Rechtsprechung
| EuGH, 03.05.2012 - C-337/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Sozialpolitik - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitsbedingungen - Arbeitszeitgestaltung - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Finanzielle Vergütung im Krankheitsfall - Beamte (Feuerwehrleute)
- IWW
- EU-Kommission
Neidel
Sozialpolitik - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitsbedingungen - Arbeitszeitgestaltung - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Finanzielle Vergütung im Krankheitsfall - Beamte (Feuerwehrleute)“
- Europäischer Gerichtshof
Neidel
Sozialpolitik - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitsbedingungen - Arbeitszeitgestaltung - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Finanzielle Vergütung im Krankheitsfall - Beamte (Feuerwehrleute)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urlaubsabgeltungsanspruch eines beamteten Feuerwehrmanns bei Eintritt in den Ruhestand infolge Dienstunfähigkeit; Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main
Kurzfassungen/Presse (8)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die finanzielle Vergütung des Mindestjahresurlaubs
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Sozialpolitik - Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle Vergütung, wenn er seinen Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen aus Krankheitsgründen ganz oder zum Teil nicht ausüben konnte
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Urlaubsabfindung für kranke Beamte
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Anspruch auf Vergütung für nicht genommenen Urlaub
- beck-blog (Kurzinformation)
Kranke Beamte bekommen Entschädigung für entgangenen Urlaub
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Vergütung des Mindesturlaubs bei Krankheit und Eintritt in Ruhestand
- spiegel.de (Pressemeldung, 03.05.2012)
Beamte bekommen Geld für verpassten Urlaub
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Beamter hat bei Eintritt in den Ruhestand Anspruch auf finanzielle Vergütung für nicht genommenen Mindestjahresurlaub - Über den Mindestanspruch hinaus gehender Urlaub muss nicht zwingend finanziell ausgeglichen werden
Besprechungen u.ä. (2)
- 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)
Geld für Urlaub?
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Mindesturlaub: Urlaubsentschädigung auch für kranke Beamte
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (Deutschland) eingereicht am 7. Juli 2010 - Georg Neidel gegen Stadt Frankfurt am Main
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 03.05.2012, Rs. C-337/10 (Anspruch auf finanzielle Vergütung für aus Krankheitsgründen nich genommenen Jahresurlaub)" von Tom Siebert und Stephan Pötters, LL.M., original erschienen in: NVwZ 2012, 688 - 692.
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 25.06.2010 - 9 K 836/10
- EuGH, 03.05.2012 - C-337/10
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2012, 2420
- EuZW 2012, 516
- NJ 2012, 387
- DÖV 2012, 567
- NVwZ 2012, 688
Wird zitiert von ... (26)
- BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10
Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses
Ein solcher Übertragungszeitraum müsse die Dauer des Bezugszeitraums, für den er gewährt werde, deutlich überschreiten (…EuGH 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS] Rn. 38, aaO; 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] Rn. 41, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 9).(a) Nach der Rechtsprechung des EuGH folgt aus Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie, dass ein Übertragungszeitraum die Dauer des Bezugszeitraums, für den er gewährt wird, deutlich überschreiten muss (…EuGH 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS] Rn. 38, AP Richtlinie 2003/88/EG Nr. 6 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 7; 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] Rn. 41, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 9).
- VGH Hessen, 26.09.2012 - 1 A 161/12 Der EuGH hat dem entgegenstehend mit Urteil vom 3. Mai 2012 (- C-337/10 -, zit. n. juris) auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Frankfurt hin entschieden, dass Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG auch auf Beamte Anwendung findet und dass Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG dahingehend auszulegen ist, dass ein Beamter bei Eintritt in den Ruhestand einen Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für bezahlten Jahresurlaub hat, den er deshalb nicht genommen hat, weil er aus Krankheitsgründen keinen Dienst geleistet hat.
Der EuGH hat insoweit allein darauf abgestellt, dass der Beamte seinen Beamtenstatus verliert und sein "Arbeitsverhältnis" beim Eintritt in den Ruhestand beendet wird (vgl. Urteil vom 3. Mai 2012, - C-337/10 -, juris-Umdruck Rn. 31).
Der Kläger unterfällt zwar als Beamter dem Anwendungsbereich der Richtlinie (EuGH, Urteil vom 3. Mai 2012, - C-337/10 -, juris-Umdruck Rn. 21 f.).
Dementsprechend hat der EuGH in seinem Urteil vom 3. Mai 2012 (a.a.O., Rn. 37) ausgeführt, dass Art. 7 der Richtlinie 2003/88 Bestimmungen des nationalen Rechts nicht entgegensteht, die dem Beamten zusätzlich zu dem Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub von vier Wochen weitere Ansprüche auf bezahlten Urlaub gewähren, ohne dass die Zahlung einer finanziellen Vergütung für den Fall vorgesehen wäre, dass dem in den Ruhestand getretenen Beamten diese zusätzlichen Ansprüche nicht haben zugutekommen können, weil er aus Krankheitsgründen keinen Dienst leisten konnte.
Da, wie vorstehend ausgeführt, die grundlegenden Unterschiede zwischen Arbeitnehmern und Angestellten für die Entstehung des gemeinschaftsrechtlichen Abgeltungsanspruchs nach der Entscheidung des EuGH vom 3. Mai 2012 (- C - 337/10 -, a.a.O.) nicht von Bedeutung sind, sind auch keine Gründe ersichtlich, weshalb zur Berechnung der Höhe dieses Anspruchs nicht auch auf die für Arbeitnehmer bestehenden Regelungen zurückgegriffen werden sollte.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2012 - 1 A 2122/10
Urlaub Entgelt Mindesturlaub Urlaubsjahr
Urteil vom 3. Mai 2012 - C-337/10 - (Neidel) = ABl.EU 2012, Nr. C 174, 4 - 5 = NVwZ 2012, 688 = juris, in dem er nochmals entschieden hat, dass Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie dahin auszulegen ist, dass bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für bezahlten (Mindest-)Jahresurlaub besteht, der deshalb nicht in Anspruch genommenen wurde, weil der Betreffende aus Krankheitsgründen keinen Dienst geleistet hat.
EuGH, Urteil vom 3. Mai 2012 - C-337/10 - (Neidel), a. a. O.
Denn das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main hatte sie in seinem in das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof C-337/10 mündenden Vorlagebeschluss im Einzelnen dargestellt.
vgl. EuGH, Urteil vom 3. Mai 2012 - C-337/10 - (Neidel), a. a. O., juris, Rn. 29 u. 31.
- EuGH, 08.11.2012 - C-229/11
Sozialpolitik - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitverkürzung ('Kurzarbeit') - …
Hierzu ist erstens darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, der jedem Arbeitnehmer gewährt wird, als ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Union anzusehen ist (vgl. Urteile vom 20. Januar 2009, Schultz-Hoff u. a., C-350/06 und C-520/06, Slg. 2009, I-179, Randnr. 54, und vom 3. Mai 2012, Neidel, C-337/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 28).Dieser Anspruch jedes Arbeitnehmers ist als Grundsatz des Sozialrechts der Union in Art. 31 Abs. 2 der Charta ausdrücklich verankert, der von Art. 6 Abs. 1 EUV der gleiche rechtliche Rang wie den Verträgen zuerkannt wird (Urteile vom 22. November 2011, KHS, C-214/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 37, und Neidel, Randnr. 40).
- VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 1691/12
Urlaubsabgeltung für Beamtinnen und Beamte
Der EuGH hat in seinem in diesem Verfahren ergangenen Urteil vom 3.5.2012 (NVwZ 2012, 688 = ZTR 2012, 365) entschieden, dass Art. 7 RL 2003/88/EG auf einen Feuerwehrmann wie den Kläger in vollem Umfang anzuwenden ist (…EuGH a.a.O. Rn. 26) und bei ihm keine Besonderheiten bestehen, die im Hinblick auf Art. 2 Abs. 2 RL 89/391/EWG ausnahmsweise die Nichtanwendung der RL 2003/88/EG hinsichtlich des Urlaubsanspruchs rechtfertigen (…EuGH a.a.O. Rn. 21 f.).Die genannte Bestimmung der RL schließt einen Verfall von Ansprüchen auf den bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen aus, wenn der Arbeitnehmer bzw. Beamte aus Krankheitsgründen nicht in der Lage war, den Jahresurlaub in der Form einer bezahlten Freistellung in Anspruch zu nehmen (EuGH U. v. 3.5.2012, a.a.O. Rn. 29 f. m.w.N.;… 24.1.2012 - Rs. C-282/10 - NZA 2012, 139, 140 f. Rn. 20 f., 30 m.w.N. - "Dominguez").
Dafür findet sich auch im Urteil vom 3.5.2012 (a.a.O.) kein Anhalt.
Die darüber hinaus gehende Vergünstigung durch § 8 Abs. 1 S. 2 HUrlVO ist für die Auslegung von Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG ohne Bedeutung (EuGH U. v. 3.5.2012, a.a.O. Rn. 35 ff.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2012 - 6 A 1505/10
Urlaubsanspruch Abgeltung Mindesturlaub Aufrundung
Sie trägt vor: Der von der Klägerin und vom EuGH in der Entscheidung vom 3. Mai 2010 - C-337/10 - vertretenen Rechtsauffassung sei nicht zu folgen.Der EuGH hat mit Urteil vom 3. Mai 2012 in der ein Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Frankfurt betreffenden Rechtssache C-337/10 festgestellt, dass Art. 7 RL 2003/88/EG grundsätzlich auch für Beamte gilt und Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG dahin auszulegen ist, dass ein Beamter bei Eintritt in den Ruhestand Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für bezahlten Mindestjahresurlaub im Rahmen von vier Wochen hat, den er nicht genommen hat, weil er aus Krankheitsgründen keinen Dienst geleistet hat, und.
Dem Gerichtshof waren die zahlreichen Argumente bekannt, die in der Rechtsprechung deutscher Verwaltungsgerichte und namentlich des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, vgl. Urteil vom 30. März 2010 - 2 A 11321/09 -, ZBR 2010, 320, gegen den Urlaubsabgeltungsanspruch auch für Beamte angeführt worden waren; das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main hatte die Erwägungen in seinem in das Verfahren vor dem EuGH C-337/10 mündenden Vorlagebeschluss im Einzelnen dargestellt.
Der EuGH hat mit Urteil vom 3. Mai 2012 - C-337/10 - entschieden, dass Art. 7 RL 2003/88/EG dahin auszulegen ist, dass er Bestimmungen des nationalen Rechts nicht entgegensteht, die dem Beamten zusätzlich zu dem Anspruch auf einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen weitere Ansprüche auf bezahlten Urlaub gewähren, ohne dass die Zahlung einer finanziellen Vergütung für den Fall vorgesehen wäre, dass dem in den Ruhestand tretenden Beamten diese zusätzlichen Ansprüche nicht haben zugutekommen können, weil er aus Krankheitsgründen keinen Dienst leisten konnte.
- BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 760/10
Mindest- und Mehrurlaub - Tilgungsbestimmung
Tarifvertragsparteien können Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. EU L 299 vom 18. November 2003 S. 9; im Folgenden: Arbeitszeitrichtlinie) gewährleisteten und von §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigen, frei regeln (vgl. EuGH 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] Rn. 34 ff. mwN, AP Richtlinie 2003/88/EG Nr. 8 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 9;… BAG 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 21, BAGE 137, 328).Insofern ist es vorliegend auch unerheblich, dass ein Übertragungszeitraum nach der Rechtsprechung des EuGH die Dauer des Bezugszeitraums, für den er gewährt wird, deutlich überschreiten muss (…EuGH 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS] Rn. 38, AP Richtlinie 2003/88/EG Nr. 6 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 7; 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] Rn. 41, AP Richtlinie 2003/88/EG Nr. 8 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 9).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2012 - 6 A 1581/11
Urlaubsanspruch Abgeltung Mindesturlaub
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 3. Mai 2012 in der ein Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Main betreffenden Rechtssache C-337/10 festgestellt, dass Art. 7 RL 2003/88/EG grundsätzlich auch für Beamte gilt und Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG dahin auszulegen ist, dass ein Beamter bei Eintritt in den Ruhestand Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für bezahlten Mindestjahresurlaub im Rahmen von vier Wochen hat, den er nicht genommen hat, weil er aus Krankheitsgründen keinen Dienst geleistet hat, und.Dem Gerichtshof waren die zahlreichen Argumente bekannt, die in der Rechtsprechung deutscher Verwaltungsgerichte und namentlich des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, vgl. Urteil vom 30. März 2010 - 2 A 11321/09 -, ZBR 2010, 320, gegen den Urlaubsabgeltungsanspruch auch für Beamte angeführt worden waren; das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main hatte die Erwägungen in seinem in das Verfahren vor dem EuGH C-337/10 mündenden Vorlagebeschluss im Einzelnen dargestellt.
Der EuGH hat mit Urteil vom 3. Mai 2012 - C-337/10 - entschieden, dass Art. 7 RL 2003/88/EG dahin auszulegen ist, dass er Bestimmungen des nationalen Rechts nicht entgegensteht, die dem Beamten zusätzlich zu dem Anspruch auf einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen weitere Ansprüche auf bezahlten Urlaub gewähren, ohne dass die Zahlung einer finanziellen Vergütung für den Fall vorgesehen wäre, dass dem in den Ruhestand tretenden Beamten diese zusätzlichen Ansprüche nicht haben zugutekommen können, weil er aus Krankheitsgründen keinen Dienst leisten konnte.
- BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 575/10
Verfall tarifvertraglicher Urlaubsansprüche (TVöD)
Den Mitgliedstaaten steht es frei, Arbeitnehmern über diesen hinaus Urlaubsansprüche einzuräumen und die Bedingungen für die Inanspruchnahme und Gewährung des Mehrurlaubs nach nationalem Recht festzulegen (EuGH 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] Rn. 34 ff. mwN, NVwz 2012, 688).Ebenso können Tarifvertragsparteien Urlaubsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. EU L 299 vom 18. November 2003 S. 9; im Folgenden: Arbeitszeitrichtlinie) gewährleisteten und von §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigen, frei regeln (vgl. EuGH 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] aaO mwN;… BAG 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 21, EzA BUrlG § 7 Nr. 123;… 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 23 mwN, BAGE 134, 196;… 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 19, 26 ff., BAGE 134, 1).
- BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 618/10
Verfall tariflichen Mehrurlaubs bei Arbeitsunfähigkeit
Den Mitgliedstaaten steht es frei, Arbeitnehmern über diesen hinaus Urlaubsansprüche einzuräumen und die Bedingungen für die Inanspruchnahme und Gewährung des Mehrurlaubs nach nationalem Recht festzulegen (EuGH 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] Rn. 34 ff. mwN, NVwZ 2012, 688).Ebenso können Tarifvertragsparteien Urlaubsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. EU L 299 vom 18. November 2003 S. 9; im Folgenden: Arbeitszeitrichtlinie) gewährleisteten und von §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigen, frei regeln (vgl. EuGH 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] aaO mwN;… BAG 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 21, EzA BUrlG § 7 Nr. 123;… 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 23 mwN, BAGE 134, 196;… 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 19, 26 ff., BAGE 134, 1).
- VG Cottbus, 16.08.2012 - 7 K 1059/09
Besoldung und Versorgung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2012 - 6 A 1699/11
Urlaubsanspruch Abgeltung Mindesturlaub Schwerbehindertenzusatzurlaub
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2012 - 1 A 2076/12
- VG Münster, 25.09.2012 - 4 K 182/09
- EuG, 08.11.2012 - T-268/11
- VG Würzburg, 13.11.2012 - W 1 K 11.14
Ist die in einer Verwaltungsstreitsache entscheidungserhebliche Rechtsfrage …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2012 - 1 A 69/11
Stellenzulage Ausgleichszulage Elternzeit
- EuGH, 21.06.2012 - C-78/11
Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Anspruch auf bezahlten …
- BVerwG, 30.05.2012 - 6 PB 7.12
Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Beamtenverhältnis auf Widerruf; …
- BAG, 10.07.2012 - 9 AZR 11/11
Verfall des Urlaubs - Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2012 - 6 A 193/11
Beschränkung des Umfang des Abgeltungsanspruchs für krankheitsbedingt nicht in …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2012 - 6 A 1738/10
Abgeltungsanspruch für infolge Erkrankung nicht angetretenen Urlaub
- VGH Bayern, 19.01.2012 - 6 C 11.2895
Bundesbeamtenrecht; Prozesskostenhilfe; Abgeltung von Erholungsurlaub; …
- VGH Bayern, 04.08.2011 - 3 BV 10.2349
Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit einer beim EuGH anhängigen …
- VGH Bayern, 12.09.2011 - 3 BV 10.2139
Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit einer beim EuGH anhängigen …
- VGH Bayern, 12.09.2011 - 3 BV 11.1084
Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit einer beim EuGH anhängigen …
