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EuGH, 06.11.2012 - C-51/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Schutzverband der Spirituosen-Industrie
Streichung
Sonstiges (4)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 4. Februar 2011 - Schutzverband der Spirituosen-Industrie eV gegen Sonnthurn Vertriebs GmbH
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Streichung
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Schutzverband der Spirituosen-Industrie
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 13.01.2009 - 1 HKO 2203/08
- BGH, 13.01.2011 - I ZR 22/09
- EuGH, 06.11.2012 - C-51/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 06.09.2012 - C-544/10
Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden
Auszug aus EuGH, 06.11.2012 - C-51/11
Mit Schreiben vom 18. September 2012 hat die Kanzlei des Gerichtshofs dem vorlegenden Gericht das Urteil vom 6. September 2012 in der Rechtssache C-544/10, Deutsches Weintor (noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), mit der Bitte übermittelt, ihr mitzuteilen, ob es angesichts dieses Urteils sein Vorabentscheidungsersuchen aufrechterhalten wolle.
- OLG Stuttgart, 03.11.2016 - 2 U 37/16
"bekömmlich", Bekömmliches Bier - Wettbewerbsverstoß im Internet: Unlautere …
Einer abschließenden Entscheidung bedurfte es weder durch den EuGH (Streichungsbeschluss des dortigen Präsidenten vom 06.11.2012 - C-51/11) noch des BGH, da der Kläger, ersichtlich der Schutzverband der Spirituosen-Industrie e.V., am 12.10.2012 seine Revision zurückgenommen hatte (…BGH a.a.O. [juris Orientierungssatz] - Gurktaler Kräuterlikör ; vgl. auch Büscher GRUR 2013, 969, 976) - die EuGH-Entscheidung Deutsches Weintor datierte vom 06.09.2012.