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   EuGH, 05.12.2013 - C-406/11 P-DEP   

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https://dejure.org/2013,35709
EuGH, 05.12.2013 - C-406/11 P-DEP (https://dejure.org/2013,35709)
EuGH, Entscheidung vom 05.12.2013 - C-406/11 P-DEP (https://dejure.org/2013,35709)
EuGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - C-406/11 P-DEP (https://dejure.org/2013,35709)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Atlas Air / Atlas Transport

    Kostenfestsetzung

  • EU-Kommission

    Atlas Air / Atlas Transport

    Kostenfestsetzung“

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze der Kostenerstattung; Kostenfestsetzungsbeschluss für Rechtsmittelverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätze der Kostenerstattung; Kostenfestsetzungsbeschluss für Rechtsmittelverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 09.03.2012 - C-406/11

    Atlas Transport / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus EuGH, 05.12.2013 - C-406/11
    In der Rechtssache C-406/11 P-DEP.

    (im Folgenden: Atlas Air) im Rahmen der Rechtssache C-406/11 P entstanden sind.

    Mit Beschluss vom 9. März 2012, Atlas Transport/HABM (C-406/11 P), hat der Gerichtshof das Rechtsmittel als teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.

    im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens, in dem der Beschluss vom 9. März 2012, Atlas Transport/HABM (C-406/11 P), ergangen ist, von der Atlas Transport GmbH zu erstatten sind, wird auf 3 700 Euro festgesetzt.

  • EuGH, 15.02.2012 - C-208/11

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten -

    Auszug aus EuGH, 05.12.2013 - C-406/11
    Aus dem Wortlaut dieser Bestimmung geht somit hervor, dass die Vergütung eines Anwalts zu den notwendigen Aufwendungen im Sinne der Bestimmung gehört (vgl. Beschlüsse vom 31. Januar 2012, Kommission/Kallianos, C-323/06 P-DEP, Randnr. 10, vom 28. Februar 2013, Kommission/Marcuccio, C-513/08 P-DEP, Randnr. 11, und vom 16. Mai 2013, 1nternationaler Hilfsfonds/Kommission, C-208/11 P-DEP, Randnr. 13).
  • EuGH, 30.11.1994 - C-294/90

    British Aerospace / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.12.2013 - C-406/11
    Da das Unionsrecht keine Gebührenordnung und keine Bestimmungen über den erforderlichen Arbeitsaufwand enthält, hat der Gerichtshof die Umstände des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie seinen Schwierigkeitsgrad, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und die wirtschaftlichen Interessen der Parteien am Ausgang des Rechtsstreits zu berücksichtigen (vgl. u. a. Beschlüsse vom 30. November 1994, British Aerospace/Kommission, C-294/90-DEP, Slg. 1994, I-5423, Randnr. 13, vom 10. Juli 2012, Norma Lebensmittelfilialbetrieb/Yorma's, C-191/11 P-DEP, Randnr. 17, vom 16. Mai 2013, Deoleo/Aceites del Sur-Coosur, C-498/07 P-DEP, Randnr. 20, und vom 14. November 2013, Schwaaner Fischwaren/Rügen Fisch, C-582/11 P-DEP, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 24).
  • EuG, 16.05.2011 - T-145/08

    Atlas Transport / OHMI - Atlas Air (ATLAS)

    Auszug aus EuGH, 05.12.2013 - C-406/11
    Mit einem am 28. Juli 2011 eingelegten Rechtsmittel beantragte die Atlas Transport GmbH (im Folgenden: Atlas Transport) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 16. Mai 2011, Atlas Transport/HABM - Atlas Air (ATLAS) (T-145/08, Slg. 2011, II-2073), mit dem das Gericht ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 24. Januar 2008 (Sache R 1023/2007-1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen Atlas Air und Atlas Transport abgewiesen hat.
  • EuGH, 03.09.2009 - C-498/07

    Aceites del Sur-Coosur / Koipe - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung

    Auszug aus EuGH, 05.12.2013 - C-406/11
    Da das Unionsrecht keine Gebührenordnung und keine Bestimmungen über den erforderlichen Arbeitsaufwand enthält, hat der Gerichtshof die Umstände des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie seinen Schwierigkeitsgrad, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und die wirtschaftlichen Interessen der Parteien am Ausgang des Rechtsstreits zu berücksichtigen (vgl. u. a. Beschlüsse vom 30. November 1994, British Aerospace/Kommission, C-294/90-DEP, Slg. 1994, I-5423, Randnr. 13, vom 10. Juli 2012, Norma Lebensmittelfilialbetrieb/Yorma's, C-191/11 P-DEP, Randnr. 17, vom 16. Mai 2013, Deoleo/Aceites del Sur-Coosur, C-498/07 P-DEP, Randnr. 20, und vom 14. November 2013, Schwaaner Fischwaren/Rügen Fisch, C-582/11 P-DEP, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 24).
  • EuGH, 10.07.2012 - C-582/11

    Rügen Fisch / HABM - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 7 Abs. 1 und

    Auszug aus EuGH, 05.12.2013 - C-406/11
    Da das Unionsrecht keine Gebührenordnung und keine Bestimmungen über den erforderlichen Arbeitsaufwand enthält, hat der Gerichtshof die Umstände des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie seinen Schwierigkeitsgrad, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und die wirtschaftlichen Interessen der Parteien am Ausgang des Rechtsstreits zu berücksichtigen (vgl. u. a. Beschlüsse vom 30. November 1994, British Aerospace/Kommission, C-294/90-DEP, Slg. 1994, I-5423, Randnr. 13, vom 10. Juli 2012, Norma Lebensmittelfilialbetrieb/Yorma's, C-191/11 P-DEP, Randnr. 17, vom 16. Mai 2013, Deoleo/Aceites del Sur-Coosur, C-498/07 P-DEP, Randnr. 20, und vom 14. November 2013, Schwaaner Fischwaren/Rügen Fisch, C-582/11 P-DEP, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 24).
  • EuGH, 12.12.2008 - C-197/07

    Aktieselskabet af 21. november 2001 / HABM

    Auszug aus EuGH, 05.12.2013 - C-406/11
    Der Unionsrichter hat nicht die von den Parteien ihren eigenen Anwälten geschuldeten Vergütungen festzusetzen, sondern den Betrag zu bestimmen, bis zu dem die Erstattung dieser Vergütungen von der zur Tragung der Kosten verurteilten Partei verlangt werden kann (Beschlüsse Tetra Laval/Kommission, Randnr. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 19. September 2012, TDK Kabushiki Kaisha/Aktieselskabet af 21. november 2001, C-197/07 P-DEP, Randnr. 15).
  • EuGH, 09.12.2009 - C-513/08

    Marcuccio / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.12.2013 - C-406/11
    Aus dem Wortlaut dieser Bestimmung geht somit hervor, dass die Vergütung eines Anwalts zu den notwendigen Aufwendungen im Sinne der Bestimmung gehört (vgl. Beschlüsse vom 31. Januar 2012, Kommission/Kallianos, C-323/06 P-DEP, Randnr. 10, vom 28. Februar 2013, Kommission/Marcuccio, C-513/08 P-DEP, Randnr. 11, und vom 16. Mai 2013, 1nternationaler Hilfsfonds/Kommission, C-208/11 P-DEP, Randnr. 13).
  • EuGH, 02.09.2010 - C-254/09

    Calvin Klein Trademark Trust / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuGH, 05.12.2013 - C-406/11
    Der Gerichtshof berücksichtigt bei der Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten alle Umstände der Rechtssache bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kostenfestsetzungsbeschluss ergeht; dazu gehören auch die notwendigen Aufwendungen für das Kostenfestsetzungsverfahren (Beschlüsse vom 20. Mai 2010, Tetra Laval/Kommission, C-12/03 P-DEP und C-13/03 P-DEP, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 12. Oktober 2012, Zafra Marroquineros/Calvin Klein Trademark Trust, C-254/09 P-DEP, Randnr. 22).
  • EuGH, 15.02.2005 - C-12/03

    DAS RECHTSMITTEL GEGEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ, MIT DEM DIE

    Auszug aus EuGH, 05.12.2013 - C-406/11
    Der Gerichtshof berücksichtigt bei der Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten alle Umstände der Rechtssache bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kostenfestsetzungsbeschluss ergeht; dazu gehören auch die notwendigen Aufwendungen für das Kostenfestsetzungsverfahren (Beschlüsse vom 20. Mai 2010, Tetra Laval/Kommission, C-12/03 P-DEP und C-13/03 P-DEP, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 12. Oktober 2012, Zafra Marroquineros/Calvin Klein Trademark Trust, C-254/09 P-DEP, Randnr. 22).
  • EuGH, 08.02.2012 - C-191/11

    'Yorma''s / HABM' - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • EuGH - C-323/06

    Kallianos / Kommission

  • EuGH, 03.12.2014 - C-435/13

    Qwatchme / Kastenholz - Kostenfestsetzung

    Der Gerichtshof berücksichtigt bei der Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten alle Umstände der Rechtssache bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kostenfestsetzungsbeschluss ergeht; dazu gehören auch die notwendigen Aufwendungen für das Kostenfestsetzungsverfahren (vgl. Beschlüsse France Télévisions/TF1, EU:C:2012:323, Rn. 18, und Atlas Air/Atlas Transport, C-406/11 P-DEP, EU:C:2013:817, Rn. 10).

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der Unionsrichter nicht die von den Parteien ihren eigenen Anwälten geschuldeten Vergütungen festzusetzen, sondern den Betrag zu bestimmen hat, bis zu dem die Erstattung dieser Vergütungen von der zur Tragung der Kosten verurteilten Partei verlangt werden kann (vgl. Beschlüsse France Télévisions/TF1, EU:C:2012:323, Rn. 19, Elf Aquitaine/Kommission, C-521/09 P-DEP, EU:C:2013:644, Rn. 15, und Atlas Air/Atlas Transport, EU:C:2013:817, Rn. 11).

    Bei der Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten ist auf die Gesamtzahl der Arbeitsstunden abzustellen, die für das betreffende Verfahren als objektiv notwendig angesehen werden können, unabhängig von der Zahl der Anwälte, auf die diese Arbeit verteilt war (vgl. Beschlüsse France Télévisions/TF1, EU:C:2012:323, Rn. 28, Schwaaner Fischwaren/Rügen Fisch, EU:C:2013:754, Rn.25, und Atlas Air/Atlas Transport, EU:C:2013:817, Rn. 13).

    Da das Unionsrecht keine Gebührenordnung enthält, hat der Gerichtshof die Umstände des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie seinen Schwierigkeitsgrad, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und das wirtschaftliche Interesse der Parteien am Ausgang des Rechtsstreits zu berücksichtigen (vgl. Beschlüsse France Télévisions/TF1, EU:C:2012:323, Rn. 20, Elf Aquitaine/Kommission, EU:C:2013:644, Rn. 16, Atlas Air/Atlas Transport, EU:C:2013:817, Rn. 12, und Internationaler Hilfsfonds/Kommission, EU:C:2013:706, Rn. 18).

  • EuGH, 04.07.2017 - C-61/15

    EASA / Heli-Flight - Kostenfestsetzung

    Es ist darauf hinzuweisen, dass der Unionsrichter nicht die von den Parteien ihren eigenen Anwälten geschuldeten Vergütungen festzusetzen, sondern den Betrag zu bestimmen hat, bis zu dem die Erstattung dieser Vergütungen von der zur Tragung der Kosten verurteilten Partei verlangt werden kann (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 1. Oktober 2013, Elf Aquitaine/Kommission, C-521/09 P-DEP, EU:C:2013:644, Rn. 15, und vom 5. Dezember 2013, Atlas Air/Atlas Transport, C-406/11 P-DEP, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:817, Rn. 11).
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