Rechtsprechung
| EuG, 27.06.1991 - T-120/89 |
Volltextveröffentlichungen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- EuG, 27.06.1991 - T-120/89
- EuG, 08.11.1996 - T-120/89
Wird zitiert von ... (14)
- EuG, 13.12.1995 - T-481/93 ° Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1979 in den Rechtssachen 64/76 und 113/76, 167/78 und 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79, Dumortier frères u. a./Rat, Slg. 1979, 3091, Randnr. 11; Urteil des Gerichts vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache T-120/89, Stahlwerke Peine-Salzgitter/Kommission, Slg. 1991, II-279, Randnr. 92);.
- EuGH, 18.05.1993 - C-220/91
Kommission / Stahlwerke Peine-Salzgitter
Soweit es in seinem Urteil vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache T-120/89 entschieden hat, daß der ihm unterbreitete Sachverhalt einen Fehler darstellte, der hinreichend schwer war, um die Haftung der Gemeinschaft zu begründen, hat es das Recht über die Haftung der Gemeinschaft in einer Weise angewandt, die der Gerichtshof im Rahmen eines Rechtsmittels gegen dieses Urteil hinnehmen kann.1 Mit Rechtsmittelschrift, die am 3. September 1991 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften gemäß Artikel 49 des EGKS-Statuts des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache T-120/89 (Stahlwerke Peine-Salzgitter/Kommission, Slg. 1991, II-279) eingereicht und gerügt, daß dieses mehrere Entscheidungen der Kommission über Lieferquoten der Stahlwerke Peine-Salzgitter AG (Klägerin) in den Jahren 1985 bis 1988 für mit einem die Haftung der Gemeinschaft begründenden Fehler behaftet erklärt habe, entschieden habe, daß diese Entscheidungen der Klägerin einen unmittelbaren und besonderen Schaden verursacht hätten, und der Kommission den Grossteil der Kosten auferlegt habe.
- EuG, 14.09.1995 - T-480/93 177 Was das erforderliche Maß des Verschuldens betrifft, so haftet die Gemeinschaft nach ständiger Rechtsprechung, sofern die beanstandete Handlung ein Rechtssatz ist, der auf einer wirtschaftspolitischen Entscheidung beruht, nur dann, wenn eine hinreichend qualifizierte Verletzung einer höherrangigen, den einzelnen schützenden Rechtsnorm vorliegt (siehe Urteil des Gerichtshofes vom 2. Dezember 1971 in der Rechtssache 5/71, Zuckerfabrik Schöppenstedt/Rat, Slg. 1971, 975, Randnr. 11, und Urteil des Gerichts vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache T-120/89, Peine-Salzgitter/Kommission, Slg. 1991, II-279, Randnr. 74).
- EuG, 18.09.1995 - T-167/94 Da die Kommission es vorgezogen habe, sich ohne angemessene Begründung über diese Informationen hinwegzusetzen, sei die Haltung der Gemeinschaftsorgane falsch und unentschuldbar gewesen und habe eine flagrante Befugnisüberschreitung dargestellt, wobei sich die Erheblichkeit des Verstosses daraus ergebe, daß es sich bei den verletzten Grundsätzen um Grundrechte handele (Urteil des Gerichts vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache T-120/89, Stahlwerke Peine-Salzgitter/Kommission, Slg. 1991, II-279, Randnr. 111).
- EuG, 12.09.2007 - T-25/04
Staatliche Beihilfen - Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Belastungen durch …
Die Gemeinschaftsverträge haben eine einheitliche Rechtsordnung eingeführt (vgl. in diesem Sinne Gutachten 1/91 des Gerichtshofs vom 14. Dezember 1991, Slg. 1991, I-6079, Randnr. 21; Urteil des Gerichts vom 27. Juni 1991, Stahlwerke Peine-Salzgitter/Kommission, T-120/89, Slg. 1991, II-279, Randnr. 78), in deren Rahmen der EGKS-Vertrag - wie sich an Art. 305 Abs. 1 EG zeigt - eine spezifische, von den allgemeinen Regelungen des EG-Vertrags abweichende Regelung darstellte. - EuG, 31.03.2009 - T-405/06
Wettbewerb - Kartelle - Trägermarkt der Gemeinschaft - Entscheidung, mit der nach …
Mit den Gemeinschaftsverträgen wurde eine einheitliche Rechtsordnung eingeführt (vgl. in diesem Sinne Gutachten 1/91 des Gerichtshofs, Randnr. 21; Urteil des Gerichts vom 27. Juni 1991, Stahlwerke Peine-Salzgitter/Kommission, T-120/89, Slg. 1991, II-279, Randnr. 78), in deren Rahmen der EGKS-Vertrag - wie sich an Art. 305 Abs. 1 EG zeigt - eine spezifische, von den allgemeinen Regelungen des EG-Vertrags abweichende Regelung darstellte. - EuG, 01.07.2009 - T-24/07
Wettbewerb - Kartelle - Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl - Entscheidung, …
Zweitens wurde mit den Gemeinschaftsverträgen eine einheitliche Rechtsordnung eingeführt (vgl. in diesem Sinne Gutachten des Gerichtshofs 1/91, oben in Randnr. 63 angeführt, Randnr. 21; Urteil des Gerichts vom 27. Juni 1991, Stahlwerke Peine-Salzgitter/Kommission, T-120/89, Slg. 1991, II-279, Randnr. 78), in deren Rahmen der EGKS-Vertrag - wie sich an Art. 305 Abs. 1 EG zeigt - eine spezifische, von den allgemeinen Regelungen des EG-Vertrags abweichende Regelung darstellte. - EuG, 10.10.2001 - T-171/99
Schadensersatzklage - Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge - Schaden …
Zur Klage gemäß Artikel 34 KS ist zunächst festzustellen, dass Absatz 1 Sätze 2 und 3 dieses Artikels hinsichtlich der Maßnahmen, die die Kommission nach Zurückverweisung einer Sache an sie nach einem Nichtigkeitsurteil zu treffen hat, zwischen den sich aus diesem Urteil ergebenden Maßnahmen, die von Amts wegen in jedem Fall auch ohne Vorliegen eines Fehlers zu ergreifen sind, und den Entschädigungsmaßnahmen unterscheidet, die nur dann zu ergreifen sind, wenn das Gemeinschaftsgericht zuvor festgestellt hat, dass der für nichtig erklärte Rechtsakt mit einem die Haftung der Gemeinschaft begründenden Fehler behaftet war und dem betroffenen Unternehmen einen unmittelbaren und besonderen Schaden zufügte (Urteil des Gerichts vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache T-120/89, Stahlwerke Peine-Salzgitter/Kommission, Slg. 1991, II-279, Randnrn. 65 bis 69, und Schlussanträge von Generalanwalt Van Gerven in der Rechtssache Finsider u. a./Kommission, Nr. 15). - EuG, 06.03.2003 - T-56/00
Bananen - Gemeinsame Marktorganisation - Beschluss 94/800/EG - Verordnung (EG) …
47 Zum anderen trägt sie vor, dieses Verbot sei nach ständiger Rechtsprechung eine die Einzelnen schützende Rechtsnorm (Urteil des Gerichts vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache T-120/89, Stahlwerke Peine-Salzgitter/Kommission, Slg. 1991, II-279, Randnr. 92). - EuG, 15.04.1997 - T-390/94 78 Das Diskriminierungsverbot ist eine höherrangige, den einzelnen schützende Rechtsnorm, deren Verletzung die Haftung der Gemeinschaft auslösen kann (vgl. z. B. Urteil des Gerichts vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache T-120/89, Stahlwerke Peine-Salzgitter/Kommission, Slg. 1991, II-279, Randnrn. 117 f.).
- EuG, 06.03.2003 - T-57/00
Bananen - Gemeinsame Marktorganisation - Beschluss 94/800/EG - Verordnung (EG) …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-46/93
Brasserie du Pêcheur SA gegen Bundesrepublik Deutschland und The Queen gegen …
- EuG, 08.03.1995 - T-34/93
- EuG, 17.02.1998 - T-107/96
Staatliche Beihilfen - Untätigkeitsklage - Erledigung der Hauptsache - …
