Rechtsprechung
| EuG, 28.02.2012 - T-268/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
Staatliche Beihilfen - Beihilfe, die der Versicherungsgruppe Grazer Wechselseitige (GRAWE) von den österreichischen Behörden im Rahmen der Privatisierung der Bank Burgenland gewährt wurde - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Kriterium des marktwirtschaftlich handelnden privaten Kapitalgebers - Geltung bei Auftreten des Staates als Verkäufer - Ermittlung des Marktpreises
- Europäischer Gerichtshof
Land Burgenland / Kommission
Staatliche Beihilfen - Beihilfe, die der Versicherungsgruppe Grazer Wechselseitige (GRAWE) von den österreichischen Behörden im Rahmen der Privatisierung der Bank Burgenland gewährt wurde - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Kriterium des marktwirtschaftlich handelnden privaten Kapitalgebers - Geltung bei Auftreten des Staates als Verkäufer - Ermittlung des Marktpreises
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EG Art. 87 Abs. 1
Staatliche Beihilfen; Beihilfe, die der Versicherungsgruppe Grazer Wechselseitige (GRAWE) von den österreichischen Behörden im Rahmen der Privatisierung der Bank Burgenland gewährt wurde; Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird; Kriterium des marktwirtschaftlich handelnden privaten Kapitalgebers; Geltung bei Auftreten des Staates als Verkäufer; Ermittlung des Marktpreises; Land Burgenland [Österreich] [T 268/08] und Republik Österreich [T-281/08] gegen Europäische Kommission
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
