Rechtsprechung
| EuGH, 05.05.2011 - C-201/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union - Art. 3 - Rückforderung einer Ausfuhrerstattung - 30-jährige Verjährungsfrist - Verjährungsregelung, die Teil des allgemeinen bürgerlichen Rechts eines Mitgliedstaats ist - 'Analoge' Anwendung - Grundsatz der Rechtssicherheit - Grundsatz des Vertrauensschutzes - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Europäischer Gerichtshof
Ze Fu Fleischhandel
(nur fremdsprachig)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union; Rückforderung einer Ausfuhrerstattung; Grundsatz der Rechtssicherheit, des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit; 'Analoge' Anwendung nationaler Verjährungsregelungen; Ze Fu Fleischhandel GmbH (C-201/10) und Vion Trading GmbH (C-202/10) gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas
Besprechungen u.ä.
- delegibus.com (Entscheidungsbesprechung)
Ein Dialog zwischen beredt Schweigenden - Wer keine zweite Meinung hören will, muß fühlen
Sonstiges (2)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgericht Hamburg (Deutschland) eingereicht am 26. April 2010 - Vion Trading GmbH gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 21.04.2005 - IV 169/03
- FG Hamburg, 21.04.2005 - IV 174/03
- FG Hamburg, 21.04.2005 - IV 181/03
- BFH, 27.03.2007 - VII R 22/06
- BFH, 27.03.2007 - VII R 23/06
- BFH, 27.03.2007 - VII R 24/06
- EuGH, 30.07.2007 - C-278/07
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2008 - C-278/07
- EuGH, 29.01.2009 - C-278/07
- BFH, 07.07.2009 - VII R 22/06
- BFH, 07.07.2009 - VII R 23/06
- BFH, 07.07.2009 - VII R 24/06
- FG Hamburg, 12.02.2010 - 4 K 228/09
- FG Hamburg, 12.02.2010 - 4 K 230/09
- EuGH, 08.06.2010 - C-201/10
- EuGH, 05.05.2011 - C-201/10
- FG Hamburg, 22.06.2011 - 4 K 80/11
Wird zitiert von ... (16)
- FG Hamburg, 22.06.2011 - 4 K 80/11
Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen zu Unrecht gewährter …
Die 30-jährige Verjährungsfrist des § 195 BGB a. F. ist auf die Rückforderung von zu Unrecht gewährte Ausfuhrerstattung nicht anwendbar (Anschluss an EuGH vom 05.05.2011, C-201/10).Der unionsrechtliche Grundsatz der Rechtssicherheit verbietet es, die in § 195 BGB a. F. vorgesehene 30-jährige Verjährungsfrist in Ausübung einer richterlichen Notkompetenz auf ein mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbaren Maß zu verkürzen (Anschluss an EuGH vom 05.05.2011, C-201/10).
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 05.05.2010 (C-202/10) auf das Vorabentscheidungsersuchen des Senats erkannt:.
Denn der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 05.05.2011 (C-201/10) erkannt, dass es der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit den Mitgliedstaaten im Rahmen des Gebrauchs der ihnen durch Art. 3 Abs. 3 VO Nr. 2988/95 gebotenen Möglichkeit verwehrt, eine 30-jährige Verjährungsfrist auf Rechtsstreitigkeiten über die Rückforderung von zu Unrecht gezahlten Erstattungen anzuwenden (…Rz. 55, 2. Leitsatz).
Denn der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 05.05.2011 (C-201/10) ebenfalls für alle Gerichte und Behörden bindend erkannt, dass der Grundsatz der Rechtssicherheit es verbietet, dass sich eine "längere" Verjährungsfrist im Sinne des Art. 3 Abs. 3 VO Nr. 2988/95 aus einer allgemeinen Verjährungsfrist ergeben kann, die durch die Rechtsprechung verkürzt wird, damit sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt, da jedenfalls die vierjährige Verjährungsfrist des Art. 3 Abs. 1 Unterabsatz 1 VO Nr. 2988/95 unter diesen Umständen anwendbar ist (…Rz. 55, 3. Leitsatz).
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 05.05.2011 (C-201/10) deutlich gemacht, dass "jede "analoge" Anwendung einer Verjährungsvorschrift für den Betroffenen hinreichend vorhersehbar sein" muss (…Rz. 32).
- BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 4.10
Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung; …
Das Finanzgericht Hamburg hat diese Bedenken zum Anlass für ein erneutes Vorabentscheidungsersuchen genommen (FG Hamburg, Beschluss vom 12. Februar 2010 - 4 K 228/09 -, beim EuGH anhängig unter C-201/10). - EuGH, 21.12.2011 - C-465/10
Vorabentscheidungsersuchen - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen …
Mit dem Erlass der Verordnung Nr. 2988/95 und insbesondere ihres Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 wollte der Unionsgesetzgeber für diesen Bereich eine allgemeine Verjährungsregelung einführen, mit der eine in allen Mitgliedstaaten geltende Mindestfrist festgelegt und die Rückforderung von zu Unrecht aus dem Unionshaushalt erlangten Beträgen nach Ablauf von vier Jahren seit Begehung der die streitigen Zahlungen betreffenden Unregelmäßigkeit ausgeschlossen werden sollte (Urteile vom 22. Dezember 2010, Corman, C-131/10, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 39, und vom 5. Mai 2011, Ze Fu Fleischhandel und Vion Trading, C-201/10 und C-202/10, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 24).Im Hinblick auf das Ziel, die finanziellen Interessen der Union zu schützen, für das der Unionsgesetzgeber bereits eine Verjährungsfrist von vier Jahren - oder sogar von drei Jahren - als ausreichend angesehen hat, um den nationalen Behörden die Verfolgung einer diese finanziellen Interessen beeinträchtigenden Unregelmäßigkeit zu ermöglichen und eine Maßnahme wie die Rückforderung eines zu Unrecht erlangten Vorteils zu erlassen, zeigt sich jedoch, dass es über das für eine sorgfältige Verwaltung Erforderliche hinausgeht, den Behörden hierfür eine Frist von 30 Jahren einzuräumen (vgl. Urteil Ze Fu Fleischhandel und Vion Trading, Randnr. 43).
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2012 - C-564/10
Pfeifer & Langen - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union - …
(22) - Urteil vom 5. Mai 2011, Ze Fu Fleischhandel und Vion Trading (C-201/10 und C-202/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 24).(45) - Urteil Ze Fu Fleischhandel und Vion Trading (oben in Fn. 22 angeführt, Randnrn. 30 und 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 08.06.2010 - C-201/10
Verbindung
und in der Rechtssache C-202/10.Die Rechtssachen C-201/10 und C-202/10 werden zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
- OVG Niedersachsen, 17.04.2012 - 10 LB 162/08
Ausgleichszahlung für Stärkekartoffelerzeuger
Insbesondere ist die in dieser Vorschrift geregelte Verjährungsfrist auf verwaltungsrechtliche Maßnahmen (Art. 4 der Verordnung) wie in Fällen der Rückforderung von Beihilfen anwendbar, die der Antragsteller infolge von Unregelmäßigkeiten (Art. 1 Abs. 2 der Verordnung) zu Unrecht erlangt hat (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - C-201/10 u. a. [Ze Fu Fleischhandel und Vion Trading] - juris). - OVG Niedersachsen, 15.05.2012 - 10 LB 188/08
Ausgleichszahlung für Kartoffelerzeuger
Insbesondere ist die in dieser Vorschrift geregelte Verjährungsfrist auf verwaltungsrechtliche Maßnahmen (Art. 4 der Verordnung) wie in Fällen der Rückforderung von Beihilfen anwendbar, die der Antragsteller infolge von Unregelmäßigkeiten (Art. 1 Abs. 2 der Verordnung) zu Unrecht erlangt hat (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - C-201/10 u. a. [Ze Fu Fleischhandel und Vion Trading] - juris). - OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 27/10
Ausgleichszahlungen für Kartoffelerzeuger
Insbesondere ist die in dieser Vorschrift geregelte Verjährungsfrist auf verwaltungsrechtliche Maßnahmen (Art. 4 der Verordnung) wie in Fällen der Rückforderung von Beihilfen anwendbar, die der Antragsteller infolge von Unregelmäßigkeiten (Art. 1 Abs. 2 der Verordnung) zu Unrecht erlangt hat (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - C-201/10 u. a. [Ze Fu Fleischhandel und Vion Trading] - juris). - OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 33/10
Ausgleichszahlung für Kartoffelerzeuger
Insbesondere ist die in dieser Vorschrift geregelte Verjährungsfrist auf verwaltungsrechtliche Maßnahmen (Art. 4 der Verordnung) wie in Fällen der Rückforderung von Beihilfen anwendbar, die der Antragsteller infolge von Unregelmäßigkeiten (Art. 1 Abs. 2 der Verordnung) zu Unrecht erlangt hat (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - C-201/10 u. a. [Ze Fu Fleischhandel und Vion Trading] - juris). - OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 160/08
Ausgleichszahlung für Kartoffelerzeuger
Insbesondere ist die in dieser Vorschrift geregelte Verjährungsfrist auf verwaltungsrechtliche Maßnahmen (Art. 4 der Verordnung) wie in Fällen der Rückforderung von Beihilfen anwendbar, die der Antragsteller infolge von Unregelmäßigkeiten (Art. 1 Abs. 2 der Verordnung) zu Unrecht erlangt hat (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - C-201/10 u. a. [Ze Fu Fleischhandel und Vion Trading] - juris). - OVG Niedersachsen, 21.02.2012 - 10 LB 157/08
Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Stärkekartoffelerzeuger
- OVG Niedersachsen, 17.04.2012 - 10 LB 161/08
Ausgleichszahlung für Stärkekartoffelerzeuger
- OVG Niedersachsen, 21.02.2012 - 10 LB 155/08
Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Stärkekartoffelerzeuger
- EuGH, 29.03.2012 - C-564/10
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-465/10
Schutz der finanziellen Interessen der Union - Im Rahmen des Europäischen Fonds …
- OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 10 LB 115/09
Beihilfe für Erzeuger von Stärkekartoffeln
Für Blogger: