Rechtsprechung
EuGH, 07.03.1990 - 362/88 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- EU-Kommission
GB-INNO-BM / Confédération du Commerce Luxembourgeois
EWG-Vertrag, Artikel 30, 31 und 36
1 . Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Begriff - Beschränkungen der grenzueberschreitenden Werbung - EU-Kommission
GB-INNO-BM / Confédération du Commerce Luxembourgeois
- Wolters Kluwer
Zur Vereinbarkeit einer nationalen Regelung auf dem Gebiet der geschäftlichen Werbung mit der Warenverkehrsfreiheit im Vorabentscheidungsverfahren - Vereinbarkeit von Verkaufsangeboten oder Einzelhandelsverkäufen, die vorübergehend mit einem Preisnachlaß verbunden sind ...
- Judicialis
EG-Vertrag Art. 30; ; EG-Vertrag Art. 31; ; EG-Vertrag Art. 36
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Begriff - Beschränkungen der grenzueberschreitenden Werbung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationales Verbot, die Dauer und den früheren Preis eines Verkaufangebots zu veröffentlichen.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1990 - 362/88
- EuGH, 07.03.1990 - 362/88
Papierfundstellen
- GRUR Int. 1990, 955
- BB 1990, 1664
- DB 1990, 1179
Wird zitiert von ... (37) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 20.02.1979 - 120/78
Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)
Auszug aus EuGH, 07.03.1990 - 362/88
10 In diesem Zusammenhang ist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes zu verweisen, wonach in Ermangelung einer gemeinschaftlichen Vermarktungsregelung Hemmnisse für den freien Binnenhandel der Gemeinschaft, die sich aus den Unterschieden zwischen den nationalen Regelungen ergeben, hingenommen werden müssen, soweit die betreffende Regelung unterschiedslos für einheimische wie für eingeführte Erzeugnisse gilt und dadurch gerechtfertigt werden kann, daß sie notwendig ist, um zwingenden Erfordernissen, unter anderem des Verbraucherschutzes oder der Lauterkeit des Handelsverkehrs, gerecht zu werden ( vgl. insbesondere die Urteile vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe, Slg. 1979, 649, und vom 26. Juni 1980 in der Rechtssache 788/79, Gilli und Andres, Slg. 1980, 2071 ). - EuGH, 15.12.1982 - 286/81
Oosthoek
Auszug aus EuGH, 07.03.1990 - 362/88
Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81 ( Oosthök' s Uitgeversmaatschappij, Slg. 1982, 4575 ) bereits entschieden hat, können Rechtsvorschriften, die bestimmte Formen der Werbung und bestimmte Methoden der Absatzförderung beschränken oder verbieten, obwohl sie den Handel nicht unmittelbar regeln, geeignet sein, das Handelsvolumen zu beschränken, weil sie die Absatzmöglichkeiten beeinträchtigen. - EuGH, 12.03.1987 - 178/84
Kommission / Deutschland: Inverkehrbringen von Bier aus einem anderen …
Auszug aus EuGH, 07.03.1990 - 362/88
17 Sodann ist darauf hinzuweisen, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ein Verbot, bestimmte Erzeugnisse in einen Mitgliedstaat einzuführen, gegen Artikel 30 verstösst, wenn sich das mit diesem Verbot verfolgte Ziel auch durch eine geeignete Etikettierung des betreffenden Erzeugnisses erreichen lässt, durch die der Verbraucher die notwendigen Angaben erhalten und somit seine Wahl in Kenntnis aller Umstände treffen kann ( Urteile vom 9. Dezember 1981 in der Rechtssache 193/80, Kommission/Italien, Slg. 1981, 3019, und vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1987, 1227 ). - EuGH, 09.12.1981 - 193/80
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 07.03.1990 - 362/88
17 Sodann ist darauf hinzuweisen, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ein Verbot, bestimmte Erzeugnisse in einen Mitgliedstaat einzuführen, gegen Artikel 30 verstösst, wenn sich das mit diesem Verbot verfolgte Ziel auch durch eine geeignete Etikettierung des betreffenden Erzeugnisses erreichen lässt, durch die der Verbraucher die notwendigen Angaben erhalten und somit seine Wahl in Kenntnis aller Umstände treffen kann ( Urteile vom 9. Dezember 1981 in der Rechtssache 193/80, Kommission/Italien, Slg. 1981, 3019, und vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1987, 1227 ). - EuGH, 26.06.1980 - 788/79
Gilli
Auszug aus EuGH, 07.03.1990 - 362/88
10 In diesem Zusammenhang ist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes zu verweisen, wonach in Ermangelung einer gemeinschaftlichen Vermarktungsregelung Hemmnisse für den freien Binnenhandel der Gemeinschaft, die sich aus den Unterschieden zwischen den nationalen Regelungen ergeben, hingenommen werden müssen, soweit die betreffende Regelung unterschiedslos für einheimische wie für eingeführte Erzeugnisse gilt und dadurch gerechtfertigt werden kann, daß sie notwendig ist, um zwingenden Erfordernissen, unter anderem des Verbraucherschutzes oder der Lauterkeit des Handelsverkehrs, gerecht zu werden ( vgl. insbesondere die Urteile vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe, Slg. 1979, 649, und vom 26. Juni 1980 in der Rechtssache 788/79, Gilli und Andres, Slg. 1980, 2071 ).
