Rechtsprechung
| EuG, 29.11.2000 - T-213/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
Dumping - Nichteinführung eines endgültigen Antidumpingzolls durch den Rat - Nichtigkeitsklage - Anfechtbarer Rechtsakt - Schadensersatzklage
- Europäischer Gerichtshof
Eurocoton u.a. / Rat
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- EuG, 02.10.1997 - T-213/97
- EuG, 29.11.2000 - T-213/97
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2000, II-3727
Wird zitiert von ... (2)
- EuGH, 30.09.2003 - C-76/01
Rechtsmittel - Dumping - Nichtannahme eines Vorschlags für eine Verordnung zur …
betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite erweiterte Kammer) vom 29. November 2000 in der Rechtssache T-213/97 (Eurocoton u. a./Rat, Slg. 2000, II-3727) wegen Aufhebung dieses Urteils,.1 Das Comité des industries du coton et des fibres connexes de l'Union européenne (im Folgenden: Eurocoton) und die anderen Kläger des ersten Rechtszugs mit Ausnahme der Tessival SpA (zusammen im Folgenden: Rechtsmittelführer) haben mit Rechtsmittelschrift, die am 14. Februar 2001 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite erweiterte Kammer) vom 29. November 2000 in der Rechtssache T-213/97 (Eurocoton u. a./Rat, Slg. 2000, II-3727, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht die Klage der Kläger des ersten Rechtszugs auf Nichtigerklärung der Entscheidung" des Rates der Europäischen Union, den von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 21. April 1997 vorgelegten Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren roher Baumwollgewebe mit Ursprung in der Volksrepublik China, Ägypten, Indien, Indonesien, Pakistan und der Türkei (KOM[97] 160 endg.) nicht anzunehmen, und auf Ersatz des durch diese Entscheidung" verursachten Schadens abgewiesen hat.
Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 29. November 2000 in der Rechtssache T-213/97 (Eurocoton u. a./Rat) wird aufgehoben, soweit es die Rechtsmittelführer betrifft.
- EuG, 30.11.2005 - T-250/02
EAG-Vertrag - Außervertragliche Haftung - Überlaufen eines Abwasserkanals
Das Gericht habe insoweit bereits entschieden, dass die außervertragliche Haftung eines Gemeinschaftsorgans nicht ausgelöst werden könne, wenn es an einem rechtswidrigen Verhalten fehle (Urteil des Gerichts vom 29. November 2000 in der Rechtssache T-213/97, Eurocoton u. a./Rat, Slg. 2000, II-3727).
