Rechtsprechung
   EuGH, 04.06.2015 - C-195/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12326
EuGH, 04.06.2015 - C-195/14 (https://dejure.org/2015,12326)
EuGH, Entscheidung vom 04.06.2015 - C-195/14 (https://dejure.org/2015,12326)
EuGH, Entscheidung vom 04. Juni 2015 - C-195/14 (https://dejure.org/2015,12326)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,12326) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Irreführende Angabe über Lebensmittelzutaten kann nicht allein durch das Zutatenverzeichnis behoben werden

  • Europäischer Gerichtshof

    Teekanne

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2000/13/EG - Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln - Art. 2 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i und Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 - Etikettierung, die geeignet ist, den Käufer über die Zusammensetzung der Lebensmittel irrezuführen - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Teekanne

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2000/13/EG - Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln - Art. 2 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i und Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 - Etikettierung, die geeignet ist, den Käufer über die Zusammensetzung der Lebensmittel irrezuführen - ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Richtlinie 2000/13/EG; Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln; Art. 2 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i und Art. 3 Abs. 1 Nr. 2; Etikettierung, die geeignet ist, den Käufer über die Zusammensetzung der Lebensmittel irrezuführen; Verzeichnis ...

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)

    Lebensmittel-Etikett darf nicht über Zutaten täuschen

  • law:wettbewerb.law
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführende Aufmachung von Verpackungen für Lebensmittel bei Nennung und Darstellung nicht vorhandener Inhaltsstoffe; Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs zum Vertrieb eines Früchtetees unter der Bezeichnung "Felix Himbeer-Vanille Abenteuer"

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbraucherzentrale Bundesverband/Teekanne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Die Etikettierung eines Lebensmittels darf den Verbraucher nicht irreführen, indem sie den Eindruck des Vorhandenseins einer Zutat erweckt, die tatsächlich in dem Erzeugnis nicht vorhanden ist

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Himbeere-Vanille-Abenteuer: Was drauf steht, muss auch drin sein

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Kein Himbeer-Tee ohne Himbeeren

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Früchtetee Himbeer-Vanille Abenteuer muss Himbeeren und Vanille enthalten - Zutatenliste reicht nicht um Irreführung der Produktbezeichnung auszuräumen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Früchtetee mit irreführender Umverpackung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Himbeere auf dem Etikett - aber nicht im Tee

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Urteil zur Etikettierung eines Lebensmittels: Bilder von Zutaten, die nicht vorhanden sind

  • archive.is (Pressebericht, 04.06.2015)

    Früchtetee-Streit: Was drauf steht, muss auch drin sein

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Himbeer-Vanille-Tee ohne Himbeeren und Vanille?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Himbeer-Vanille-Tee ohne Himbeeren und Vanille?

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Die Etikettierung eines Lebensmittels darf den Verbraucher nicht irreführen, indem sie den Eindruck des Vorhandenseins einer Zutat erweckt, die tatsächlich in dem Erzeugnis nicht vorhanden ist

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Etikettierung eines Lebensmittels

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Irreführung über Zutat durch Abbildung auf Verpackung kann nicht durch Zutatenverzeichnis richtig gestellt werden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Himbeer-Vanille-Tee ohne Himbeeren und Vanille

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Irreführung über Zutat durch Abbildung auf Verpackung kann nicht durch Zutatenverzeichnis richtig gestellt werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Irreführung des Verbrauchers bei Etikettierung eines Lebensmittels ("Felix Himbeer-Vanille Abenteuer" von Teekanne)

  • taylorwessing.com (Kurzinformation)

    Irreführungsgefahr trotz klarstellender Zutatenliste auf Lebensmittelverpackung (Himbeer-Vanille Tee)

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Zutatenverzeichnis allein heilt nicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Irreführung bei Himbeer-Vanille-Abenteuer?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Himbeer-Vanille-Abenteuer ohne Himbeeren: Teekanne

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Irreführungsschutz bei Lebensmittelverpackungen konkretisiert

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Stärkung des Verbraucherschutz: Was auf der Packung abgebildet ist, muss im Produkt enthalten sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Es muss drin sein, was draufsteht - Himbeer-Tee muss Himbeer-Aroma enthalten - Entscheidung des EuGH im Streit zwischen der Verbraucherzentrale und der Teekanne GmbH & Co. KG.

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (7)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Lebensmittelverpackungen: Nur wo Himbeere drin ist, darf auch Himbeere drauf

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Das lauterkeitsrechtliche Informationsgebot im Lebensmittelrecht (Prof. Dr. Karl-Heinz Fezer; VuR 2015, 289-293)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Himbeer-Vanille" - Produktverpackung - Was drauf steht, muss auch drin sein

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    "Himbeer-Vanille-Abenteuer" und die irreführende Verpackung eines Früchtetees

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Der nicht mehr aufmerksame Verbraucher und die Felix-Himbeer-Vanille-Abenteuer

  • zenk.com PDF, S. 13 (Entscheidungsbesprechung)

    "Natürliches Mineralwasser": Zur Systematik des mineralwasserrechtlichen Irreführungsschutzes nach Art.8 der Richtlinie 2009/54/EG

  • heuking.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zutatenverzeichnis neutralisiert nicht irreführende Verpackungsgestaltung

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2015, 701
  • GRUR Int. 2015, 732
  • EuZW 2015, 562
  • MMR 2015, 528 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 10.09.2009 - C-446/07

    Severi - Richtlinie 2000/13/EG - Etikettierung von Lebensmitteln, die ohne

    Auszug aus EuGH, 04.06.2015 - C-195/14
    Der Gerichtshof kann dem nationalen Gericht jedoch auf dessen Vorabentscheidungsersuchen hin gegebenenfalls sachdienliche Hinweise für seine Entscheidung geben (vgl. insbesondere Urteile Geffroy, C-366/98, EU:C:2000:430, Rn. 18 bis 20, und Severi, C-446/07, EU:C:2009:530, Rn. 60).

    Das nationale Gericht muss bei der Beurteilung der Frage, ob eine Etikettierung den Käufer irreführen kann, hauptsächlich auf die mutmaßliche Erwartung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abstellen, die dieser in Bezug auf den Ursprung, die Herkunft und die Qualität des Lebensmittels hegt, wobei es hauptsächlich darauf ankommt, dass der Verbraucher nicht irregeführt und nicht zu der irrtümlichen Annahme verleitet wird, dass das Erzeugnis einen anderen Ursprung, eine andere Herkunft oder eine andere Eigenschaft als in Wirklichkeit hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Severi, C-446/07, EU:C:2009:530, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 26.10.1995 - C-51/94

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 04.06.2015 - C-195/14
    Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass Verbraucher, die sich in ihrer Kaufentscheidung nach der Zusammensetzung des Erzeugnisses richten, zunächst das Verzeichnis der Zutaten lesen, dessen Angabe Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2000/13 vorschreibt (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Deutschland, C-51/94, EU:C:1995:352, Rn. 34, und Darbo, C-465/98, EU:C:2000:184, Rn. 22).
  • EuGH, 12.09.2000 - C-366/98

    Geffroy

    Auszug aus EuGH, 04.06.2015 - C-195/14
    Der Gerichtshof kann dem nationalen Gericht jedoch auf dessen Vorabentscheidungsersuchen hin gegebenenfalls sachdienliche Hinweise für seine Entscheidung geben (vgl. insbesondere Urteile Geffroy, C-366/98, EU:C:2000:430, Rn. 18 bis 20, und Severi, C-446/07, EU:C:2009:530, Rn. 60).
  • EuGH, 25.11.2010 - C-47/09

    Italien hat gegen Unionsrecht verstoßen, indem es die Bezeichnung "reine

    Auszug aus EuGH, 04.06.2015 - C-195/14
    Diese Bestimmung verlangt daher, dass der Käufer über korrekte, neutrale und objektive Informationen verfügt, durch die er nicht irregeführt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Italien, C-47/09, EU:C:2010:714, Rn. 37).
  • EuGH, 04.04.2000 - C-465/98

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE VERWENDUNG DER ANGABE "NATURREIN" FÜR EINE

    Auszug aus EuGH, 04.06.2015 - C-195/14
    Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass Verbraucher, die sich in ihrer Kaufentscheidung nach der Zusammensetzung des Erzeugnisses richten, zunächst das Verzeichnis der Zutaten lesen, dessen Angabe Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2000/13 vorschreibt (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Deutschland, C-51/94, EU:C:1995:352, Rn. 34, und Darbo, C-465/98, EU:C:2000:184, Rn. 22).
  • BGH, 02.12.2015 - I ZR 45/13

    BGH verbietet "HIMBEER-VANILLE- ABENTEUER"-Werbung von Teekanne

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat hierüber durch Urteil vom 4. Juni 2015 (C-195/14, GRUR 2015, 701 = WRP 2015, 847 - Verbraucherzentrale Bundesverband/Teekanne) wie folgt entschieden:.

    a) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in dem auf den Vorlagebeschluss des erkennenden Senats hin erlassenen Urteil vom 4. Juni 2015 in Fortführung seiner Rechtsprechung, die noch unter der Geltung der durch die Richtlinie 2000/13/EG abgelösten Richtlinie 79/112/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür ergangen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 1995 - C-51/94, Slg. 1995, I-3599 = ZLR 1995, 667 Rn. 34 - Kommission/Deutschland; Urteil vom 9. Februar 1999 - C-383/97, Slg. 1999, I-3599 = ZLR 1999, 237 Rn. 37 f. und 43 - Van der Laan; Urteil vom 4. April 2000 - C-465/98, Slg. 2000, I-2297 = GRUR Int. 2000, 756 Rn. 22 f. - Darbo), ausgesprochen, dass Verbraucher, die sich in ihrer Kaufentscheidung nach der Zusammensetzung des Erzeugnisses richten, zunächst das Verzeichnis der Zutaten lesen, dessen Angabe Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2000/13/EG vorschreibt (EuGH, GRUR 2015, 701 Rn. 37 - Verbraucherzentrale Bundesverband/Teekanne).

    Hieran anschließend hat der Gerichtshof der Europäischen Union - insoweit in Ergänzung seiner bisherigen Rechtsprechung - ausgeführt, der Umstand, dass das Verzeichnis der Zutaten auf der Verpackung des im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Erzeugnisses angebracht sei, könne jedoch für sich allein nicht ausschließen, dass die Etikettierung dieses Erzeugnisses und die Art und Weise, in der sie erfolge, geeignet sein könnten, den Käufer gemäß Art. 2 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i der Richtlinie 2000/13/EG irrezuführen (EuGH, GRUR 2015, 701 Rn. 38 - Verbraucherzentrale Bundesverband/Teekanne).

    Die Etikettierung im Sinne von Art. 1 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 2000/13/EG umfasse alle Angaben, Kennzeichnungen, Hersteller- und Handelsmarken, Abbildungen oder Zeichen, die sich auf ein Lebensmittel bezögen und auf dessen Verpackung angebracht seien; in der Praxis komme es vor, dass einige dieser verschiedenen Elemente unwahr, falsch, mehrdeutig, widersprüchlich oder unverständlich seien (EuGH, GRUR 2015, 701 Rn. 39 - Verbraucherzentrale Bundesverband/Teekanne).

    Soweit dies der Fall sei, könne das Verzeichnis der Zutaten, auch wenn es richtig und vollständig sei, in bestimmten Fällen gleichwohl nicht geeignet sein, einen falschen oder missverständlichen Eindruck des Verbrauchers bezüglich der Eigenschaften eines Lebensmittels zu berichtigen, der sich aus den anderen Elementen der Etikettierung dieses Lebensmittels ergebe (EuGH, GRUR 2015, 701 Rn. 40 - Verbraucherzentrale Bundesverband/Teekanne).

    Wenn die Etikettierung eines Lebensmittels und die Art und Weise, in der sie erfolge, insgesamt den Eindruck entstehen ließen, dass dieses Lebensmittel eine Zutat enthalte, die tatsächlich in ihm nicht vorhanden sei, sei eine solche Etikettierung daher geeignet, den Käufer über die Eigenschaften des Lebensmittels irrezuführen (EuGH, GRUR 2015, 701 Rn. 41 - Verbraucherzentrale Bundesverband/Teekanne).

    Danach sei es im Streitfall Sache des nationalen Gerichts, die verschiedenen Bestandteile der Etikettierung des Früchtetees insgesamt zu prüfen, um festzustellen, ob ein normal informierter und vernünftig aufmerksamer und kritischer Verbraucher über das Vorhandensein von Himbeer- und Vanilleblütenzutaten oder von aus diesen Zutaten gewonnenen Aromen irregeführt werden könne (EuGH, GRUR 2015, 701 Rn. 35 f. und 42 - Verbraucherzentrale Bundesverband/Teekanne).

    Bei dieser Prüfung seien unter anderem die verwendeten Begriffe und Abbildungen sowie Platzierung, Größe, Farbe, Schriftart, Sprache, Syntax und Zeichensetzung der verschiedenen Elemente auf der Verpackung des Früchtetees zu berücksichtigen (EuGH, GRUR 2015, 701 Rn. 43 - Verbraucherzentrale Bundesverband/Teekanne).

    Die Beurteilung, ob die angesprochenen Verkehrskreise durch die beanstandete Produktaufmachung irregeführt werden können, ist Aufgabe der nationalen Gerichte (EuGH, GRUR 2015, 701 Rn. 35 - Verbraucherzentrale Bundesverband/Teekanne).

  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 86/13

    Himalaya Salz - Schutz geografischer Herkunftsangaben: Kennzeichenrechtlich

    Nach den vorstehenden Ausführungen kann nicht angenommen werden, der Verbraucher werde die von der Revision angeführten Angaben in einer die Irreführung ausschließenden Weise zur Kenntnis nehmen (vgl. auch EuGH, Urteil vom 4. Juni 2015 - C-195/14, GRUR 2015, 701 Rn. 37, 38 und 44 = WRP 2015, 847 - BVV/Teekanne [Himbeer-Vanille-Abenteuer]).
  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 78/16

    Tiegelgröße - Wettbewerbsverstoß: Urteilsauspruch über einen auf Irreführung

    Geht es um Produkte wie Lebensmittel, bei denen der Verbraucher seine Kaufentscheidung regelmäßig auch von ihrer Zusammensetzung abhängig macht, ist davon auszugehen, dass er nicht nur die Schauseite einer Packung, sondern auch die an anderer Stelle angebrachten Verzeichnisse über die Inhaltsstoffe wahrnehmen wird (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Juni 2015 - C-195/14, GRUR 2015, 701 Rn. 37 ff. = WRP 2015, 847 - BVV/Teekanne [Himbeer-Vanille-Abenteuer]; BGH, Urteil vom 24. Juli 2014 - I ZR 221/12, GRUR 2014, 1013 Rn. 34 = WRP 2014, 1184 - Original Bach-Blüten; Urteil vom 9. Oktober 2014 - I ZR 167/12, GRUR 2014, 1224 Rn. 15 = WRP 2014, 1453 - ENERGY & VODKA; Urteil vom 2. Dezember 2015 - I ZR 45/13, GRUR 2016, 738 Rn. 15 = WRP 2016, 838 - Himbeer-Vanille-Abenteuer II).
  • BGH, 12.07.2018 - I ZR 162/16

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Health-Claims-Verordnung: Verweis auf der

    Für diese Auffassung könnte sprechen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesgerichtshofs davon auszugehen ist, dass der Durchschnittsverbraucher, der seine Kaufentscheidung nach der Zusammensetzung des Erzeugnisses richtet, regelmäßig zunächst das Zutatenverzeichnis liest (EuGH, Urteil vom 4. Juni 2015 - C-195/14, GRUR 2015, 701 Rn. 37 = WRP 2015, 847 - Verbraucherzentrale Bundesverband/Teekanne; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2015 - I ZR 45/13, GRUR 2016, 738 Rn. 12 bis 17 - Himbeer-Vanille-Abenteuer II, mwN).
  • EuGH, 22.09.2016 - C-113/15

    Breitsamer und Ulrich - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2000/13/EG -

    Die Richtlinie verlangt daher, dass der Käufer über korrekte, neutrale und objektive Informationen verfügt, durch die er nicht irregeführt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juni 2015, Teekanne, C-195/14, EU:C:2015:361, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.01.2020 - C-524/18

    Dr. Willmar Schwabe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Gesundheit -

    Zum anderen könne dieses Erfordernis auch in der vom Berufungsgericht vertretenen Weise ausgelegt werden, wonach der Durchschnittsverbraucher, der seine Kaufentscheidung nach der Zusammensetzung des Erzeugnisses richte, zunächst das Zutatenverzeichnis dieses Erzeugnisses lese (Urteil vom 4. Juni 2015, Teekanne, C-195/14, EU:C:2015:361).
  • VG Freiburg, 10.12.2019 - 8 K 6149/18

    Irreführung bei Kennzeichnung eines Fruchtgummiprodukts

    Für die Beurteilung einer Lebensmittelinformation ist der Horizont eines "durchschnittlich informierten, aufmerksam und verständigen Durchschnittsverbrauchers" zugrunde zu legen (EUGH, Urteile vom 16.07.1998 - C-210/96 - juris, Rn. 31, vom 04.06.2015 - C-195/14 - juris, Rn. 36).
  • EuGH, 01.12.2022 - C-595/21

