Rechtsprechung
| EuG, 27.11.1997 - T-290/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
Wettbewerb - Verordnung Nr. 4064/89 - Entscheidung über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt - Zusagen - Frauenhygieneprodukte - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Verletzung wesentlicher Formvorschriften - Anhörung Dritter - Beherrschende Stellung
- Europäischer Gerichtshof
Kaysersberg / Kommission
Wettbewerb
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- EuG, 16.08.1995 - T-290/94
- EuG, 27.11.1997 - T-290/94
- EuG, 30.10.1998 - T-290/94
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 1997, II-2137
Wird zitiert von ... (22)
- EuG, 14.12.2005 - T-210/01
Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung der Kommission zur Erklärung der …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts müssen nach Artikel 2 Absätze 2 und 3 der Verordnung Nr. 4064/89 zwei kumulative Voraussetzungen vorliegen, nämlich, erstens, die Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung und, zweitens, eine erhebliche Behinderung des Wettbewerbs im Gemeinsamen Markt (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts Air France/Kommission, oben zitiert in Randnr. 77, Randnr. 79, vom 27. November 1997 in der Rechtssache T-290/94, Kaysersberg/Kommission, Slg. 1997, II-2137, Randnr. 156, und Tetra Laval/Kommission, oben zitiert in Randnr. 58, Randnr. 146).Nach Auffassung des Gerichts gelten die gleichen Grundsätze für die Akteneinsicht bei Zusammenschlüssen im Rahmen der Verordnung Nr. 4064/89, obwohl die Anwendung dieser Grundsätze mit dem Beschleunigungsgebot in Einklang gebracht werden muss, das für die allgemeine Systematik dieser Verordnung kennzeichnend ist (Urteile Kaysersberg/Kommission, oben zitiert in Randnr. 84, Randnr. 113, und Endemol/Kommission, oben zitiert in Randnr. 115, Randnrn. 67 und 68).
Ferner ist das Vorbringen der Klägerin zurückzuweisen, die Fusionsparteien seien nach Artikel 18 Absätze 1 und 3 der Verordnung Nr. 4064/89 und nach dem Urteil Kaysersberg/Kommission (oben zitiert in Randnr. 84, Randnrn. 105 bis 107) in jedem Stadium des Fusionskontrollverfahrens berechtigt, ihren Standpunkt geltend zu machen.
Hierzu hat das Gericht bereits festgestellt, dass bei der Beurteilung behaupteter Verletzungen der Verfahrensrechte in Verfahren nach der Verordnung Nr. 4064/89 das Beschleunigungsgebot berücksichtigt werden muss, das für die allgemeine Systematik dieser Verordnung kennzeichnend ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Kaysersberg/Kommission, oben zitiert in Randnr. 84, Randnr. 113, und Endemol/Kommission, oben zitiert in Randnr. 115, Randnr. 68).
- EuG, 30.09.2003 - T-158/00
Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Zulässigkeit - Bezahlfernsehmarkt und Markt für …
Zum anderen kann, so wie die Nichtigkeitsklage eines potenziellen Wettbewerbers der an einem Zusammenschluss Beteiligten gegen die Genehmigungsentscheidung im Fall oligopolistischer Märkte zulässig sein kann (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 27. November 1997 in der Rechtssache T-290/94, Kaysersberg/Kommission, Slg. 1997, II-2137, und Urteil BaByliss/Kommission), wenn wie im vorliegenden Fall die Monopolstellung eines Unternehmens durch den Zusammenschluss gefestigt wird, unter bestimmten Umständen auch die Nichtigkeitsklage eines Marktteilnehmers zulässig sein, der nur auf benachbarten, oder auf vor- oder nachgelagerten Märkten präsent ist.380 Ferner hält sie in diesem Zusammenhang das Urteil Kaysersberg/Kommission nicht für einschlägig, auf das die Kommission ihr Vorbringen stützt, die Rechte Dritte kämen im Fusionskontrollverfahren nur sehr eingeschränkt zum Tragen.
416 Das Gericht hat im Urteil Kaysersberg/Kommission (Randnr. 119) festgestellt, dass dem berechtigten Interesse Dritter wie der Klägerin, ihren Standpunkt hinsichtlich der nachteiligen Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Wettbewerb darzulegen, in vollem Umfang Genüge getan wird, wenn diese Dritten in der Lage sind, aufgrund sämtlicher Informationen, die ihnen von der Kommission während des Verfahrens nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung Nr. 4064/89 mitgeteilt worden sind, und insbesondere aufgrund der von den betroffenen Unternehmen angebotenen Zusagen zu den Änderungen Stellung zu nehmen, die an dem Zusammenschlussvorhaben vorgenommen werden sollen, um ernsthafte Bedenken gegen dessen Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt auszuräumen.
Das Gericht hat hierzu im Urteil Kaysersberg/Kommission bereits Folgendes entschieden:.
422 Zudem ergibt sich aus dem Urteil Kaysersberg/Kommission (Randnr. 120), dass die Kommission in der Phase II nach Artikel 18 Absatz 4 der Verordnung Nr. 4064/89 nicht verpflichtet ist, qualifizierten Dritten für eine vorherige Stellungnahme die endgültige Fassung der Zusagen mitzuteilen, die die betroffenen Unternehmen aufgrund der Einwände abgegeben haben, die die Kommission erhoben hat, nachdem sie bei den Dritten Stellungnahmen zu den Zusagen der betreffenden Unternehmen eingeholt hat.
- EuG, 30.09.2003 - T-346/02
Wettbewerb - Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen - Verordnung (EWG) Nr. …
75 Denn nach Artikel 18 Absatz 4 der Verordnung Nr. 4064/89 haben Dritte das Recht auf Anhörung durch die Kommission, sofern sie dies beantragt und den Nachweis erbracht haben, dass sie insoweit über ein hinreichendes Interesse verfügen (Urteil des Gerichts vom 27. November 1997 in der Rechtssache T-290/94, Kaysersberg/Kommission, Slg. 1997, II-2137, Randnr. 105).Da durch den Zusammenschluss, dessen Prüfung an die spanischen Behörden verwiesen wurde, die Wettbewerbsstellung der Klägerinnen berührt wird, hätten die Klägerinnen über ein hinreichendes Interesse an ihrer Anhörung verfügt (Urteil Kaysersberg/Kommission, Randnr. 109).
232 Was das Vorbringen der ONO im Verwaltungsverfahren betrifft, so ist daran zu erinnern, dass die Kommission zwar ihre Entscheidungen mit Gründen zu versehen und dabei die sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte, von denen die Rechtmäßigkeit ihrer Maßnahme abhängt, darzulegen sowie die Erwägungen aufzuführen hat, die sie zum Erlass ihrer Entscheidung veranlasst haben, dass sie aber nicht auf alle tatsächlichen und rechtlichen Fragen einzugehen braucht, die von den einzelnen Beteiligten im Verwaltungsverfahren vorgebracht worden sind (Urteil Kaysersberg/Kommission, zitiert oben in Randnr. 75, Randnr. 150).
- EuG, 21.09.2005 - T-87/05
Wettbewerb - Zusammenschluss - Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 - Entscheidung, mit …
Artikel 2 Absätze 2 und 3 der Verordnung Nr. 4064/89 nennt in der Tat zwei kumulative Kriterien, von denen sich das erste auf die Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung und das zweite darauf bezieht, dass durch die Begründung oder Verstärkung einer solchen Stellung wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt erheblich behindert würde (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache T-2/93, Air France/Kommission, Slg. 1994, II-323, Randnr. 79, vom 27. November 1997 in der Rechtssache T-290/94, Kaysersberg/Kommission, Slg. 1997, II-2137, Randnr. 156, und vom 25. Oktober 2002 in der Rechtssache T-5/02, Tetra Laval/Kommission, Slg. 2002, II-4381, Randnr. 146).Schließlich kann sich die Kommission, was den Lexecon-Bericht betrifft, nicht allgemein auf die Rechtsprechung berufen, nach der bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Handlung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses der Handlung abzustellen ist (Urteil Kaysersberg/Kommission, oben in Randnr. 45 zitiert, Randnr. 140).
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-413/06
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen - …
(8) - Urteile vom 25. September 2003, Schlüsselverlag J. S. Moser u. a./Kommission (C-170/02 P, Slg. 2003, I-9889, Randnr. 33), und vom 22. Juni 2004, Portugal/Kommission (C-42/01, Slg. 2004, I-6079, Randnr. 51); vgl. auch die Urteile des Gerichts erster Instanz vom 27. November 1997, Kaysersberg/Kommission (T-290/94, Slg. 1997, II-2137, Randnr. 113), und vom 20. November 2002, Lagardère und Canal+/Kommission (T-251/00, Slg. 2002, II-4825, Randnr. 108), sowie meine Schlussanträge vom 26. April 2007 in der Rechtssache Cementbouw Handel & Industrie/Kommission (C-202/06 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nr. 41).(107) - Urteil Kaysersberg/Kommission (zitiert in Fn. 8, Randnr. 105).
- EuG, 15.09.1998 - T-374/94
Wettbewerb - Eisenbahnverkehr - Vereinbarung über die Nachtzugverbindungen durch …
Nach ständiger Rechtsprechung braucht zwar die Kommission bei der Begründung der Entscheidungen, die sie zu erlassen hat, um die Anwendung des Wettbewerbsrechts zu gewährleisten, nicht auf alle tatsächlichen und rechtlichen Fragen sowie die Erwägungen einzugehen, die sie veranlaßt haben, eine solche Entscheidung zu treffen, doch hat sie nach Artikel 190 des Vertrages zumindest die Tatsachen und die Erwägungen aufzuführen, die in der Systematik ihrer Entscheidung wesentlich sind, um es auf diese Weise dem Gemeinschaftsrichter und den Betroffenen zu ermöglichen, die Voraussetzungen zu erfahren, unter denen sie den Vertrag angewandt hat (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1995 in der Rechtssache C-360/92 P, Publishers Association/Kommission, Slg. 1995, I-23, Randnr. 39, Urteile des Gerichts vom 27. November 1997 in der Rechtssache T-290/94, Slg. 1997, II-2137, Randnr. 150, und vom 19. Februar 1998 in den Rechtssachen T-369/94 und T-85/95, DIR International Film u. a./Kommission, Slg. 1998, II-357, Randnr. 117). - EuG, 03.04.2003 - T-114/02
BaByliss SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Wettbewerb , …
100 Die Kommission und SEB haben die Zulässigkeit der Klage eines potenziellen Konkurrenzunternehmens nicht bestritten, wenn es sich, wie im vorliegenden Fall, um oligopolistische Märkte handelt, die insbesondere durch hohe, auf ausgeprägter Markentreue beruhende Eintrittsschranken und einen schwierigen Zugang zum Einzelhandel gekennzeichnet sind (in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 27. November 1997 in der Rechtssache T-290/94, Kaysersberg/Kommission, Slg. 1997, II-2137).So hat das Gericht im vorgenannten Urteil Kaysersberg/Kommission eine Frist von 24 Stunden für rechtmäßig erklärt, die Dritten für deren Stellungnahme zur neuen Fassung von Verpflichtungen eingeräumt worden war.
