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   EuG, 29.04.2009 - T-430/07   

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https://dejure.org/2009,36471
EuG, 29.04.2009 - T-430/07 (https://dejure.org/2009,36471)
EuG, Entscheidung vom 29.04.2009 - T-430/07 (https://dejure.org/2009,36471)
EuG, Entscheidung vom 29. April 2009 - T-430/07 (https://dejure.org/2009,36471)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Bodegas Montebello / OHMI - Montebello (MONTEBELLO RHUM AGRICOLE)

  • EU-Kommission PDF

    Bodegas Montebello / OHMI - Montebello (MONTEBELLO RHUM AGRICOLE)

    Gemeinschaftsmarke - Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke - Relative Eintragungshindernisse - Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke - Gefahr der Verwechslung ...

  • EU-Kommission

    Bodegas Montebello / OHMI - Montebello (MONTEBELLO RHUM AGRICOLE)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 23. November 2007 - Bodegas Montebello / HABM - Montebello (MONTEBELLO RHUM AGRICOLE)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Klage der Inhaberin der nationalen Wortmarke "MONTBELLO" für Waren der Klasse 33 auf Aufhebung der Entscheidung R 223/2007-2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 7. September 2007 über die Aufhebung der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuG, 03.10.2012 - T-584/10

    Yilmaz / OHMI - Tequila Cuervo (TEQUILA MATADOR HECHO EN MEXICO) -

    - nach der Rechtsprechung des Gerichts (Urteile vom 18. Juni 2008, Coca-Cola/HABM - San Polo [MEZZOPANE], T-175/06, Slg. 2008, II-1055, und vom 29. April 2009, Bodegas Montebello/HABM - Montebello [MONTEBELLO RHUM AGRICOLE], T-430/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) unterschieden sich die mit der Anmeldemarke beanspruchten alkoholhaltigen Getränke sowohl von den Waren "Biere" (Randnrn. 21 bis 30) als auch von den Waren "Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wasser und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken" (Randnrn. 32 bis 40), wie sie von der älteren deutschen Marke erfasst seien, und zwar im Hinblick auf ihre Art, ihre Herkunft, ihre Zutaten, ihre Herstellungsweise, ihre Bestimmung, ihre Verwendung, ihre fehlende Substituierbarkeit und ihre fehlende Komplementarität, auch wenn einige dieser Waren in gewissem Umfang in einem Wettbewerbsverhältnis zueinander stünden;.
  • EuG, 19.09.2017 - T-315/16

    Tamasu Butterfly Europa / EUIPO - adp Gauselmann (Butterfly) - Unionsmarke -

    Die in Rede stehenden Waren können nicht allein deshalb als objektiv ähnlich angesehen werden, weil sie in dieselbe Kategorie der Klassifikation von Nizza fallen, da die Einteilung der Waren in diesem Fall zu rein administrativen Zwecken erfolgt und nicht, um festzulegen, dass die fraglichen Waren in ein und derselben Klasse eine Ähnlichkeit aufweisen, von der die zuständigen Behörden etwa bei der Prüfung einer Anmeldung oder einer Beschwerde gegen eine insoweit ergangene Entscheidung auszugehen hätten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. April 2009, Bodegas Montebello/HABM - Montebello [MONTEBELLO RHUM AGRICOLE], T-430/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:127, Rn. 22).
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