Rechtsprechung
   EuGH, 02.12.2005 - C-117/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,19303
EuGH, 02.12.2005 - C-117/05 (https://dejure.org/2005,19303)
EuGH, Entscheidung vom 02.12.2005 - C-117/05 (https://dejure.org/2005,19303)
EuGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2005 - C-117/05 (https://dejure.org/2005,19303)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,19303) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Seidl

    Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Freizügigkeit - Artikel 43 EG - Errichtung einer Fahrschule

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Erlangung einer mehrfachen Fahrschulbewilligung; Vereinbarkeit eines staatlichen Verbotes zum Besitz einer mehrfachen Fahrschulbewilligung mit europäischem Recht; Bewilligung für eine Fahrschule in einem anderen Mitgliedstaat; Beschränkung der ...

  • Judicialis

    Verfahrensordnung Art. 104 § 3 Abs. 1; ; EG Art. 43

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensordnung Art. 104 § 3 Abs. 1; EG Art. 43
    Niederlassungsfreiheit: Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Freizügigkeit - Artikel 43 EG - Errichtung einer Fahrschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Unabhängigen Verwaltungssenats des Landes Oberösterreich vom 4. März 2005 in Sachen Manfred Seidl gegen Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Seidl

    Vorabentscheidungsersuchen des Unabhängigen Verwaltungssenats des Landes Oberösterreich - Vereinbarkeit einer nationalen Rechtsvorschrift über Kraftfahrzeuge mit Artikel 43 EG - Ablehnung der Erteilung einer Fahrschulbewilligung an einen Angehörigen eines anderen ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 21.04.2005 - C-140/03

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats- Artikel 43

    Auszug aus EuGH, 02.12.2005 - C-117/05
    11 Nach ständiger Rechtsprechung steht Artikel 43 EG jeder nationalen Maßnahme entgegen, die, auch wenn sie ohne Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit anwendbar ist, doch die Ausübung der durch den EG-Vertrag garantierten Niederlassungsfreiheit durch die Gemeinschaftsangehörigen behindern oder weniger attraktiv machen kann (vgl. u. a. Urteile vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92, Kraus, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 32, und vom 21. April 2005 in der Rechtssache C-140/03, Kommission/Griechenland, Slg. 2005, I-3177, Randnr. 27).

    14 Anders verhielte es sich nur dann, wenn mit einer solchen Maßnahme ein berechtigter Zweck verfolgt würde, der mit dem Vertrag vereinbar und aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt wäre, und vorausgesetzt, dass sie geeignet wäre, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Zweckes zu gewährleisten, und nicht über das hinausginge, was zur Erreichung dieses Zweckes erforderlich ist (Urteile Kraus, Randnr. 32, und Kommission/Griechenland, Randnr. 34).

    15 Dies ist jedoch nicht der Fall bei einer Maßnahme, die, wie das vorlegende Gericht zu § 109 Abs. 1 lit. j KFG ausführt, durch das Verbot mehrerer Fahrschulbewilligungen sicherstellen soll, dass der Inhaber einer Fahrschule mehr als die Hälfte seiner Arbeitskraft dieser einzigen Fahrschule widmet (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 35).

  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 02.12.2005 - C-117/05
    11 Nach ständiger Rechtsprechung steht Artikel 43 EG jeder nationalen Maßnahme entgegen, die, auch wenn sie ohne Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit anwendbar ist, doch die Ausübung der durch den EG-Vertrag garantierten Niederlassungsfreiheit durch die Gemeinschaftsangehörigen behindern oder weniger attraktiv machen kann (vgl. u. a. Urteile vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92, Kraus, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 32, und vom 21. April 2005 in der Rechtssache C-140/03, Kommission/Griechenland, Slg. 2005, I-3177, Randnr. 27).

