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   EuGH, 03.03.2011 - C-161/09   

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https://dejure.org/2011,8352
EuGH, 03.03.2011 - C-161/09 (https://dejure.org/2011,8352)
EuGH, Entscheidung vom 03.03.2011 - C-161/09 (https://dejure.org/2011,8352)
EuGH, Entscheidung vom 03. März 2011 - C-161/09 (https://dejure.org/2011,8352)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Freier Warenverkehr - Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen - Getrocknete Weintrauben aus Korinth (Korinthen) - Nationale Regelung zum Schutz der Qualität des Erzeugnisses - Grenzen für das Inverkehrbringen nach Maßgabe der verschiedenen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kakavetsos-Fragkopoulos

    Freier Warenverkehr - Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen - Getrocknete Weintrauben aus Korinth (Korinthen) - Nationale Regelung zum Schutz der Qualität des Erzeugnisses - Grenzen für das Inverkehrbringen nach Maßgabe der verschiedenen ...

  • EU-Kommission PDF

    Kakavetsos-Fragkopoulos (anciennement K. Fragkopoulos kai SIA)

    Freier Warenverkehr - Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen - Getrocknete Weintrauben aus Korinth (Korinthen) - Nationale Regelung zum Schutz der Qualität des Erzeugnisses - Grenzen für das Inverkehrbringen nach Maßgabe der verschiedenen ...

  • EU-Kommission

    Kakavetsos-Fragkopoulos (anciennement K. Fragkopoulos kai SIA)

  • Wolters Kluwer

    Freier Warenverkehr; Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen; Gemeinschaftswidrigkeit einer nationalen Regelung über das Verbot der Verbringung, der Lagerung, der Verarbeitung und der Verpackung getrockneter Weintrauben zum Zweck ihrer Ausfuhr; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 29
    Freier Warenverkehr; Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen; Gemeinschaftswidrigkeit einer nationalen Regelung über das Verbot der Verbringung, der Lagerung, der Verarbeitung und der Verpackung getrockneter Weintrauben zum Zweck ihrer Ausfuhr; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kakavetsos-Fragkopoulos

    Freier Warenverkehr - Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen - Getrocknete Weintrauben aus Korinth (Korinthen) - Nationale Regelung zum Schutz der Qualität des Erzeugnisses - Grenzen für das Inverkehrbringen nach Maßgabe der verschiedenen ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Symvoulio tis Epikrateias (Griechenland), eingereicht am 8. Mai 2009 - K. Fragkopoulos kai Sia O.E./Nomarchiaki Aftodioikisi Korinthias (Provinzverwaltung Korinth)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Symvoulio tis Epikrateias - Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Regelung, die eine Unterscheidung zwischen Erzeugungsgebieten von Rosinen nach Maßgabe von deren Qualität vornimmt - ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2011, 314
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 20.05.2003 - C-469/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DEN UMFANG DES SCHUTZES, DER DEM KÄSE .GRANA PADANO"

    Auszug aus EuGH, 03.03.2011 - C-161/09
    Was darüber hinaus den Umstand betrifft, dass die g. U. "Vostizza" den in ihrem Erzeugungsgebiet selbst verarbeiteten und verpackten getrockneten Weintrauben vorbehalten ist, genügt der Hinweis darauf, dass nach ständiger Rechtsprechung die Bindung der Verwendung einer auf der Ebene der Europäischen Union eingetragenen g. U. an Bedingungen, die das Erzeugungsgebiet betreffen, ebenfalls eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung im Sinne von Art. 29 EG darstellt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 20. Mai 2003, Ravil, C-469/00, Slg. 2003, I-5053, Randnr. 88, und Consorzio del Prosciutto di Parma und Salumificio S. Rita, C-108/01, Slg. 2003, I-5121, Randnr. 59).

    Diese Tendenz zeigte sich im Erlass der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates vom 14. Juli 1992 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. L 208, S. 1), mit der ihren Erwägungsgründen zufolge u. a. den Erwartungen der Verbraucher in Bezug auf Qualitätserzeugnisse und Erzeugnisse mit bestimmbarer geografischer Herkunft Rechnung getragen und es den Herstellern erleichtert werden soll, unter gleichen Wettbewerbsbedingungen als Gegenleistung für echte Qualitätsanstrengungen ein höheres Einkommen zu erzielen (vgl. in diesem Sinne Urteile Ravil, Randnr. 48, und Consorzio del Prosciutto di Parma und Salumificio S. Rita, Randnr. 63).

