Rechtsprechung
| EuG, 30.09.2003 - T-191/98, T-212/98 à T-214/98 |
Volltextveröffentlichungen
- Europäischer Gerichtshof
Atlantic Container Line u.a. / Kommission
Kurzfassungen/Presse (3)
- 123recht.net (Pressemeldung, 30.9.2003)
Rekordbußgeld gegen Reedereien aufgehoben // Zwei deutsche Unternehmen betroffen
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Wettbewerb - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO AUF, DIE DIE KOMMISSION GEGEN IN EINER KONFERENZ ZUSAMMENGESCHLOSSENE LINIENREEDEREIEN WEGEN MISSBRAUCHS EINER KOLLEKTIVEN BEHERRSCHENDEN STELLUNG VERHÄNGT HATTE
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Rekordgeldbußen von 273 Millionen Euro aufgehoben
Verfahrensgang
- EuG, 21.07.1999 - T-191/98
- EuG, 28.06.2000 - T-191/98
- EuG, 30.09.2003 - T-191/98, T-212/98 à T-214/98
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2003, II-3275
Wird zitiert von ... (51)
- EuG, 25.10.2005 - T-38/02
Wettbewerb - Kartelle - Geldbußen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung …
Nach ständiger Rechtsprechung besteht der Zweck der Akteneinsicht in Wettbewerbssachen insbesondere darin, es den Adressaten einer Mitteilung der Beschwerdepunkte zu ermöglichen, von den Beweisstücken in den Akten der Kommission Kenntnis zu nehmen, damit sie anhand dieser Beweisstücke sinnvoll zu den Schlussfolgerungen Stellung nehmen können, zu denen die Kommission in ihrer Mitteilung der Beschwerdepunkte gelangt ist (Urteil des Gerichts vom 30. September 2003 in den verbundenen Rechtssachen T-191/98 und T-212/98 bis T-214/98, Atlantic Container Line u. a./Kommission, Slg. 2003, II-3275, Randnr. 334 und die dort zitierte Rechtsprechung).Die Akteneinsicht gehört somit zu den Verfahrensgarantien, die die Rechte der Verteidigung schützen und insbesondere die effektive Ausübung des Anhörungsrechts sicherstellen sollen (Urteil Atlantic Container Line u. a./Kommission, Randnr. 334 und die dort zitierte Rechtsprechung).
Die Kommission ist somit verpflichtet, den von einem Verfahren zur Anwendung von Artikel 81 Absatz 1 EG betroffenen Unternehmen die Gesamtheit der belastenden oder entlastenden Schriftstücke zugänglich zu machen, die sie im Laufe der Untersuchung gesammelt hat; hiervon ausgenommen sind nur Geschäftsgeheimnisse anderer Unternehmen, interne Schriftstücke der Kommission und andere vertrauliche Informationen (Urteil Atlantic Container Line u. a./Kommission, oben zitiert in Randnr. 33, Randnr. 335 und die dort zitierte Rechtsprechung).
Hat sich die Kommission in der angefochtenen Entscheidung auf belastende Unterlagen gestützt, die nicht in der Ermittlungsakte enthalten waren und der Klägerin nicht übermittelt wurden, so sind diese Unterlagen als Beweismittel auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82, AEG/Kommission, Slg. 1983, 3151, Randnrn. 24 bis 30, sowie Zement-Urteil, oben zitiert in Randnr. 31, Randnr. 382, und Urteil Atlantic Container Line u. a./Kommission, oben zitiert in Randnr. 33, Randnr. 338).
Befinden sich hingegen Unterlagen, die entlastendes Material hätten enthalten können, nicht in der Ermittlungsakte der Kommission, so muss der Kläger bei der Kommission ausdrücklich Einsicht in diese Unterlagen beantragen; wird ein solcher Antrag im Verwaltungsverfahren nicht gestellt, so tritt insoweit in Bezug auf eine gegen die endgültige Entscheidung etwa erhobene Nichtigkeitsklage Verwirkung ein (Zement-Urteil, oben zitiert in Randnr. 31, Randnr. 383, und Urteil Atlantic Container Line u. a./Kommission, oben zitiert in Randnr. 33, Randnr. 340).
Aus der Rechtsprechung geht weiter hervor, dass die Kommission dagegen nicht allgemein verpflichtet ist, Protokolle über die Gespräche anzufertigen, die sie im Rahmen der Durchführung der Wettbewerbsvorschriften des Vertrages bei Zusammenkünften mit den anderen Beteiligten führt (vgl. in diesem Sinne Urteil Atlantic Container Line u. a./Kommission, oben zitiert in Randnr. 33, Randnr. 351).
Sie muss hierfür gegebenenfalls einen schriftlichen Vermerk für ihre Akte anfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Atlantic Container Line u. a./Kommission, oben zitiert in Randnr. 33, Randnr. 352).
Da die Klägerin indessen abgesehen von den beiden nachstehend geprüften konkreten Behauptungen keinen in der Mitteilung der Beschwerdepunkte und dann in der angefochtenen Entscheidung erhobenen Vorwurf benannt hat, der auf ihr nicht zugängliche Informationen gestützt sein soll, die bei den informellen Treffen mündlich erteilt worden waren, kann sie der Kommission insoweit keine Verletzung der Verteidigungsrechte vorwerfen (vgl. in diesem Sinne Urteil Atlantic Container Line u. a./Kommission, oben zitiert in Randnr. 33, Randnrn. 353 und 354).
- EuG, 18.06.2008 - T-410/03
Wettbewerb - Kartelle - Sorbatmarkt - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung …
Unter Hinweis auf die Urteile des Gerichts vom 29. Juni 1995, 1CI/Kommission (T-36/91, Slg. 1995, II-1847, Randnr. 69), vom 28. April 1999, Endemol/Kommission (T-221/95, Slg. 1999, II-1299, Randnr. 65), und vom 30. September 2003, Atlantic Container Line u. a./Kommission (T-191/98, T-212/98 bis T-214/98, Slg. 2003, II-3275, Randnr. 334), hebt Hoechst hervor, das Recht auf Akteneinsicht gehöre zu den grundlegenden Verfahrensgarantien des Gemeinschaftsrechts, die die Verteidigungsrechte der Adressaten einer Mitteilung der Beschwerdepunkte zu schützen bestimmt seien.Nach der Rechtsprechung sei von einer weitergehende Akteneinsicht beanspruchenden Partei vielmehr lediglich zu erwarten, dass nachvollziehbar begründet werde, welche Unterlagen aus welchen Gründen für ihre Verteidigung relevant sein könnten (Urteil Atlantic Container Line u. a./Kommission, oben in Randnr. 70 angeführt, Randnr. 335).
Sie könne weder wissen noch entscheiden, welche Entscheidungsbegründung das Kollegium der Kommissionsmitglieder annehmen werde, noch sei sie dazu berufen oder berechtigt, allein über die Verteidigungsrelevanz potenziell entlastender Unterlagen zu entscheiden (Urteil Atlantic Container Line u. a./Kommission, oben in Randnr. 70 angeführt, Randnr. 339).
Unter Hinweis auf das Urteil Atlantic Container Line u. a./Kommission (oben in Randnr. 70 angeführt, Randnr. 340) erklärt die Kommission schließlich, eine Verletzung der Verteidigungsrechte dadurch, dass Schriftstücke, die entlastendes Material hätten enthalten können, einer Partei nicht übermittelt worden seien, könne nur festgestellt werden, wenn sich zeigte, dass das Verwaltungsverfahren möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt hätte, wenn diese Partei die fraglichen Unterlagen im Verwaltungsverfahren hätte einsehen können.
Das bedeute, dass sowohl die tatsächlichen als auch die rechtlichen Vorwürfe, die die Kommission zu erheben gedenke, den späteren Adressaten der Entscheidung im Rahmen einer Mitteilung der Beschwerdepunkte mitgeteilt werden müssten (Hoechst verweist hierzu auf das Urteil Atlantic Container Line u. a./Kommission, oben in Randnr. 70 angeführt, Randnrn. 193 und 194).
Die Mitteilung der Beschwerdepunkte werde diesem Erfordernis gerecht, wenn sie, sei es auch nur in gedrängter Form, die wesentlichen Tatsachen klar angebe, auf die sich die Kommission stütze (die Kommission verweist auf das Urteil des Gerichtshofs vom 15. Juli 1970, ACF Chemiefarma/Kommission, 41/69, Slg. 1970, 661, Randnrn. 26 und 94, sowie auf das Urteil Atlantic Container Line u. a./Kommission, oben in Randnr. 70 angeführt, Randnrn. 138 und 191 ff.).
- EuG, 14.12.2006 - T-259/02
Wettbewerb - Kartelle - Österreichischer Bankenmarkt - 'Lombardclub' - …
52 und 53; Urteil des Gerichts vom 30. September 2003 in den Rechtssachen T-191/98 und T-212/98 bis T-214/98, Atlantic Container Line u. a./Kommission, Slg. 2003, II-3275, Randnr. 1572).Bei der Festsetzung von Geldbußen wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts genügt die Kommission ihrer Begründungspflicht, wenn sie in ihrer Entscheidung die Beurteilungskriterien angibt, die es ihr ermöglichten, Schwere und Dauer der begangenen Zuwiderhandlung zu ermessen; sie ist nicht verpflichtet, darin eingehendere Ausführungen oder Zahlenangaben zur Berechnungsweise der Geldbuße zu machen (oben in Randnr. 286 angeführtes Urteil Cascades/Kommission, Randnrn. 38 bis 47; vgl. auch das oben in Randnr. 376 angeführte Urteil Atlantic Container Line u. a./Kommission, Randnrn. 1522 und 1525).
Was die Festsetzung der Ausgangsbeträge angeht, so stellen diese die zahlenmäßige Umsetzung der in der angefochtenen Entscheidung vorgenommenen Einteilung in Kategorien dar; dies reicht zur Begründung ihrer relativen Bedeutung aus (oben in Randnr. 376 angeführtes Urteil Atlantic Container Line u. a./Kommission, Randnr. 1555).
- EuG, 27.09.2012 - T-343/06
Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Straßenbaubitumenmarkt - Entscheidung, …
Die Akteneinsicht gehört somit zu den Verfahrensgarantien, die die Verteidigungsrechte schützen und insbesondere die effektive Ausübung des Anhörungsrechts sicherstellen sollen (vgl. Urteil des Gerichts vom 30. September 2003, Atlantic Container Line u. a./Kommission, T-191/98, T-212/98 bis T-214/98, Slg. 2003, II-3275, Randnr. 334 und die dort angeführte Rechtsprechung).Außerdem können sich die Klägerinnen nicht auf die Rechtsprechung berufen, nach der es nicht allein Sache der Kommission - die die Beschwerdepunkte mitteilt und die Entscheidung über die Verhängung einer Sanktion trifft - sein kann, die für die Verteidigung des betroffenen Unternehmens nützlichen Schriftstücke zu bestimmen (Urteil Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 126; Urteile Solvay/Kommission, oben in Randnr. 83 angeführt, Randnrn. 81 und 83, und Atlantic Container Line u. a./Kommission, oben in Randnr. 83 angeführt, Randnr. 339).
Vorab ist darauf hinzuweisen, dass zu den Garantien, die das Unionsrecht für Verwaltungsverfahren vorsieht, u. a. der in Art. 41 der Charta der Grundrechte verankerte Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung gehört, der die Verpflichtung des zuständigen Organs umfasst, sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu untersuchen (Urteil Atlantic Container Line u. a./Kommission, oben in Randnr. 83 angeführt, Randnr. 404).
- EuG, 08.07.2008 - T-53/03
Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - Entscheidung, mit der eine …
Die Akteneinsicht gehört somit zu den Verfahrensgarantien, die die Verteidigungsrechte schützen und insbesondere die effektive Ausübung des Anhörungsrechts sicherstellen sollen (vgl. Urteil des Gerichts vom 30. September 2003, Atlantic Container Line u. a./Kommission, T-191/98 und T-212/98 bis T-214/98, Slg. 2003, II-3275, Randnr. 334 und die dort angeführte Rechtsprechung).Was die belastenden Unterlagen angeht, erstreckt sich die Verpflichtung zur Gewährung von Akteneinsicht nur auf die in der Entscheidung letzten Endes herangezogenen Unterlagen, nicht aber auf alle Vorwürfe, die die Kommission zu irgendeinem Zeitpunkt während des Verwaltungsverfahrens unter Umständen hätte erheben können (Urteil Atlantic Container Line u. a./Kommission, oben in Randnr. 31 angeführt, Randnr. 337).
Dies ist vielmehr anhand der besonderen Umstände jedes einzelnen Falles zu prüfen (Urteil Atlantic Container Line u. a./Kommission, oben in Randnr. 31 angeführt, Randnrn. 353 und 354).
Abgesehen davon ist die Kommission zwar verpflichtet, den von einem Verfahren zur Anwendung von Art. 81 Abs. 1 EG betroffenen Unternehmen die Gesamtheit der belastenden oder entlastenden Schriftstücke zugänglich zu machen, die sie im Laufe der Untersuchung gesammelt hat, doch erstreckt sich diese Verpflichtung nicht auf Geschäftsgeheimnisse anderer Unternehmen, interne Schriftstücke der Kommission und andere vertrauliche Informationen (Urteil des Gerichtshofs vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnr. 68, sowie Urteil Atlantic Container Line u. a./Kommission, oben in Randnr. 31 angeführt, Randnr. 335).
- EuG, 01.07.2010 - T-321/05
[fremdsprachig]
Hierzu geht aus der Rechtsprechung hervor, dass Marktanteile von mehr als 50 % besonders hohe Marktanteile darstellen (Urteil des Gerichtshofs vom 3. Juli 1991, AKZO/Kommission, C-62/86, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 60) und dass ein Marktanteil von 70 % bis 80 % für sich genommen ein klares Indiz für eine beherrschende Stellung darstellt (Urteile des Gerichts Hilti/Kommission, oben in Randnr. 242 angeführt, Randnr. 92, und vom 30. September 2003, Atlantic Container Line u. a./Kommission, T-191/98, T-212/98 bis T-214/98, Slg. 2003, II-3275, Randnr. 907).Schließlich genügt in Bezug auf das Vorbringen der Klägerinnen zum amerikanischen Recht der Hinweis, dass der dort vertretene Standpunkt dem des Rechts der Europäischen Union nicht vorgehen kann (Urteil Atlantic Container Line u. a./Kommission, oben in Randnr. 243 angeführt, Randnr. 1407).
Die Schriftsätze der Klägerinnen hätten im vorliegenden Fall zwar weniger umfangreich ausfallen können, doch haben sie nach Ansicht des Gerichts das gerichtliche Verfahren nicht in missbräuchlicher Weise erschwert (vgl. in diesem Sinne Urteil Atlantic Container Line u. a./Kommission, oben in Randnr. 243 angeführt, Randnrn. 1646 und 1647).
- EuG, 29.03.2012 - T-336/07
Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Spanische Märkte für …
Ebenso ist ein Marktanteil zwischen 70 % und 80 % für sich schon ein klares Indiz für das Vorliegen einer beherrschenden Stellung (Urteile des Gerichts Hilti/Kommission, oben in Randnr. 148 angeführt, Randnr. 92, vom 30. September 2003, Atlantic Container Line u. a./Kommission, T-191/98, T-212/98 bis T-214/98, Slg. 2003, II-3275, Randnr. 907, und Imperial Chemical Industries/Kommission, oben in Randnr. 148 angeführt, Randnr. 257).Obwohl nämlich die Fähigkeit, regelmäßige Preiserhöhungen durchzusetzen, eindeutig ein Umstand ist, der auf eine beherrschende Stellung hindeuten kann, ist sie keinesfalls ein notwendiger Umstand, da die Unabhängigkeit eines beherrschenden Unternehmens im Preisverhalten mehr mit der Fähigkeit, die Preise festsetzen zu können, ohne die Reaktion der Wettbewerber, Kunden und Lieferanten in Rechnung stellen zu müssen, als mit der Fähigkeit, die Preise zu erhöhen, zu tun hat (vgl. Urteil Atlantic Container Line u. a./Kommission, oben in Randnr. 150 angeführt, Randnr. 1084 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Erstens ergibt sich zum Verstoß gegen die Begründungspflicht aus der ständigen Rechtsprechung, dass bei der Berechnung des Betrags der wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht verhängten Geldbuße die Anforderungen aufgrund des wesentlichen Formerfordernisses, um das es sich bei der Begründungspflicht handelt, erfüllt sind, wenn die Kommission in ihrer Entscheidung die Beurteilungsgesichtspunkte angibt, die es ihr ermöglicht haben, Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung zu ermitteln (Urteil des Gerichtshofs vom 16. November 2000, Sarrió/Kommission, C-291/98 P, I-9991, Randnr. 73, und Urteil Atlantic Container Line u. a./Kommission, oben in Randnr. 150 angeführt, Randnr. 1521).
