Rechtsprechung
| EuGH, 03.09.2009 - C-534/07 P |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Kurzwaren (Nadeln) - Marktaufteilungsvereinbarungen - Verletzung der Verteidigungsrechte - Begründungspflicht - Geldbuße - Leitlinien - Schwere der Zuwiderhandlung - Konkrete Auswirkungen auf den Markt - Umsetzung des Kartells
- Europäischer Gerichtshof
Prym und Prym Consumer / Kommission
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Kurzwaren (Nadeln) - Marktaufteilungsvereinbarungen - Verletzung der Verteidigungsrechte - Begründungspflicht - Geldbuße - Leitlinien - Schwere der Zuwiderhandlung - Konkrete Auswirkungen auf den Markt - Umsetzung des Kartells
- kanzlei.biz
Marktführerschaft als Kriterium für tatsächliche wirtschaftliche Möglichkeiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsverstoß durch Bildung eines Kartells zur Aufteilung der Märkte [Markt für Kurzwaren - Nadeln]; Verletzung der Verteidigungsrechte; Qualifizierung der Verstöße; Höhe der Geldbuße; William Prym GmbH & Co. KG u.a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Die Ermittlung der Größe des betreffenden Marktes durch die Kommission ist zur Feststellung eines Wettbewerbsverstoßes nicht obligatorisch
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Rechtsmittel der William Prym GmbH & Co. KG und der Prym Consumer GmbH gegen das Urteil des Gerichts Erster Instanz (Zweite Kammer) vom 12. September 2007 in der Rechtssache T-30/05, William Prym GmbH & Co. KG und Prym Consumer GmbH & Co. KG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingelegt am 30. November 2007
Verfahrensgang
- EuG, 01.03.2007 - T-30/05
- EuG, 12.09.2007 - T-30/05
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2009 - C-534/07
- EuGH, 03.09.2009 - C-534/07 P
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2009, I-7415
Wird zitiert von ... (20)
- EuGH, 14.10.2010 - C-280/08
Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 82 EG - Markt für …
Insoweit ergibt sich aus einer ständigen Rechtsprechung in Bezug auf die Schwere der Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsrecht der Union, dass diese anhand einer Vielzahl von Gesichtspunkten zu ermitteln ist, zu denen u. a. die besonderen Umstände der Sache, ihr Kontext und die Abschreckungswirkung der Geldbußen gehören, ohne dass es eine zwingende oder abschließende Liste von Kriterien gäbe, die auf jeden Fall berücksichtigt werden müssten (vgl. u. a. Urteile vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 241, Dalmine/Kommission, Randnr. 129, sowie vom 3. September 2009, Prym und Prym Consumer/Kommission, C-534/07 P, Slg. 2005, I 5425, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 54). - EuGH, 08.12.2011 - C-272/09
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Industrierohre - …
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Festsetzung der Höhe der Geldbußen die Dauer der Zuwiderhandlungen sowie sämtliche Faktoren zu berücksichtigen, die für die Beurteilung der Schwere dieser Zuwiderhandlungen eine Rolle spielen, wie das Verhalten jedes einzelnen Unternehmens, die Rolle, die jedes Unternehmen bei der Abstimmung der Verhaltensweisen gespielt hat, der Gewinn, den die Unternehmen aus diesen Verhaltensweisen ziehen konnten, ihre Größe und der Wert der betroffenen Waren sowie die Gefahr, die derartige Zuwiderhandlungen für die Ziele der Europäischen Gemeinschaft bedeuten (Urteile Musique Diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 129, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, Randnr. 242, sowie vom 3. September 2009, Prym und Prym Consumer/Kommission, C-534/07 P, Slg. 2009, I-7415, Randnr. 96). - EuGH, 29.09.2011 - C-521/09
Rechtsmittel - Kartelle - Art. 81 EG und 53 EWR-Abkommen - Markt für …
So hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die Beachtung der Verteidigungsrechte bei der Durchführung von Verwaltungsverfahren im Bereich der Wettbewerbspolitik einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts darstellt (vgl. u. a. Urteil vom 3. September 2009, Prym und Prym Consumer/Kommission, C-534/07 P, Slg. 2009, I-7415, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 08.12.2011 - C-389/10
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Installationsrohre - …
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Festsetzung der Höhe der Geldbußen die Dauer der Zuwiderhandlungen sowie sämtliche Faktoren zu berücksichtigen, die für die Beurteilung der Schwere dieser Zuwiderhandlungen eine Rolle spielen, wie das Verhalten jedes einzelnen Unternehmens, die Rolle, die jedes Unternehmen bei der Abstimmung der Verhaltensweisen gespielt hat, der Gewinn, den die Unternehmen aus diesen Verhaltensweisen ziehen konnten, ihre Größe und der Wert der betroffenen Waren sowie die Gefahr, die derartige Zuwiderhandlungen für die Ziele der Europäischen Gemeinschaft bedeuten (Urteile Musique Diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 129, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, Randnr. 242, sowie vom 3. September 2009, Prym und Prym Consumer/Kommission, C-534/07 P, Slg. 2009, I-7415, Randnr. 96). - Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-403/08
Europagericht verbietet Exklusivvermarktung von TV-Fußballrechten // …
(99) - Urteile T-Mobile Netherlands u. a (zitiert in Fn. 98, Randnr. 30), vom 3. September 2009, Prym und Prym Consumer/Kommission (C-534/07 P, Slg. 2009, I-7415, Randnr. 81), und vom 6. Oktober 2009, GlaxoSmithKline Services/Kommission (C-501/06 P, C-513/06 P, C-515/06 P und C-519/06 P, Slg. 2009, I-9291, Randnr. 55). - EuGH, 08.12.2011 - C-386/10
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Installationsrohre - …
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Festsetzung der Höhe der Geldbußen die Dauer der Zuwiderhandlungen sowie sämtliche Faktoren zu berücksichtigen, die für die Beurteilung der Schwere dieser Zuwiderhandlungen eine Rolle spielen, wie das Verhalten jedes einzelnen Unternehmens, die Rolle, die jedes Unternehmen bei der Abstimmung der Verhaltensweisen gespielt hat, der Gewinn, den die Unternehmen aus diesen Verhaltensweisen ziehen konnten, ihre Größe und der Wert der betroffenen Waren sowie die Gefahr, die derartige Zuwiderhandlungen für die Ziele der Europäischen Gemeinschaft bedeuten (Urteile vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, Slg. 1983, 1825, Randnr. 129, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, Randnr. 242, sowie vom 3. September 2009, Prym und Prym Consumer/Kommission, C-534/07 P, Slg. 2009, I-7415, Randnr. 96). - EuG, 13.07.2011 - T-138/07
Wettbewerb - Kartelle - Markt für die Montage und Wartung von Aufzügen und …
Die Schwere der Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsrecht der Union ist anhand einer Vielzahl von Faktoren zu ermitteln, zu denen u. a. die besonderen Umstände der Rechtssache, ihr Kontext und die Abschreckungswirkung der Geldbußen gehören, ohne dass es eine zwingende oder abschließende Liste von Kriterien gäbe, die auf jeden Fall berücksichtigt werden müssten (Urteile des Gerichtshofs, Archer Daniels Midland/Kommission, oben in Randnr. 106 angeführt, Randnr. 72, und vom 3. September 2009, Prym und Prym Consumer/Kommission, C-534/07 P, Slg. 2009, I-7415, Randnr. 54). - EuG, 16.06.2011 - T-235/07
Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Biermarkt - Entscheidung, mit der ein …
Die konkreten Auswirkungen der Zuwiderhandlung sind nur ein Kriterium neben anderen, das der Kommission, wenn sie messbar sind, erlauben kann, den Ausgangsbetrag der Geldbuße über den voraussichtlichen Mindestbetrag von 20 Millionen Euro zu erhöhen (Urteil des Gerichtshofs vom 3. September 2009, Prym und Prym Consumer/Kommission, C-534/07 P, Slg. 2009, I-7415, Randnrn. 74 und 75). - EuG, 13.07.2011 - T-144/07
Wettbewerb - Kartelle - Markt für die Montage und Wartung von Aufzügen und …
Die Schwere der Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsrecht der Union ist anhand einer Vielzahl von Faktoren zu ermitteln, zu denen u. a. die besonderen Umstände der Rechtssache, ihr Kontext und die Abschreckungswirkung der Geldbußen gehören, ohne dass es eine zwingende oder abschließende Liste von Kriterien gäbe, die auf jeden Fall berücksichtigt werden müsste (Urteile des Gerichtshofs vom 19. März 2009, Archer Daniels Midland/Kommission, C-510/06 P, Slg. 2009, I-1843, Randnr. 72, und vom 3. September 2009, Prym und Prym Consumer/Kommission, C-534/07 P, Slg. 2009, I-7415, Randnr. 54). - EuG, 16.06.2011 - T-186/06
Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und Natriumperborat - Entscheidung, …
Die konkreten Auswirkungen der Zuwiderhandlung sind nur ein Faktor neben anderen, der der Kommission, wenn er messbar ist, erlauben kann, den Ausgangsbetrag der Geldbuße über den voraussichtlichen Mindestbetrag von 20 Millionen Euro zu erhöhen (Urteil des Gerichtshofs vom 3. September 2009, Prym und Prym Consumer/Kommission, C-534/07 P, Slg. 2009, I-7415, Randnrn. 74 und 75). - EuG, 16.06.2011 - T-240/07
Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Biermarkt - Entscheidung, mit der ein …
- EuG, 29.03.2012 - T-336/07
Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Spanische Märkte für …
- EuG, 29.06.2012 - T-360/09
Wettbewerb - Kartelle - Deutscher und französischer Erdgasmarkt - Entscheidung, …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2009 - C-441/07
Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Art. …
- EuG, 09.09.2011 - T-25/06
Wettbewerb - Kartelle - Italienischer Markt für den Kauf und die Erstverarbeitung …
- EuG, 05.06.2012 - T-214/06
Wettbewerb - Kartelle - Markt für Methacrylate - Entscheidung, mit der eine …
- EuG, 13.07.2011 - T-59/07
Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und …
- EuG, 17.05.2011 - T-343/08
[fremdsprachig]
- EuG, 12.07.2011 - T-59/07
Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-286/11
Commission / Tomkins - Kartelle - Europäischer Markt für Rohrverbindungen aus …
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