- EuG, 09.07.2007 - T-282/06
Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Europäischer Markt der Kolophoniumharze zur …
Ferner habe das Gericht in seinem Urteil vom 27. November 1997, Kaysersberg/Kommission (T-290/94, Slg. 1997, II-2137, Randnr. 179), entschieden, dass ein Marktanteil von 43, 2 % für eine beherrschende Stellung nicht ausreiche, sofern zwei weitere Hauptwettbewerber einen Marktanteil von 24, 5 % bzw. 13, 4 % hielten.Im Übrigen weisen die Streithelferinnen zutreffend darauf hin, dass aus einer anderen Rechtssache hervorgeht, dass ein Marktanteil von 43, 2 % für eine beherrschende Stellung nicht ausreicht (Urteil Kaysersberg/Kommission, oben in Randnr. 132 angeführt, Randnr. 179).
- EuG, 13.09.2010 - T-314/06
Dumping - Einfuhren bestimmter Kühl-Gefrierkombinationen mit Ursprung in Südkorea …
Es ist daher festzustellen, dass die Missachtung der in Art. 15 Abs. 2 der Grundverordnung vorgeschriebenen Frist keine Auswirkung auf das Konsultationsverfahren haben konnte und demzufolge auch nicht auf die in der angefochtenen Verordnung letztlich vorgesehene Definition der betroffenen Ware (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 10. Juli 1991, RTE/Kommission, T-69/89, Slg. 1991, II-485, Randnr. 27, und vom 27. November 1997, Kaysersberg/Kommission, T-290/94, Slg. 1997, II-2137, Randnr. 88).Die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts ausreichend ist, ist nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteil des Gerichtshofs vom 29. Februar 1996, Belgien/Kommission, C-56/93, Slg. 1996, I-723, Randnr. 86, und Urteil Kaysersberg/Kommission, Randnr. 150).
- EuG, 28.04.1999 - T-221/95
Endemol / Kommission
Nach Auffassung des Gerichts gelten die gleichen Grundsätze für die Akteneinsicht bei Zusammenschlüssen im Rahmen der Verordnung Nr. 4064/89, obwohl die Anwendung dieser Grundsätze mit dem Beschleunigungsgebot in Einklang gebracht werden muß, das für die allgemeine Systematik dieser Verordnung kennzeichnend ist (Urteil des Gerichts vom 27. November 1997 in der Rechtssache T-290/94, Kaysersberg/Kommission, Slg. 1997, II-2137, Randnr. 113).In Anbetracht des Beschleunigungsgebots, das für die allgemeine Systematik der Verordnung Nr. 4064/89 kennzeichnend ist (Urteil Kaysersberg/Kommission, Randnr. 113), hat die Kommission beschlossen, fernmündlich die Antworten der Unternehmen einzuholen, an die sie ein Schreiben gemäß Artikel 11 gerichtet hatte, deren Antwort jedoch noch nicht eingegangen war.
- EuG, 15.09.1998 - T-11/95
Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage - Fristen - Individuell betroffene …
- EuG, 13.07.2006 - T-464/04
Tonträger-Fusion von Sony und Bertelsmann steht auf der Kippe // Brüssel bei …
- EuG, 08.07.2003 - T-374/00
Fusionskontrolle - Zusammenschluss, der teils unter den EGKS-Vertrag, teils unter …
- EuG, 07.05.2009 - T-151/05
Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Märkte für den Ankauf lebender Schlachtschweine …
- EuG, 05.10.2005 - T-366/03
Angleichung der Rechtsvorschriften - Von einer Harmonisierungsmaßnahme …
- EuG, 23.02.2006 - T-282/02
Wettbewerb - Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen - Artikel 2, 3 und 8 der …
- EuG, 04.02.2009 - T-145/06
Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Auskunftsverlangen - Art. 11 Abs. 3 der …
- EuG, 14.04.2005 - T-88/01
Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Maßnahme, die die …
- EuG, 30.10.1998 - T-290/94
Kostenfestsetzung
- EuG, 13.04.2011 - T-576/08
Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Verteilung von Nahrungsmitteln …
- EuG, 15.09.1998 - T-140/95
Staatliche Beihilfen - Förmliches Prüfungsverfahren nach Artikel 93 Absatz 2 des …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2007 - C-202/06
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen - Art. 1, …