- EuGH, 16.07.1998 - C-210/96
BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND …
Der Gerichtshof hat bereits mehrfach den irreführenden Charakter einer Bezeichnung, einer Marke oder einer Werbeaussage anhand der Bestimmungen des EG-Vertrags oder des abgeleiteten Rechts geprüft und diese Frage immer dann, wenn der Akteninhalt ausreichend und eine bestimmte Entscheidung zwingend erschienen, selbst gelöst, ohne die abschließende Beurteilung dem nationalen Gericht zu überantworten (vgl. u. a. Urteile vom 7. März 1990 in der Rechtssache C-362/88, GB-INNO-BM, Slg. 1990, I-667, vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-238/89, Pall, Slg. 1990, I-4827, vom 18. Mai 1993 in der Rechtssache C-126/91, Yves Rocher, Slg. 1993, I-2361, vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92, Verband Sozialer Wettbewerb, Slg. 1994, I-317, vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache C-456/93, Langguth, Slg. 1995, I-1737, und vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-470/93, Mars, Slg. 1995, I-1923). - EuGH, 04.10.1991 - C-159/90
Society for the Protection of Unborn Children Ireland / Grogan u.a.
25 Denn wenn die Studentenvereinigungen, die die im Ausgangsverfahren umstrittenen Informationen verbreiten, nicht mit den Kliniken zusammenarbeiten, deren Adressen sie veröffentlichen, so unterscheidet sich diese Situation von derjenigen, aufgrund deren der Gerichtshof im Urteil vom 7. März 1990 in der Rechtssache C-362/88 (GB-Inno-BM, Slg. 1990, I-667) die Ansicht vertreten hat, daß ein Verbot der Verbreitung von geschäftlicher Werbung den freien Warenverkehr beeinträchtigen kann und deshalb in den Anwendungsbereich der Artikel 30, 31 und 36 EWG-Vertrag fällt. - EuGH, 10.07.2014 - C-421/12
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
Zudem habe der Gerichtshof in seinem Urteil GB-INNO-BM (C-362/88, EU:C:1990:102) das Recht des Verbrauchers auf Unterrichtung in den Rang eines Grundsatzes erhoben, so dass die Art. 20, 21 und 29 des Gesetzes vom 6. April 2010 in Wirklichkeit allein anhand von Art. 28 AEUV zu prüfen seien.Was das Vorbringen hinsichtlich der Folgen des Urteils GB-INNO-BM (EU:C:1990:102) betrifft, ist in Übereinstimmung mit der Kommission darauf hinzuweisen, dass die Umstände der Rechtssache, die diesem Urteil zugrunde lag, sich von denen unterscheiden, die die Erhebung der vorliegenden Klage veranlasst haben.
Das Urteil GB-INNO-BM (EU:C:1990:102), auf das sich das Königreich Belgien beruft, ist insoweit ohne Bedeutung, da es einen Bereich betrifft, der seinerzeit noch nicht Gegenstand einer solchen Harmonisierung war.
- EuGH, 18.05.1993 - C-126/91
Schutzverband gegen Unwesen i.d. Wirtschaft / Rocher
Der für einen Unternehmer bestehende Zwang, sich entweder für die einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlicher Systeme der Werbung und Absatzförderung zu bedienen oder ein System, das er für besonders wirkungsvoll hält, aufzugeben, kann selbst dann ein Einfuhrhindernis darstellen, wenn eine solche Regelung unterschiedslos für inländische und für eingeführte Erzeugnisse gilt (Urteile vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81, Oosthök' s Uitgeversmaatschappij, Slg. 1982, 4575, Randnr. 15, vom 16. Mai 1989 in der Rechtssache 382/87, Büt, Slg. 1989, 1235, Randnr. 7, vom 7. März 1990 in der Rechtssache C-362/88, GB-INNO-BM, Slg. 1990, I-667, Randnr. 7, und vom 25. Juli 1991 in den Rechtssachen C-1/90 und C-176/90, Aragonesa de Publicidad Exterior und Publivía, Slg. 1991, I-4151, Randnr. 10).12 Jedoch ist an die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes zu erinnern, wonach Hemmnisse für den freien Binnenhandel der Gemeinschaft, die sich aus den Unterschieden zwischen den nationalen Regelungen ergeben, in Ermangelung einer gemeinschaftlichen Absatzregelung hingenommen werden müssen, soweit die betreffende Regelung unterschiedslos für inländische und für eingeführte Erzeugnisse gilt und dadurch gerechtfertigt werden kann, daß sie notwendig ist, um zwingenden Erfordernissen, unter anderem des Verbraucherschutzes oder der Lauterkeit des Handelsverkehrs, gerecht zu werden (siehe insbesondere Urteil GB-INNO-BM, a. a. O., Randnr. 10).
- EuGH, 25.07.1991 - C-1/90
Aragonesa de Publicidad Exterior und Publivia / Departamento de Sanidad y …
10 Wie der Gerichtshof unter anderem in seinem Urteil vom 7. März 1990 in der Rechtssache C-362/88 (GB-Inno-BM, Slg. 1990, 667, Randnr. 7) festgestellt hat, sind Rechtsvorschriften, die bestimmte Formen der Werbung und bestimmte Methoden der Absatzförderung beschränken oder verbieten, obwohl sie die Einfuhr nicht unmittelbar regeln, dennoch geeignet, das Einfuhrvolumen zu beschränken, weil sie die Absatzmöglichkeiten für eingeführte Erzeugnisse beeinträchtigen. - BVerfG, 16.12.1993 - 2 BvR 1725/88
Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Voirlagepflicht an den EuGH
Mit einem weiteren Schriftsatz hat die Beschwerdeführerin ihre Ausführungen unter Hinweis auf ein neueres Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 7. März 1990 (Rs. C-362/88) ergänzt.Daß sich die Beschwerdeführerin durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 7. März 1990 (Rs. C-362/88) in ihrer Rechtsauffassung nachträglich bestätigt sieht, ändert nichts an der verfassungsrechtlichen Beurteilung des Beschlusses des Bundesgerichtshofs, bei der ausschließlich auf die Einschätzung der (Gemeinschafts-) Rechtslage zur Zeit der Entscheidung, hier also im November 1988 abzustellen ist.
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-292/92
Ruth Hünermund und andere gegen Landesapothekerkammer Baden-Württemberg. - Freier …
Vgl. insoweit Urteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81 (…Oosthoeck, a. a. O.), Urteil vom 7. März 1990 in der Rechtssache C-362/88 (GB-INNO, Slg. 1990, I-667), Urteil vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-241/89 (SARPP, Slg. 1990, I-4695), Urteil vom 25. Juli 1991 in den Rechtssachen C-1/90 und C-176/90 (Aragonesa de publicidad, Slg. 1991, I-4151) und Urteil vom 18. Mai 1993 in der Rechtssache C-126/91 (Yves Rocher, Slg. 1993, I-2361).( 29 ) Urteil GB-INNO (…a. a. O.).
