Rechtsprechung
| EuGH, 05.10.2006 - C-368/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Staatliche Beihilfen - Artikel 88 Absatz 3 Satz 3 EG - Teilweise Vergütung von Energieabgaben - Unterbliebene Anmeldung der Beihilfe - Entscheidung der Kommission - Feststellung der Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum - Auswirkung auf die Vergütungsanträge der Unternehmen, die nicht in den Genuss der Beihilfemaßnahme kamen - Befugnisse der nationalen Gerichte
- Europäischer Gerichtshof
Transalpine Ölleitung in Österreich
Staatliche Beihilfen - Artikel 88 Absatz 3 Satz 3 EG - Teilweise Vergütung von Energieabgaben - Unterbliebene Anmeldung der Beihilfe - Entscheidung der Kommission - Feststellung der Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum - Auswirkung auf die Vergütungsanträge der Unternehmen, die nicht in den Genuss der Beihilfemaßnahme kamen - Befugnisse der nationalen Gerichte
- NWB SteuerXpert START
EG Art. 88 Abs. 3 S. 3
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Staatliche Beihilfen: Die nationalen Gerichte müssen das Durchführungsverbot für nicht angemeldete Beihilfen beachten und deren Auswirkungen auf ausgeschlossene Unternehmen beseitigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EG Art. 88 Abs. 3 S. 3
Staatliche Beihilfen - Artikel 88 Absatz 3 Satz 3 EG - Teilweise Vergütung von Energieabgaben - Unterbliebene Anmeldung der Beihilfe - Entscheidung der Kommission - Feststellung der Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum - Auswirkung auf die Vergütungsanträge der Unternehmen, die nicht in den Genuss der Beihilfemaßnahme kamen - Befugnisse der nationalen Gerichte - Staatliche Beihilfen - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Staatliche Beihilfen: Die nationalen Gerichte müssen das Durchführungsverbot für nicht angemeldete Beihilfen beachten und deren Auswirkungen auf ausgeschlossene Unternehmen beseitigen
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Wien vom 12.08.2004 in Sachen, 1. Transalpine Ölleitung in Österreich GmbH, 2. Planai-Hochwurzen-Bahnen GmbH, 3. Gerlitzen-Kanzelbahn-Touristik Gesellschaft m.b.H. & CO KG gegen 1. Finanzamt Innsbruck, 2. Finanzamt Liezen, 3. Finanzamt Villach.
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EG Art 88 Abs 3, EG Art 87 Abs 3
Beihilfe; Subventionskontrolle - wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 05.10.2006, Rs. C-368/04 (unterbliebene Anmeldung einer Beihilfe und Vereinbarkeit mit Gemeinsamem Markt)" von Dr. Franz Philipp Sutter, original erschienen in: EuZW 2006, 729 - 730.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2005 - C-368/04
- EuGH, 05.10.2006 - C-368/04
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2006, I-9957
- EuZW 2006, 725
- BB 2007, 65
- NVwZ 2007, 64
Wird zitiert von ... (21)
- BGH, 13.09.2012 - III ZB 3/12
Verhandlung über Rückforderung einer Beihilfe
2006 -C-368/04 -Transalpine Slg. 2006, I-9983 Rn. 37 jew. mwN).auszulegen (z.B. Urteile vom 5. Oktober 2006 - C-368/04 - Transalpine.
Oktober 2006 (C-368/04 - Transalpine, Slg. 2006, I-9983 Rn. 56),.
2006 - C-368/04 - Transalpine, Slg. 2006, I-9983 Rn. 41 mwN; BGH,.
- Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2007 - C-199/06
Staatliche Beihilfen - Art. 88 Abs. 3 EG - Nationale Befugnisse - …
In jüngerer Zeit hat der Gerichtshof diesen Grundsatz im Urteil Transalpine Ölleitung bestätigt.Im Gegensatz zu einigen Verfahrensbeteiligten halte ich es darüber hinaus nicht für möglich, die ständige, erst vor kurzem im Urteil Transalpine Ölleitung bestätigte Rechtsprechung des Gerichtshofs zu dieser Problematik neu zu interpretieren oder zu ändern oder eine sinnvolle Unterscheidung aufgrund des Sachverhalts in dem beim nationalen Gericht anhängigen vorliegenden Fall und den Fallgestaltungen in den Rechtssachen FNCE, Van Calster bzw. Transalpine Ölleitung zu treffen.
Was das Urteil Transalpine Ölleitung anbetrifft, so bestätigte der Gerichtshof darin erneut den seit langem anerkannten Grundsatz, dass es Sache der nationalen Gerichte ist, nach Art. 88 Abs. 3 EG die Rechte des Einzelnen dagegen zu schützen, dass staatliche Stellen das Verbot der Durchführung der Beihilfen vor dem Erlass einer Entscheidung der Kommission, mit der diese genehmigt werden, verletzen.
(10) - Vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 11. Juli 1996, SFEI u. a. (C-39/94, Slg. 1996, I-3547, Randnr. 41), und aus jüngerer Zeit Urteil des Gerichtshofs vom 5. Oktober 2006, Transalpine Ölleitung (C-368/04, Slg. 2006, I-9957, Randnr. 37).
(13) - Vgl. Urteile Transalpine Ölleitung, in Fn. 10 angeführt, Randnr. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung.
(20) - Vgl. Urteil Transalpine Ölleitung, in Fn. 10 angeführt, Randnr. 41.
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.11.2009 - 6 A 10113/09
EG-Vertrag; Beihilfe; EG-Beihilfe; Beihilfenrecht; Gemeinschaftsrecht; EG-Recht; …
Die von den nationalen Gerichten anzuordnenden Abhilfemaßnahmen im Falle eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot des Art. 88 Abs. 3 Satz 3 EGV müssen sicherstellen, dass die Wirkungen der gewährten Beihilfe tatsächlich beseitigt werden, indem sie die eingetretene Wettbewerbsverzerrung aufheben (vgl. EuGH, C-368/04 - Transalpine -, Slg. 2006, I-09957).Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, C-368/04 - Transalpine -, Slg. 2006, I-09957) wachen die nationalen Gerichte über die Wahrung der Rechte des Einzelnen bei Verstößen gegen die Verpflichtung nach Art. 88 Abs. 3 EGV, staatliche Beihilfen der Kommission im Voraus zu melden.
Denn der EuGH hat auch in der Zeit nach 1999 in den Rechtssachen Transalpine (C-368/04, Slg. 2006, I-09957) und Xunta de Galicia (C-71/04, Slg. 2005, I-07419) keinen Zweifel daran gelassen, dass es Sache der nationalen Gerichte ist, die Rechte des Einzelnen dagegen zu schützen, dass staatliche Stellen das Verbot der Durchführung der Beihilfen vor dem Erlass einer Entscheidung der Kommission, mit der diese genehmigt werden, verletzen.
Zwar müssen die nationalen Gerichte für den Einzelnen, der den Verstoß gegen die Pflicht zur Anmeldung staatlicher Beihilfen geltend machen kann, sicherstellen, dass daraus entsprechend ihrem nationalen Recht sämtliche Folgerungen sowohl bezüglich der Gültigkeit der Rechtsakte zur Durchführung der Beihilfemaßnahmen als auch bezüglich der Rückforderung der finanziellen Unterstützungen, die unter Verletzung des Art. 88 Abs. 3 Satz 3 EGV gewährt wurden, gezogen werden (EuGH, C-368/04 - Transalpine -, Slg. 2006, I-09957).
Entscheidend ist vielmehr, dass die von den nationalen Gerichten angeordneten Abhilfemaßnahmen die Wirkungen der unter Verstoß gegen Art. 88 Abs. 3 EG gewährten Beihilfe tatsächlich beseitigen (EuGH, C-368/04 - Transalpine -, Slg. 2006, I-09957).
- EuGH, 12.02.2008 - C-199/06
Staatliche Beihilfen - Art. 88 Abs. 3 EG - Nationale Gerichte - …
Es geht nämlich darum, die Interessen derjenigen zu schützen, die von der Wettbewerbsverzerrung, die durch die Gewährung der rechtswidrigen Beihilfe hervorgerufen wurde, betroffen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 2006, Transalpine Ölleitung in Österreich u. a., C-368/04, Slg. 2006, I-9957, Randnr. 46).Die nationalen Gerichte sind also verpflichtet, entsprechend ihrem nationalen Recht aus einer Verletzung von Art. 88 Abs. 3 Satz 3 EG sämtliche Folgerungen sowohl bezüglich der Gültigkeit der Rechtsakte zur Durchführung der Beihilfemaßnahmen als auch bezüglich der Rückforderung der finanziellen Unterstützungen, die unter Verletzung dieser Bestimmung gewährt wurden, zu ziehen (Urteile FNCE, Randnr. 12, und SFEI u. a., Randnr. 40, sowie Urteile vom 21. Oktober 2003, van Calster u. a., C-261/01 und C-262/01, Slg. 2003, I-12249, Randnr. 64, und Transalpine Ölleitung in Österreich u. a., Randnr. 47).
Es kann auch veranlasst sein, Anträgen auf Ersatz von durch die Rechtswidrigkeit der Beihilfemaßnahme verursachten Schäden stattzugeben (vgl. in diesem Sinne Urteile SFEI u. a., Randnr. 75, und Transalpine Ölleitung in Österreich u. a., Randnr. 56).
- BGH, 10.02.2011 - I ZR 136/09
Flughafen Frankfurt-Hahn
Das Durchführungsverbot hat nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union aber gerade die Funktion, die Interessen derjenigen zu schützen, die von der Wettbewerbsverzerrung betroffen sind, die durch die Gewährung der - schon allein wegen Verletzung des Durchführungsverbots - rechtswidrigen Beihilfe hervorgerufen wurde (EuGH, Urteil vom 5. Oktober 2006 - C-368/04, Slg. 2006, I-9957 = EuZW 2006, 65 Rn. 46 - Transalpine Ölleitung, mwN;… Urteil vom 12. Februar 2008 - C-199/06, Slg. 2008, I-469 = EuZW 2008, 145 Rn. 38 - CELF I;… vgl. Cremer in Calliess/Ruffert, EUV/EGV, 3. Aufl., § 88 EGV Rn. 12, 26;… v. Wallenberg in Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen Union, Art. 88 EGV Rn. 101 (Stand: Januar 2000). - OLG Koblenz, 25.02.2009 - 4 U 759/07
Anspruch eines Mitbewerbers auf Rückforderung von vermeintlich staatlichen …
Im vorstehenden Sinne können auch die Ausführungen des EuGH in dem von der Klägerin selbst zitierten Urteil des EuGH vom 24.11.2006 (C-368/04 = NVwZ 2007, 64) verstanden werden.In diesem Sinne kodifiziert und verstärkt die VO (EG) Nr. 659/1999 die bis dahin geltende Praxis (EuGH v. 05.10.2006 - C-368/04 = NVwZ 2007, 64, Erwägungsgrund 35).
- EuGH, 08.12.2011 - C-275/10
Art. 88 Abs. 3 EG - Staatliche Beihilfen - Beihilfe, die einem Kreditgeber …
Zur Beantwortung des ersten Teils dieser Frage ist darauf hinzuweisen, dass die Durchführung des Systems der Kontrolle staatlicher Beihilfen, wie es sich aus Art. 88 EG und der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, zum einen der Kommission und zum anderen den nationalen Gerichten obliegt (Urteil vom 5. Oktober 2006, Transalpine Ölleitung in Österreich u. a., C-368/04, Slg. 2006, I-9957, Randnr. 36).Hierbei fallen den nationalen Gerichten und der Kommission unterschiedliche, aber einander ergänzende Rollen zu (vgl. Urteile vom 11. Juli 1996, SFEI u. a., C-39/94, Slg. 1996, I-3547, Randnr. 41, vom 21. Oktober 2003, van Calster u. a., C-261/01 und C-262/01, Slg. 2003, I-12249, Randnr. 74, sowie Transalpine Ölleitung in Österreich u. a., Randnr. 37).
Während für die Beurteilung der Vereinbarkeit von Beihilfemaßnahmen mit dem Gemeinsamen Markt ausschließlich die Kommission zuständig ist, die dabei der Kontrolle der Unionsgerichte unterliegt, wachen die nationalen Gerichte über die Wahrung der Rechte des Einzelnen bei Verstößen gegen die Verpflichtung nach Art. 88 Abs. 3 EG, staatliche Beihilfen der Kommission im Voraus zu melden (Urteile van Calster u. a., Randnr. 75, und Transalpine Ölleitung in Österreich u. a., Randnr. 38).