    LSI - Germany - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Information

    Ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher liest nämlich, wenn sich seine Kaufentscheidung nach der Zusammensetzung des betreffenden Lebensmittels richtet, zunächst das Verzeichnis der Zutaten dieses Lebensmittels, dessen Angabe nach Art. 9 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 1169/2011 verpflichtend ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juli 1998, Gut Springenheide und Tusky, C-210/96, EU:C:1998:369 Rn. 31, und vom 4. Juni 2015, Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, C-195/14, EU:C:2015:361, Rn. 37).
  • BGH, 18.05.2017 - I ZR 100/16

    Märchensuppe - Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung : Nährwertbezogene Angabe

    Bei der Beurteilung, auf welche Weise die in Art. 9 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 verlangte Information gegeben wird, ist auf die mutmaßliche Erwartung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen (zur Richtlinie 2000/31/EG vgl. EuGH, Urteil vom 4. Juni 2015 - C-195/14, GRUR 2015, 701 Rn. 36 = WRP 2015, 847- Verbraucherzentrale Bundesverband/Teekanne; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2015 - I ZR 45/13, GRUR 2016, 738 Rn. 13 f. = WRP 2016, 838 - Himbeer-Vanille-Abenteuer II).
  • OLG Hamburg, 08.09.2016 - 5 U 265/11

    Clean Label, Clean Labelling - Lebensmittelwerbung: Wettbewerbsverstoß bei

    Eine solche Ausnahme könne z.B. vorliegen, wenn blickfangmäßig hervorgehobenen Elemente und insbesondere der Name eines Produktes das Vorhandensein einer tatsächlich nicht enthaltenen Zutat vorspiegelten und auch das Zutatenverzeichnis insoweit nicht eindeutig sei wie z.B. im Fall des sog. Himbeer-Vanille-Abenteuers (EuGH GRUR 2015, 701 - Himbeer-Vanille-Abenteuer sowie BGH Urteil vom 2.12.2015 - I ZR 45/13 - Himbeer-Vanille-Abenteuer II).

    Die Beurteilung, ob die angesprochenen Verkehrskreise durch die beanstandete Produktaufmachung irregeführt werden können, ist Aufgabe der nationalen Gerichte (EuGH, GRUR 2015, 701 Rn. 35 - Verbraucherzentrale Bundesverband/Teekanne), wobei das nationale Gericht hauptsächlich auf die mutmaßliche Erwartung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen hat, die dieser in Bezug auf den Ursprung, die Herkunft und die Qualität des Lebensmittels hegt, und es hauptsächlich darauf ankommt, dass der Verbraucher nicht irregeführt und nicht zu der irrtümlichen Annahme verleitet wird, dass das Erzeugnis einen anderen Ursprung, eine andere Herkunft oder eine andere Eigenschaft als in Wirklichkeit hat.

    (2) Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH (vgl. EuGH, Urteil vom 26.10.1995 - C - 51/94, Rn. 34 - Kommission/Deutschland, Sauce hollandaise, BeckRS 2004, 77519; EuGH, Urteil vom 4.4.2000 - "naturrein", GRURInt 2000, 756 = NJW 2000, 2729 Rn. 22 - Darbo; EuGH, GRUR 2015, 701 Rn. 37 - Verbraucherzentrale Bundesverband/Teekanne), der auch der Bundesgerichtshof folgt, ist davon auszugehen, dass ein normal informierter und vernünftig aufmerksamer und kritischer Verbraucher, der sich in seiner Kaufentscheidung nach der Zusammensetzung des Erzeugnisses richtet, dabei zunächst das auf dessen Verpackung angebrachte Verzeichnis der Zutaten lesen wird.

    Dabei ist eine Prüfung der Gesamtwirkung einer Verpackung notwendig, wobei die verwendeten Begriffe und Abbildungen sowie die Platzierung, Größe, Farbe, Schriftart, Sprache, Syntax und Zeichensetzung der verschiedenen Elemente auf der Verpackung zu berücksichtigen sind (vgl. EuGH, GRUR 2015, 701 Rn. 43 - Verbraucherzentrale Bundesverband/Teekanne), d.h. es ist eine Gesamtbetrachtung anzustellen (vgl. EuGH, GRUR 2015, 701 Rn. 43 - Verbraucherzentrale Bundesverband/Teekanne (Himbeer-Vanille-Abenteuer)).