    Aus der Sicht des Verbrauchers hängt die Verbindung zwischen dem Ansehen der Erzeuger und der Qualität der Erzeugnisse ferner von seiner Überzeugung ab, dass die unter der Ursprungsbezeichnung verkauften Erzeugnisse echt sind (vgl. Urteile Ravil, Randnr. 49, und Consorzio del Prosciutto di Parma und Salumificio S. Rita, Randnr. 64).

    Im Gesetz 553/1977 wurde jedoch in Bezug auf getrocknete Weintrauben der Sorte "Vostizza", denen eine g. U. zugutekommt, keine Spezifikation der Art vorgesehen, wie sie in den in den Urteilen Ravil und Consorzio del Prociutto di Parma und Salumificio S. Rita in Rede stehenden nationalen Regelungen vorgesehen war.

  • EuGH, 16.05.2000 - C-388/95

    DIE VON BELGIEN GEGEN SPANIEN ERHOBENE KLAGE BETREFFEND RIOJAWEIN WIRD ABGEWIESEN

    Auszug aus EuGH, 03.03.2011 - C-161/09
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Unionsgesetzgebung die allgemeine Tendenz zeigt, im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik die Qualität der Erzeugnisse herauszustellen, um das Ansehen dieser Erzeugnisse zu verbessern, u. a. durch die Verwendung von Ursprungsbezeichnungen, die besonders geschützt werden (Urteil vom 16. Mai 2000, Belgien/Spanien, C-388/95, Slg. 2000, I-3123, Randnr. 53).

    Dieses Bild hängt wiederum im Wesentlichen von den besonderen Merkmalen und ganz allgemein von der Qualität des Erzeugnisses ab (vgl. Urteil Belgien/Spanien, Randnrn.

    Da kein Zweifel besteht, dass Ursprungsbezeichnungen zu den Rechten des gewerblichen und kommerziellen Eigentums im Sinne von Art. 30 EG gehören, ist eine Bedingung wie die im Ausgangsverfahren fragliche, die jede Beförderung von getrockneten Weintrauben zwischen den beiden Unterzonen der Zone A verbietet, trotz ihrer beschränkenden Auswirkungen auf den Handelsverkehr als unionsrechtskonform anzusehen, sofern sie ein erforderliches und verhältnismäßiges Mittel darstellt, um das Ansehen der g. U. "ΚοÏινÎιακή ΣÏ"αφίδα Î'οσÏ"ίÏ"σα (Korinthiaki Stafida Vostitsa)" zu schützen (vgl. in diesem Sinne Urteile Belgien/Spanien, Randnrn.

  • EuGH, 16.12.2008 - C-205/07

    Gysbrechts und Santurel Inter - Art. 28 EG bis 30 EG - Richtlinie 97/7/EG -

    Auszug aus EuGH, 03.03.2011 - C-161/09
    Nach ständiger Rechtsprechung kann jedoch eine nationale Maßnahme, die im Prinzip gegen Art. 29 EG verstößt, nicht nur aus einem der in Art. 30 EG aufgeführten Gründe, sondern auch durch zwingende Erfordernisse des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, sofern diese Maßnahme im rechten Verhältnis zu dem verfolgten rechtmäßigen Zweck steht (vgl. u. a. Urteil vom 16. Dezember 2008, Gysbrechts und Santurel Inter, C-205/07, Slg. 2008, I-9947, Randnr. 45).
  • EuGH, 14.09.2006 - C-158/04

    Alfa Vita Vassilopoulos - Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG - Mengenmäßige

    Auszug aus EuGH, 03.03.2011 - C-161/09
    Jedoch kann eine nationale Maßnahme, die den freien Warenverkehr behindert, nicht allein damit gerechtfertigt werden, dass sie innerhalb des Mitgliedstaats die angebliche Qualität eines Erzeugnisses schützen soll, wenn das Erzeugnis nicht mit einer g. U. versehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. September 2006, Alfa Vita Vassilopoulos und Carrefour-Marinopoulos, C-158/04 und C-159/04, Slg. 2006, I-8135, Randnr. 23).
  • EuGH, 08.11.2005 - C-293/02

    Jersey Produce Marketing Organisation - Regelung über die Ausfuhr von Kartoffeln

    Auszug aus EuGH, 03.03.2011 - C-161/09
    Soweit eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren fragliche einem Wirtschaftsteilnehmer wie Fragkopoulos verbietet, getrocknete Weintrauben aus anderen nationalen geografischen Zonen als derjenigen, in der dieser Wirtschaftsteilnehmer ansässig ist, zu beziehen - im vorliegenden Fall der ersten Unterzone der Zone A sowie der gesamten Zone B -, hat diese Regelung zweifellos einen Einfluss auf das Ausfuhrvolumen dieses Wirtschaftsteilnehmers, da der Betroffene nur die getrockneten Weintrauben verarbeiten und verpacken darf, die in dem Gebiet erzeugt wurden, in dem er seinen Sitz hat - nämlich in der zweiten Unterzone der Zone A (vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 8. November 2005, Jersey Produce Marketing Organisation, C-293/02, Slg. 2005, I-9543, Randnr. 80).
  • EuGH, 09.06.1992 - C-47/90

    Delhaize Frères / Promalvin u.a.

    Auszug aus EuGH, 03.03.2011 - C-161/09
    Nach ständiger Rechtsprechung ist dieser Artikel unmittelbar anwendbar und begründet Rechte des Einzelnen, die die nationalen Gerichte der Mitgliedstaaten zu schützen haben (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 29. November 1978, Redmond, 83/78, Slg. 1978, 2347, Randnrn. 66 und 67, sowie vom 9. Juni 1992, Delhaize und Le Lion, C-47/90, Slg. 1992, I-3669, Randnr. 28).
  • EuGH, 15.04.1997 - C-272/95

    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung / Deutsches Milch-Kontor

    Auszug aus EuGH, 03.03.2011 - C-161/09
    In einem solchen Fall stellt, wie aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervorgeht, eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung jede Maßnahme dar, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (vgl. u. a. Urteile vom 26. Februar 1980, Vriend, 94/79, Slg. 1980, 327, Randnr. 8, und vom 15. April 1997, Deutsches Milch-Kontor, C-272/95, Slg. 1997, I-1905, Randnr. 24).
  • EuGH, 29.11.1978 - 83/78

    Redmond

    Auszug aus EuGH, 03.03.2011 - C-161/09
    Nach ständiger Rechtsprechung ist dieser Artikel unmittelbar anwendbar und begründet Rechte des Einzelnen, die die nationalen Gerichte der Mitgliedstaaten zu schützen haben (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 29. November 1978, Redmond, 83/78, Slg. 1978, 2347, Randnrn. 66 und 67, sowie vom 9. Juni 1992, Delhaize und Le Lion, C-47/90, Slg. 1992, I-3669, Randnr. 28).
  • EuGH, 26.02.1980 - 94/79

    Vriend

    Auszug aus EuGH, 03.03.2011 - C-161/09
    In einem solchen Fall stellt, wie aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervorgeht, eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung jede Maßnahme dar, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (vgl. u. a. Urteile vom 26. Februar 1980, Vriend, 94/79, Slg. 1980, 327, Randnr. 8, und vom 15. April 1997, Deutsches Milch-Kontor, C-272/95, Slg. 1997, I-1905, Randnr. 24).
  • EuGH, 23.12.2015 - C-333/14

    Das schottische Gesetz zur Einführung eines Mindestverkaufspreises pro

    Ferner ist darauf hinzuweisen, dass eine nationale Regelung nur dann als geeignet angesehen werden kann, die Verwirklichung des angestrebten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kakavetsos-Fragkopoulos, C-161/09, EU:C:2011:110, Rn. 42, sowie entsprechend Urteil Berlington Hungary u. a., C-98/14, EU:C:2015:386, Rn. 64).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-148/15

    Deutsche Parkinson Vereinigung - Freier Warenverkehr - Art. 34 und 36 AEUV -

    44 - Vgl. Urteile vom 21. Dezember 2011, Kommission/Österreich (C-28/09, EU:C:2011:854, Rn. 126), und vom 3. März 2011, Kakavetsos-Fragkopoulos (C-161/09, EU:C:2011:110, Rn. 42), in Bezug auf die Warenverkehrsfreiheit.
  • BPatG, 13.10.2011 - 30 W (pat) 33/09

    Schwarzwälder Schinken - Markenbeschwerdeverfahren - "Schwarzwälder Schinken

    Ergänzend hat die Einsprechende zu 3 auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3. März 2011 in der Rechtssache C-161/09 bezüglich getrockneter Weintrauben hingewiesen.

    cc) Die von der Einsprechenden zu 3 noch ergänzend herangezogene Entscheidung des Europäischen Gerichthofs vom 3. März 2011 in der Rechtssache C-161/09 rechtfertigt keine andere Sichtweise.

  • EuGH, 19.12.2018 - C-367/17

    Schwarzwälder Schinken muss nur dann im Schwarzwald geschnitten und verpackt

    Sie ist auch darauf gerichtet, dass den Erwartungen der Verbraucher in Bezug auf Qualitätserzeugnisse und Erzeugnisse mit bestimmbarer geografischer Herkunft Rechnung getragen wird und es den Herstellern erleichtert wird, unter gleichen Wettbewerbsbedingungen als Gegenleistung für echte Qualitätsanstrengungen ein höheres Einkommen zu erzielen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. März 2011, Kakavetsos-Fragkopoulos, C-161/09, EU:C:2011:110, Rn. 34).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-663/18

    B S und C A (Commercialisation du cannabidiol - CBD)

    Vgl. auch Urteil vom 3. März 2011, Kakavetsos-Fragkopoulos (C-161/09, EU:C:2011:110, Rn. 27), und Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Kakavetsos-Fragkopoulos (C-161/09, EU:C:2010:531, Nr. 34).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-793/22

    Biohemp Concept - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik -

    47 Urteile vom 3. März 2011, Kakavetsos-Fragkopoulos (C-161/09, EU:C:2011:110, Rn. 42), vom 23. Dezember 2015, Scotch Whisky Association u. a. (C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 37), und B. S. und C. A. (Vermarktung von Cannabidiol [CBD], Rn. 87).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2017 - C-518/16

    ZPT AD - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EG)

    19 Im Urteil vom 3. März 2011, Kakavetsos-Fragkopoulos (C-161/09, EU:C:2011:110, Rn. 27) hat der Gerichtshof entschieden, dass eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Ausfuhrbeschränkung jede Maßnahme darstellt, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern.

    Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass das in der Rechtssache, in der das Urteil vom 3. März 2011, Kakavetsos-Fragkopoulos (C-161/09, EU:C:2011:110, Rn. 27), ergangen ist, in Rede stehende Erzeugnis getrocknete Weintrauben waren, die einer gemeinsamen Marktorganisation im Sinne von Art. 40 AEUV unterlagen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-15/15

    Nach Auffassung von Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe verstößt die in einem

    59 - Vgl. u. a. Urteile vom 3. März 2011, Kakavetsos-Fragkopoulos (C-161/09, EU:C:2011:110, Rn. 51), vom 16. April 2013, Las (C-202/11, EU:C:2013:239, Rn. 23), und vom 12. November 2015, Visnapuu (C-198/14, EU:C:2015:751, Rn. 110).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2022 - C-626/21

    Generalanwältin Capeta: Wirtschaftsteilnehmer haben auf der Grundlage der den

    Vgl. hierzu auch Urteil vom 3. März 2011, Kakavetsos-Fragkopoulos (C-161/09, EU:C:2011:110, Rn. 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2014 - C-108/13

    Mac - Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher

    50 - Vgl. z. B. Urteile Kommission/Belgien (C-100/08, EU:C:2009:537) und Kakavetsos-Fragkopoulos (C-161/09, EU:C:2011:110).
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