal Utility International / HABM (Greenworld) - Gemeinschaftsmarke -

    Daher ist für die Anwendung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 auf der Grundlage einer bestimmten Bedeutung des fraglichen Wortzeichens zu prüfen, ob aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise ein hinreichend direkter und konkreter Zusammenhang zwischen dem Zeichen Greenworld und den Waren und Dienstleistungen besteht, für die die Eintragung beantragt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. November 2003, HERON Robotunits/HABM [ROBOTUNITS], T-222/02, Slg, EU:T:2003:315, Rn. 38, und TRUEWHITE, oben in Rn. 14 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 24.11.2004 - T-393/02

    Henkel / HABM () und transparent) - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke -

    In den Mitgliedstaaten bereits vorgenommene Eintragungen können demnach bei der Beurteilung der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke in die Prüfung mit einbezogen werden (Urteil des Gerichts vom 26. November 2003 in der Rechtssache T-222/02, HERON Robotunits/HABM [ROBOTUNITS], Slg. 2003, I-0000, Randnr. 52).
  • EuG, 15.02.2007 - T-204/04

    Indorata-Serviços e Gestão / HABM (HAIRTRANSFER) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung

  • EuG, 20.11.2007 - T-458/05

    Tegometall International / OHMI - Wuppermann (TEK) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 31.05.2006 - T-15/05

    'De Waele / HABM (Forme d''une saucisse)' - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale

  • EuG, 10.06.2008 - T-330/06

    Novartis / HABM (BLUE SOFT) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-273/05

    HABM / Celltech

  • EuG, 31.03.2004 - T-216/02

    Fieldturf / HABM (LOOKS LIKE GRASS... FEELS LIKE GRASS... PLAYS LIKE GRASS)

  • EuG, 15.05.2014 - T-366/12

    Katjes Fassin / HABM (Yoghurt- Gums) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 19.04.2016 - T-261/15

    Spirig Pharma / EUIPO (Daylong)

  • EuG, 09.07.2010 - T-85/08

    Exalation / HABM (Vektor-Lycopin) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 09.07.2009 - T-257/08

    Biotronik / HABM (BioMonitor) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2007 - C-301/05

    Wilfer / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke ROCKBASS -

  • EuG, 26.11.2008 - T-147/06

    En Route International / HABM (FRESHHH) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 23.09.2015 - T-633/13

    Reed Exhibitions / HABM (INFOSECURITY)

  • EuG, 07.11.2014 - T-567/12

    Kaatsu Japan / HABM (KAATSU)

  • EuG, 15.06.2010 - T-118/08

    Actega Terra / HABM (TERRAEFFEKT matt & gloss) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung

  • EuG, 09.02.2010 - T-113/09

    PromoCell bioscience alive / HABM (SupplementPack) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 09.03.2017 - T-400/16

    Maximum Play / EUIPO (MAXPLAY) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke

  • EuG, 13.01.2014 - T-475/12

    LaserSoft Imaging / HABM (WorkflowPilot) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 28.11.2017 - T-239/16

    Polskie Zdroje / EUIPO (perlage) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke

  • EuG, 22.03.2017 - T-430/16

    Intercontinental Exchange Holdings / EUIPO (BRENT INDEX)

  • EuG, 09.03.2017 - T-308/16

    Marsh / EUIPO (ClaimsExcellence) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke

  • EuG, 03.12.2015 - T-628/14

    Hewlett Packard Development Company / HABM (FORTIFY)

  • EuG, 29.11.2012 - T-171/11

    Hopf / HABM (Clampflex) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 27.05.2004 - T-61/03

    Irwin Industrial Tool / HABM (QUICK-GRIP)

  • EuG, 04.10.2018 - T-736/17

    Lincoln Global/ EUIPO (FLEXCUT)

  • EuG, 19.10.2017 - T-683/16

    Kuka Systems / EUIPO (MATRIX BODY SHOP) - Unionsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 19.10.2017 - T-87/17

    Kuka Systems / EUIPO (Matrix light)

  • BPatG, 17.04.2012 - 24 W (pat) 93/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "GLAMOUR QUEEN" - keine Unterscheidungskraft -

  • EuG, 04.06.2015 - T-140/14

    Bora Creations / HABM (gel nails at home) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 05.07.2012 - T-209/10

    Deutscher Ring / HABM (Deutscher Ring Sachversicherungs-AG) - Gemeinschaftsmarke

  • BPatG, 03.06.2004 - 25 W (pat) 202/02
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