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   EuGH, 07.05.1998 - C-350/96   

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https://dejure.org/1998,954
EuGH, 07.05.1998 - C-350/96 (https://dejure.org/1998,954)
EuGH, Entscheidung vom 07.05.1998 - C-350/96 (https://dejure.org/1998,954)
EuGH, Entscheidung vom 07. Mai 1998 - C-350/96 (https://dejure.org/1998,954)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Nationale Regelung, nach der juristische Personen verpflichtet sind, einen Geschäftsführer zu bestellen, der im Inland wohnt - Mittelbare Diskriminierung

  • Europäischer Gerichtshof

    Clean Car Autoservice

  • EU-Kommission PDF

    Clean Car Autoservice GesmbH gegen Landeshauptmann von Wien.

    EG-Vertrag, Artikel 48
    1 Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Bestimmungen des Vertrages - Persönlicher Geltungsbereich - Möglichkeit eines Arbeitgebers, sich auf den Grundsatz der Gleichbehandlung zu berufen

  • EU-Kommission

    Clean Car Autoservice / Landeshauptmann von Wien

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Anmeldung einer Gewerbeausübung wegen Wohnsitzes des bestellten Geschäftsführers in einem anderen Mitgliedstaat; Berufung eines Arbeitgebers auf die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer; Grundsatz der ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Erfordernis eines im Inland wohnenden Geschäftsführers als Verstoß gegen die Freizügigkeit

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EGV Art. 234; ; EGV Art. 6; ; EGV Art. 48; ; Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 Art. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 Art. 2; ; Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 Art. 3; ; GewO 1994, (Österreich) § 39 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 48
    Geschäftsführer mit Wohnsitz im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Auch Arbeitgeber können sich auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit berufen

  • dr-hoek.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zur Gewerbeanmeldung ausländischer Zweigniederlassungen eines Handwerksbetriebes (RA Dr. Götz-Sebastian Hök)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs Wien - Auslegung des Artikels 48 EWG-Vertrag und der Artikel 1 bis 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1998, 601
  • NZG 1998, 809
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 23.02.1994 - C-419/92

    Scholz / Opera Universitaria di Cagliari und Cinzia Porcedda

    Auszug aus EuGH, 07.05.1998 - C-350/96
    Zunächst verdeutlichen die Artikel 1 bis 3 der Verordnung Nr. 1612/68 nur die bereits aus Artikel 48 EG-Vertrag folgenden Rechte und führen sie durch (siehe in diesem Sinne Urteil vom 23. Februar 1994 in der Rechtssache C-419/92, Scholz, Slg. 1994, I-505, Randnr. 6).
  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus EuGH, 07.05.1998 - C-350/96
    Zu dem ebenfalls in Artikel 48 Absatz 3 EG-Vertrag vorgesehenen Rechtfertigungsgrund der öffentlichen Ordnung hat der Gerichtshof bereits für Recht erkannt (Urteil vom 27. Oktober 1977 in der Rechtssache 30/77, Bouchereau, Slg. 1977, 1999), daß die Berufung auf diesen Begriff, wenn er Beschränkungen der Freizügigkeit von dem Gemeinschaftsrecht unterliegenden Personen rechtfertigen soll, zumindest voraussetzt, daß über die Störung der öffentlichen Ordnung hinaus, die jede Gesetzesverletzung darstellt, eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt.
  • EuGH, 12.06.1997 - C-266/95

    Merino García / Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus EuGH, 07.05.1998 - C-350/96
    Nach ständiger Rechtsprechung verbietet der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht nur offene Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle verdeckten Formen der Diskriminierung, die mit Hilfe der Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu demselben Ergebnis führen (vgl. u. a. Urteil vom 12. Juni 1997 in der Rechtssache C-266/95, Merino García, Slg. 1997, I-3279, Randnr. 33).
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 07.05.1998 - C-350/96
    Was die Rechtsprechung betrifft, so ist insbesondere dem Urteil vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93 (Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnrn.
  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus EuGH, 07.05.1998 - C-350/96
    Wie der Gerichtshof jedoch bereits festgestellt hat (vgl. insbesondere Urteil vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93, Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnr. 28), besteht bei einer nationalen Rechtsvorschrift, die eine Unterscheidung aufgrund des Kriteriums des Wohnsitzes trifft, die Gefahr, daß sie sich hauptsächlich zum Nachteil der Angehörigen anderer Mitgliedstaaten auswirkt, da Gebietsfremde meist Ausländer sind.
  • EuGH, 15.01.1998 - C-15/96

    Schöning-Kougebetopoulou

    Auszug aus EuGH, 07.05.1998 - C-350/96
    Anders verhielte es sich nur, wenn ein solches Wohnsitzerfordernis auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit der betroffenen Arbeitnehmer unabhängigen Erwägungen beruhte und in einem angemessenen Verhältnis zu einem legitimen Zweck stünde, den das nationale Recht verfolgte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-15/96, Schoening-Kougebetopoulu, Slg. 1998, I-0000, Randnr. 21).
  • BSG, 29.06.2016 - B 12 R 8/14 R

    Sozialversicherung - Gesamtsozialversicherungsbeitrag - illegale

    a) Das Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit (auf das sich auch der Kläger als Arbeitgeber für einen aus dem EG-Ausland eingesetzten Arbeitnehmer möglicherweise berufen könnte, vgl EuGHE 1998, I-2521 RdNr 19 - Clean Car Autoservice) ist nicht tangiert, weil Auslöser und Grundlage der Pflicht des Klägers zur Beitragszahlung ein Rechtsverstoß im Rahmen der an sich EG-/EU-weit möglichen Arbeitnehmerüberlassung ist, dh die Nichteinhaltung der insoweit geregelten Zuständigkeit für den Beitragseinzug.
  • EuGH, 29.04.1999 - C-224/97

    Ciola

    Nach ständiger Rechtsprechung besteht aber bei einer nationalen Rechtsvorschrift, die eine Unterscheidung aufgrund des Kriteriums des Wohnsitzes trifft, die Gefahr, daß sie sich hauptsächlich zum Nachteil der Angehörigen anderer Mitgliedstaaten auswirkt, da Gebietsfremde meist Ausländer sind (vgl. Urteil vom 7. Mai 1998 in der Rechtssache C-350/96, Clean Car Autoservice, Slg. 1998, I-2521, Randnr. 29).
  • BFH, 10.04.2013 - I R 45/11

    Verpflichtung zur Verrechnungspreisdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO ist

    Eine Beschränkung liegt bereits vor, wenn sich eine Regelung, die nicht formal an die Staatsangehörigkeit anknüpft, hauptsächlich bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen nachteilig auswirkt (vgl. EuGH-Urteile vom 7. Mai 1998 C-350/96, Clean Car Autoservice, Slg. 1998, I-2521 Rz 29; vom 29. April 1999 C-224/97, Ciola, Slg. 1999, I-2517 Rz 14).
  • EuGH, 11.01.2007 - C-208/05

    ITC - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale

    12 und 13), doch ist dieser Vorschrift kein Hinweis darauf zu entnehmen, dass sich nicht auch andere Personen auf sie berufen könnten (vgl. Urteil vom 7. Mai 1998, Clean Car Autoservice, C-350/96, Slg. 1998, I-2521, Randnr. 19).

    23 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, kann das Recht der Arbeitnehmer, bei Einstellung und Beschäftigung nicht diskriminiert zu werden, nur dann seine volle Wirkung entfalten, wenn die Arbeitgeber ein entsprechendes Recht darauf haben, Arbeitnehmer nach Maßgabe der Bestimmungen über die Freizügigkeit einzustellen (Urteil Clean Car Autoservice, Randnr. 20).

  • EuGH, 27.01.2000 - C-190/98

    EIN ARBEITNEHMER, DER DEN ARBEITSVERTRAG KÜNDIGT, KANN NICHT UNTER BERUFUNG AUF

    Im übrigen verbietet der in Artikel 48 EG-Vertrag verankerte Grundsatz der Gleichbehandlung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes nicht nur offene Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle verschleierten Formen von Diskriminierung, die bei Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu demselben Ergebnis führen (vgl. insbesondere Urteil vom 7. Mai 1998 in der Rechtssache C-350/96, Clean Car Autoservice, Slg. 1998, I-2521, Randnr. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-472/99

    Clean Car Autoservice

    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 7. Mai 1998 in der Rechtssache C-350/96(3) Vorlagefragen des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs beantwortet, die sich in einem Rechtsstreit zwischen der Clean Car Autoservice GesmbH (im Folgenden: Klägerin) und dem Landeshauptmann von Wien stellten, der eine Gewerbeanmeldung der Klägerin mit der Begründung zurückgewiesen hatte, diese habe einen Geschäftsführer bestellt, der nicht in Österreich wohne.

    In Randnummer 44 des Urteils vom 7. Mai 1998 in der Rechtssache C-350/96 stellte der Gerichtshof zu den Kosten fest: "Für die Parteien des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren ein Zwischenstreit in dem bei dem vorlegenden Gericht anhängigen Rechtsstreit.

    Mit am 18. Februar 1999 beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingelangter Klage forderte die Klägerin von der Stadt Wien und der Republik Österreich (im Folgenden: Beklagte) die Zahlung von Schadensersatz aus Staatshaftung in Höhe von 60 000 ATS zuzüglich 5 % Zinsen seit 8. Mai 1998, d. h. der Kosten, die ihr durch das Vorabentscheidungsverfahren, das zum Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-350/96 geführt habe, entstanden seien.

    Die Republik Österreich trägt ferner vor, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 7. Mai 1998 in der Rechtssache C-350/96 nicht über die Prozesskosten der Klägerin entschieden habe, sondern dies dem nationalen Gericht überlassen habe.

    Den Prozessakten lässt sich nicht entnehmen, dass die Klägerin neben der Forderung nach Prozesskostenerstattung noch andere Haftungsklagen im Zusammenhang mit dem Urteil in der Rechtssache C-350/96 gegen den österreichischen Staat erhoben hätte(9).

    9: - Die Rechtsanwälte der Klägerin haben für das Vorabentscheidungsverfahren vor dem Gerichtshof in der Rechtssache C-350/96 einen Kostenersatz von insgesamt nicht weniger als 435 761 ATS (31 668 EUR) berechnet.

  • EuGH, 21.10.2003 - C-317/01

    WIRD VON TÜRKISCHEN FAHRERN IN DEUTSCHLAND ZUGELASSENER LKWS, DIE DIE STRECKE

    Außerdem können sich türkische Fernfahrer wie die Kläger Abatay u. a., die von einem Unternehmen wie dem in der vorstehenden Randnummer genannten beschäftigt werden, aus den Gründen, die der Generalanwalt in den Nummern 201 bis 204 seiner Schlussanträge ausführlicher dargestellt hat, gleichfalls auf die Inanspruchnahme dieses Artikels 41 Absatz 1 berufen (vgl. entsprechend Urteil vom 7. Mai 1998 in der Rechtssache C-350/96, Clean Car Autoservice, Slg. 1998, I-2521, Randnrn.
  • BVerwG, 23.03.2011 - 8 C 47.09

    Aufnahme; Beitritt; Bestandsübertragung; hoheitlich; Lebensversicherung;

    Sie ist geeignet, ein mit ihr verfolgtes legitimes Ziel zu verwirklichen, und geht nicht über das hinaus, was dazu erforderlich und angemessen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Mai 1998 - Rs. C-350/96, Clean Car Autoservice - Slg. 1998, I-2521 Rn. 31).

    Die Bindung an die Grundfreiheiten verpflichtet den Gesetzgeber nur, unverhältnismäßige Beschränkungen zu unterlassen (vgl. EuGH, Urteile vom 13. Mai 1997 - Rs. C-233/94, Deutschland/EU-Parlament und Rat - Slg. 1998, I-2405 Rn. 16 f. und vom 7. Mai 1998 - Rs. C-350/96, Clean Car Autoservice - a.a.O. Rn. 31.).

    Dies gilt auch, falls die Erforderlichkeit im unionsrechtlichen Sinne schon zu verneinen wäre, wenn das mildere Mittel zwar nicht gleich geeignet, aber zumindest ebenfalls geeignet wäre, das legitime Ziel zu erreichen (so EuGH, Urteile vom 4. Dezember 1986 - Rs. C-205/84, Kommission/Deutschland - Slg. 1986, I-3755 Rn. 52 ff. und vom 7. Mai 1998 - Rs. C-350/96, Clean Car Autoservice - a.a.O. Rn. 34 ff., 37; strenger - die gleiche Eignung des milderen Mittels fordernd - EuGH, Urteil vom 19. Mai 2009 - Rs. C-171/07 und 172/07, Apothekerkammer des Saarlandes - Slg. 2009, I-4171 Rn. 25 ff., 55).

  • EuGH, 06.12.2001 - C-472/99

    Clean Car Autoservice

    Diese Frage stellt sich in einem Rechtsstreit zwischen der Clean Car Autoservice GmbH (im Folgenden: Clean Car) mit Sitz in Wien (Österreich) und der Stadt Wien sowie der Republik Österreich über die Erstattung der Kosten, die Clean Car im Zusammenhang mit einem Vorabentscheidungsverfahren entstanden sind, das zum Urteil vom 7. Mai 1998 in der Rechtssache C-350/96 (Clean Car Autoservice, Slg. 1998, I-2521) geführt hat.

    Im Urteil Clean Car Autoservice hat der Gerichtshof zwei Vorlagefragen des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs beantwortet, die sich in einem Rechtsstreit zwischen Clean Car und dem Landeshauptmann von Wien stellten, der eine Gewerbeanmeldung der Klägerin mit der Begründung zurückgewiesen hatte, dass der bestellte Geschäftsführer nicht in Österreich wohne.

    Auf das Urteil Clean Car Autoservice hin gab der Verwaltungsgerichtshof der Klage der Clean Car statt und sprach ihr als der obsiegenden Partei einen Betrag von 12 860 ATS an Aufwandersatz zu.

    Im vorliegenden Fall ist die Klage der Clean Car auf Erstattung der Kosten gerichtet, die ihr nach ihrem Vortrag im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens, das zum Urteil Clean Car Autoservice geführt hat, entstanden sind.

  • EuGH, 14.03.2000 - C-102/98

    FÜR DIE GEWÄHRUNG EINER DEUTSCHEN ALTERSRENTE AN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER

    Eine Regelung wie die hier strittige enthält also keine Ungleichbehandlung, dieeine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit bilden kann.Somit braucht nicht mehr geprüft zu werden, ob sie durch objektive Erwägungengerechtfertigt ist und in einem angemessenen Verhältnis zu den Zwecken steht, diemit den nationalen Rechtsvorschriften zulässigerweise verfolgt werden (vgl. dazuUrteile vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-15/96,Schöning-Kougebetopoulu, Slg. 1998, I-47, Randnr. 21, und vom 7. Mai 1998 in derRechtssache C-350/96, Clean Car Autoservice, Slg. 1998, I-2521, Randnrn.
  • EuGH, 29.10.1998 - C-114/97

    Kommission / Spanien

  • EuGH, 04.09.2014 - C-474/12

    Schiebel Aircraft - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit -

  • EuGH, 09.03.2000 - C-355/98

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 13.12.2012 - C-379/11

    Die luxemburgische Regelung über Einstellungsbeihilfen läuft möglicherweise der

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2014 - C-91/13

    Essent Energie Productie

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-40/05

    Lyyski - Diskriminierungsverbot - Unionsbürgerschaft - Zugang zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-138/13

    Nach Ansicht von Generalanwalt Paolo Mengozzi verstößt es gegen das Unionsrecht,

  • EuGH, 07.02.2002 - C-279/00

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-437/17

    Gemeinsamer Betriebsrat EurothermenResort Bad Schallerbach - Vorlage zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2019 - C-28/18

    Generalanwalt Szpunar: Deutsche Bahn kann nicht vorschreiben, dass Kunden, die

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-680/21

    Fußball: Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar sind die

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2010 - C-232/09

    Danosa - Richtlinie 92/85/EWG - Anwendungsbereich - Mitglied des Vorstands einer

  • EuGH, 06.02.2014 - C-509/12

    Navileme und Nautizende - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 52 AEUV und 56 AEUV -

  • VG Berlin, 25.09.2009 - 1 A 224.07

    Mitgliedschaft für EWR-Versicherer im Sicherungsfonds

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.05.2003 - C-317/01

    NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS WAR DEUTSCHLAND BERECHTIGT, EINE REGELUNG

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-18/11

    Philips Electronics UK - Niederlassungsfreiheit - Nationale Steuergesetzgebung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006 - C-208/05

    ITC - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Freier Dienstleistungsverkehr -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2003 - C-405/01

    Colegio de Oficiales de la Marina Mercante Española

  • LSG Hessen, 28.03.2003 - L 13 RJ 872/97

    Versicherungsnummer - Geburtsdatum - Beweiskraft ausländischer Urkunden - Kopien

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2018 - C-563/17

    Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlägt dem Gerichtshof vor, festzustellen,

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1998 - C-224/97

    Ciola

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2005 - C-514/03

    Kommission / Spanien - Niederlassungsfreiheit (Artikel 43 EG) und freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2002 - C-388/01

    Kommission / Italien

  • EuG, 21.12.2022 - T-746/20

    Auswärtige Beziehungen

  • VG Berlin, 17.03.2021 - 6 L 117.21

    Anordnung von Einreisebeschränkungen an der Grenze der Bundesrepublik Deutschland

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-311/19

    BONVER WIN - Vorlage zur Vorabentscheidung - Dienstleistungsfreiheit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2019 - C-716/17

    A - Vorlage zur Vorabentscheidung - Arbeitnehmer - Beschränkungen der

  • EuG, 21.12.2022 - T-747/20

    EOC Belgium/ Kommission

  • LAG München, 11.02.2004 - 5 Sa 276/02

    Gleichbehandlung von EU-Ausländern bei der Anwendung des TV Eing Ang Ausland 78

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2001 - C-279/00

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-202/11

    Nach Ansicht von Generalanwalt Niilo Jääskinen verstößt die Verpflichtung, alle

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2001 - C-212/00

    Stallone

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2005 - C-464/02

    Kommission / Dänemark

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2001 - C-263/99

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-355/98

    Kommission / Belgien

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