    14 Anders verhielte es sich nur dann, wenn mit einer solchen Maßnahme ein berechtigter Zweck verfolgt würde, der mit dem Vertrag vereinbar und aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt wäre, und vorausgesetzt, dass sie geeignet wäre, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Zweckes zu gewährleisten, und nicht über das hinausginge, was zur Erreichung dieses Zweckes erforderlich ist (Urteile Kraus, Randnr. 32, und Kommission/Griechenland, Randnr. 34).

  • EuGH, 20.05.1992 - C-106/91

    Ramrath / Ministre de la Justice

    Auszug aus EuGH, 02.12.2005 - C-117/05
    12 Der Gerichtshof hat außerdem wiederholt entschieden, dass die Niederlassungsfreiheit auch die Möglichkeit umfasst, unter Beachtung der Berufsregelungen im Gebiet der Gemeinschaft mehr als eine Stätte für die Ausübung einer Tätigkeit einzurichten und beizubehalten (vgl. u. a. Urteile des Gerichtshofes vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 107/83, Klopp, Slg. 1984, 2971, Randnr. 19, vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 143/87, Stanton, Slg. 1988, 3877, Randnr. 11, sowie in den Rechtssachen 154/87 und 155/87, Wolf u. a., Slg. 1988, 3897, Randnr. 11, vom 20. Mai 1992 in der Rechtssache C-106/91, Ramrath, Slg. 1992, I-3351, Randnr. 20, vom 16. Juni 1992 in der Rechtssache C-351/90, Kommission/Luxemburg, Slg. 1992, I-3945, Randnr. 11, und vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-145/99, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-2235, Randnr. 27).
  • VG Darmstadt, 19.04.2018 - 3 L 4339/17

    Fahrschulerlaubnis

    In der Rechtssache Seidl (C-117/05) habe der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Art. 43 des EG-Vertrags nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehe, nach denen es untersagt sei, Personen, die bereits eine Bewilligung für eine Fahrschule besäßen, eine weitere derartige Bewilligung zu erteilen.

    Der Antragsteller weist in diesem Zusammenhang besonders auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hin, wonach die Niederlassungsfreiheit auch die Möglichkeit umfasst, unter Beachtung der Berufsregelungen im Gebiet der Gemeinschaft mehr als eine Stätte für die Ausübung einer Tätigkeit einzurichten und beizubehalten (Beschl. v. 02.12.2005 - C-117/05 - Seidl -, Rdnr. 12, 14, m. w. Nw., http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=57982&mode=lst&pageIndex=1&dir=&occ=first&part=1&text=&doclang=DE&cid=763540).

    Eine einschränkende Maßnahme steht der Niederlassungsfreiheit nicht entgegen, wenn mit ihr ein berechtigter Zweck verfolgt wird, der mit dem Vertrag vereinbar und aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt wäre, wenn die Maßnahme geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Zweckes zu gewährleisten, und wenn sie nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Zweckes erforderlich ist (EuGH, Beschl. v. 02.12.2005, a.a.O., Rdnr. 14 mit Verweis auf die Urteile v. 31.03.1993 - C-19/92 - Kraus -, Rdnr. 32, und v. 21.04.2005 - C-140/03 - Kommission/Griechenland -, Rdnr. 34).

  • EuGH, 19.06.2008 - C-104/08

    Kurt - Art. 92 § 1 und Art. 104 § 3 der Verfahrensordnung - Grundfreiheiten -

    Zwar kann aus dieser Situation eine umgekehrte Diskriminierung resultieren, da sich Personen in der Lage von Herrn Kurt zur Ausübung der selbständigen Fahrschultätigkeit in ihrem Herkunftsmitgliedstaat im Gegensatz zu Personen, die ihre beruflichen Befähigungen in einem anderen Mitgliedstaat erworben haben oder den fraglichen Beruf dort ausüben, nicht auf Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts berufen können (vgl. in diesem Sinne insbesondere Beschluss vom 2. Dezember 2005, Seidl, C-117/05, Randnr. 16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht