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   EuGH, 07.04.2011 - C-291/09   

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https://dejure.org/2011,6447
EuGH, 07.04.2011 - C-291/09 (https://dejure.org/2011,6447)
EuGH, Entscheidung vom 07.04.2011 - C-291/09 (https://dejure.org/2011,6447)
EuGH, Entscheidung vom 07. April 2011 - C-291/09 (https://dejure.org/2011,6447)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Freier Warenverkehr - Art. 34 AEUV - Prozesskostensicherheit - Gesellschaft monegassischen Rechts - Art. 18 Abs. 1 AEUV

  • Europäischer Gerichtshof

    Francesco Guarnieri & Cie

    Freier Warenverkehr - Art. 34 AEUV - Prozesskostensicherheit - Gesellschaft monegassischen Rechts - Art. 18 Abs. 1 AEUV

  • EU-Kommission PDF

    Francesco Guarnieri & Cie

    Freier Warenverkehr - Art. 34 AEUV - Prozesskostensicherheit - Gesellschaft monegassischen Rechts - Art. 18 Abs. 1 AEUV

  • EU-Kommission

    Francesco Guarnieri & Cie

    Freier Warenverkehr - Art. 34 AEUV - Prozesskostensicherheit - Gesellschaft monegassischen Rechts - Art. 18 Abs. 1 AEUV“

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freier Warenverkehr; Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit einer innerstaatlichen Regelung über die Leistung einer Prozesskostensicherheit bei einer Klage gegen eine Gesellschaft nach monegassischem Recht; Francesco Guarnieri & Cie gegen Vandevelde Eddy VOF

  • rechtsportal.de

    Freier Warenverkehr; Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit einer innerstaatlichen Regelung über die Leistung einer Prozesskostensicherheit bei einer Klage gegen eine Gesellschaft nach monegassischem Recht; Francesco Guarnieri & Cie gegen Vandevelde Eddy VOF

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Francesco Guarnieri & Cie

    Freier Warenverkehr - Art. 34 AEUV - Prozesskostensicherheit - Gesellschaft monegassischen Rechts - Art. 18 Abs. 1 AEUV

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    Francesco Guarnieri & Cie

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Rechtbank van Koophandel te Brussel (Belgien), eingereicht am 27. Juli 2009 - Francesco Guarnieri & Cie/V.O.F. Vandevelde Eddy

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Rechtbank van Koophandel te Brussel - Auslegung der Art. 28 EG, 29 EG und 30 EG - Prozesskostensicherheit - Verstoß gegen die Gemeinschaftsbestimmungen über den freien Warenverkehr?

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2011, 429
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 23.09.2003 - C-30/01

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 07.04.2011 - C-291/09
    In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass zwar die Art. 52 AEUV und 355 AEUV das Fürstentum Monaco nicht in den "räumlichen Geltungsbereich der Verträge" einbeziehen und dass im Übrigen der Ausschluss vom Zollgebiet der Union die Unanwendbarkeit der Bestimmungen des AEUV über den freien Warenverkehr nach sich zieht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. September 2003, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-30/01, Slg. 2003, I-9481, Randnr. 60).

    Aus dieser Gleichstellung mit aus den Mitgliedstaaten stammenden Waren ergibt sich, dass für aus Monaco stammende Waren die Bestimmungen des Vertrags über den freien Warenverkehr gelten (vgl. entsprechend Urteile vom 15. Dezember 1976, Donckerwolcke und Schou, 41/76, Slg. 1976, 1921, Randnrn. 17 und 18, sowie Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 54).

  • EuGH, 09.12.2010 - C-421/09

    Humanplasma - Art. 28 EG und 30 EG - Nationale Regelung, die die Einfuhr von

    Auszug aus EuGH, 07.04.2011 - C-291/09
    Sodann ist zur Frage, ob eine Bestimmung eines Mitgliedstaats, die alle ausländischen Staatsangehörigen, wie die monegassischen Staatsangehörigen, verpflichtet, eine Prozesskostensicherheit zu stellen, wenn sie gegen einen Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats gerichtlich vorgehen möchten, während eine solche Anforderung an die Staatsangehörigen dieses Staates nicht gestellt wird, ein Hemmnis für den freien Warenverkehr darstellt, darauf hinzuweisen, dass jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern, eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville, 8/74, Slg. 1974, 837, Randnr. 5, und vom 9. Dezember 2010, Humanplasma, C-421/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 26).
  • EuGH, 05.10.1995 - C-96/94

    Centro Servizi Spediporto / Spedizioni Marittima del Golfo

    Auszug aus EuGH, 07.04.2011 - C-291/09
    Jedoch ist, wie die Generalanwältin in den Nrn. 46 und 47 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, der Umstand, dass Bürger eines anderen Mitgliedstaats aus diesem Grund zögern würden, Waren an Kunden in diesem Mitgliedstaat zu verkaufen, die dessen Staatsangehörigkeit besitzen, zu ungewiss und zu mittelbar, als dass eine solche nationale Maßnahme als geeignet angesehen werden könnte, den innergemeinschaftlichen Handel zu behindern (vgl. entsprechend Urteile vom 7. März 1990, Krantz, C-69/88, Slg. 1990, I-583, Randnr. 11, vom 14. Juli 1994, Peralta, C-379/92, Slg. 1994, I-3453, Randnr. 24, vom 5. Oktober 1995, Centro Servizi Spediporto, C-96/94, Slg. 1995, I-2883, Randnr. 41, und vom 22. Juni 1999, ED, C-412/97, Slg. 1999, I-3845, Randnr. 11).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-412/97

    ED

    Auszug aus EuGH, 07.04.2011 - C-291/09
    Jedoch ist, wie die Generalanwältin in den Nrn. 46 und 47 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, der Umstand, dass Bürger eines anderen Mitgliedstaats aus diesem Grund zögern würden, Waren an Kunden in diesem Mitgliedstaat zu verkaufen, die dessen Staatsangehörigkeit besitzen, zu ungewiss und zu mittelbar, als dass eine solche nationale Maßnahme als geeignet angesehen werden könnte, den innergemeinschaftlichen Handel zu behindern (vgl. entsprechend Urteile vom 7. März 1990, Krantz, C-69/88, Slg. 1990, I-583, Randnr. 11, vom 14. Juli 1994, Peralta, C-379/92, Slg. 1994, I-3453, Randnr. 24, vom 5. Oktober 1995, Centro Servizi Spediporto, C-96/94, Slg. 1995, I-2883, Randnr. 41, und vom 22. Juni 1999, ED, C-412/97, Slg. 1999, I-3845, Randnr. 11).
  • EuGH, 20.03.1997 - C-323/95

    GRUNDSÄTZE DES GEMEINSCHAFTS-RECHTS

    Auszug aus EuGH, 07.04.2011 - C-291/09
    17 und 22, sowie vom 20. März 1997, Hayes, C-323/95, Slg. 1997, I-1711, Randnr. 19).
  • EuGH, 14.07.1994 - C-379/92

    Strafverfahren gegen Peralta

    Auszug aus EuGH, 07.04.2011 - C-291/09
    Jedoch ist, wie die Generalanwältin in den Nrn. 46 und 47 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, der Umstand, dass Bürger eines anderen Mitgliedstaats aus diesem Grund zögern würden, Waren an Kunden in diesem Mitgliedstaat zu verkaufen, die dessen Staatsangehörigkeit besitzen, zu ungewiss und zu mittelbar, als dass eine solche nationale Maßnahme als geeignet angesehen werden könnte, den innergemeinschaftlichen Handel zu behindern (vgl. entsprechend Urteile vom 7. März 1990, Krantz, C-69/88, Slg. 1990, I-583, Randnr. 11, vom 14. Juli 1994, Peralta, C-379/92, Slg. 1994, I-3453, Randnr. 24, vom 5. Oktober 1995, Centro Servizi Spediporto, C-96/94, Slg. 1995, I-2883, Randnr. 41, und vom 22. Juni 1999, ED, C-412/97, Slg. 1999, I-3845, Randnr. 11).
  • EuGH, 26.09.1996 - C-43/95

    Data Delecta Aktiebolag und Forsberg

    Auszug aus EuGH, 07.04.2011 - C-291/09
    Sodann hat der Gerichtshof, worauf die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hinweist, bereits entschieden, dass eine nationale Vorschrift wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende zwar nicht nach der Herkunft der Waren unterscheidet, aber im Hinblick auf die Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten eine unmittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit darstellt, da von den eigenen Staatsangehörigen keine Sicherheit verlangt wird (Urteile vom 26. September 1996, Data Delecta und Forsberg, C-43/95, Slg. 1996, I-4661, Randnrn.
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 07.04.2011 - C-291/09
    Sodann ist zur Frage, ob eine Bestimmung eines Mitgliedstaats, die alle ausländischen Staatsangehörigen, wie die monegassischen Staatsangehörigen, verpflichtet, eine Prozesskostensicherheit zu stellen, wenn sie gegen einen Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats gerichtlich vorgehen möchten, während eine solche Anforderung an die Staatsangehörigen dieses Staates nicht gestellt wird, ein Hemmnis für den freien Warenverkehr darstellt, darauf hinzuweisen, dass jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern, eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville, 8/74, Slg. 1974, 837, Randnr. 5, und vom 9. Dezember 2010, Humanplasma, C-421/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 26).
  • EuGH, 02.10.1997 - C-122/96

    Saldanha und MTS Securities Corporation / Hiross

    Auszug aus EuGH, 07.04.2011 - C-291/09
    Eine solche Diskriminierung, die nach Art. 18 Abs. 1 AEUV verboten ist, kann jedoch gegenüber einem monegassischen Unternehmen wie der Klägerin des Ausgangsverfahrens nicht festgestellt werden, da sich diese nicht auf diese Bestimmung des Vertrags berufen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Oktober 1997, Saldanha und MTS, C-122/96, Slg. 1997, I-5325, Randnr. 15; vgl. auch in Bezug auf die Freizügigkeit Urteil vom 4. Juni 2009, Vatsouras und Koupatantze, C-22/08 und C-23/08, Slg. 2009, I-4585, Randnr. 52).
  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Auszug aus EuGH, 07.04.2011 - C-291/09
    Eine solche Diskriminierung, die nach Art. 18 Abs. 1 AEUV verboten ist, kann jedoch gegenüber einem monegassischen Unternehmen wie der Klägerin des Ausgangsverfahrens nicht festgestellt werden, da sich diese nicht auf diese Bestimmung des Vertrags berufen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Oktober 1997, Saldanha und MTS, C-122/96, Slg. 1997, I-5325, Randnr. 15; vgl. auch in Bezug auf die Freizügigkeit Urteil vom 4. Juni 2009, Vatsouras und Koupatantze, C-22/08 und C-23/08, Slg. 2009, I-4585, Randnr. 52).
  • EuGH, 15.12.1976 - 41/76

    Donckerwolke u.a. / Procureur de la République u.a.

  • EuGH, 07.03.1990 - 69/88

    Krantz / Ontvanger der Directe Belastingen

  • EuGH, 12.07.2012 - C-602/10

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Verbraucherschutzes bei Kreditverträgen

    Unter diesen Umständen sind die Auswirkungen dieser nationalen Rechtsvorschrift auf den Dienstleistungsverkehr zu ungewiss und zu mittelbar, als dass eine solche nationale Maßnahme als geeignet angesehen werden könnte, den innergemeinschaftlichen Handel zu behindern (vgl. entsprechend u. a. Urteil vom 7. April 2011, Francesco Guarnieri & Cie, C-291/09, Slg. 2011, I-2685, Randnr. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2019 - Gutachten 1/17

    Accord ECG UE-Canada - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Umfassendes

    156 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Juni 2009, Vatsouras und Koupatantze (C-22/08 und C-23/08, EU:C:2009:344, Rn. 51 und 52), und vom 7. April 2011, Francesco Guarnieri & Cie (C-291/09, EU:C:2011:217, Rn. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-15/15

    Nach Auffassung von Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe verstößt die in einem

    Zur Nichteinstufung als Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen im Sinne von Art. 34 AEUV vgl. u. a. Urteile vom 13. Oktober 1993, CMC Motorradcenter (C-93/92, EU:C:1993:838, Rn. 12), und vom 7. April 2011, Francesco Guarnieri & Cie (C-291/09, EU:C:2011:217, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 20.11.2017 - T-618/15

    Voigt / Parlament - Mitglied des Europäischen Parlaments - Verweigerung der

    Dieser Artikel findet daher keine Anwendung im Fall einer etwaigen Ungleichbehandlung zwischen Angehörigen der Mitgliedstaaten und Drittstaatsangehörigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Juni 2009, Vatsouras und Koupatantze, C-22/08 und C-23/08, EU:C:2009:344, Rn. 51 und 52, und vom 7. April 2011, Francesco Guarnieri & Cie, C-291/09, EU:C:2011:217, Rn. 20).
  • EuG, 20.11.2017 - T-452/15

    Petrov u.a. / Parlament - Mitglied des Europäischen Parlaments - Verweigerung des

    Dieser Artikel findet daher keine Anwendung im Fall einer etwaigen Ungleichbehandlung zwischen Angehörigen der Mitgliedstaaten und Drittstaatsangehörigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Juni 2009, Vatsouras und Koupatantze, C-22/08 und C-23/08, EU:C:2009:344, Rn. 51 und 52, und vom 7. April 2011, Francesco Guarnieri & Cie, C-291/09, EU:C:2011:217, Rn. 20).
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