- EuGH, 16.01.1992 - C-373/90
Strafverfahren gegen X
1979, 649, vom 26. Juni 1980 in der Rechtssache 788/79, Gilli und Andres, Slg. 1980, 2071, und vom 7. März 1990 in der Rechtssache C-362/88, GB-INNO-BM, Slg. 1990, I-667). - Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2007 - C-404/06
Quelle - Verbraucherschutz - Richtlinie 1999/44/EG - Verbrauchsgüterkauf und …
Zum freien passiven Warenverkehr vgl. u. a. Urteil vom 7. März 1990, GB-INNO-BM (C-362/88, Slg. 1990, I-667). - Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1994 - C-401/92
Strafverfahren gegen Tankstation 't Heukske vof und J. B. E. Boermans. - Freier …
(28) ° Andere Urteile zu unterschiedslos geltenden nationalen Maßnahmen, die Formen der Werbung verbieten oder beschränken, sind beispielsweise die Urteile vom 7. März 1990 in der Rechtssache C-362/88 (GB-INNO-BM, Slg. 1990, I-667 ° Verbot, bei einem Sonderangebot den früheren Preis anzugeben), vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-241/89 (SARPP, Slg. 1990, I-4695 ° Verbot, in der Werbung für synthetische Süßstoffe einen Hinweis aufzunehmen, der an das Wort Zucker erinnert), vom 25. Juli 1991 in den verbundenen Rechtssachen C-1/90 und C-176/90 (Aragonesa de Publicidad Exterior en Publivía, Slg. 1991, I-4151 ° Verbot der Werbung für Getränke mit hohem Alkoholgehalt), vom 18. Mai 1993 in der Rechtssache C-126/91 (Yves Rocher, Slg. 1993, I-2361 ° Verbot der Werbung, bei der der aktuelle Preis mit einem von demselben Wirtschaftsteilnehmer angewandten früheren Preis verglichen wird).(32) ° Vgl. u. a. Urteile vom 13. Dezember 1991 in der Rechtssache C-18/88 (GB-INNO-BM, Slg. 1991, I-5941 ° Zulassungsverfahren für Fernsprechgeräte ohne Möglichkeit eines Rechtsbehelfs), vom 27. Oktober 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-46/90 und C-93/91 (Lagauche, Slg. 1993, I-5267 ° Zulassung von Funkgeräten).
- Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2000 - C-169/99
Schwarzkopf
- Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1995 - C-470/93
Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. gegen Mars GmbH. - Freier …
- OLG Stuttgart, 20.05.2021 - 2 U 149/20
Irreführung durch Bildmarke auf Wurstdose bei Sternchenhinweis
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1992 - C-126/91
Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. gegen Yves Rocher GmbH. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2003 - C-71/02
Karner
- EuGH, 30.04.1991 - C-239/90
SCP Boscher u.a. / British Motors Wright u.a.
- EuGH, 14.12.2006 - C-257/05
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.12.1997 - C-350/96
Clean Car Autoservice GesmbH gegen Landeshauptmann von Wien. - Freizügigkeit der …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2003 - C-239/02
Douwe Egberts
- Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1994 - C-412/93
Société d'importation Edouard Leclerc-Siplec gegen TF1 Publicité SA und M6 …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2006 - C-356/04
Lidl Belgium - Richtlinien 84/450/EWG und 97/55/EG - Vergleichende Werbung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.04.1995 - C-391/92
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. - Freier …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1992 - 306/88
Rochdale Borough Council gegen Stewart John Anders.
- Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1998 - C-77/97
Österreichische Unilever GmbH gegen Smithkline Beecham Markenartikel GmbH. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.03.1998 - C-210/96
Gut Springenheide und Tusky
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1993 - C-271/92
Laboratoire de prothèses oculaires gegen Union nationale des syndicats …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1991 - C-159/90
The Society for the Protection of Unborn Children Ireland Ltd gegen Stephen …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2000 - C-465/98
Darbo
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1993 - C-275/92
Her Majesty's Customs and Excise gegen Gerhart Schindler und Jörg Schindler. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1990 - C-312/89
Union départementale des syndicats CGT de l'Aisne gegen SIDEF Conforama u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1992 - C-267/91
Strafverfahren gegen Bernard Keck und Daniel Mithouard. - Freier Warenverkehr - …
- OLG Rostock, 10.08.1994 - 2 U 1/94
Verein für lauteren Wettbewerb; Verband zur Förderung gewerblicher Interessen; …
- OLG Stuttgart, 20.03.1992 - 2 U 26/92
Zulässigkeit der Werbung für einen Konkursverkauf und Zulässigkeit der …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1994 - C-320/93
Lucien Ortscheit GmbH gegen Eurim-Pharm Arzneimittel GmbH.
- Generalanwalt beim EuGH, 03.05.1990 - C-23/89
Quietlynn Limited und Brian James Richards gegen Southend Borough Council.
- OLG Hamburg, 25.03.1999 - 3 U 110/98
Trennung von Werbung und redaktionellem Teil in Printmedien
- Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1991 - C-373/90
Strafverfahren gegen X. - Kraftfahrzeuge - Irreführende Werbung.