    In dieser Fallgestaltung hat die Rechtsprechung angenommen, dass der Verbraucher aufgrund der in den Vordergrund gestellten Angaben auf der Verpackung vom Vorhandensein von Himbeerfrüchten und Vanillepflanzen habe ausgehen dürfen und die Zutatenliste allein nicht geeignet gewesen sei, die in den Vordergrund gerückten, objektiv unrichtigen Angaben auf der Produktverpackung durch klarstellende Angaben aufzuklären (vgl. EuGH, GRUR 2015, 701 - Verbraucherzentrale Bundesverband/Teekanne; BGH I ZR 45/13, GRURPrax 2016, 2521 Rn. 17 ff. - Himbeer-Vanille-Abenteuer II).

  • EuGH, 11.11.2021 - C-388/20

    Dr. August Oetker Nahrungsmittel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-388/20

    Dr August Oetker Nahrungsmittel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU)

  • OLG Nürnberg, 07.02.2017 - 3 U 1537/16

    "Weidemilch" muss nicht von auf der Weide gemolkenen Kühen stammen

  • VG Regensburg, 14.06.2018 - RN 5 K 17.832

    Zur Frage der Irreführung des Verbrauchers bei Angaben auf der Etikettierung

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-44/17

    Generalanwalt Saugmandsgaard Øe äußert sich im Rahmen eines Rechtsstreits über

  • EuG, 16.03.2016 - T-100/15

    Das Gericht bestätigt, dass mehrere gesundheitsbezogene Angaben zu Glucose nicht

  • VG Minden, 22.01.2020 - 7 K 9935/17
  • OLG Nürnberg, 21.02.2017 - 3 U 1830/16

    Unzulässige Beschriftung eines Fruchtsaftgetränks

  • EuGH, 17.12.2015 - C-157/14

    Der Natriumgehalt natürlicher Mineralwässer ist auf der Grundlage nicht nur des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2022 - 9 A 517/20

    Bezeichnung Geflügel Salami irreführend bei Schweinespeck als Zutat

  • OLG Frankfurt, 22.08.2019 - 6 U 133/18

    Irreführung durch Bezeichnung eines Lebensmittels

  • LG Düsseldorf, 05.12.2018 - 38 O 152/16

    Neues Etikett des Bieres "Chiemseer"

  • OLG Stuttgart, 20.05.2021 - 2 U 149/20

    Irreführung durch Bildmarke auf Wurstdose bei Sternchenhinweis

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-363/18

    Generalanwalt Hogan: Das Unionsrecht verlangt für ein Erzeugnis mit Ursprung in

  • LG Köln, 14.03.2017 - 31 O 198/16

    Kein Steak im Kartoffelsnack

  • LG Düsseldorf, 05.12.2018 - 38 O 152-16
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2022 - 9 A 2719/19

    Vorliegen einer Irreführung bei der Herstellung von Lebensmitteln

  • EuGH, 13.01.2022 - C-881/19

    Tesco Stores CR - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.07.2017 - C-393/16

    Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne - Vorlagefrage Gemeinsame

  • BVerwG, 19.09.2016 - 3 B 52.15

    Untersagung eines Firmennamens wegen Irreführung

  • VG Trier, 09.03.2016 - 5 K 3540/15

    Zulässigkeit der Verwendung des Begriffs "Weinbiet" bei der Etikettierung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-143/20

    A (Contrats d'assurance " unit-linked ") - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • OLG Hamburg, 28.03.2019 - 3 U 117/18

    Trinknahrung, Trinknahrung mit Geschmacksaroma - Dringlichkeitsvermutung und

  • OLG Köln, 29.11.2017 - 6 U 50/17

    Voraussetzungen der Prozessführung eines Wettbewerbsverbandes

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2016 - 8 A 10482/16

    Aufmachung und Etikettierung aromatisierter Weinerzeugnisse

  • VGH Bayern, 11.05.2017 - 20 B 16.203

    Etikettierung von Qualitätswein b.A.

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2015 - C-157/14

    Neptune Distribution

  • VG Düsseldorf, 17.03.2021 - 16 K 6327/20
  • VG Regensburg, 15.11.2018 - RO 5 K 16.2012

    Keine Verpflichtung zur Kennzeichnung eines Fleischprodukts als "Formfleisch"

  • OLG Celle, 22.08.2022 - 13 U 18/22
  • VG Neustadt, 24.03.2016 - 4 K 1059/15
  • VG Neustadt, 12.10.2015 - 5 K 1059/14

    Verwendung des Begriffs Fassbrause mit alkoholfreiem Erfrischungsgetränk; Verstoß

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht