Rechtsprechung
| EuGH, 03.09.2009 - C-489/07 |
Volltextveröffentlichungen (23)
- lexetius.com
Richtlinie 97/7/EG - Verbraucherschutz - Vertragsabschlüsse im Fernabsatz - Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher - Dem Verkäufer zu zahlender Wertersatz für die Nutzung
- MIR - Medien Internet und Recht
Wertersatz bei fristgerechtem Widerruf? - Eine nationalen Regelung, nach der der Verkäufer vom Verbraucher für die Nutzung einer im Fernabsatz gekauften Ware bei fristgerechtem Widerruf des Verbrauchers generell Wertersatz verlangen kann, ist europarechtswidrig.
- Betriebs-Berater
Deutsche Regelung zum Wertersatz bei Fernabsatzgeschäften ist europarechtswidrig
- markenmagazin:recht
Wertersatz für Nutzung nach Widerruf
- Telemedicus
Wertersatz bei fristgerechtem Widerruf - Messner ./. Krüger
- Betriebs-Berater
Deutsche Regelung zum Wertersatz bei Fernabsatzgeschäften ist europarechtswidrig
- webshoprecht.de
Wertersatz bei Ausübung des Widerrufsrechts
- damm-legal.de (Zusammenfassung und Volltext)
Art. 6, Art. 14 der Richtlinie 97/7/EG; 312 c, 312 d, 355, 357 Abs. 1 und 3, 346 Abs. 2 BGB
Wertersatz und Widerrufsrecht sind doch miteinander vereinbar - JurPC
Zur Wertersatzpflicht im Falle des Widerrufs
- aufrecht.de
Kein genereller Wertersatz bei Widerruf durch Verbraucher
- Europäischer Gerichtshof
Messner
Richtlinie 97/7/EG - Verbraucherschutz - Vertragsabschlüsse im Fernabsatz - Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher - Dem Verkäufer zu zahlender Wertersatz für die Nutzung
- Deutsches Notarinstitut
- stroemer.de
Wertersatz nach Widerruf
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Vertragsabschluss im Fernabsatz: Die Ausübung des Widerrufsrechts darf nicht dadurch beeinträchtigt werden, dass der Verbraucher allein deshalb zum Wertersatz verpflichtet wird, weil er die gekaufte Ware geprüft und ausprobiert hat
- rws-verlag.de
BGB §§ 312d, 355, 357, 346; RL 97/7/EG Art. 6
Nicht generell Nutzungsersatz nach Widerruf im Fernabsatz ("Messner") - beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)
Kein Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme nach Ausübung des Widerrufsrechts bei Fernabsatzgeschäften
- sewoma.de
Verbraucherschutz
- kanzlei.biz
Kein genereller Wertersatz für Nutzungen bei Widerruf
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen Regelung [Deutschland] über die Zahlung von Wertersatz an den Fernabsatzverkäufer bei rechtzeitiger Ausübung des Widerrufsrechts; Pia Messner gegen Firma Stefan Krüger
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kaufrecht - Wertersatz beim Widerrufsrecht im Fernabsatz
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Deutsche Regelung zum Wertersatz bei Fernabsatzgeschäften ist europarechtswidrig
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Nicht generell Nutzungsersatz nach Widerruf im Fernabsatz ("Messner")
Kurzfassungen/Presse (22)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Deutsche Regelung zum Wertersatz nach Widerruf eines Fernabsatzgeschäfts verstößt gegen Europarecht
- markenmagazin:recht (Pressemitteilung)
Verbraucher müssen bei Widerruf eines Online-Kaufs nicht generell Wertersatz für die Nutzung zahlen
- IWW (Pressemitteilung)
Keine generelle Pflicht zum Wertersatz bei Widerruf eines Fernabsatzvertrags
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Widerruf und Wertersatz im Fernabsatz
- 123recht.net (Kurzinformation)
Widerrufsbelehrung für Online-Shops
- 123recht.net (Kurzinformation)
Widerrufsbelehrung: Aktuelles Urteil des EuGH zum Wertersatz
- wkdis.de (Kurzinformation)
Wertersatz für Nutzung bei Widerruf eines Fernabsatzvertrages
- ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Widerruf von Fernabsatzverträgen: Verkäufer haben nur ausnahmsweise einen Anspruch auf Nutzungsersatz
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Rechtsangleichung - EIN VERBRAUCHER, DER VON SEINEM RECHT GEBRAUCH MACHT, EINEN VERTAGSABSCHLUSS IM FERNABSATZ ZU WIDERRUFEN, DARF NICHT GENERELL DAZU VERPFLICHTET WERDEN, DEM VERKÄUFER WERTERSATZ FÜR DIE NUTZUNG DER WARE ZU LEISTEN
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein genereller Wertersatz bei Fernabsatzrecht
- juracontent.de
, S. 8 (Rechtsprechungsübersicht)
EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2009 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2010, 148)
- medi-ip.de (Kurzinformation)
Keine generelle Wertersatzpflicht nach Widerruf eines Fernabsatzvertrages
- breuning-winkler.de (Kurzinformation)
Erneute Änderung der Widerrufsbelehrung notwendig
- breuning-winkler.de (Kurzinformation)
Neue Widerrufsbelehrung - Am 4. November endet die Übergangsfrist
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Neuregelung zu Fernabsatzverträgen seit 04.08.2011 in Kraft
- pfitzer-law.de (Kurzinformation)
Kein genereller Wertersatz bei Widerrufsrecht
- wbs-law.de (Kurzinformation)
Erstes nationales Urteil nach der umstrittenen EuGH-Entscheidung zu Wertersatz bei Nutzungen: Wertersatz ist zulässig, wenn der Verbraucher nicht die größtmögliche Sorgfalt walten lässt
- wbs-law.de (Kurzinformation)
Referentenentwurf zur Neuregelung des Wertersatzes bei Widerruf im Fernabsatz
- wbs-law.de (Kurzinformation)
Verbraucherrechte beim Widerruf von Fernabsatzvertrag sollen gestärkt werden
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Verbraucher müssen beim Widerruf eines Internet-Vertrages nicht generell eine Nutzungsgebühr leisten
- res-media.net (Kurzinformation)
Wertersatz im Fernabsatz bei Ausübung des Widerrufrechts unzulässig
- lto.de (Kurzinformation)
Genereller Wertersatz trotz fristgerechter Ausübung des Widerrufsrechts bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz verstößt gegen Europarecht
Besprechungen u.ä. (14)
- deutscheranwaltspiegel.de
, S. 7 (Entscheidungsbesprechung)
Keine Wertersatzpflicht nach Widerruf? (RA Dr. Martin Rothermel / RA Dr. Philipp Großkopf; Deutscher AnwaltSpiegel 15/2009, S. 7-8)
- uni-oldenburg.de
(Entscheidungsbesprechung)
Wertersatzregelung des deutschen Rechts ist unzulässig
- deutscheranwaltspiegel.de
, S. 10 (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Widerrufsbelehrungen im Fernabsatz - Europarechtliche Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt
- cbh.de (Entscheidungsbesprechung)
Entscheidung zum Wertersatz bei fristgerechtem Widerruf
- cmshs-bloggt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Überschießender Verbraucherschutz oder das Gegenteil von gut ist gut gemeint?
- e-recht24.de (Entscheidungsbesprechung)
Onlinehändler: Wertersatzklausel in Widerrufsbelehrung unzulässig
- ferner-alsdorf.de (Kurzanmerkung)
Aktuelles zum Verbraucherrecht für Online-Shops in Kürze
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Keine generelle Wertersatzpflicht nach fristgerechtem Widerruf
- wbs-law.de (Entscheidungsanmerkung)
Die Anpassung der Widerrufs- und Rückgabebelehrung an das EuGH-Urteil zum Wertersatz
- wbs-law.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Neue Widerrufsbelehrung ab 04.11.2011 verbindlich!
- ilex-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Widerrufsbelehrung (RA Markus Timm)
- beck.de
, S. 13 (Entscheidungsbesprechung)
§ 357 BGB; § 346 BGB; § 818 BGB
"Globales Leihhaus Internet" statt Onlinehandel? - Wertersatz für Nutzungen nach fernabsatzrechtlichem Widerruf (RA Carsten Föhlisch und RA Felix Buchmann; MMR 1/2010, 3) - zjs-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
§§ 312d, 355, 357, 366 BGB
Europarechtswidrigkeit von Nutzungsersatz bei Verbraucherwiderruf im Fernabsatz - EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Nicht generell Nutzungsersatz nach Widerruf im Fernabsatz ("Messner")
Sonstiges (15)
- mitfugundrecht.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Neue Muster-Widerrufsbelehrung ab 04.08.2011 in Kraft
- 123recht.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Neue Widerrufsbelehrung 2011 zum 04.08.2011 // .. .und wieder eine neue Musterwiderrufsbelehrung.. .
- 123recht.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 30.11.2010)
Onlineeinkäufer dürfen Waren künftig ausprobieren und zurückschicken // Kabinett beschließt mehr Rechte bei Widerruf
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgericht Lahr (Deutschland) eingereicht am 5. November 2007 - Pia Messner gegen Firma Stefan Krüger
- antiquariatsrecht.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Die Anpassung der Widerrufs- und Rückgabebelehrung an das EuGH-Urteil zum Wertersatz
- antiquariatsrecht.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Referentenentwurf zur Neuregelung des Wertersatzes bei Widerruf im Fernabsatz
- antiquariatsrecht.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Verbraucherrechte beim Widerruf von Fernabsatzvertrag sollen gestärkt werden
- antiquariatsrecht.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Achtung: Neue Widerrufsbelehrung im Onlinehandel bezüglich Wertersatz seit dem 04.08.2011
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Erneut Änderung des gesetzlichen Belehrungsmusters erforderlich - im Fernabsatz kein Wertersatz bei Widerruf?" von RA Jörg Faustmann, original erschienen in: ZGS 2009, 502 - 503.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 3.9.2009, Rs. C-489/07 (Deutsche Regelung zum Wertersatz bei Fernabsatzgeschäften ist europarechtswidrig)" von RA Dr. Martin Schirmbacher, FA IT-Recht, original erschienen in: BB 2009, 2165 - 2166.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Drum prüfe, wer sich ewig bindet - Die Wertersatzverpflichtung des Verbrauchers bei Widerruf im Warenfernabsatz nach EuGH, Urt. v. 03.09.2009 - C-489/07" von Prof. Dr. Boris Schinkels, LL.M. (Cambridge), original erschienen in: ZGS 2009, 539 - 543.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Keine generelle Nutzungsersatzpflicht des Verbrauchers nach Fernabsatzwiderruf" von Wiss. Mit. Christian Elder und Wiss. Mit. Daniel Reiner, original erschienen in: ZAP 2010, 213 - 216.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Die Vereinbarkeit der deutschen Widerrufsfolgenregelung gemäß § 357 BGB mit der Fernabsatz-Richtlinie" von Akad. Rat Habilitand Dr. Oliver Mörsdorf, original erschienen in: JZ 2010, 232 - 240.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Die Systematik des neuen Wertersatzregimes nach Widerruf" von Ass. Andreas Bartholomä, original erschienen in: NJW 2012, 1761 - 1764.
- lampmann-behn.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 01.06.2011)
Schon wieder: Neues Muster für Widerrufsbelehrung
Verfahrensgang
- AG Lahr, 26.10.2007 - 5 C 138/07
- Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2009 - C-489/07
- EuGH, 03.09.2009 - C-489/07
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2009, I-7315
- NJW 2009, 3015
- ZIP 2009, 1820
- EuZW 2009, 694
- MMR 2009, 744
- MIR 2009, Dok. 174
- BB 2009, 2164
- K&R 2009, 703
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08
Kaufrecht - Rückgabebelehrung bei ebay-Kauf
Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie stehen jedoch nicht einer Verpflichtung des Verbrauchers entgegen, für die Benutzung der Ware Wertersatz zu leisten, wenn er sie auf eine mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts wie denen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare Art und Weise benutzt hat, sofern die Zielsetzung der Richtlinie und insbesondere die Wirksamkeit und die Effektivität des Rechts auf Widerruf nicht beeinträchtigt werden (EuGH, Urteil vom 3. September 2009 - Rs. C-489/07, NJW 2009, 3015 - Messner/Krüger).b) Es kann hier offen bleiben, wie die Vorschrift des § 357 Abs. 3 Satz 1 und 2 BGB unter Berücksichtigung der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 3. September 2009 (aaO.) auszulegen ist (vgl. Lapp, jurisPR-ITR 19/2009 Anm. 2, unter D).
- BGH, 03.11.2010 - VIII ZR 337/09
Verbraucher haftet nicht für Wertminderung durch Prüfen der Sache
Die zunächst vom Berufungsgericht vertretene Auffassung, aufgrund der mehrtägigen ausgiebigen Testung des Bettes könne nicht mehr von einer bloßen Prüfung, sondern müsse bereits von einer bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme mit der Folge des Wertersatzes bei Verschlechterung ausgegangen werden, lasse sich aufgrund der am 3. September 2009 ergangenen Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Rs. C-489/07) nicht mehr aufrecht erhalten.Zu einem Anspruch auf Wertersatz für die Nutzung der gekauften Sache während der Widerrufsfrist (§ 346 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB) hat der Gerichtshof der Europäischen Union im Urteil vom 3. September 2009 (NJW 2009, 3015 - Messner / Krüger) ausgeführt, aus dem 14. Erwägungsgrund der Richtlinie 97/7/EG ergebe sich, dass das Verbot, dem Verbraucher andere Kosten als die der unmittelbaren Rücksendung der Waren aufzuerlegen, gewährleisten solle, dass das in dieser Richtlinie festgelegte Widerrufsrecht "mehr als ein bloß formales Recht" sei und der Verbraucher nicht durch negative Kostenfolgen von der Ausübung des Widerrufsrechts abgehalten werde (…Rn. 19).
- BGH, 07.07.2010 - VIII ZR 268/07
Hinsendekosten im Fernabsatz
Zum anderen ergibt sich aus dem 14. Erwägungsgrund der Richtlinie 97/7 in Bezug auf die Zielsetzung von Art. 6, dass mit dem Verbot, dem Verbraucher im Fall seines Widerrufs die durch den Vertrag entstandenen Kosten aufzuerlegen, gewährleistet werden soll, dass das in dieser Richtlinie festgelegte Widerrufsrecht "mehr als ein bloß formales Recht" ist (vgl. dazu Urteil vom 3. September 2009, Messner, C-489/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 19).
- EuGH, 15.04.2010 - C-511/08
Richtlinie 97/7/EG - Verbraucherschutz - Im Fernabsatz abgeschlossene Verträge - …
Zum anderen ergibt sich aus dem 14. Erwägungsgrund der Richtlinie 97/7 in Bezug auf die Zielsetzung von Art. 6, dass mit dem Verbot, dem Verbraucher im Fall seines Widerrufs die durch den Vertrag entstandenen Kosten aufzuerlegen, gewährleistet werden soll, dass das in dieser Richtlinie festgelegte Widerrufsrecht "mehr als ein bloß formales Recht" ist (vgl. dazu Urteil vom 3. September 2009, Messner, C-489/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 19). - Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-511/08
Richtlinie 97/7/EG - Verbraucherschutz - Vertragsabschlüsse im Fernabsatz - …
Gerade unter Hinweis auf diesen 14. Erwägungsgrund stellte der Gerichtshof im Urteil Messner fest, dass das in Art. 6 der Richtlinie 97/7 niedergelegte Verbot, dem Verbraucher andere Kosten als die der unmittelbaren Rücksendung der Waren aufzuerlegen, gewährleisten soll, dass das Widerrufsrecht "mehr als ein bloß formales Recht"(13) ist, da der Verbraucher davon abgehalten werden könnte, von diesem Recht Gebrauch zu machen, wenn es dieses Verbot nicht gäbe(14) .Überdies soll das Widerrufsrecht, wie der Gerichtshof im oben angeführten Urteil Messner ausgeführt hat, den Nachteil ausgleichen, der sich für einen Verbraucher bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ergibt, indem ihm eine angemessene Bedenkzeit eingeräumt wird, in der er die Möglichkeit hat, die gekaufte Ware zu prüfen und auszuprobieren(15) .
(13) - Urteil vom 3. September 2009, Messner (C-489/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 19).
(15) - Urteil Messner (in Fn. 13 angeführt, Randnr. 20).
- AG Berlin-Mitte, 05.01.2010 - 5 C 7/09
Wirksamkeit der derzeitigen Muster-Widerrufsbelehrung zum Wertersatz bei …
Die gesetzliche Regelung des § 357 Abs. 3 BGB ist auch in Anbetracht des Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz und der hierzu ergangenen Entscheidung des EuGH vom 03.09.2009 - C - 489/07 als wirksam anzusehen, wobei die in § 357 Abs. 3 BGB enthaltene Ausnahmeregelung im Lichte dieser Entscheidung dahingehend auszulegen ist, dass der Begriff der Prüfung der Ware auch ein Ausprobieren der Ware einschließt.Die gesetzliche Regelung des § 357 Abs. 3 BGB ist auch in Anbetracht des Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz und der hierzu ergangenen Entscheidung des EuGH vom 03.09.2009 - C - 489/07 als wirksam anzusehen, wobei die in § 357 Abs. 3 BGB enthaltene Ausnahmeregelung im Lichte dieser Entscheidung dahingehend auszulegen ist, dass der Begriff der Prüfung der Ware auch ein Ausprobieren der Ware einschließt.
Die gesetzliche Regelung des § 357 Abs. 3 BGB ist auch in Anbetracht des Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz und der hierzu ergangenen Entscheidung des EuGH vom 03.09.2009 - C - 489/07 als wirksam anzusehen, wobei die in § 357 Abs. 3 BGB enthaltene Ausnahmeregelung im Lichte dieser Entscheidung dahingehend auszulegen ist, dass der Begriff der Prüfung der Ware auch ein Ausprobieren der Ware einschließt (vgl. hierzu die Anmerkungen von Lapp vom 25.09.2009 zu der vorgenannten Entscheidung des EuGH, juris Praxisreport aus der juris-Datenbank).
- OLG Köln, 27.04.2010 - 6 W 43/10
Formularmäßiger Ausschluss des Widerrufsrechts beim Online-Kauf von …
Das Widerrufsrecht soll den Nachteil ausgleichen, der sich für den Verbraucher aus der fehlenden Möglichkeit ergibt, das Produkt vor Abschluss des Vertrages unmittelbar zu sehen und zu prüfen (vgl. Richtlinie 97/7/EG Erwägungsgrund 14; EuGH, NJW 2009, 3015 [Tz. 20] - Messner / Krüger). - OLG Koblenz, 08.03.2010 - 9 U 1283/09
Rücksendeklausel nur im Widerruf
Hinsichtlich der Klausel, die die Verpflichtung zum Wertersatz regelt, kann die Vereinbarkeit mit europäischem Recht offenbleiben (vgl. hierzu: EuGH, Urteil vom 03.09.2009 - C - 489/07, zitiert nach juris). - OLG Hamm, 12.01.2011 - 20 U 102/10
Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 19 Abs. 1 AGG durch …
Überdies ist weitere Voraussetzung für einen Schmerzensgeldanspruch nach § 253 Abs. 2 BGB, dass das dort genannte, verletzte Rechtsgut in den Schutzzweck der verletzten Pflicht fällt (BGH NJW 2009, 3015, 3027 Tz 14 ff). - Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2012 - C-49/11
Content Services - Verbraucherschutz - Vertragsabschlüsse im Fernabsatz - …
(12) - Vgl. z. B. Urteile vom 3. September 2009, Messner (C-489/07, Slg. 2009, I-7315, Randnr. 19), und vom 15. April 2010, Handelsgesellschaft Heinrich Heine (C-511/08, Slg. 2010, I-3047, Randnr. 54).
