Rechtsprechung
   EuG, 27.09.2012 - T-355/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28130
EuG, 27.09.2012 - T-355/06 (https://dejure.org/2012,28130)
EuG, Entscheidung vom 27.09.2012 - T-355/06 (https://dejure.org/2012,28130)
EuG, Entscheidung vom 27. September 2012 - T-355/06 (https://dejure.org/2012,28130)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,28130) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Koninklijke BAM Groep / Kommission

  • EU-Kommission

    Koninklijke BAM Groep NV gegen Europäische Kommission.

    Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Straßenbaubitumenmarkt - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Dauer der Zuwiderhandlung.

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 5. Dezember 2006 - Koninklijke BAM Groep / Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C (2006) 4090 endg. der Kommission vom 13. September 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG (Sache COMP/38.456 - Bitumen - NL) betreffend Vereinbarungen über den Bruttopreis von Straßenbaubitumen in den Niederlanden sowie die ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Demgegenüber ist das Gericht der Ansicht, dass es eine Umgehung der zwingenden Anforderungen von Art. 21 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und Art. 44 § 1 der Verfahrensordnung des Gerichts vom 2. Mai 1991 ermöglichen würde, wenn Klagegründe, die nicht ausdrücklich in der Klageschrift dargestellt worden sind, mit der Begründung als zulässig angesehen würden, dass sie von einem Dritten in einer anderen Rechtssache geltend gemacht worden sind, auf die in der Klageschrift verwiesen wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 2005, Honeywell/Kommission, T-209/01, EU:T:2005:455, Rn. 63 und 64, vom 27. September 2012, Dura Vermeer Infra/Kommission, T-352/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:483, Rn. 25 und 26, vom 27. September 2012, Koninklijke BAM Groep/Kommission, T-355/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:486, Rn. 26 und 27, und vom 27. September 2012, Heijmans/Kommission, T-360/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:490, Rn. 25 und 26).
  • EuG, 13.09.2013 - T-380/08

    Niederlande / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

    In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass, als der Antrag auf Zugang zu den streitigen Informationen gestellt wurde, mehrere Nichtigkeitsklagegen gegen die Bitumen-Entscheidung vor dem Gericht anhängig waren (Rechtssachen, in denen ergangen sind: der Beschluss des Gerichts vom 4. Juli 2008, Wegenbouwmaatschappij J. Heijmans/Kommission, T-358/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht; sowie die Urteile des Gerichts vom 27. September 2012, Shell Petroleum u. a./Kommission, T-343/06, Total/Kommission, T-344/06, Nynäs Petroleum und Nynas Belgium/Kommission, T-347/06, Total Nederland/Kommission, T-348/06, Dura Vermeer Groep/Kommission, T-351/06, Dura Vermeer Infra/Kommission, T-352/06, Vermeer Infrastructuur/Kommission, T-353/06, BAM NBM Wegenbouw und HBG Civiel/Kommission, T-354/06, Koninklijke BAM Groep/Kommission, T-355/06, Koninklijke Volker Wessels Stevin/Kommission, T-356/06, Koninklijke Wegenbouw Stevin/Kommission, T-357/06, Heijmans Infrastructuur/Kommission, T-359/06, Heijmans/Kommission, T-360/06, Ballast Nedam/Kommission, T-361/06, Ballast Nedam Infra/Kommission, T-362/06, und Kuwait Petroleum u. a./Kommission, T-370/06), so dass die von dieser Entscheidung betroffenen Unternehmen nicht als endgültig verurteilt angesehen werden konnten.
  • EuG, 21.12.2022 - T-626/20

    Landwärme/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Biogasmarkt - Steuerbefreiungen

    Das Diskriminierungsverbot bzw. der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es, vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich zu behandeln oder unterschiedliche Sachverhalte gleich zu behandeln, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (vgl. Urteil vom 11. Juli 2019, 1PPT PAN/Kommission und REA, T-805/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:496, Rn. 216 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 16. Dezember 2008, Arcelor Atlantique et Lorraine u. a., C-127/07, EU:C:2008:728, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 27. September 2012, Koninklijke BAM Groep/Kommission, T-355/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:486, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht