Rechtsprechung
EuGH, 01.07.2011 - C-231/11 P |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Siemens Österreich u.a.
Verbindung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Verbindung von Rechtsmittelsachen zur gemeinsamen Entscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VerfO EuGH Art. 43
Verbindung von Rechtsmittelsachen
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Rechtsmittel der Europäischen Kommission gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 3. März 2011 in den verbundenen Rechtssachen T-122/07 bis T-124/07, Siemens AG Österreich u.a. gegen Kommission, eingelegt am 13. Mai 2011
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Rechtsmittel
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- EuGH, 10.04.2014 - C-231/11
Der Gerichtshof gibt den Rechtsmitteln in den das Kartell auf dem Markt für …
In den verbundenen Rechtssachen C-231/11 P bis C-233/11 P.Europäische Kommission, vertreten durch A. Antoniadis, R. Sauer und N. von Lingen als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg (C-231/11 P),.
Nuova Magrini Galileo SpA (C-233/11 P),.
Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 1. Juli 2011 sind die Rechtssachen C-231/11 P bis C-233/11 P zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren sowie zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.
Die durch das Rechtsmittel der Kommission (C-231/11 P) entstandenen Kosten sind, da ihrem Rechtsmittel stattzugeben ist und sie die Verurteilung der Klägerinnen beantragt hat, Letzteren aufzuerlegen.
Die durch das Rechtsmittel von SEHV und Magrini (C-233/11 P) entstandenen Kosten sind, da ihrem Rechtsmittel ebenfalls stattzugeben ist und sie die Verurteilung der Kommission beantragt haben, der Kommission aufzuerlegen.
Die Siemens AG Österreich, die VA Tech Transmission & Distribution GmbH & Co. KEG, die Siemens Transmission & Distribution Ltd, die Siemens Transmission & Distribution SA und die Nuova Magrini Galileo SpA tragen die durch das Rechtsmittel in der Rechtssache C-231/11 P entstandenen Kosten.
Die Europäische Kommission trägt die durch das Rechtsmittel in der Rechtssache C-233/11 P entstandenen Kosten.