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   EuGH, 01.07.2011 - C-231/11 P   

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https://dejure.org/2011,28303
EuGH, 01.07.2011 - C-231/11 P (https://dejure.org/2011,28303)
EuGH, Entscheidung vom 01.07.2011 - C-231/11 P (https://dejure.org/2011,28303)
EuGH, Entscheidung vom 01. Juli 2011 - C-231/11 P (https://dejure.org/2011,28303)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Siemens Österreich u.a.

    Verbindung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Verbindung von Rechtsmittelsachen zur gemeinsamen Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VerfO EuGH Art. 43
    Verbindung von Rechtsmittelsachen

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel der Europäischen Kommission gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 3. März 2011 in den verbundenen Rechtssachen T-122/07 bis T-124/07, Siemens AG Österreich u.a. gegen Kommission, eingelegt am 13. Mai 2011

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • EuGH, 10.04.2014 - C-231/11

    Der Gerichtshof gibt den Rechtsmitteln in den das Kartell auf dem Markt für

    In den verbundenen Rechtssachen C-231/11 P bis C-233/11 P.

    Europäische Kommission, vertreten durch A. Antoniadis, R. Sauer und N. von Lingen als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg (C-231/11 P),.

    Nuova Magrini Galileo SpA (C-233/11 P),.

    Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 1. Juli 2011 sind die Rechtssachen C-231/11 P bis C-233/11 P zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren sowie zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

    Die durch das Rechtsmittel der Kommission (C-231/11 P) entstandenen Kosten sind, da ihrem Rechtsmittel stattzugeben ist und sie die Verurteilung der Klägerinnen beantragt hat, Letzteren aufzuerlegen.

    Die durch das Rechtsmittel von SEHV und Magrini (C-233/11 P) entstandenen Kosten sind, da ihrem Rechtsmittel ebenfalls stattzugeben ist und sie die Verurteilung der Kommission beantragt haben, der Kommission aufzuerlegen.

    Die Siemens AG Österreich, die VA Tech Transmission & Distribution GmbH & Co. KEG, die Siemens Transmission & Distribution Ltd, die Siemens Transmission & Distribution SA und die Nuova Magrini Galileo SpA tragen die durch das Rechtsmittel in der Rechtssache C-231/11 P entstandenen Kosten.

    Die Europäische Kommission trägt die durch das Rechtsmittel in der Rechtssache C-233/11 P entstandenen Kosten.

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