Rechtsprechung
EuGH, 07.07.2005 - C-373/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates - Artikel 6 und 7 - Strafrechtliche Verurteilung - Freiheitsstrafe - Auswirkung auf das Aufenthaltsrecht
- Europäischer Gerichtshof
Aydinli
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates - Artikel 6 und 7 - Strafrechtliche Verurteilung - Freiheitsstrafe - Auswirkung auf das Aufenthaltsrecht
- EU-Kommission
Aydinli
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates - Artikel 6 und 7 - Strafrechtliche Verurteilung - Freiheitsstrafe - Auswirkung auf das Aufenthaltsrecht
- EU-Kommission
Aydinli
Freizügigkeit der Arbeitnehmer , Außenbeziehungen , Assoziierung
- Wolters Kluwer
Ausweisungsverfahren eines türkischen Staatsangehörigen nach langjähriger Inhaftierung und Drogentherapie; Anwendbarkeit der Bestimmungen des Beschlusses Nr. 1/80 vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation auf der Grundlage des Abkommens über eine ...
- Informationsverbund Asyl und Migration
ARB Nr. 1/80 Art. 6; ARB Nr. 1/80 Art. 7; ARB Nr. 1/80 Art. 14 Abs. 1
Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Türken, Arbeitnehmerbegriff, Haft, Drogentherapie, Ausweisung, Familienangehörige, Schutz von Ehe und Familie - Judicialis
Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates vom 19.09.1980 Art. 6; ; Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates vom 19.09.1980 Art. 7
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates - Artikel 6 und 7 - Strafrechtliche Verurteilung - Freiheitsstrafe - Auswirkung auf das Aufenthaltsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Aydinli
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates - Artikel 6 und 7 - Strafrechtliche Verurteilung - Freiheitsstrafe - Auswirkung auf das Aufenthaltsrecht
- 123recht.net (Pressemeldung, 7.7.2005)
Aufenthaltsrecht von Türken in der EU // Auch Haft schränkt einmal erworbene Rechte nicht ein
Besprechungen u.ä.
- doerig.de (Entscheidungsbesprechung)
Erhöhter Ausweisungsschutz für türkische Staatsangehörige (Prof. Dr. Harald Dörig)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Auslegung der Artikel 6 und 7 des Beschlusses 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei - Türkischer Staatsangehöriger, der Familienangehöriger eines türkischen Arbeitnehmers ist und dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats angehört, sich aber 9 Monate in ...
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 12.03.2003 - 1 K 1592/01
- EuGH, 07.07.2005 - C-373/03
Papierfundstellen
- NVwZ 2005, 1292
- EuZW 2005, 670
- DVBl 2005, 1256
Wird zitiert von ... (118) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 16.03.2000 - C-329/97
Ergat
Auszug aus EuGH, 07.07.2005 - C-373/03
Der Anwendbarkeit dieser Bestimmung auf diese Art von Fällen steht nicht entgegen, dass der Betroffene zum streitigen Zeitpunkt volljährig ist und nicht mehr in häuslicher Gemeinschaft mit seiner Familie zusammenlebt, sondern im betreffenden Mitgliedstaat ein vom Arbeitnehmer unabhängiges Leben führt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. März 2000 in der Rechtssache C-329/97, Ergat, Slg. 2000, I-1487, Randnrn.33, 37, 40, 41 und 44, sowie Cetinkaya, Randnr. 30), doch sind die Mitgliedstaaten nicht befugt, den Aufenthalt eines Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers auch noch nach Ablauf dieses Dreijahreszeitraums von Voraussetzungen abhängig zu machen; das gilt erst recht für einen türkischen Migranten, der die Voraussetzungen des Artikels 7 Satz 1 zweiter Gedankenstrich erfüllt (vgl. Urteile Ergat, Randnrn.
25 Der Gerichtshof hat insoweit bezüglich der in Artikel 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 genannten Familienangehörigen, die wie Herr Aydinli nach fünfjährigem ordnungsgemäßem Wohnsitz gemäß dem zweiten Gedankenstrich dieser Bestimmung ein Recht auf freien Zugang zur Beschäftigung im Aufnahmemitgliedstaat erworben haben, entschieden, dass aus der unmittelbaren Wirkung dieser Bestimmung nicht nur folgt, dass die Betroffenen hinsichtlich der Beschäftigung ein individuelles Recht unmittelbar aus dem Beschluss Nr. 1/80 herleiten können, sondern dass die praktische Wirksamkeit dieses Rechts außerdem zwangsläufig die Existenz eines entsprechenden Aufenthaltsrechts voraussetzt, das vom Fortbestehen der Voraussetzungen für den Zugang zu diesen Rechten unabhängig ist (vgl. Urteile Ergat, Randnr. 40, und Cetinkaya, Randnr. 31, sowie entsprechend Urteil vom heutigen Tag in der Rechtssache C-383/03, Dogan, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 14).
Entweder gefährdet gemäß Artikel 14 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 der Aufenthalt des türkischen Migranten im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats durch das persönliche Verhalten des Betroffenen die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit tatsächlich und schwerwiegend, oder der Betroffene hat das Hoheitsgebiet dieses Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen (vgl. in diesem Sinne Urteile Ergat, Randnrn.
- EuGH, 19.11.1998 - C-210/97
Akman
Auszug aus EuGH, 07.07.2005 - C-373/03
31 Zum anderen ergibt sich daraus, dass der Familienangehörige eines türkischen Arbeitnehmers, der die Voraussetzungen des Artikels 7 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 erfüllt und eine Beschäftigung im Aufnahmemitgliedstaat ausüben möchte, nicht verpflichtet ist, die strengeren Voraussetzungen zu erfüllen, die insoweit in Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses aufgestellt sind (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-210/97, Akman, Slg. 1998, I-7519, Randnrn. - EuGH, 11.11.2004 - C-467/02
Cetinkaya - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
Auszug aus EuGH, 07.07.2005 - C-373/03
26 und 27, sowie vom 11. November 2004 in der Rechtssache C-467/02, Cetinkaya, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 34).
