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   EuGH, 06.05.2014 - C-43/12   

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https://dejure.org/2014,8835
EuGH, 06.05.2014 - C-43/12 (https://dejure.org/2014,8835)
EuGH, Entscheidung vom 06.05.2014 - C-43/12 (https://dejure.org/2014,8835)
EuGH, Entscheidung vom 06. Mai 2014 - C-43/12 (https://dejure.org/2014,8835)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    "Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2011/82/EU - Grenzüberschreitender Austausch von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte - Wahl der Rechtsgrundlage - Art. 87 Abs. 2 Buchst. a AEUV - Art. 91 AEUV - Aufrechterhaltung der Wirkungen der ...

  • verkehrslexikon.de

    Zum grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Parlament und Rat

    Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2011/82/EU - Grenzüberschreitender Austausch von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte - Wahl der Rechtsgrundlage - Art. 87 Abs. 2 Buchst. a AEUV - Art. 91 AEUV - Aufrechterhaltung der Wirkungen der ...

  • EU-Kommission

    Europäische Kommission gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union.

    Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2011/82/EU - Grenzüberschreitender Austausch von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte - Wahl der Rechtsgrundlage - Art. 87 Abs. 2 Buchst. a AEUV - Art. 91 AEUV - Aufrechterhaltung der Wirkungen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2011/82/EU - Grenzüberschreitender Austausch von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte - Wahl der Rechtsgrundlage - Art. 87 Abs. 2 Buchst. a AEUV - Art. 91 AEUV - Aufrechterhaltung der Wirkungen der ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Der Gerichtshof erklärt die Richtlinie über den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte für nichtig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Informationsaustausch über Verkehrsdelikte in der EU

  • lto.de (Kurzinformation)

    Austausch von Verkehrsdaten - EU-Richtlinie nichtig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Grenzüberschreitender Austausch von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte nichtig!

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Richtlinie über den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte für nichtig erklärt

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Knöllchen und Strafzettel aus dem Ausland - Neue Regelungen zu Verkehrsdelikten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    EU-Richtlinie zum Informationsaustausch über Verkehrssünder muss überarbeitet werden

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2011/82/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte (ABl. L 288, S. 1) - Wahl der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2173
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 09.09.2004 - C-184/02

    Spanien / Parlament und Rat

    Auszug aus EuGH, 06.05.2014 - C-43/12
    Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit zur Verkehrspolitik gehören und demnach auf der Grundlage von Art. 91 Abs. 1 Buchst. c AEUV erlassen werden können, da sie unter den Begriff "Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit" im Sinne dieser Bestimmung fallen (vgl. Urteil Spanien und Finnland/Parlament und Rat, C-184/02 und C-223/02, EU:C:2004:497, Rn. 30).
  • EuGH, 08.09.2009 - C-411/06

    Kommission / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuGH, 06.05.2014 - C-43/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs muss die Wahl der Rechtsgrundlage eines Unionsrechtsakts auf objektiven und gerichtlich nachprüfbaren Umständen beruhen, zu denen das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts gehören (Urteile Kommission/Parlament und Rat, C-411/06, EU:C:2009:518, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Parlament/Rat, C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-130/10

    Parlament / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuGH, 06.05.2014 - C-43/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs muss die Wahl der Rechtsgrundlage eines Unionsrechtsakts auf objektiven und gerichtlich nachprüfbaren Umständen beruhen, zu denen das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts gehören (Urteile Kommission/Parlament und Rat, C-411/06, EU:C:2009:518, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Parlament/Rat, C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.10.2013 - C-137/12

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2011/853/EU des Rates -

    Auszug aus EuGH, 06.05.2014 - C-43/12
    Ergibt die Prüfung des betreffenden Rechtsakts, dass er zwei Zielsetzungen hat oder zwei Komponenten umfasst, und lässt sich eine von ihnen als die hauptsächliche oder überwiegende ausmachen, während die andere nur nebensächliche Bedeutung hat, so ist der Rechtsakt nur auf eine Rechtsgrundlage zu stützen, und zwar auf die, die die hauptsächliche oder überwiegende Zielsetzung oder Komponente erfordert (Urteil Kommission/Rat, C-137/12, EU:C:2013:675, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.07.2017 - Gutachten 1/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs muss sich die Wahl der Rechtsgrundlage eines Rechtsakts der Union - einschließlich eines Rechtsakts, der im Hinblick auf den Abschluss einer internationalen Übereinkunft erlassen wird - auf objektive, gerichtlich nachprüfbare Umstände gründen, wozu das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts gehören (Urteile vom 6. Mai 2014, Kommission/Parlament und Rat, C-43/12, EU:C:2014:298, Rn. 29, und vom 14. Juni 2016, Parlament/Rat, C-263/14, EU:C:2016:435, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2020 - C-422/19

    Hessischer Rundfunk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wirtschafts- und

    65 Vgl. insoweit entsprechend Urteile vom 13. September 2005, Kommission/Rat (C-176/03, EU:C:2005:542, Rn. 41 bis 53), und vom 6. Mai 2014, Kommission/Parlament und Rat (C-43/12, EU:C:2014:298, Rn. 32 bis 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - Gutachten 1/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachtenantrag - Zulässigkeit -

    Zur Stützung ihrer Auffassung, wonach das Sicherheitsziel des geplanten Abkommens überwiege und daher die gewählte Rechtsgrundlage rechtfertige, versucht die Kommission außerdem, eine Analogie zwischen der vorliegenden Rechtssache und der, in der das Urteil vom 6. Mai 2014, Kommission/Parlament und Rat (C-43/12, EU:C:2014:298), ergangen ist, herzustellen.

    31 Urteil vom 6. Mai 2014, Kommission/Parlament und Rat (C-43/12, EU:C:2014:298, Rn. 42).

    37 Vgl. Urteil vom 6. Mai 2014, Kommission/Parlament und Rat (C-43/12, EU:C:2014:298, Rn. 48 und 49).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-81/13

    Vereinigtes Königreich / Rat - Außenbeziehungen - Assoziierungsabkommen

    24 - Urteile Kommission/Rat (C-300/89, EU:C:1991:244, Rn. 10), Parlament/Rat (C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 42), Kommission/Rat (C-137/12, EU:C:2013:675, Rn. 52) und Kommission/Parlament und Rat (C-43/12, EU:C:2014:298, Rn. 29).

    30 - Ergibt die Prüfung einer Maßnahme, dass sie zwei Zielsetzungen hat oder zwei Komponenten umfasst, und lässt sich eine dieser Zielsetzungen oder Komponenten als die hauptsächliche ausmachen, während die andere nur nebensächliche Bedeutung hat, so ist die Maßnahme auf nur eine Rechtsgrundlage zu stützen, und zwar auf diejenige, die die hauptsächliche oder vorherrschende Zielsetzung oder Komponente erfordert (Urteile Parlament/Rat, C-155/07, EU:C:2008:605, Rn. 35, Parlament/Rat, C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 43, und Kommission/Parlament und Rat, C-43/12, EU:C:2014:298, Rn. 30; im selben Sinne bereits Urteil Kommission/Rat, C-155/91, EU:C:1993:98, Rn. 19 und 21).

  • EuGH, 06.12.2012 - C-81/13
    ( 24 ) Urteile Kommission/Rat (C-300/89, EU:C:1991:244, Rn. 10), Parlament/Rat (C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 42), Kommission/Rat (C-137/12, EU:C:2013:675, Rn. 52) und Kommission/Parlament und Rat (C-43/12, EU:C:2014:298, Rn. 29).

    ( 30 ) Ergibt die Prüfung einer Maßnahme, dass sie zwei Zielsetzungen hat oder zwei Komponenten umfasst, und lässt sich eine dieser Zielsetzungen oder Komponenten als die hauptsächliche ausmachen, während die andere nur nebensächliche Bedeutung hat, so ist die Maßnahme auf nur eine Rechtsgrundlage zu stützen, und zwar auf diejenige, die die hauptsächliche oder vorherrschende Zielsetzung oder Komponente erfordert (Urteile Parlament/Rat, C-155/07, EU:C:2008:605, Rn. 35, Parlament/Rat, C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 43, und Kommission/Parlament und Rat, C-43/12, EU:C:2014:298, Rn. 30; im selben Sinne bereits Urteil Kommission/Rat, C-155/91, EU:C:1993:98, Rn. 19 und 21).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2015 - C-263/14