- BVerwG, 16.12.2010 - 3 C 44.09
Zweckverband Tierkörperbeseitigung; Zweckverbandsumlage; Umlage; tierische …
Zu diesen Folgerungen gehört, dass eine entgegen dem Durchführungsverbot ausgezahlte Beihilfe zurückgezahlt werden muss, und zwar ungeachtet ihrer Vereinbarkeit mit dem Markt und unbeschadet des Rechts des Mitgliedstaats, die Beihilfe später erneut zu gewähren (EuGH, Urteile vom 21. November 1991 - Rs. FNCE - a.a.O. , vom 11. Juli 1996 - Rs. C-39/94, SFEI - Slg. I-3547 , vom 21. Oktober 2003 - Rs. C-261/01 u.a., van Calster - Slg. I-12272 , vom 5. Oktober 2006 - Rs. C-368/04, Transalpine Ölleitung - Slg. I-9957 sowie vom 12. Februar 2008 - Rs. C-199/06, CELF I - Slg. I-469, 486 ). - BGH, 10.02.2011 - I ZR 213/08
Wettbewerbsrecht - Flughafen-Beihilfen für einen Mitbewerber (Ryanair)
Das Durchführungsverbot hat nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union aber gerade die Funktion, die Interessen derjenigen zu schützen, die von der Wettbewerbsverzerrung betroffen sind, die durch die Gewährung der - schon allein wegen Verletzung des Durchführungsverbots - rechtswidrigen Beihilfe hervorgerufen wurde (EuGH, Urteil vom 5. Oktober 2006 - C-368/04, Slg. 2006, I-9957 = EuZW 2006, 65 Rn. 46 - Transalpine Ölleitung, mwN;… Urteil vom 12. Februar 2008 - C-199/06, Slg. 2008, I-469 = EuZW 2008, 145 Rn. 38 - CELF I;… vgl. Cremer in Calliess/Ruffert, EUV/EGV, 3. Aufl., § 88 EGV Rn. 12, 26;… v. Wallenberg in Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen Union, Art. 88 EGV Rn. 101 (Stand: Januar 2000). - EuG, 01.07.2009 - T-81/07
Staatliche Beihilfen - Umstrukturierungsbeihilfe der niederländischen Behörden …
Es trifft ferner zu, dass, wie die Kommission geltend gemacht hat, das nationale Gericht darauf achten muss, keine Maßnahme zu treffen, die lediglich zu einer Ausweitung des Kreises der Beihilfeempfänger führen würde (Urteil des Gerichtshofs vom 5. Oktober 2006, Transalpine Ölleitung in Österreich, C-368/04, Slg. 2006, I-9957, Randnr. 57). - EuG, 03.05.2007 - T-357/02
Staatliche Beihilfen - Von den Behörden des Landes Sachsen gewährte Beihilfen - …
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2011 - 10 S 22.11
Subventionsrecht; Beihilfekontrollverfahren durch Europäische Kommission; …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-309/06
Mehrwertsteuer -Ausnahmeregelung nach Art. 28 der Richtlinie 77/388 - Grundsatz …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-169/08
Freier Dienstleistungsverkehr (Art. 49 EG) - Staatliche Beihilfen (Art. …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2007 - C-525/04
Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG - Zulässigkeit - Individuelle …
- BGH, 21.07.2011 - I ZR 209/09
Wettbewerbsrecht - Beihilfe für Fluggesellschaften
- Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2008 - C-333/07
Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Art. 92 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2010 - C-78/08
Paint Graphos - Staatliche Beihilfen - Steuervergünstigungen für Produktions- und …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2011 - C-275/10
Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Rückabwicklung einer unionsrechtswidrigen …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-237/04
Begriff der staatlichen Beihilfen - Öffentliches Unternehmen mit …
- VG Berlin, 21.02.2012 - 20 A 369.08
§ 43 VwGO, § 113 Abs 1 S 4 VwGO, § 3 Abs 2 BHO, § 23 BHO, …
