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   EuG, 29.11.2012 - T-171/11   

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https://dejure.org/2012,36999
EuG, 29.11.2012 - T-171/11 (https://dejure.org/2012,36999)
EuG, Entscheidung vom 29.11.2012 - T-171/11 (https://dejure.org/2012,36999)
EuG, Entscheidung vom 29. November 2012 - T-171/11 (https://dejure.org/2012,36999)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Hopf / HABM (Clampflex)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Clampflex - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. ...

  • EU-Kommission

    Hans-Jürgen Hopf gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    [fremdsprachig] Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Clampflex - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschreibendes Wortzeichen "Clampflex" für medizinische Waren mit Ausnahme von Spritzen; Teilaufhebung der Entscheidung der Beschwerkammer des Harmonisierungsamtes bei unzureichender Begründung; unbegründete Aufhebungsklage der Anmelderin bei fehlender ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (3)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 18.03.2010 - C-282/09

    CFCMCEE / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus EuG, 29.11.2012 - T-171/11
    Hierzu ist allgemein darauf hinzuweisen, dass sich die Prüfung der absoluten Eintragungshindernisse auf alle Waren oder Dienstleistungen erstrecken muss, für die die Eintragung der Marke beantragt wird, und dass die Entscheidung, mit der die zuständige Behörde diese Eintragung ablehnt, grundsätzlich in Bezug auf jede dieser Waren oder Dienstleistungen zu begründen ist (Beschluss des Gerichtshofs vom 18. März 2010, CFCMCEE/HABM, C-282/09 P, Slg. 2010, I-2395, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil des Gerichts vom 30. November 2011, Hartmann/HABM [Complete], T-123/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 15).

    Aus der vorstehend angeführten Rechtsprechung ergibt sich insbesondere, dass selbst eine Zugehörigkeit der betroffenen Waren oder Dienstleistungen zu derselben Klasse des Nizzaer Abkommens für sich allein nicht genügt, um von einer hinreichenden Homogenität auszugehen, da diese Klassen oft eine große Bandbreite von Waren oder Dienstleistungen umfassen, die untereinander nicht notwendig einen solchen hinreichend direkten und konkreten Zusammenhang aufweisen (vgl. in diesem Sinne Beschluss CFCMCEE/HABM, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnrn. 38 bis 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuG, 29.11.2012 - T-171/11
    Dieser Gedankengang steht im Einklang mit der Rechtsprechung, nach der einer Wortmarke, die Merkmale von Waren oder Dienstleistungen beschreibt, zwangsläufig die Unterscheidungskraft in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen fehlt (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 33 und 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus EuG, 29.11.2012 - T-171/11
    Die Beschwerdekammer hat insoweit zu Recht auf die auf das Urteil des Gerichtshofs vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland (C-363/99, Slg. 2004, I-1619, Randnr. 102), zurückgehende Rechtsprechung verwiesen, nach der es keine Rolle spielt, ob die Merkmale der Waren oder Dienstleistungen, die beschrieben werden können, wirtschaftlich wesentlich oder nebensächlich sind.
  • EuG, 29.03.2012 - T-242/11

    Kaltenbach & Voigt / HABM (3D eXam)

    Auszug aus EuG, 29.11.2012 - T-171/11
    Nach ständiger Rechtsprechung verfolgt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass Angaben oder Zeichen, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von jedermann frei verwendet werden können (vgl. Urteile des Gerichts vom 29. März 2012, Kaltenbach & Voigt/HABM [3D eXam], T-242/11, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 18, und vom 12. Juni 2007, MacLean-Fogg/HABM [LOKTHREAD], T-339/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 30.11.2011 - T-123/10

    Hartmann / HABM (Complete) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 29.11.2012 - T-171/11
    Hierzu ist allgemein darauf hinzuweisen, dass sich die Prüfung der absoluten Eintragungshindernisse auf alle Waren oder Dienstleistungen erstrecken muss, für die die Eintragung der Marke beantragt wird, und dass die Entscheidung, mit der die zuständige Behörde diese Eintragung ablehnt, grundsätzlich in Bezug auf jede dieser Waren oder Dienstleistungen zu begründen ist (Beschluss des Gerichtshofs vom 18. März 2010, CFCMCEE/HABM, C-282/09 P, Slg. 2010, I-2395, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil des Gerichts vom 30. November 2011, Hartmann/HABM [Complete], T-123/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 15).
  • EuG, 09.09.2011 - T-274/09

    Deutsche Bahn / OHMI - DSB (IC4)

    Auszug aus EuG, 29.11.2012 - T-171/11
    Dieser Begründungsmangel kann von Amts wegen berücksichtigt werden und genügt grundsätzlich für sich allein, um die Rechtswidrigkeit der Entscheidung der Beschwerdekammer zu begründen und folglich zu deren teilweiser Aufhebung zu führen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 9. September 2011, Deutsche Bahn/HABM - DSB [IC4], T-274/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 64).
  • EuG, 17.09.2008 - T-226/07

    Prana Haus / HABM (PRANAHAUS) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 29.11.2012 - T-171/11
    Nach ständiger Rechtsprechung ergibt sich aus Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009, dass ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen ist, wenn nur eines der dort genannten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (vgl. Urteil des Gerichts vom 17. September 2008, Prana Haus/HABM [PRANAHAUS], T-226/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.06.2007 - T-339/05

    MacLean-Fogg / HABM (LOKTHREAD)

    Auszug aus EuG, 29.11.2012 - T-171/11
    Nach ständiger Rechtsprechung verfolgt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass Angaben oder Zeichen, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von jedermann frei verwendet werden können (vgl. Urteile des Gerichts vom 29. März 2012, Kaltenbach & Voigt/HABM [3D eXam], T-242/11, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 18, und vom 12. Juni 2007, MacLean-Fogg/HABM [LOKTHREAD], T-339/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 26.11.2003 - T-222/02

    HERON Robotunits / HABM (ROBOTUNITS)

    Auszug aus EuG, 29.11.2012 - T-171/11
    Nach der Rechtsprechung genügt dieses Verhältnis zwischen den Endprodukten und dem fraglichen Zeichen, damit sich dessen beschreibender Charakter auch auf die Zwischenprodukte erstreckt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 26. November 2003, HERON Robotunits/HABM [ROBOTUNITS], T-222/02, Slg. 2003, II-4995, Randnr. 44).
  • EuG, 20.03.2002 - T-355/00

    DaimlerChrysler / OHMI (TELE AID)

    Auszug aus EuG, 29.11.2012 - T-171/11
    Nach der Rechtsprechung erfordert die Beurteilung des beschreibenden Charakters eines angemeldeten Zeichens im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 zunächst die Feststellung der Bedeutung des fraglichen Wortzeichens und danach auf der Grundlage dieser Bedeutung die Prüfung, ob aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise ein hinreichend direkter und konkreter Zusammenhang zwischen dem Zeichen und den Kategorien von Waren und Dienstleistungen besteht, für die die Eintragung beantragt wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 20. März 2002, DaimlerChrysler/HABM [TELE AID], T-355/00, Slg. 2002, II-1939, Randnr. 28).
  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

  • EuG, 24.11.2016 - T-614/15

    Azur Space Solar Power / EUIPO () und de briques noires)

    En l'espèce, le rapport entre les modules solaires et la marque demandée est suffisant pour que l'absence de caractère distinctif de ladite marque soit étendue aux produits concernés étroitement liés aux panneaux solaires [voir, par analogie, arrêt du 29 novembre 2012, Hopf/OHMI (Clampflex), T-171/11, non publié, EU:T:2012:636, point 48 et jurisprudence citée].
  • EuG, 24.11.2016 - T-578/15

    Azur Space Solar Power / EUIPO () und de briques blanches sur fond noir)

    En l'espèce, le rapport entre les modules solaires et la marque demandée est suffisant pour que l'absence de caractère distinctif de ladite marque soit étendue aux produits concernés étroitement liés aux panneaux solaires [voir, par analogie, arrêt du 29 novembre 2012, Hopf/OHMI (Clampflex), T-171/11, non publié, EU:T:2012:636, point 48 et jurisprudence citée].
  • EuG, 27.09.2018 - T-825/17

    Carbon System Verwaltungs/ EUIPO (LIGHTBOUNCE) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Außerdem werden Zeichen oder Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der Ware oder Dienstleistung dienen können, für die die Eintragung beantragt wird, gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (vgl. Urteil vom 29. November 2012, Hopf/HABM [Clampflex], T-171/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:636, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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