Rechtsprechung
   EuGH, 01.06.2010 - C-570/07   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Art. 49 AEUV - Richtlinie 2005/36/EG - Niederlassungsfreiheit -Gesundheit der Bevölkerung - Apotheken - Nähe - Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln - Betriebserlaubnis - Territoriale Verteilung der Apotheken - Aufstellen von Grenzen aufgrund eines Kriteriums der Bevölkerungsdichte - Mindestentfernung zwischen den Apotheken - Bewerber, die der beruflichen Tätigkeit in einem Teilbereich des nationalen Hoheitsgebiets nachgegangen sind - Vorrang - Diskriminierung

  • IWW
  • Europäischer Gerichtshof

    Blanco Pérez und Chao Gómez

    Art. 49 AEUV - Richtlinie 2005/36/EG - Niederlassungsfreiheit -Öffentliche Gesundheit - Apotheken - Nähe - Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln - Betriebserlaubnis - Territoriale Verteilung der Apotheken - Aufstellen von Grenzen aufgrund eines Kriteriums der Bevölkerungsdichte - Mindestentfernung zwischen den Apotheken - Bewerber, die der beruflichen Tätigkeit in einem Teilbereich des nationalen Hoheitsgebiets nachgegangen sind - Vorrang - Diskriminierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEUV Art. 49
    Innerstaatliche Begrenzung der Niederlassungsfreiheit für Apotheken; Aufstellen von Grenzen aufgrund eines Kriteriums der Bevölkerungsdichte und Festlegung einer Mindestentfernung zwischen den Apotheken; Gemeinschaftswirdigkeit innerstaatlicher Regelungen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen; José Manuel Blanco Pérez gegen Consejería de Salud y Servicios Sanitarios (C-570/07) und María del Pilar Chao Gómez gegen Principado de Asturias (C-571/07

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zulassungsbegrenzungen für neue Apotheken

  • 123recht.net (Pressemeldung, 1.6.2010)

    EU-Staaten dürfen in Apothekenmarkt eingreifen // EuGH weist klagende Apotheker aus Spanien ab

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Regelung von Asturien für die Errichtung neuer Apotheken

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - Die demografischen und geografischen Begrenzungen, die die Regelung von Asturien für die Errichtung neuer Apotheken festlegt, stellen eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de Asturias (Spanien) eingereicht am 24. Dezember 2007 - José Manuel Blanco Pérez und María del Pilar Chao Gómez / Consejeria de Salud y Servicios sanitarios del Principado de Asturias, Federación Empresarial de Farmaceuticos españoles, Plataforma para la Libre Apertura de Farmacias

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2010, I-4629
  • EuZW 2010, 578
  • DÖV 2010, 658



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Wird zitiert von ... (23)  

  • EuGH, 21.06.2012 - C-84/11  

    Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Öffentliche Gesundheit - Apotheken

    Doch auch bei einem rein auf das Inland beschränkten Sachverhalt kann eine Antwort dem vorlegenden Gericht gleichwohl von Nutzen sein, insbesondere dann, wenn das nationale Recht ihm in Rechtsstreitigkeiten wie den vorliegenden vorschreibt, einem finnischen Staatsangehörigen die gleichen Rechte zuzuerkennen, die dem Angehörigen eines anderen Mitgliedstaats in der gleichen Lage aufgrund des Unionsrechts zustünden (vgl. Urteile vom 1. Juni 2010, Blanco Pérez und Chao Gómez, C-570/07 und C-571/07, Slg. 2010, I-4629, Randnr. 39, vom 1. Juli 2010, Sbarigia, C-393/08, Slg. 2010, I-6333, Randnr. 23, sowie vom 22. Dezember 2010, Omalet, C-245/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 15).

    Zur Beantwortung der Vorlagefragen ist darauf hinzuweisen, dass nach Art. 168 Abs. 7 AEUV das Unionsrecht in seiner Konkretisierung durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit und insbesondere für den Erlass von Vorschriften zur Organisation von Diensten im Gesundheitswesen wie der Apotheken unberührt lässt (Urteil Blanco Pérez und Chao Gómez, Randnr. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Da sich dieses Niveau von einem Mitgliedstaat zum anderen unterscheiden kann, ist den Mitgliedstaaten ein Wertungsspielraum zuzuerkennen (vgl. Urteile vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien, C-531/06, Slg. 2009, I-4103, Randnr. 36, sowie Blanco Pérez und Chao Gómez, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Darüber hinaus stellt keine Bestimmung des Unionsrechts Vorschriften über die Aufnahme von Tätigkeiten im Apothekenwesen auf, die darauf abzielen, die Voraussetzungen festzulegen, unter denen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten neue Apotheken und Filialen dieser Apotheken errichtet werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil Blanco Pérez und Chao Gómez, Randnr. 45).

    Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit, die ohne Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit gelten, können nach ständiger Rechtsprechung durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, sofern sie geeignet sind, die Erreichung des mit ihnen verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (Urteil Blanco Pérez und Chao Gómez, Randnr. 61).