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2014/198/GASP des Rates -

    32 - Vgl. dazu Urteil Kommission/Parlament und Rat (C-43/12, EU:C:2014:298, Rn. 45 bis 50); im selben Sinne - bezogen auf die Festlegung der Rechte von Drittstaatsangehörigen innerhalb der Union - Urteile Vereinigtes Königreich/Rat (C-431/11, EU:C:2013:589, Rn. 62 bis 67) und Vereinigtes Königreich/Rat (C-81/13, EU:C:2014:2449, Rn. 40 bis 46).

    56 - Urteile Parlament/Rat (C-355/10, EU:C:2012:516, Rn. 90), Kommission/Rat (C-137/12, EU:C:2013:675, insbesondere Rn. 81) und Kommission/Parlament und Rat (C-43/12, EU:C:2014:298, Rn. 56).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-136/20

    LU (Recouvrement d'amendes de circulation routière) - Vorlage zur

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Kommission/Parlament und Rat (C-43/12, EU:C:2013:534, Nr. 38), in denen dieser bemerkt hat, dass auch die Tatbestandsmerkmale der Verkehrsdelikte, auf die im Rahmen der Richtlinie 2011/82/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte (ABl. 2011, L 288, S. 1), die durch die Richtlinie 2015/413 ersetzt worden ist, Bezug genommen wird, auf Unionsebene nicht angeglichen sind, da sie ebenso wie die auf solche Delikte anwendbaren Sanktionen durch die Mitgliedstaaten bestimmt werden.

    55 Nachdem der Gerichtshof die Richtlinie 2011/82 im Urteil vom 6. Mai 2014, Kommission/Parlament und Rat (C-43/12, EU:C:2014:298), aufgrund einer falschen Rechtsgrundlage für nichtig erklärt hatte, ist diese Richtlinie durch die Richtlinie 2015/413, die inhaltlich mit der Richtlinie 2011/82 identisch ist, ersetzt worden.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2015 - C-124/13

    Parlament / Rat - Gemeinsame Fischereipolitik - Nichtigkeitsklage - Verordnung

    18 - Vgl. Urteile Kommission/Parlament und Rat (C-43/12, EU:C:2014:298, Rn. 29) und Kommission/Rat (C-137/12, EU:C:2013:675, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    29 - Vgl. z. B. Urteile Parlament/Rat (C-166/07, EU:C:2009:499, Rn. 74 und 75), Parlament/Rat (C-355/10, EU:C:2012:516, Rn. 89 und 90), Kommission/Parlament und Rat (C-43/12, EU:C:2014:298, Rn. 54 bis 56) und Parlament/Rat (C-490/10, EU:C:2012:525, Rn. 91 und 92).

  • EuGH, 10.09.2015 - C-363/14

    Parlament / Rat

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs muss die Wahl der Rechtsgrundlage eines Unionsrechtsakts auf objektiven und gerichtlich nachprüfbaren Umständen beruhen, zu denen das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts gehören (Urteil Kommission/Parlament und Rat, C-43/12, EU:C:2014:298, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-260/13

    Aykul - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 91/439/EWG und 2006/126/EG -

    Wie ich in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache ausgeführt habe, die mit dem Urteil Kommission/Parlament und Rat (C-43/12, EU:C:2014:298) abgeschlossen wurde, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen funktionellen Ansatz zur Bestimmung dessen herangezogen, was zu den Strafsachen im Rahmen von Art. 6 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten zählt.
  • EuGH, 23.01.2018 - C-267/16

    Buhagiar u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Räumlicher Anwendungsbereich des

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2018 - C-244/17

    Kommission/ Rat (Accord avec le Kazakhstan) - Nichtigkeitsklage - Beschluss (EU)

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2022 - C-259/21

    Parlament/ Rat (Mesures techniques relatives aux possibilités de pêche) -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2016 - C-14/15

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Rechtsgrundlage - Polizeiliche und

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-121/14

    Vereinigtes Königreich / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Art. 91 AEUV -

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