- EuG, 22.03.2012 - T-458/09
Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Entscheidung mit der Aufforderung, Auskünfte …
Eine Auslegung von Art. 18 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1/2003, nach der es der Kommission grundsätzlich untersagt wäre, von einem Unternehmen Auskünfte über einen Zeitraum, in dem die Wettbewerbsregeln der Union auf es nicht anwendbar waren, zu verlangen, obwohl solche Auskünfte erforderlich wären, um einen etwaigen Verstoß gegen diese Regeln ab dem Zeitpunkt, ab dem sie für das Unternehmen gelten, nachzuweisen, wäre daher geeignet, dieser Vorschrift ihre praktische Wirksamkeit zu nehmen, und liefe der Verpflichtung der Kommission zuwider, alle maßgeblichen Anhaltspunkte des Einzelfalls sorgfältig und unparteiisch zu prüfen (Urteil des Gerichtshofs vom 21. November 1991, Technische Universität München, C-269/90, Slg. 1991, I-5469, Randnr. 14; Urteile des Gerichts vom 24. Januar 1992, La Cinq/Kommission, T-44/90, Slg. 1992, II-1, Randnr. 86, und vom 30. September 2003, Atlantic Container Line u. a./Kommission, T-191/98, T-212/98 bis T-214/98, Slg. 2003, II-3275, Randnr. 404).Zu diesen Garantien gehört u. a. die Verpflichtung des zuständigen Organs, sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu untersuchen (Urteil Technische Universität München, oben in Randnr. 45 angeführt, Randnr. 14; Urteile La Cinq/Kommission, oben in Randnr. 45 angeführt, Randnr. 86, und Atlantic Container Line u. a./Kommission, oben in Randnr. 45 angeführt, Randnr. 404).
Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Auskunftsverlangen der Kommission gegenüber einem Unternehmen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen müssen und die einem Unternehmen auferlegte Verpflichtung zur Auskunftserteilung für dieses keine Belastung darstellen darf, die zu den Erfordernissen der Untersuchung außer Verhältnis steht (vgl. Urteile vom 12. Dezember 1991, SEP/Kommission, oben in Randnr. 42 angeführt, Randnrn. 51 und 52, und Atlantic Container Line u. a./Kommission, oben in Randnr. 45 angeführt, Randnr. 418).
- EuG, 05.04.2006 - T-279/02
Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Markt für Methionin - Einzige und …
Ferner ist bei der Ermittlung des Umfangs der Begründungspflicht zu berücksichtigen, dass die Schwere der Zuwiderhandlungen anhand einer Vielzahl von Gesichtspunkten zu ermitteln ist, ohne dass es eine zwingende oder abschließende Liste von Kriterien gäbe, die auf jeden Fall berücksichtigt werden müssen (oben in Randnr. 45 angeführter Beschluss SPO u. a./Kommission, Randnr. 54, oben in Randnr. 46 angeführtes Urteil LR AF 1998/Kommission, Randnr. 378, und Urteil des Gerichts vom 30. September 2003 in den Rechtssachen T-191/98 und T-212/98 bis T-214/98, Atlantic Container Line u. a./Kommission, Slg. 2003, II-3275, Randnr. 1532).Außerdem ist daran zu erinnern, dass die Begründungspflicht von der Kommission nicht verlangt, in ihrer Entscheidung bezifferte Angaben zur Berechnungsweise der Geldbußen zu machen, sondern nur, die Gesichtspunkte wiederzugeben, anhand deren sie die Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung bestimmen konnte (oben in Randnr. 193 angeführte Urteile Sarrió/Kommission, Randnrn. 73 und 76, und Atlantic Container Line u. a./Kommission, Randnr. 1558).
- EuG, 15.03.2006 - T-15/02
Europarichter setzten Kartellbuße gegen BASF herab // Anführerschaft bei …
Diesem Erfordernis ist Genüge getan, wenn den Betroffenen in der Entscheidung keine anderen als die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte genannten Zuwiderhandlungen zur Last gelegt und nur Tatsachen berücksichtigt werden, zu denen sie sich äußern konnten (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 94, und Urteil des Gerichts vom 30. September 2003 in den Rechtssachen T-191/98 und T-212/98 bis T-214/98, Atlantic Container Line u. a./Kommission, Slg. 2003, II-3275, Randnr. 138).Es trifft zu, dass es keine allgemeine dahin gehende Verpflichtung der Beklagten gibt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 28. April 1999 in der Rechtssache T-221/95, Endemol/Kommission, Slg. 1999, II-1299, Randnr. 94, und oben in Randnr. 47 angeführtes Urteil Atlantic Container Line u. a./Kommission, Randnr. 351).
- EuG, 28.04.2010 - T-446/05
Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Industriegarne - Entscheidung, mit …
- EuG, 14.04.2011 - T-461/07
Wettbewerb - Kartelle - Markt für die Erbringung von Acquiring-Dienstleistungen …
- EuG, 27.09.2006 - T-43/02
Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure - Artikel 81 EG - Geldbuße - Artikel …
- EuG, 26.04.2007 - T-109/02
Wettbewerb - Kartelle - Markt für Selbstdurchschreibepapier - Leitlinien für das …
- EuG, 15.09.2005 - T-325/01
Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Vertretervertrag - Vertrieb von …
- EuG, 27.09.2006 - T-44/02
Wettbewerb - Artikel 81 EG - Vereinbarung über die Festlegung der Preise und der …
- EuG, 14.12.2005 - T-210/01
Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung der Kommission zur Erklärung der …
- EuG, 27.09.2006 - T-322/01
Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel 81 EG - Geldbuße - …
- EuG, 15.06.2005 - T-349/03
Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage - Umstrukturierungsbeihilfe - …
- EuG, 21.09.2005 - T-87/05
Wettbewerb - Zusammenschluss - Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 - Entscheidung, mit …
- EuG, 27.09.2006 - T-59/02
Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure - Artikel 81 EG - Geldbuße - Artikel …
- EuG, 29.11.2005 - T-64/02
Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt - Geldbuße - …
- EuG, 29.11.2005 - T-62/02
Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt - Geldbuße - …
- EuG, 27.09.2006 - T-314/01
Wettbewerb - Kartell - Natriumglukonat - Artikel 81 EG - Geldbuße - …
- EuG, 30.04.2009 - T-12/03
Wettbewerb - Vereinbarungen - Markt für Nintendo-Videospielkonsolen und …
- EuG, 30.09.2009 - T-161/05
Wettbewerb - Kartelle - Markt für Monochloressigsäure - Entscheidung, mit der …
- EuG, 27.09.2012 - T-387/09
Fünftes Rahmenprogramm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und …
- EuG, 11.07.2007 - T-170/06
Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Weltmarkt für die …
- EuG, 03.03.2011 - T-110/07
Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich gasisolierter Schaltanlagen …
- EuG, 13.07.2006 - T-464/04
Tonträger-Fusion von Sony und Bertelsmann steht auf der Kippe // Brüssel bei …
- EuG, 27.09.2006 - T-330/01
Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat -Artikel 81 EG - Geldbuße - Artikel …
- EuG, 08.10.2008 - T-73/04
Wettbewerb - Kartelle - Markt für elektrotechnische und mechanische Kohlenstoff- …
- EuG, 25.06.2010 - T-66/01
Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Sodamarkt im Vereinigten …
- EuG, 25.10.2011 - T-348/08
Wettbewerb - Kartelle - Natriumchloratmarkt - Entscheidung, mit der eine …
- EuG, 28.02.2002 - T-395/94
- EuG, 17.12.2009 - T-57/01
Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Sodamarkt in der …
- EuG, 27.06.2012 - T-167/08
Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Betriebssysteme für …
- EuG, 01.07.2008 - T-276/04
Wettbewerb - Missbrauch einer kollektiven beherrschenden Stellung - …
- EuG, 08.10.2008 - T-68/04
Wettbewerb Kartelle Markt für elektrotechnische und mechanische Kohlenstoff- und …
- EuG, 17.12.2009 - T-58/01
Wettbewerb - Kartelle - Sodamarkt in der Gemeinschaft - Entscheidung, mit der ein …
- EuG, 16.06.2011 - T-199/08
Wettbewerb - Kartelle - Markt für internationale Umzugsdienste in Belgien - …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-322/07
Rechtsmittel - Kartelle - Markt für Selbstdurchschreibepapier - Art. 81 EG …
- EuG, 08.03.2007 - T-339/04
Wettbewerb - Entscheidung, mit der eine Nachprüfung angeordnet wird - Loyale …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2008 - C-511/06
Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts erster Instanz - Wettbewerb - Kartell …
- EuG, 13.09.2005 - T-53/02
Zollrecht - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren für Zigaretten - Betrug …
- EuG, 12.03.2008 - T-345/03
Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren …
- EuG, 30.04.2009 - T-13/03
Wettbewerb - Vereinbarungen - Markt für Nintendo-Videospielkonsolen und …
- EuG, 12.05.2009 - T-410/07
Gemeinschaftsmarke - Gemeinschaftswortmarke JURADO - Fehlen eines Antrags des …
- EuG, 16.06.2011 - T-196/06
[fremdsprachig]
- EuG, 22.12.2005 - T-146/04
Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2005 - C-199/03
Irland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Europäischer …
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