Rechtsprechung
   EuG, 27.11.2007 - T-3/00   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    Zugang zu Dokumenten Basel/Nyborg-Vereinbarung - Nichtigkeitsklage Anfechtbare Handlungen Begründung Einrede der Rechtswidrigkeit -Beschluss 93/731/EG Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank - Schadensersatzklage Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft für rechtswidriges Verhalten ihrer Einrichtungen Schaden Kausalzusammenhang

  • Europäischer Gerichtshof

    Pitsiorlas / Rat und EZB

    Zugang zu Dokumenten - Basel/Nyborg-Vereinbarung - Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Begründung - Einrede der Rechtswidrigkeit - Beschluss 93/731/EG - Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank - Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft für rechtswidriges Verhalten ihrer Einrichtungen - Schaden - Kausalzusammenhang

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2007, II-4779



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Wird zitiert von ... (6)  

  • EuG, 18.12.2009 - T-440/03  

    Außervertragliche Haftung - Zollunion - Vertragsverletzungsverfahren - Mit

    Die Schadensersatzklage ist ein selbständiger Rechtsbehelf mit eigener Funktion im System der Klagemöglichkeiten (Urteile des Gerichtshofs vom 28. April 1971, Lütticke/Kommission, 4/69, Slg. 1971, 325, Randnr. 6, und vom Gericht vom 27. November 2007, Pitsiorlas/Rat und EZB, T-3/00 und T-337/04, Slg. 2007, II-4779, Randnr. 283).

    Das beanstandete Verhalten muss somit die ausschlaggebende Ursache für den Schaden sein (vgl. in diesem Sinne Urteil CAS Succhi di Frutta/Kommission, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnr. 59, Urteil des Gerichts vom 30. September 1998, Coldiretti u. a./Rat und Kommission, T-149/96, Slg. 1998, II-3841, Randnr. 101, vgl. Beschluss des Gerichts vom 12. Dezember 2000, Royal Olympic Cruises u. a./Rat und Kommission, T-201/99, Slg. 2000, II-4005, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung, auf Rechtsmittel bestätigt durch Beschluss des Gerichtshofs vom 15. Januar 2002, Royal Olympic Cruises u. a./Rat und Kommission, C-49/01 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Urteil Pitsiorlas/Rat und EZB, oben in Randnr. 64 angeführt, Randnr. 292).

  • EuG, 03.03.2010 - T-429/05  

    Außervertragliche Haftung - Humanarzneimittel - Entscheidung über die Anordnung

    Während Nichtigkeits- und Untätigkeitsklagen die Ahndung der Rechtswidrigkeit zwingender Rechtsakte oder des Fehlens eines solchen Rechtsakts zum Ziel haben, ist eine Haftungsklage auf Ersatz des Schadens gerichtet, der sich aus einer Handlung oder einer unzulässigen Verhaltensweise ergibt, die einem Gemeinschaftsorgan zuzurechnen ist (Urteil des Gerichts vom 27. November 2007, Pitsiorlas/Rat und EZB, T-3/00 und T-337/04, Slg. 2007, II-4779, Randnr. 283).
  • EuG, 19.01.2010 - T-355/04  

    Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente betreffend den

    Nur Maßnahmen mit verbindlichen Rechtswirkungen, die geeignet sind, die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung zu berühren, stellen Handlungen oder Entscheidungen dar, die Gegenstand einer Nichtigkeitsklage nach Art. 230 EG sein können (Urteil des Gerichts vom 27. November 2007, Pitsiorlas/Rat und EZB, T-3/00 und T-337/04, Slg. 2007, II-4779, Randnr. 58).
mehr
  • EuG, 28.04.2010 - T-452/05  

    Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Industriegarne - Entscheidung, mit

    Was die Voraussetzung des Kausalzusammenhangs betrifft, kann die Gemeinschaft nur für Schäden in Anspruch genommen werden, die sich mit hinreichender Unmittelbarkeit aus dem rechtswidrigen Verhalten des betroffenen Organs ergeben (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 4. Oktober 1979, Dumortier u. a./Rat, 64/76, 113/76, 167/78, 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79, Slg. 1979, 3091, Randnr. 21; Urteile des Gerichts vom 13. Februar 2003, Meyer/Kommission, T-333/01, Slg. 2003, II-117, Randnr. 32, und vom 27. November 2007, Pitsiorlas/Rat und BCE, T-3/00 und T-337/04, Slg. 2007, II-4779, Randnr. 292).
  • EuG, 23.11.2011 - T-341/07  

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Gegen bestimmte Personen und

    Während Nichtigkeits- und Untätigkeitsklagen die Ahndung der Rechtswidrigkeit zwingender Rechtsakte oder des Fehlens eines solchen Rechtsakts zum Ziel haben, ist eine Haftungsklage auf Ersatz des Schadens gerichtet, der sich aus einer Handlung oder einer unzulässigen Verhaltensweise ergibt, die einem Gemeinschaftsorgan zuzurechnen ist (Urteil des Gerichts vom 27. November 2007, Pitsiorlas/Rat und EZB, T-3/00 und T-337/04, Slg. 2007, II-4779, Randnr. 283).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-139/07  

    Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Schutz des

    61 - Vgl. in diesem Sinne das Urteil des Gerichts vom 27. November 2007, Pitsiorlas/Rat und BCE (T-3/00 und T-337/04, Slg. 2007, II-4779, Randnr. 86).
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