Rechtsprechung
   EuGH, 04.10.1991 - 70/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1647
EuGH, 04.10.1991 - 70/88 (https://dejure.org/1991,1647)
EuGH, Entscheidung vom 04.10.1991 - 70/88 (https://dejure.org/1991,1647)
EuGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1991 - 70/88 (https://dejure.org/1991,1647)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,1647) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Nahrungsmittel: Höchstwerte an Radioaktivität

  • opinioiuris.de

    Parlament / Rat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1993, 422
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 22.05.1990 - 70/88

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 04.10.1991 - 70/88
    Mit Zwischenurteil vom 22. Mai 1990 in der Rechtssache C-70/88 (Parlament/Rat, Slg. 1990, I-2041) hat der Gerichtshof die vom Rat erhobene Einrede der Unzulässigkeit zurückgewiesen und die Fortsetzung des Verfahrens zur Hauptsache angeordnet.
  • EuGH, 11.06.1991 - C-300/89

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 04.10.1991 - 70/88
    Zu diesen Umständen gehören insbesondere Ziel und Inhalt des Rechtsakts (siehe zuletzt das Urteil vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-300/89, Kommission/Rat, Slg. 1991, I-2867, Randnr. 10).
  • EuGH, 05.10.2000 - C-376/98

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE RICHTLINIE ÜBER WERBUNG UND SPONSORING ZUGUNSTEN VON

    Nach ständiger Rechtsprechung dürfe sich die Gemeinschaft nicht auf Artikel 100a stützen, wenn der zu erlassende Rechtsakt die Marktbedingungen in der Gemeinschaft gleichsam nur "nebenbei" harmonisiere (Urteile vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-70/88, Parlament/Rat, Slg. 1991, I-4529, Randnr. 17, vom 17. März 1993 in der Rechtssache C-155/91, Kommission/Rat, Slg. 1993, I-939, Randnr. 19, vom 28. Juni 1994 in der Rechtssache C-187/93, Parlament/Rat, Slg. 1994, I-2857, Randnr. 25, und vom 12. November 1996 in der Rechtssache C-84/94, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1996, I-5755, Randnr. 45).
  • EuGH, 27.10.2009 - C-115/08

    DIE ÖSTERREICHISCHEN GERICHTE, DIE MIT EINER NACHBARRECHTLICHEN KLAGE VON

    Solche Vorgaben, die in den Art. 30 EA bis 39 EA, die Kapitel 3 des Titels II des EAG-Vertrags bilden, präzisiert werden, zielen, wie der Gerichtshof bereits ausgeführt hat, darauf ab, einen lückenlosen und wirksamen Gesundheitsschutz der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen sicherzustellen, ungeachtet der Strahlungsquelle und unabhängig davon, welche Personengruppen diesen Strahlungen ausgesetzt sind (Urteil vom 4. Oktober 1991, Parlament/Rat, C-70/88, Slg. 1991, I-4529, Randnrn.
  • EuGH, 25.02.1999 - C-164/97

    Parlament / Rat

    Im erstenFall genügt es, eine einzige Rechtsgrundlage heranzuziehen (Urteile vom 4.Oktober 1991 in der Rechtssache 70/88, Parlament/Rat, Slg. 1991, I-4529,Randnr. 17, und vom 26. März 1996 in der Rechtssache C-271/94, Parlament/Rat,Slg. 1996, I-1689, Randnrn.

    33 bis 37, und vom 7. März 1996 in der Rechtssache C-360/93,Parlament/Rat, Slg. 1996, I-1195, Randnr. 30), und das Organ ist verpflichtet, denRechtsakt auf der Grundlage der beiden seine Zuständigkeit begründendenBestimmungen zu erlassen (Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache165/87, Kommission/Rat, Slg. 1988, 5545, Randnrn.

    Dagegen müssen Bestimmungen, die speziell zur Umweltpolitik gehören,auf Artikel 130s des Vertrages gestützt werden (zu Abfallbeseitigungsrichtlinien vgl.Urteil Kommission/Rat vom 17. März 1993), auch wenn sie sich auf dasFunktionieren des Binnenmarktes auswirken (zu einer Verordnung über dieVerbringung von Abfällen vgl. Urteil vom 28. Juni 1994 in der RechtssacheC-187/93, Parlament/Rat, Slg. 1994, I-2857, Randnrn.

    24 bis 26) oder wenn sie u. a.die Verbesserung der Produktion der Landwirtschaft bezwecken (zu einer Richtlinie über Pflanzenschutzmittel vgl. Urteil vom 18. Juni 1996 in derRechtssache C-303/94, Parlament/Rat, Slg. 1996, I-2943).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht