Rechtsprechung
| EuG, 27.06.2012 - T-372/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
Wettbewerb - Kartelle - Markt für Selbstdurchschreibepapier - Festsetzung von Preisen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV festgestellt wird - Entscheidung, die nach Nichtigerklärung einer ersten Entscheidung ergangen ist - Zurechnung der Zuwiderhandlung zur Muttergesellschaft als unmittelbare Urheberin - Grundsatz der Gesetzmäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen - Rechtssicherheit - Individuelle Bestrafung - Faires Verfahren - Gleichbehandlung - Angemessene Dauer - Verteidigungsrechte - Geldbußen - Verjährung - Mildernde Umstände - Kooperation
- EU-Kommission
Bolloré / Kommission
(Volltext nur fremdsprachig)
- Europäischer Gerichtshof
Bolloré / Kommission
Wettbewerb - Kartelle - Markt für Selbstdurchschreibepapier - Festsetzung von Preisen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV festgestellt wird - Entscheidung, die nach Nichtigerklärung einer ersten Entscheidung ergangen ist - Zurechnung der Zuwiderhandlung zur Muttergesellschaft als unmittelbare Urheberin - Grundsatz der Gesetzmäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen - Rechtssicherheit - Individuelle Bestrafung - Faires Verfahren - Gleichbehandlung - Angemessene Dauer - Verteidigungsrechte - Geldbußen - Verjährung - Mildernde Umstände - Kooperation
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 3. September 2010 - Bolloré/Kommission
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