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   EuGH, 02.03.1982 - 6/81   

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https://dejure.org/1982,1216
EuGH, 02.03.1982 - 6/81 (https://dejure.org/1982,1216)
EuGH, Entscheidung vom 02.03.1982 - 6/81 (https://dejure.org/1982,1216)
EuGH, Entscheidung vom 02. März 1982 - 6/81 (https://dejure.org/1982,1216)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    BV Diensten Groep / Beele

    FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - BEKÄMPFUNG DER SKLAVISCHEN NACHAHMUNG - EINGEFÜHRTES ERZEUGNIS , DAS MIT EINEM ANDEREN , IN DEMSELBEN MITGLIEDSTAAT BEREITS IN DEN HANDEL GEBRACHTEN ERZEUGNIS NAHEZU IDENTISCH IST - ...

  • EU-Kommission

    BV Diensten Groep / Beele

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Bestimmungen des Vertrages über den freien Warenverkehr ; Schutz gegen sklavische Nachahmungen von patentgeschützten Waren; Schutz eines in einem Drittland hergestellten Erzeugnisses gegen das Inverkehrbringen eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 30; EWG-Vertrag Art. 36
    FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - BEKÄMPFUNG DER SKLAVISCHEN NACHAHMUNG - EINGEFÜHRTES ERZEUGNIS , DAS MIT EINEM ANDEREN , IN DEMSELBEN MITGLIEDSTAAT BEREITS IN DEN HANDEL GEBRACHTEN ERZEUGNIS NAHEZU IDENTISCH IST - ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1934
  • GRUR Int. 1982, 439
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 17.06.1981 - 113/80

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 02.03.1982 - 6/81
    1979, 649, und im Urteil vom 17.6.1981 in der Rechtssache 113/80, Kommission/Irland, Slg. 1981, 1625) entschieden, daß in Ermangelung einer gemeinschaftlichen Regelung der Herstellung und des Inverkehrbringens der Erzeugnisse Hemmnisse für den Binnenhandel der Gemeinschaft, die sich aus Unterschieden der nationalen Regelungen ergeben, hingenommen werden müssen, soweit eine solche Regelung, die unterschiedslos für einheimische wie für eingeführte Erzeugnisse gilt, dadurch gerechtfertigt werden kann, daß sie notwendig ist, um zwingenden Erfordernissen unter anderem in bezug auf den Verbraucherschutz und die Lauterkeit des Handelsverkehrs gerecht zu werden.
  • EuGH, 22.06.1976 - 119/75

    Terrapin / Terranova

    Auszug aus EuGH, 02.03.1982 - 6/81
    Der Gerichtshof habe nämlich in seinem Urteil in der Rechtssache 119/75 (Terrapin/Terranova, Slg. 1976, 1039) ausgeführt, daß "ein in einem Mitgliedstaat rechtmäßig erworbenes gewerbliches und kommerzielles Eigentumsrecht gemäß Artikel 36 Satz 1 des Vertrages der Einfuhr von Waren entgegengehalten werden [kann], die unter einer zu Verwechslungen Anlaß gebenden Bezeichnung in Verkehr gebracht werden, wenn die umstrittenen Rechte nach verschiedenen nationalen Rechtsordnungen durch verschiedene und nicht voneinander abhängige Inhaber begründet worden sind".
  • BGH, 15.12.2016 - I ZR 197/15

    Bodendübel - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Wettbewerbliche Eigenart

    Ein nationales Verbot der fast identischen, Verwechslungen hervorrufenden Nachahmung eines Erzeugnisses ohne technische, wirtschaftliche oder kommerzielle Notwendigkeit ist nach Art. 36 AEUV gerechtfertigt, weil sie erforderlich ist, um zwingenden Erfordernissen der Lauterkeit des Handelsverkehrs und des Verbraucherschutzes gerecht zu werden (vgl. EuGH, Urteil vom 2. März 1982 - Rs. 6/81, Slg. 1982, I-707 = GRUR Int. 1982, 439 Rn. 7 ff. - Multi Cable Transit).
  • OLG München, 30.10.2003 - 29 U 2691/03

    Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz des Herstellerbegriffs bei

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (Urteil vom 02.03.1982 - Rs 6/81 = WRP 1982, 455, 456 - Industrie Diensten Groep/Beele) hindern die genannten Bestimmungen über den freien Warenverkehr die Anwendbarkeit nationaler Regelungen eines Mitgliedstaates, die das Inverkehrbringen sklavisch nachgeahmter Erzeugnisse, die aus einem anderen Mitgliedstaat stammen, verbieten, nicht; derartige Regelungen sind durch zwingende Erfordernisse des Verbraucherschutzes und der Lauterkeit des Handelsverkehrs gerechtfertigt (vgl. EuGH aaO).
  • EuGH, 06.11.1984 - 177/83

    Kohl / Ringelhan

    In einer Reihe von Urteilen habe der Gerichtshof Unterschieden der nationalen Regelungen Rechnung getragen, beispielsweise auf dem Gebiet der Nachahmung (Beele, Rechtssache 6/81, Slg. 1982, 707), des Versehens von Arbeiten aus veredelten Metallen mit Prägestempeln (Robertson, Rechtssache 220/81, Slg. 1982, 2349), der Muster und Modelle (Keurkoop, Rechtssache 144/81, Slg. 1982, 2853) und des Verkaufs unter Anbieten von Zugaben (Oosthoek, Rechtssache 286/81, Slg. 1982, 4575).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1997 - C-184/96

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. -

    (22) - Vgl. Urteile vom 2. März 1982 in der Rechtssache 6/81 (Beele, Slg. 1982, 707) und vom 22. Juni 1982 in der Rechtssache 220/81 (Robertson u. a., Slg. 1982, 2349).
  • EuGH, 19.09.1984 - 94/83

    Heijn

    Die niederländische Regierung führt aus, die in Rede stehenden nationalen Maßnahmen seien gerechtfertigt entweder auf der Grundlage von Artikel 36 EWG-Vertrag oder in Anwendung der Rechtfertigungskriterien, die die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Rechtssache 120/78, Rewe, Slg. 1979, 649; Rechtssache 113/80, Kommission/Irland, Slg. 1981, 1625; Rechtssache 6/81, Industrie Diensten Groep, Slg. 1982, 707) herausgearbeitet habe, da diese Maßnahmen unterschiedslos auf einheimische und eingeführte Erzeugnisse anwendbar seien.
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1984 - 177/83

    Th. Kohl KG gegen Ringelhan & Rennett SA und Ringelhan Einrichtungs GmbH. -

    A. Beele Handelsmaatschappij BV-, Slg. 1982, 707.
  • LG Köln, 31.07.2009 - 28 O 648/08

    Unterlassung wegen Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts nach dem Tode

    Soweit die Kläger die besondere Unlauterkeit unter Heranziehung einer Entscheidung des EuGH vom 02.03.1982 (GRUR Int. 1982, 439 ff. - "Multi Cable Transit") herleiten und argumentieren, die Werke des Beklagten zu 1) seien ohne Notwendigkeit nahezu identisch mit den Werken von Z und riefen hierdurch eine besonders hohe Verwechslungsgefahr hervor, geht die Kammer nicht davon aus, dass die Rechtsprechung auf die vorliegende besondere Fallkonstellation anwendbar ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.05.1988 - 302/86

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark. - Freier

    formell und materiell für inländische Hersteller und für Hersteller aus anderen Mitgliedstaaten "unterschiedslos gelten" (Rechtssache 113/80, Kommission/Irland, Slg. 1981, 1625, 1639, Randnr. 10; Rechtssache 6/81, Industrie Diensten Groep/ Beele, Slg. 1982, 707, 716, Randnr. 7; Rechtssache 207/83, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1985, 1201, 1212, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1986 - 179/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

    Ferner wurde auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 6/81 (Beele, Slg. 1982, 707) verwiesen.
  • LG München I, 31.03.2008 - 4 Qs 9/08

    Strafbarer Vertrieb von nachgemachter Designermöbel aus Italien in der

    Diese Auffassung vom Bestand gewerblicher Rechte vertritt erkennbar auch der EuGH (Slg. 1982 S. 707, Urteil vom 2.3.1982):.
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