    Die Bedeutung des genannten Ziels wird durch Art. 168 Abs. 1 AEUV und Art. 35 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bestätigt, wonach insbesondere ein hohes Gesundheitsschutzniveau bei der Festlegung und Durchführung aller Unionspolitiken und -maßnahmen sichergestellt wird (vgl. Urteil Blanco Pérez und Chao Gómez, Randnrn. 63 bis 65).

  • EuGH, 16.12.2010 - C-89/09  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Niederlassungsfreiheit - Art. 43

    Diese Bestimmungen untersagen es den Mitgliedstaaten, ungerechtfertigte Beschränkungen der Ausübung dieser Freiheiten im Bereich der Gesundheitsversorgung einzuführen oder beizubehalten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. März 2009, Hartlauer, C-169/07, Slg. 2009, I-1721, Randnr. 29, Kommission/Italien, C-531/06, Randnr. 35, Apothekerkammer des Saarlandes u. a., Randnr. 18, sowie vom 1. Juni 2010, Blanco Pérez und Chao Gómez, C-570/07 und C-571/07, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 43).

    Da sich dieses Niveau von einem Mitgliedstaat zum anderen unterscheiden kann, ist den Mitgliedstaaten ein Wertungsspielraum zuzuerkennen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, Slg. 2008, I-6935, Randnr. 51, Apothekerkammer des Saarlandes u. a., Randnr. 19, sowie Blanco Pérez und Chao Gómez, Randnr. 44).

    Nach ständiger Rechtsprechung können Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit, die ohne Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit gelten, durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, sofern sie geeignet sind, die Erreichung des mit ihnen verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (Urteile Hartlauer, Randnr. 44, Apothekerkammer des Saarlandes u. a., Randnr. 25, und Blanco Pérez und Chao Gómez, Randnr. 61).

    Außerdem kann der Mitgliedstaat diejenigen Maßnahmen treffen, die eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung weitestmöglich verringern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juni 2007, Rosengren u. a., C-170/04, Slg. 2007, I-4071, Randnr. 49, vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien, C-531/06, Randnr. 54, und Blanco Pérez und Chao Gómez, Randnr. 74).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.10.2010 - C-400/08  

    Niederlassungsfreiheit - Beschränkungen für die Schaffung großer

    (12) - Als Beispiel aus jüngerer Zeit vgl. Urteil vom 1. Juni 2010, Blanco Pérez und Chao Gómez (C-570/07 und C-571/07, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 53).

    (13)  - Vgl. auch Urteil Blanco Pérez und Chao Gómez, oben in Fn. 12 angeführt, Randnr. 61.

    (22) - Urteil Blanco Pérez und Chao Gómez, oben in Fn. 12 angeführt, Randnr. 53.

    (36) - Vgl. z. B. Urteil Blanco Pérez und Chao Gómez, oben in Fn. 12 angeführt, Randnr. 61.

mehr
  • EuGH, 24.03.2011 - C-400/08  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Niederlassungsfreiheit - Art. 43

    Hierunter fällt insbesondere eine nationale Regelung, die die Niederlassung eines Unternehmens aus einem anderen Mitgliedstaat von der Erteilung einer vorherigen Erlaubnis abhängig macht, denn sie ist geeignet, die Ausübung der Niederlassungsfreiheit durch dieses Unternehmen zu beeinträchtigen, indem sie es daran hindert, seine Tätigkeiten mit Hilfe einer Betriebsstätte frei auszuüben (vgl. Urteil vom 1. Juni 2010, Blanco Pérez und Chao Gómez, C-570/07 und C-571/07, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 54).

    Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit, die ohne Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit gelten, können nach ständiger Rechtsprechung durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, sofern sie geeignet sind, die Erreichung des mit ihnen verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (Urteile vom 10. März 2009, Hartlauer, C-169/07, Slg. 2009, I-1721, Randnr. 44, vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a., C-171/07 und C-172/07, Slg. 2009, I-4171, Randnr. 25, sowie Blanco Pérez und Chao Gómez, Randnr. 61).

  • EuGH, 19.07.2012 - C-470/11  

    Art. 49 EG - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs -

    Der Gerichtshof kann ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur zurückweisen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteil vom 1. Juni 2010, Blanco Pérez und Chao Gómez, C-570/07 und C-571/07, Slg. 2010, I-4629, Randnr. 36).

    Dennoch kann die Antwort des Gerichtshofs, wie aus der Rechtsprechung hervorgeht, dem vorlegenden Gericht auch unter derartigen Umständen von Nutzen sein, insbesondere dann, wenn sein nationales Recht vorschreiben sollte, dass einem inländischen Staatsangehörigen die gleichen Rechte zustehen, die einem Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats in der gleichen Lage kraft Unionsrecht zustünden (vgl. in diesem Sinne Urteil Blanco Pérez und Chao Gómez, Randnr. 39, und Urteil vom 10. Mai 2012, Duomo Gpa, C-357/10 bis C-359/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 28).

    Außerdem kann zwar eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren streitige, die unterschiedslos anwendbar ist, im Allgemeinen nur dann unter die Bestimmungen über die vom AEU-Vertrag garantierten Grundfreiheiten fallen, wenn sie für Sachlagen gilt, die eine Verbindung zum Handel zwischen den Mitgliedstaaten aufweisen, doch lässt sich keineswegs ausschließen, dass Anbieter, die in anderen Mitgliedstaaten als der Republik Lettland ansässig sind, Interesse daran hatten oder haben, im lettischen Hoheitsgebiet Glücksspielstätten zu eröffnen (vgl. in diesem Sinne Urteil Blanco Pérez und Chao Gómez, Randnr. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 15.06.2010 - C-211/08  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 49 EG - Soziale Sicherheit -

    Jeder Mitgliedstaat verfügt nämlich als Versicherungsmitgliedstaat über die Möglichkeit, im Rahmen der ihm in den Art. 153 AEUV und 168 AEUV verliehenen Befugnis zur Ausgestaltung seiner Systeme der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und der sozialen Sicherheit (vgl. in diesem Sinne Urteile Watts, Randnrn. 92 und 146, und vom 1. Juni 2010, Blanco Pérez und Chao Gómez, C-570/07 und C-571/07, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 43) Maßnahmen zu erlassen, die den Umfang und die - insbesondere zeitlichen - Bedingungen des Angebots von Krankenhausbehandlungen in seinem Hoheitsgebiet betreffen, um die Zahl der Genehmigungen einzudämmen, die gemäß Art. 22 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 1408/71 für Behandlungen zu erteilen sind, die in seinem System Versicherte in einem anderen Mitgliedstaat geplant haben.
  • EuGH, 02.12.2010 - C-108/09  

    Freier Warenverkehr - Öffentliche Gesundheit - Vertrieb von Kontaktlinsen über

    Da sich dieses Niveau von einem Mitgliedstaat zum anderen unterscheiden kann, ist den Mitgliedstaaten ein Wertungsspielraum zuzuerkennen (vgl. Urteil vom 1. Juni 2010, Blanco Pérez und Chao Gómez, C-570/07 und C-571/07, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.06.2012 - C-618/10  

    Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherverträge - Missbräuchliche Verzugszinsklausel -

    Ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts kann demnach nur dann zurückgewiesen werden, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, Slg. 2006, I-11421, Randnr. 25, und vom 1. Juni 2010, Blanco Pérez und Chao Gómez, C-570/07 und C-571/07, Slg. 2010, I-4629, Randnr. 36).
  • EuGH, 19.06.2012 - C-307/10  

    Marken - Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten - Richtlinie

    Der Gerichtshof kann das Ersuchen eines nationalen Gerichts daher nur dann zurückweisen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 16. Oktober 2003, Traunfellner, C-421/01, Slg. 2003, I-11941, Randnr. 37, vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, Slg. 2006, I-11421, Randnr. 25, und vom 1. Juni 2010, Blanco Pérez und Chao Gómez, C-570/07 und C-571/07, Slg. 2010, I-4629, Randnr. 36).
  • EuGH, 07.04.2011 - C-402/09  

    Inländische Abgaben - Art. 110 AEUV - Umweltsteuer, die bei der erstmaligen

    Es ist zunächst darauf hinzuweisen, dass zwar eine Vermutung für die Entscheidungserheblichkeit jeder Frage zum Unionsrecht spricht, der Gerichtshof aber dann keine Antwort geben kann, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, Slg. 2006, I-11421, Randnr. 25, vom 1. Juni 2010, Blanco Pérez und Chao Gómez, C-570/07 und C-571/07, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 36, und vom 2. Dezember 2010, Jakubowska, C-225/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 28).
  • EuGH, 02.12.2010 - C-225/09  

    Unionsvorschriften über die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs - Richtlinie 98/5/EG

  • EuGH, 10.05.2012 - C-357/10  

    Art. 3 EG, 10 EG, 43 EG, 49 EG und 81 EG -

  • EuGH, 01.07.2010 - C-393/08  

    Nationale Regelung der Öffnungszeiten von Apotheken - Befreiung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2011 - C-10/10  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 258 AEUV - Art. 56 EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-255/09  

    Art. 226 EG - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 49 EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2011 - C-357/10  

    Dienstleistungen im Binnenmarkt - Niederlassungsfreiheit - Freier

  • EuGH, 22.12.2010 - C-245/09  

    Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 49 EG - In einem Mitgliedstaat

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2011 - C-72/10  

    Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Annahme von Sportwetten

  • EuGH, 15.09.2011 - C-197/10  

    Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Betriebsprämienregelung

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2011 - C-571/10  

    Kamberaj - Richtlinie 2000/43/EG − Anwendung des

  • EuGH, 10.05.2012 - C-359/10  

    Vergabe - Mindestgesellschaftskapital als Vergabevoraussetzung: Zulässig?

  • EuGH, 10.05.2012 - C-358/10  

    Vergabe - Mindestgesellschaftskapital als Vergabevoraussetzung: Zulässig?

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2012 - C-544/10  

    Generalanwalt findet Pfälzer Weinwerbung nicht bekömmlich // Gesundheitsbezogene

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