Rechtsprechung
   EuGH, 05.06.2012 - C-489/10   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Gemeinsame Agrarpolitik - Regelung für die einheitliche Flächenzahlung - Verordnung (EG) Nr. 1973/2004 - Art. 138 Abs. 1 - Ausschluss von der Gewährung der Beihilfe bei unrichtiger Flächenangabe - Verwaltungs- oder strafrechtlicher Charakter dieser Sanktion - Verbot der Doppelbestrafung - Grundsatz ne bis in idem

  • EU-Kommission

    Bonda

    Gemeinsame Agrarpolitik - Regelung für die einheitliche Flächenzahlung - Verordnung (EG) Nr. 1973/2004 - Art. 138 Abs. 1 - Ausschluss von der Gewährung der Beihilfe bei unrichtiger Flächenangabe - Verwaltungs- oder strafrechtlicher Charakter dieser Sanktion - Verbot der Doppelbestrafung - Grundsatz ne bis in idem“

  • Europäischer Gerichtshof

    Bonda

    Gemeinsame Agrarpolitik - Regelung für die einheitliche Flächenzahlung - Verordnung (EG) Nr. 1973/2004 - Art. 138 Abs. 1 - Ausschluss von der Gewährung der Beihilfe bei unrichtiger Flächenangabe - Verwaltungs- oder strafrechtlicher Charakter dieser Sanktion - Verbot der Doppelbestrafung - Grundsatz ne bis in idem

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsame Agrarpolitik - Regelung für die einheitliche Flächenzahlung - Verordnung (EG) Nr. 1973/2004 - Art. 138 Abs. 1 - Ausschluss von der Gewährung der Beihilfe bei unrichtiger Flächenangabe - Verwaltungs- oder strafrechtlicher Charakter dieser Sanktion - Verbot der Doppelbestrafung - Grundsatz ne bis in idem

  • rechtsportal.de

    Ausschluss eines polnischen Landwirts von der Inanspruchnahme einer Beihilferegelung bei falschen Angaben zur landwirtschaftlich genutzten Fläche; Rechtsnatur einer Sanktion zur Verhinderung unrichtiger Erklärungen über beihilfefähige Tatbestände; Vorabentscheidungsersuchen des polnischen Obersten Gerichts

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Falsche Angaben bei der Gewährung von Agrarbeihilfen

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Landwirtschaft - Der Ausschluss eines Betriebsinhabers von der Gewährung von Agrarbeihilfen wegen falscher Angaben über die Fläche seines Betriebs schließt nicht aus, dass wegen desselben Sachverhalts eine strafrechtliche Verurteilung erfolgt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nationale Maßnahmen zum Ausschluss von Beihilfen wegen Subventionsbetrugs sind nicht als strafrechtliche Sanktionen einzustufen - Strafrechtliche Maßnahmen und Ausschluss von Gewährung von Agrarbeihilfen bei Subventionsbetrug zulässig

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Sad Najwyzszy (Republik Polen), eingereicht am 12. Oktober 2010 - Strafverfahren gegen Lukasz Marcin Bonda

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • EuZW 2012, 543



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Wird zitiert von ... (3)  

  • EuGH, 13.12.2012 - C-670/11  

    Schutz der finanziellen Interessen der Union - Verordnung (EG, Euratom) Nr.

    Dabei führt jede "Unregelmäßigkeit" im Sinne von Art. 1 der Verordnung zur Anwendung verwaltungsrechtlicher Maßnahmen und Sanktionen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2012, Bonda, C-489/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 33).

    Aus Art. 5 Abs. 1 Buchst. c und d der Verordnung Nr. 2988/95 ergibt sich, dass der vollständige oder teilweise Entzug eines nach Unionsrecht gewährten Vorteils auch dann, wenn der Wirtschaftsteilnehmer nur einen Teil dieses Vorteils rechtswidrig erlangt hat, eine verwaltungsrechtliche Sanktion darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil Bonda, Randnr. 34).

  • EuGH, 06.12.2012 - C-562/11  

    Landwirtschaft - Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 - Art. 11 - Ausfuhrerstattungen -

    Es handelt sich um eine Sanktion, die Bestandteil der Ausfuhrerstattungsregelung ist und keinen strafrechtlichen Charakter besitzt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 2002, Käserei Champignon Hofmeister, C-210/00, Slg. 2002, I-6453, Randnr. 43, AOB Reuter, Randnr. 18, und vom 5. Juni 2012, Bonda, C-489/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 30).
  • EuGH, 13.12.2012 - C-11/12  

    Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem -

    Der Gerichtshof hat insoweit mehrfach betont, dass sich die verletzten Vorschriften allein an die Wirtschaftsteilnehmer richten, die sich aus freien Stücken dafür entschieden haben, eine Beihilferegelung im Bereich der Landwirtschaft in Anspruch zu nehmen (vgl. Urteile vom 18. November 1987, Maizena u. a., 137/85, Slg. 1987, 4587, Randnr. 13, vom 27. Oktober 1992, Deutschland/Kommission, C-240/90, Slg. 1992, I-5383, Randnr. 26, vom 11. Juli 2002, Käserei Champignon Hofmeister, C-210/00, Slg. 2002, I-6453, Randnr. 41, sowie vom 5. Juni 2012, Bonda, C-489/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 30).
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