Rechtsprechung
   EuGH, 04.06.2009 - C-568/07   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und 48 EG - Optiker - Voraussetzungen der Niederlassung - Eröffnung und Betrieb von Optikergeschäften - Unvollständige Durchführung eines Urteils des Gerichtshofs - Pauschalbetrag

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Griechenland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und 48 EG - Optiker - Voraussetzungen der Niederlassung - Eröffnung und Betrieb von Optikergeschäften - Unvollständige Durchführung eines Urteils des Gerichtshofs - Pauschalbetrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und 48 EG - Optiker - Voraussetzungen der Niederlassung - Eröffnung und Betrieb von Optikergeschäften - Unvollständige Durchführung eines Urteils des Gerichtshofs - Pauschalbetrag

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 21. Dezember 2007 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Hellenische Republik

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2009, I-4505



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Wird zitiert von ... (6)  

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-407/09  

    Nichtdurchführung eines Urteils des Gerichtshofs - Finanzielle Sanktionen -

    (7) - Vgl. Urteile vom 9. Dezember 2008, Kommission/Frankreich (C-121/07, Slg. 2008, I-9159, Randnr. 22), und vom 4. Juni 2009, Kommission/Griechenland (C-568/07, Slg. 2009, I-4505, Randnr. 24).

    (12) - Vgl. Urteile vom 12. Juli 2005, Kommission/Frankreich (C-304/02, Slg. 2005, I-6263, Randnr. 81), vom 9. Dezember 2008, Kommission/Frankreich (oben in Fn. 7 angeführt, Randnr. 58), und vom 4. Juni 2009, Kommission/Griechenland (C-568/07, oben in Fn. 7 angeführt, Randnr. 45).

  • EuGH, 31.03.2011 - C-407/09  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verletzung der Pflicht zur Durchführung

    Auf alle Fälle hat der Gerichtshof, wenn er über die Verhängung eines Pauschalbetrags entscheidet, bei der Ausübung seiner Wertungsbefugnis diesen so festzusetzen, dass er den Umständen angemessen und sowohl angesichts des festgestellten Verstoßes als auch in Bezug auf die Zahlungsfähigkeit des betreffenden Mitgliedstaats verhältnismäßig ist (vgl. Urteil vom 4. Juni 2009, Kommission/Griechenland, C-568/07, Slg. 2009, I-4505, Randnr. 47).
  • EuGH, 17.11.2011 - C-496/09  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des Gerichtshofs, durch das eine

    Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, kann sich ein Mitgliedstaat zum einen nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der aus dem Unionsrecht folgenden Verpflichtungen zu rechtfertigen (vgl. u. a. Urteil vom 4. Juni 2009, Kommission/Griechenland, C-568/07, Slg. 2009, I-4505, Randnr. 50), und zum anderen ist die Aufhebung einer rechtswidrigen Beihilfe durch Rückforderung die logische Folge der Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit, die nicht davon abhängen kann, in welcher Form die Beihilfe gewährt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Polen, Randnr. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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  • Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2009 - C-171/08  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 EG und 43 EG -

    (31)  - Was außerdem den Einwand der Portugiesischen Republik betrifft, der innerstaatliche Regelungsrahmen gewähre dieser Behörde nicht die zur Erreichung des genannten Ziels erforderlichen Kompetenzen, möchte ich lediglich darauf verweisen, dass sich ein Mitgliedstaat nach gefestigter Rechtsprechung nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die Nichteinhaltung von Verpflichtungen, die sich aus dem Gemeinschaftsrecht ergeben, zu rechtfertigen: vgl. insbesondere Urteile vom 20. November 2008, Kommission/Spanien (C-94/08, Randnr. 21), und vom 4. Juni 2009, Kommission/Griechenland (C-568/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 50).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-610/10  

    Kommission / Spanien

    (30) - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Dezember 2008, Kommission/Frankreich (oben in Fn. 23 angeführt, Randnr. 62), vom 4. Juni 2009, Kommission/Griechenland (C-568/07, Slg. 2009, I-4505, Randnr. 44), vom 4. Juni 2009, Kommission/Griechenland (C-109/08, Slg. 2009, I-4657, Randnr. 51), und vom 7. Juli 2009, Kommission/Griechenland (C-369/07, oben in Fn. 24 angeführt, Randnr. 144).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2009 - C-392/08  

    Richtlinie 96/82/EG (Seveso II) - Externe Notfallpläne - Frist

    Vgl. zur Prüfung der angemessenen Frist für die Umsetzung eines Urteils in einem Vertragsverletzungsverfahren das Urteil vom 4. Juni 2009, Kommission/Griechenland (C-568/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 51 ff.).
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