- EuGH, 07.07.2005 - C-383/03
Dogan - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
Auszug aus EuGH, 07.07.2005 - C-373/03
25 Der Gerichtshof hat insoweit bezüglich der in Artikel 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 genannten Familienangehörigen, die wie Herr Aydinli nach fünfjährigem ordnungsgemäßem Wohnsitz gemäß dem zweiten Gedankenstrich dieser Bestimmung ein Recht auf freien Zugang zur Beschäftigung im Aufnahmemitgliedstaat erworben haben, entschieden, dass aus der unmittelbaren Wirkung dieser Bestimmung nicht nur folgt, dass die Betroffenen hinsichtlich der Beschäftigung ein individuelles Recht unmittelbar aus dem Beschluss Nr. 1/80 herleiten können, sondern dass die praktische Wirksamkeit dieses Rechts außerdem zwangsläufig die Existenz eines entsprechenden Aufenthaltsrechts voraussetzt, das vom Fortbestehen der Voraussetzungen für den Zugang zu diesen Rechten unabhängig ist (vgl. Urteile Ergat, Randnr. 40, und Cetinkaya, Randnr. 31, sowie entsprechend Urteil vom heutigen Tag in der Rechtssache C-383/03, Dogan, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 14). - EuGH, 17.04.1997 - C-351/95
Kadiman / Freistaat Bayern
Auszug aus EuGH, 07.07.2005 - C-373/03
24 Darüber hinaus verlangt zwar Artikel 7 Absatz 1 erster Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 grundsätzlich, dass der Familienangehörige eines türkischen Arbeitnehmers mit diesem während des Zeitraums von drei Jahren, in denen der Betroffene selbst nicht die Voraussetzungen für einen Zugang zum Arbeitsmarkt im Aufnahmemitgliedstaat erfüllt, eine tatsächliche Lebensgemeinschaft führt (vgl. Urteile vom 17. April 1997 in der Rechtssache C-351/95, Kadiman, Slg. 1997, I-2133, Randnrn. - EuGH, 10.02.2000 - C-340/97
EIN MITGLIEDSTAAT KANN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER, DER STRAFRECHTLICH …
Auszug aus EuGH, 07.07.2005 - C-373/03
12 Nach ständiger Rechtsprechung stehe nämlich Artikel 14 Absatz 1 dieses Beschlusses der Regelausweisung eines türkischen Staatsangehörigen entgegen, die aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung zum Zweck der Abschreckung anderer Ausländer verfügt werde, ohne dass das persönliche Verhalten des Betroffenen konkreten Anlass zu der Annahme gebe, dass er weitere schwere Straftaten begehen werde, die die öffentliche Ordnung im Aufnahmestaat stören könnten (Urteil vom 10. Februar 2000 in der Rechtssache C-340/97, Nazli, Slg. 2000, I-957).
- EuGH, 18.07.2007 - C-325/05
Derin - Assoziierung EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 6, 7 und 14 …
Erstens habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 7. Juli 2005, Aydinli (C-373/03, Slg. 2005, I-6181), zwar entschieden, dass es nur zwei Gründe für den Verlust der durch diese Bestimmung verliehenen Rechte gebe, nämlich, dass gemäß Art. 14 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 der Aufenthalt des türkischen Migranten im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats durch dessen persönliches Verhalten die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit tatsächlich und schwerwiegend gefährde oder dass der Betroffene das Hoheitsgebiet dieses Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen habe.7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 erfasst den Fall eines türkischen Staatsangehörigen, der als Familienangehöriger eines türkischen Arbeitnehmers, der dem regulären Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats angehört oder angehört hat, entweder die Genehmigung erhalten hat, zum Zweck der Familienzusammenführung dorthin zu diesem Arbeitnehmer zu ziehen, oder der im Aufnahmemitgliedstaat geboren ist und stets dort gelebt hat (vgl. u. a. Urteil Aydinli, Randnr. 22).
Wie, erstens, der Gerichtshof hierzu bereits entschieden hat, steht der Anwendbarkeit dieser Bestimmung auf diese Art von Fällen nicht entgegen, dass der Betroffene zum Zeitpunkt des Ausgangssachverhalts volljährig ist und nicht mehr in häuslicher Gemeinschaft mit seiner Familie zusammenlebt, sondern im betreffenden Mitgliedstaat ein von dem Arbeitnehmer unabhängiges Leben führt (vgl. u. a. Urteile Aydinli, Randnr. 22, und entsprechend Torun, Randnrn.
Denn das Recht der Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers, nach einer gewissen Zeit Zugang zu einer Beschäftigung im Aufnahmemitgliedstaat zu haben, soll gerade ihre Stellung in diesem Staat festigen, indem ihnen die Möglichkeit gegeben wird, unabhängig zu werden (vgl. Urteil Aydinli, Randnr. 23).
37 bis 39, Cetinkaya, Randnr. 30, und Aydinli, Randnr. 24).
Wie der Generalanwalt in den Nrn. 30 und 31 sowie 120 bis 123 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, hat der Gerichtshof insoweit bezüglich der in Art. 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 genannten Familienangehörigen, die wie Herr Derin nach fünfjährigem ordnungsgemäßem Wohnsitz gemäß dem zweiten Gedankenstrich dieser Bestimmung ein Recht auf freien Zugang zur Beschäftigung im Aufnahmemitgliedstaat erworben haben, entschieden, dass aus der unmittelbaren Wirkung dieser Bestimmung nicht nur folgt, dass die Betroffenen hinsichtlich der Beschäftigung ein individuelles Recht unmittelbar aus dem Beschluss Nr. 1/80 herleiten können, sondern dass die praktische Wirksamkeit dieses Rechts außerdem notwendig das Bestehen eines entsprechenden Aufenthaltsrechts voraussetzt, das vom Fortbestehen der Voraussetzungen für den Zugang zu diesen Rechten unabhängig ist (vgl. insbesondere Urteile Ergat, Randnr. 40, Cetinkaya, Randnr. 31, und Aydinli, Randnr. 25).
Folglich kann der Umstand, dass die Voraussetzung für die Gewährung des fraglichen Rechts, im vorliegenden Fall die während einer gewissen Dauer bestehende Lebensgemeinschaft mit dem türkischen Arbeitnehmer, nicht mehr vorliegt, nachdem das Familienmitglied dieses Arbeitnehmers das in Rede stehende Recht erworben hat, dieses Recht nicht in Frage stellen (vgl. Urteil Aydinli, Randnr. 26).
36 und 38, Aydinli, Randnr. 27, und Torun, Randnr. 21).
Da der Beschluss Nr. 1/80 klar zwischen der Situation türkischer Arbeitnehmer, die im Aufnahmemitgliedstaat eine bestimmte Zeit ordnungsgemäß beschäftigt waren (Art. 6 des Beschlusses), und der Situation der sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats aufhaltenden Familienangehörigen dieser Arbeitnehmer (Art. 7 des Beschlusses) unterscheidet und Art. 7 nach der Systematik des Beschlusses lex specialis ist im Verhältnis zu den nach Maßgabe der Dauer der Ausübung einer ordnungsgemäßen Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis schrittweise erweiterten Rechten, die unter den drei Gedankenstrichen des Art. 6 Abs. 1 festgelegt sind (vgl. Urteile vom 21. Oktober 2003, Abatay u. a., C-317/01 und C-369/01, Slg. 2003, I-12301, Randnr. 78, Aydinli, Randnr. 19, und Torun, Randnr. 17), können die durch Art. 7 des Beschlusses Nr. 1/80 verliehenen Rechte nicht unter den gleichen Umständen beschränkt werden wie die durch Art. 6 des Beschlusses verliehenen (vgl. Urteile Aydinli, Randnr. 31, und Torun, Randnr. 26).
Insbesondere kann der türkische Staatsangehörige, dem die Rechte nach Art. 7 des Beschlusses Nr. 1/80 zuerkannt worden sind, diese Rechte weder deshalb verlieren, weil er wegen einer Verurteilung zu einer - auch mehrjährigen - Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist, keine Beschäftigung ausgeübt hat, noch aufgrund der Tatsache, dass er zu keiner Zeit gemäß Art. 6 Abs. 1 dieses Beschlusses Rechte in Bezug auf Beschäftigung und Aufenthalt erworben hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Aydinli, Randnr. 28, und Torun, Randnr. 26).
Ein solcher türkischer Staatsangehöriger verliert dieses Aufenthaltsrecht hingegen weder deswegen, weil er aufgrund einer - auch mehrjährigen - Inhaftierung, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist, längere Zeit vom Arbeitsmarkt abwesend war, noch deswegen, weil er zum Zeitpunkt der Ausweisungsverfügung über 21 Jahre alt war, seinen Wohnsitz nicht mehr bei dem türkischen Arbeitnehmer hatte, von dem er sein Aufenthaltsrecht ableitet, und von ihm keinen Unterhalt mehr erhielt, sondern ein von diesem unabhängiges Leben führte (vgl. Urteile Aydinli, Randnr. 32, und entsprechend Torun, Randnr. 29).
- BVerwG, 24.04.2008 - 1 C 20.07
Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern; …
Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften können die Aufenthaltsrechte nach Art. 7 ARB 1/80 nur unter zwei Voraussetzungen beschränkt werden: Entweder stellt die Anwesenheit des türkischen Wanderarbeitnehmers im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats wegen seines persönlichen Verhaltens eine tatsächliche und schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit im Sinne von Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 dar, oder der Betroffene hat das Hoheitsgebiet dieses Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen (…vgl. Urteile vom 16. März 2000, Ergat, C-329/97, Slg. 2000, I-1487, Rn. 45, 46 und 48;… vom 11. November 2004, Cetinkaya, C-467/02, Slg. 2004, I-10895, Rn. 36 und 38; vom 7. Juli 2005, Aydinli, C-373/03, Slg. 2005, I-6181, Rn. 27…, vom 16. Februar 2006, Torun, C-502/04, Slg. 2006, I-1563, Rn. 21;… vom 18. Juli 2007, Derin, C-325/05, Slg. 2007, I-06495, Rn. 54).Für die Kinder eines die Rechtsstellung nach Art. 7 ARB 1/80 vermittelnden türkischen Arbeitnehmers hat der Gerichtshof entschieden, dass diese ihr aus dem Beschäftigungsanspruch abgeleitetes Aufenthaltsrecht, wenn sie es rechtmäßig erworben haben, auch dann behalten, wenn sie nicht mehr bei dem Stammberechtigten wohnen, sondern ein eigenständiges Leben führen (vgl. Urteile vom 7. Juli 2005, Aydinli, C-373/03, Slg. 2005, I-6181, Rn. 32;… vom 18. Juli 2007, Derin, C-325/05, a.a.O. Rn. 57;… vom 4. Oktober 2007, Polat, C-349/06, Rn. 21).
49 Wie, erstens, der Gerichtshof hierzu bereits entschieden hat, steht der Anwendbarkeit dieser Bestimmung auf diese Art von Fällen nicht entgegen, dass der Betroffene zum Zeitpunkt des Ausgangssachverhalts volljährig ist und nicht mehr in häuslicher Gemeinschaft mit seiner Familie zusammenlebt, sondern im betreffenden Mitgliedstaat ein von dem Arbeitnehmer unabhängiges Leben führt (vgl. u. a. Urteile Aydinli, Rn. 22, und entsprechend Torun, Rn. 27 und 28).
Denn das Recht der Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers, nach einer gewissen Zeit Zugang zu einer Beschäftigung im Aufnahmemitgliedstaat zu haben, soll gerade ihre Stellung in diesem Staat festigen, indem ihnen die Möglichkeit gegeben wird, unabhängig zu werden (vgl. Urteil Aydinli, Rn. 23).
51 Darüber hinaus verlangt zwar Art. 7 Satz 1 erster Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 grundsätzlich, dass der Familienangehörige eines türkischen Arbeitnehmers mit diesem während des Zeitraums von drei Jahren, in dem der Betroffene selbst nicht die Voraussetzungen für einen Zugang zum Arbeitsmarkt im Aufnahmemitgliedstaat erfüllt, eine tatsächliche Lebensgemeinschaft führt (…vgl. Urteile vom 17. April 1997, Kadiman, C-351/95, Slg. 1997, I-2133, Rn. 33, 37, 40, 41 und 44…, vom 16. März 2000, Ergat, C-329/97, Slg. 2000, I-1487, Rn. 36 und 37…, vom 22. Juni 2000, Eyüp, C-65/98, Slg. 2000, I-4747, Rn. 28 und 29, sowie Cetinkaya, Rn. 30), doch sind die Mitgliedstaaten nicht befugt, den Aufenthalt eines Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers auch noch nach Ablauf dieses Dreijahreszeitraums von Voraussetzungen abhängig zu machen; das gilt erst recht für einen türkischen Migranten, der die Voraussetzungen des Art. 7 Satz 1 zweiter Gedankenstrich erfüllt (vgl. Urteile Ergat, Rn. 37 bis 39, Cetinkaya, Rn. 30, und Aydinli, Rn. 24).
52 Wie der Generalanwalt in den Nrn. 30 und 31 sowie 120 bis 123 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, hat der Gerichtshof insoweit bezüglich der in Art. 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 genannten Familienangehörigen, die wie Herr Derin nach fünfjährigem ordnungsgemäßem Wohnsitz gemäß dem zweiten Gedankenstrich dieser Bestimmung ein Recht auf freien Zugang zur Beschäftigung im Aufnahmemitgliedstaat erworben haben, entschieden, dass aus der unmittelbaren Wirkung dieser Bestimmung nicht nur folgt, dass die Betroffenen hinsichtlich der Beschäftigung ein individuelles Recht unmittelbar aus dem Beschluss Nr. 1/80 herleiten können, sondern dass die praktische Wirksamkeit dieses Rechts außerdem notwendig das Bestehen eines entsprechenden Aufenthaltsrechts voraussetzt, das vom Fortbestehen der Voraussetzungen für den Zugang zu diesen Rechten unabhängig ist (vgl. insbesondere Urteile Ergat, Rn. 40, Cetinkaya, Rn. 31, und Aydinli, Rn. 25).
53 Folglich kann der Umstand, dass die Voraussetzung für die Gewährung des fraglichen Rechts, im vorliegenden Fall die während einer gewissen Dauer bestehende Lebensgemeinschaft mit dem türkischen Arbeitnehmer, nicht mehr vorliegt, nachdem das Familienmitglied dieses Arbeitnehmers das in Rede stehende Recht erworben hat, dieses Recht nicht in Frage stellen (vgl. Urteil Aydinli, Rn. 26).
Der Gerichtshof hebt in ständiger Rechtsprechung hervor, dass die aus Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 abgeleitete Rechtsstellung vom Fortbestehen ihrer Entstehungsvoraussetzungen unabhängig ist (…vgl. Urteil vom 18. Juli 2007, Derin, C 325/05, Rn. 52; Urteile Aydinli, a.a.O. Rn. 25, Ergat, a.a.O. Rn. 40 und Cetinkaya a.a.O. Rn. 31).
- BVerwG, 06.10.2005 - 1 C 5.04
Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern; …
Auch eine längere Strafhaft berührt die Rechte aus Art. 7 Satz 1 zweiter Spiegelstrich ARB 1/80 nicht (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 11. November 2004 - Rs. C-467/02 -, Cetinkaya, und Urteil vom 7. Juli 2005 - Rs. C-373/03 -, Aydinli).Die praktische Wirksamkeit dieses Rechts setzt zwangsläufig die Existenz eines entsprechenden Aufenthaltsrechts voraus, das ebenfalls auf dem Gemeinschaftsrecht beruht (…stRspr des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH -, vgl. Urteile vom 16. März 2000 - Rs. C-329/97 -, Ergat, Rn. 40, Slg. I 2000, 1487 = NVwZ 2000, 1277 = DVBl 2000, 691= InfAuslR 2000, 217 = EzAR 816 Nr. 5…, vom 11. November 2004 - Rs. C-467/02 -, Cetinkaya, Rn. 31, NVwZ 2005, 198 = DVBl 2005, 103 = InfAuslR 2005, 13 und vom 7. Juli 2005 - Rs. C-373/03 -, Aydinli, Rn. 25, DVBl 2005, 1256 = InfAuslR 2005, 352).
Die Voraussetzung eines fünfjährigen ordnungsgemäßen Wohnsitzes ist auch erfüllt, wenn der Ausländer - wie hier der Kläger - in Deutschland geboren ist und stets dort gelebt hat (vgl. EuGH…, Urteil vom 11. November 2004 a.a.O. - Cetinkaya - Rn. 21, 26 und Urteil vom 7. Juli 2005 a.a.O. - Aydinli - Rn. 22).
Die Rechte aus Art. 7 ARB 1/80 stehen dem Kläger seither unabhängig davon zu, ob die Voraussetzungen für den Zugang zu diesen Rechten fortbestehen (vgl. zuletzt Urteil vom 7. Juli 2005 a.a.O. - Aydinli - Rn. 25).
Diese Rechtsprechung hat der EuGH in seinen Urteilen vom 7. Juli 2005 in den Rechtssachen C-373/03 a.a.O. - Aydinli - (zu Art. 7 Satz 1 zweiter Spiegelstrich ARB 1/80) und C-383/03 - Dogan - juris (zu Art. 6 Abs. 1 dritter Spiegelstrich ARB 1/80) fortgeführt und bekräftigt.
- EuGH, 22.12.2010 - C-303/08
Bozkurt - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7 …
Nach einer gewissen Zeit eines solchen Wohnsitzes erhält der Betroffene das Recht auf Ausübung einer Tätigkeit, ohne dass Art. 7 Abs. 1 insoweit für den Erwerb eines durch den Beschluss Nr. 1/80 gewährleisteten Rechts eine Auflage oder eine Bedingung vorsieht (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 7. Juli 2005, Aydinli, C-373/03, Slg. 2005, I-6181, Randnrn. 29 und 31, vom 18. Juli 2007, Derin, C-325/05, Slg. 2007, I-6495, Randnr. 56, und vom 25. September 2008, Er, C-453/07, Slg. 2008, I-7299, Randnrn.Hauptzweck ist also, die Stellung des Familienangehörigen, der sich in dieser Phase bereits ordnungsgemäß in den Aufnahmemitgliedstaat integriert hat, dadurch zu festigen, dass er die Mittel erhält, um dort selbst seinen Lebensunterhalt zu verdienen und sich folglich eine gegenüber der Stellung des Wanderarbeitnehmers selbständige Stellung aufzubauen (vgl. u. a. Urteile Eyüp, Randnr. 26, Cetinkaya, Randnr. 25, Aydinli, Randnr. 23, und Derin, Randnrn.
Unter diesem Blickwinkel hat der Gerichtshof entschieden, dass Rechte wie die von Herr Bozkurt nach Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 rechtmäßig erworbenen vom Fortbestehen der Voraussetzungen für ihre Entstehung unabhängig sind (vgl. Urteile Ergat, Randnr. 40, Cetinkaya, Randnr. 31, Aydinli, Randnr. 26, Derin, Randnr. 53 und Altun, Randnr. 36), so dass der Familienangehörige, der bereits Rechte nach diesem Beschluss innehat, seine Stellung im Aufnahmemitgliedstaat schrittweise festigen und sich dort dauerhaft integrieren kann, indem er ein von der Person, von der er diese Rechte ableitete, unabhängiges Leben führt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Ergat, Randnrn.
In der mit dem Urteil Kus abgeschlossenen Rechtssache war der fragliche Umstand eine Ehe, aufgrund deren der betroffene türkische Staatsangehörige in das Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats hatte einreisen dürfen und die dann zu einem Zeitpunkt geschieden wurde, zu dem der Betroffene bereits Rechte erworben hatte, in diesem Fall aus Art. 6 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80. Mit Randnr. 22 des Urteils vom 5. Oktober 1994, Eroglu, C-355/93, Slg. 1994, I-5113, wurde dieser Grundsatz im Rahmen von Art. 7 des Beschlusses Nr. 1/80 für anwendbar erklärt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Ergat, Randnr. 40, Aydinli, Randnr. 26, Derin, Randnr. 50, sowie Altun, Randnrn.
- VGH Baden-Württemberg, 01.02.2007 - 8 S 2606/06
Vorläufige Nutzungsuntersagung; formelle Baurechtswidrigkeit; sofortige …
Hinzu kommt, dass auch die drei PC´s zu Spielzwecken genutzt werden können (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 09.03.2005 - 6 C 11.04 -, DVBl. 2005, 1256: Internet-Café als Spielhalle); die Antragsteller haben nicht dargetan, welche Funktion diese Geräte sonst haben sollten. - BVerwG, 09.08.2007 - 1 C 47.06
Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern; …
Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) können die genannten Aufenthaltsrechte nach Art. 7 ARB 1/80 nur unter zwei Voraussetzungen beschränkt werden: Entweder stellt die Anwesenheit des türkischen Wanderarbeitnehmers im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats wegen seines persönlichen Verhaltens eine tatsächliche und schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit im Sinne von Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 dar, oder der Betroffene hat das Hoheitsgebiet dieses Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen (…vgl. Urteile vom 16. März 2000, Ergat, C-329/97, Slg. 2000, I-1487, Rn. 45, 46 und 48;… vom 11. November 2004, Cetinkaya, C-467/02, Slg. 2004, I-10895, Rn. 36 und 38; vom 7. Juli 2005, Aydinli, C-373/03, Slg. 2005, I-6181, Rn. 27…, vom 16. Februar 2006, Torun, C-502/04, Slg. 2006, I-1563, Rn. 21…, vom 18. Juli 2007, Derin, C-325/05, Rn. 54).Für beide Rechtsstellungen aus Art. 7 ARB 1/80 gilt, dass sie sich nach ihrer Entstehung aus der Abhängigkeit von der beschäftigungsbezogenen Rechtsstellung des Stammberechtigten lösen und der allmählichen Integration der Familienangehörigen im Mitgliedstaat dienen sollen (EuGH, Urteile vom 7. Juli 2005, Aydinli, Rn. 25…, vom 18. Juli 2007, Derin, Rn. 53).
Vielmehr hat der EuGH in seinem Urteil vom 7. Juli 2005 (C- 373/03, Aydinli, Rn. 29) entschieden, dass Art. 7 ARB 1/80 den Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers den Zugang zu einer Beschäftigung eröffnet, ihnen aber keine entsprechende Verpflichtung auferlegt.
- VGH Baden-Württemberg, 15.04.2011 - 11 S 189/11
Zur generalpräventiven Ausweisung eines in Deutschland geborenen und …
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 07.07.2005 - C-373/03 - Rn. 22) gelangen die Rechte aus Art. 7 Satz 1 ARB 1/80, auch ohne dass zuvor eine Genehmigung zum Zwecke der Familienzusammenführung erteilt worden ist, dann zur Entstehung, wenn der türkische Familienangehörige im Aufnahmemitgliedstaat geboren ist und stets dort gelebt hat.34 Der Kläger hat die Rechte aus Art. 7 Satz 1 zweiter Spiegelstrich und Art. 7 Satz 2 ARB 1/80, die ein Aufenthaltsrecht implizieren (EuGH, Urteil vom 07.07.2005 -C-373/03 - Rn. 25…, vom 11.11.2004 - C-467/02 - Rn. 31 …und vom 16.03.2000 - C-329/97 - Rn. 40; BVerwG…, Urteil vom 06.10.2005 - 1 C 5.04 - juris Rn. 11), durch seine Flucht aus dem Bundesgebiet vor der ihm hier drohenden Strafverfolgung verloren.
Die fortschreitende persönliche Integration des türkischen Arbeitnehmers und seiner Familienangehörigen im Aufnahmemitgliedstat sollen erleichtert und gefördert werden (EuGH, Urteil vom 07.07.2005 - C-373/03 - Rn. 22 ff. …und vom 17.04.1997 - C-351/95 - Rn. 34;… Renner, Ausländerrecht, 9. Aufl. 2011, § 4 AufenthG Rn. 162;… GK-AufenthG, Art. 7 ARB 1/80 Rn. 33).
Sowohl die Rechtsposition nach Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 als auch diejenige nach Art. 7 Satz 1 zweiter Spiegelstrich - und damit das Aufenthaltsrecht - erlöschen, wenn der türkische Staatsangehörige den Aufnahmemitgliedstaat für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen hat (st. Rspr. des EuGH;… vgl. etwa Urteil vom 22.12.2010 - C-303/08 - Rn. 42…, vom 04.02.2010 - C-14/09 - Rn. 42…, vom 18.12.2008 - C-337/07 - Rn. 62…, vom 25.09.2008 - C-453/07 - Rn. 30 f., vom 18.07.2007 - C-325/05 - Rn. 45…, vom 16.02.2006 - C-502/04 - Rn. 25, vom 07.07.2005 -C-373/03 - Rn. 27, vom 11.11.2004 - C-467/02 - Rn.36 …und vom 17.04.1997 - C-351/95 - Rn. 48).
- VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 BV 13.421
Gegenwärtige, tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse …
Die praktische Wirksamkeit dieser Rechte setzt dabei zwangsläufig die Existenz eines entsprechenden Aufenthaltsrechts voraus, das ebenfalls auf Unionsrecht beruht und vom Fortbestehen der Voraussetzungen für den Zugang zu diesen Rechten unabhängig ist (…vgl. EuGH, U.v. 16.3.2000 - Ergat, C-329/97 - juris Rn. 40;… U.v. 11.11.2004 - Cetinkaya, C-467/02 - juris Rn. 31; U.v. 7.7.2005 - Aydinli, C-373/03 - juris Rn. 25;… U.v. 16.2.2006 - Torun, C-502/04 - juris Rn. 20;… BVerwG, U.v. 6.10.2005 - 1 C 5.04 - juris Rn. 11).Art. 7 Satz 1 Spiegelstrich 2 ARB 1/80 gilt aber entgegen seinem Wortlaut nicht nur für Familienangehörige eines dem regulären Arbeitsmarkt angehörenden türkischen Arbeitnehmers, die die Genehmigung erhalten haben, zu ihm zu ziehen, sondern auch für ein Kind eines solchen Arbeitnehmers, das wie der Kläger im Aufnahmemitgliedstaat geboren wurde und stets dort gelebt hat (…vgl. EuGH, U.v. 11.11.2004 - Cetinkaya, C-467/02 - juris Rn. 20 ff, 26; U.v. 7.7.2005 - Aydinli, C-373/03 - juris Rn. 22;… BVerwG, U.v. 6.10.2005 - 1 C 5.04 - juris Rn. 11).
Der Kläger hat schließlich von seiner Geburt bis zu seiner Inhaftierung im Juni 2006 und damit seit mindestens fünf Jahren seinen ordnungsgemäßen Wohnsitz bei seinen Eltern gehabt und mit ihnen eine familiäre Lebensgemeinschaft geführt (…vgl. EuGH, U.v. 11.11.2004 - Cetinkaya, C-467/02 - juris Rn. 30; U.v. 7.7.2005 - Aydinli, C-373/03 - juris Rn. 24).
aaa) Dieses Recht unterliegt lediglich in den beiden folgenden Fällen Beschränkungen (…vgl. EuGH, U.v. 16.3.2000 - Ergat, C-329/97 - juris Rn. 45 ff.;… U.v. 11.11.2004 - Cetinkaya, C-467/02 - juris Rn. 36; U.v.7.7.2005 - Aydinli, C-373/03 - juris Rn. 27;… U.v.16.2.2006 - Torun, C-502/04 - juris Rn. 21 und 25;… U.v. 8.12.2011 - Ziebell, C-371/08 - juris Rn. 49 m.w.N.).
Denn im Hinblick darauf, dass dieses Recht aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit nur nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 oder wegen eines Verlassens des Aufnahmemitgliedstaats während eines erheblichen Zeitraums ohne berechtigte Gründe beschränkt werden kann, unterliegt es wegen einer längeren Abwesenheit vom Arbeitsmarkt auf Grund einer mehrjährigen Freiheitsstrafe keinen Beschränkungen (…vgl. EuGH, U.v. 11.11.2004 - Cetinkaya, C-467/02 - juris Rn. 38 f.; U.v. 7.7.2005 - Aydinli, C-373/03 - juris Rn. 27 f.;… U.v. 16.2.2006 - Torun, C-502/04 - juris Rn. 25 f.;… BVerwG, U.v. 6.10.2005 - 1 C 5.04 - juris Rn. 12;… U.v. 28.6.2006 - 1 C 4.06 - juris Rn. 13).
- BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08
Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches …
Für die aus dieser Vorschrift abgeleiteten Rechte gilt, dass sie sich nach ihrer Entstehung aus der Abhängigkeit von der beschäftigungsbezogenen Rechtsstellung des Stammberechtigten lösen und der allmählichen Integration der Familienangehörigen im Mitgliedstaat dienen sollen (EuGH, Urteil vom 7. Juli 2005 - Rs. C-373/03 - Aydinli - Slg. 2005, I-6181 Rn. 23;… allgemein Urteil vom 18. Juli 2007 - Rs. C-325/05 - Derin - Slg. 2007, I-6495 Rn. 53 und 71); dem hat sich der Senat angeschlossen (Urteil vom 9. August 2007 - BVerwG 1 C 47.06 - BVerwGE 129, 162 ). - OVG Niedersachsen, 16.05.2006 - 11 LC 324/05
Voraussetzungen der Ausweisung eines in Deutschland geborenen Türken gemäß § 53 …
Etwas Anderes sei auch nicht dem Urteil des EuGH vom 7. Juli 2005 (C-373/03 - Aydinli -, DVBl 2005, 1256 = InfAuslR 2005, 35) zu entnehmen.Der EuGH hatte bereits mit Urteil vom 07. Juli 2005 (C-373/03 - Aydinli -, AuAS 2005, 182 = DVBl. 2005, 1256) ausgeführt, dass Art. 7 Satz 1 ARB den Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers Zugang zu einer Beschäftigung gewähre, ihnen jedoch keine Verpflichtung auferlege, eine Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis auszuüben, wie dies in Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 vorgesehen sei.
Die einmal erworbene Rechtsposition nach dem ARB 1/80 kann nach der Rechtsprechung des EuGH nur unter zwei Voraussetzungen wieder entfallen: Entweder liegen die Voraussetzungen des Art. 14 ARB vor oder der Betreffende hat das Bundesgebiet für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen (…vgl. Urt. v. 11.11.2004 - C-467/03 - Cetinkaya; v. 7.7.2005 - C-373/03 - Aydinli, a.a.O.).
Das VG Darmstadt verweist weiter darauf, dass der EuGH in seiner Entscheidung vom 7. Juli 2005 (C-373/03 - Aydinli) nicht auf die Frage eingegangen sei, ob die in jenem Urteil getroffene Auslegung zu einer Besserstellung türkischer Staatsangehöriger gegenüber Unionsbürgern führe.
Der Vergleich müsse sich daher ausschließlich an den Rechten orientieren, die aus der Eigenschaft als Familienangehöriger folgten mit der Folge, dass infolge der Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 7.7.2005 - C-373/03 - Aydinli) eine Besserstellung türkischer Staatsangehöriger entstehen würde.
- BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthaltsrecht; …
- BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 25.08
Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz, …
- VG Darmstadt, 25.05.2007 - 5 E 1049/06
Ausweisung eines türkischen Asylbewerbers wegen schwerer Straftaten
- EuGH, 29.03.2012 - C-7/10
Kahveci - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Aufenthaltsrecht - …
- BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 19.14
Abschiebungsandrohung; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2016 - C-508/15
Ucar - Vorlagen zur Vorabentscheidung - Assoziationsabkommen zwischen der …
- BVerwG, 13.09.2005 - 1 C 7.04
Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer; …
- EuGH, 16.02.2006 - C-502/04
Torun - Assoziation EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 7 …
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.2017 - 11 S 1555/16
Verbrauch des Ausweisungsinteresse; Serienstraftaten; Wiederholungsprognose bei …
- EuGH, 21.10.2020 - C-720/19
Stadt Duisburg (Maintien des droits acquis après naturalisation) - Vorlage zur …
- VGH Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 S 192/06
Kein Verlust des Rechts aus EWGAssRBes 1/80 bei selbständiger Erwerbstätigkeit; …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2017 - C-316/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar ist der Erwerb eines Rechts auf …
- VGH Baden-Württemberg, 04.11.2009 - 11 S 2472/08
Verlust eines unbefristeten Aufenthaltsrechts durch nicht lediglich formell …
- VGH Bayern, 15.10.2009 - 19 CS 09.2194
Kein Erlöschen des Aufenthaltsrechts aus Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 bei Rückkehr aus …
- VG Düsseldorf, 27.04.2006 - 24 K 7588/04
Verfahrensrecht, Nichtbetreiben des Verfahrens, Klagebegründung, Akteneinsicht, …
- OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 203/06
Erlöschen des aus Art. 7 Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei (ARB …
- VG Düsseldorf, 10.02.2006 - 24 L 2122/05
Ausländerrecht: Ausweisung eines infolge ARB 1/80 privilegierten türkischen …
- VGH Bayern, 17.01.2017 - 10 ZB 15.1706
Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung - Erlöschen eines …
- VGH Baden-Württemberg, 27.04.2016 - 11 S 2081/15
Ausweisung eines Unionsbürgers; Abreißen der Integrationsverbindungen; Vorlage an …
- VGH Hessen, 25.06.2007 - 11 UE 52/07
Ausweisungsschutz für türkische Staatsangehörige
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2011 - 18 A 2765/07
Erlöschen eines Aufenthaltsrechts aus Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 im Falle der …
- VG Düsseldorf, 16.01.2007 - 27 K 4870/06
Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen nach einer …
- OVG Hamburg, 14.07.2009 - 4 Bs 109/09
Aufenthaltsrecht einer Türkin, die einen Aufnahmemitgliedstaat unfreiwillig …
- EuGH, 16.06.2011 - C-484/07
Pehlivan - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7 …
- EuGH, 25.09.2008 - C-453/07
Er - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats - …
- VG Düsseldorf, 24.09.2019 - 7 K 15133/17
Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Einbürgerung, Familienangehörige, …
- OVG Niedersachsen, 11.01.2008 - 11 ME 418/07
Erlöschen des Aufenthaltsrechts des Kindes eines türkischen Arbeitnehmers bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2006 - 18 B 130/06
Ausweisung Ausweisungsschutz Verlöbnis nichteheliche Lebensgemeinschaft …
- OVG Niedersachsen, 11.07.2018 - 13 LB 44/17
Abwägung; Ausweisung; Ausweisungsanlass; Ausweisungsinteresse; Berufung; …
- VG München, 05.06.2008 - M 24 K 08.753
Ausweisung; im Bundesgebiet geborener türkischer Staatsangehöriger; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2007 - 19 E 990/06
Verlust des Aufenthaltsrechts eines Serben durch eine Inhaftierung im Heimatland; …
- VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 11 S 1504/05
Ausweisung eines in der BRD als Sohn türkischer Eltern geborenem …
- VGH Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 11 S 1705/06
Zum Aufenthaltsrecht eines türkischen Staatsangehörigen nach Art 7 S 1 EWGAssRBes …
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.2006 - 7 A 10924/06
Ausweisungsschutz i.S.v. Art. 14 Abs. 1 EWGAssRBes 1/80 seit dem 30. April 2006 …
- VG Freiburg, 14.04.2021 - 7 K 6562/18
Ausweisung eines Ausländers nach Straftat trotz Familienbindung
- VG Saarlouis, 16.10.2009 - 10 L 614/09
Ausweisung aus spezialpräventiven Gründen in Anknüpfung an eine strafrechtliche …
- OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 26/08
Rechtschutz eines 1985 in Deutschland geborenen türkischen Staatsangehörigen …
- VG München, 28.02.2008 - M 24 K 07.3756
Ausweisung; im Bundesgebiet geborener türkischer Staatsangehöriger; …
- VG Berlin, 18.12.2007 - 35 A 505.07
Frage der Verhältnismäßigkeit der Ausweisung eines assoziationsberechtigten …
- VG Karlsruhe, 09.11.2006 - 2 K 1559/06
Umfang des Ausweisungsschutzes assoziationsberechtigter türkischer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - 18 B 169/12
Ein nach § 6 Abs. 3 AufenthG zum Zwecke des Familiennachzugs erteiltes Visum als …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-325/05
Derin - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 …
- BVerwG, 02.05.2022 - 1 B 39.22
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Darlegung der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2014 - 7 B 40.13
Abschiebungsandrohung; gesetzliche Ausreisepflicht; Assoziationsrecht EWG-Türkei; …
- OVG Niedersachsen, 30.05.2006 - 11 LA 147/05
Änderung der Rechtslage gegenüber einer bereits bestandskräftig gewordenen …
- VG Augsburg, 04.01.2006 - Au 6 K 05.1962
Ausländerrecht: Ausweisung eines infolge ARB 1/80 privilegierten türkischen …
- VG Schleswig, 26.10.2016 - 8 A 109/14
Klage wegen Ausweisung und Aufenthaltserlaubnis
- Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2011 - C-7/10
Kahveci - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Aufenthaltsrecht - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2010 - C-303/08
Bozkurt - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. …
- VG München, 04.12.2008 - M 23 K 08.1515
Ausweisung; nur Ermessensausweisung von assoziationsberechtigten türkischen …
- VG München, 28.10.2008 - M 4 K 07.5629
Ausländerrecht; Assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger; Erlöschen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2008 - 12 B 68.07
Türkei; Vorlage an EuGH; Vorabentscheidungsersuchen; Kind türkischer …
- VGH Bayern, 21.03.2006 - 24 ZB 06.233
Erlöschen eines Aufenthaltsrechts nach Art. 7 ARB 1/80, Kein Erlöschen nach …
- VG Düsseldorf, 20.06.2006 - 22 K 1618/05
Streit um die Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen mit Aufenthaltsrecht …
- VG Düsseldorf, 15.04.2016 - 7 K 8210/14
Erlöschen des von einem türkischen Staatsangehörigen in Deutschland erworbenen …
- VG Düsseldorf, 30.10.2015 - 7 K 8047/14
- Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-371/08
Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des …
- VG Köln, 24.05.2016 - 12 K 5655/14
Rechtsmittel gegen die Feststellung des Erlöschens einer Aufenthaltserlaubnis
- VG Aachen, 13.04.2016 - 8 K 613/14
Einreise- und Aufenthaltsverbot; Befristung; Ermessen
- VGH Hessen, 26.07.2007 - 11 TG 1414/07
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
- OVG Niedersachsen, 13.04.2006 - 11 ME 120/06
Befristete Aufenthaltserlaubnis; rechtswidrige Ablehnung; Rücknahmeermessen
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2023 - 11 B 19.20
Ausweisung Assoziationsberechtigter bei wiederholter leichter Kriminalität; …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2010 - C-484/07
Pehlivan - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2006 - 18 B 1392/06
Lebensunterhalt gesichert Ausländer Niederlassungserlaubnis Erlöschen
- VG Stuttgart, 19.01.2021 - 5 K 3369/20
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Ableitung eines Aufenthaltsrechts nach …
- VG München, 14.04.2016 - M 12 K 15.5829
Verlust des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts
- VGH Baden-Württemberg, 31.07.2007 - 11 S 723/07
Berechtigte Gründe bei Verlassen des Bundesgebietes
- VG Düsseldorf, 23.06.2016 - 7 K 7892/15
Ausreiseaufforderung nach dem Ende einer befristeten Niederlassungserlaubnis …
- VG Düsseldorf, 08.05.2014 - 8 K 6105/12
Erlöschen eines Aufenthaltsrechts bei mehrjährigem Aufenthalt im Ausland
- OVG Niedersachsen, 04.02.2010 - 11 ME 4/10
Erlöschen einer erteilten Niederlassungserlaubnis nach § 51 Abs.r. …
- VG Düsseldorf, 18.10.2012 - 8 K 6261/08
Ausweisung Assoziationsberechtigung Vier-Augen-Prinzip Verfahrensgarantie …
- VG Bayreuth, 08.05.2012 - B 1 K 10.631
Erlöschen der Niederlassungserlaubnis
- VG Düsseldorf, 07.12.2010 - 22 K 4240/09
Aufenthaltserlaubnis, türkische Staatsangehörige, Assoziationsberechtigte, …
- VG Stuttgart, 05.08.2008 - 5 K 1081/06
Zur Anwendung des Art 28 Abs 3a EGRL 38/2004 auf assoziationsberechtigte …
- VG Aachen, 10.04.2007 - 8 K 1769/05
D (A), Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Assoziationsberechtigte, Türken, …
- VG Sigmaringen, 09.08.2006 - 5 K 293/05
Ausweisung: Anwendung des Art 7 Satz 1 EWGAssRBes
- VGH Bayern, 28.09.2009 - 10 BV 06.3419
Hinreichende Beachtung der familiären und privaten Bindungen des Klägers im …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-97/05
Gattoussi - Europa-Mittelmeer-Abkommen - Tunesier, der mit einer …
- VG München, 02.07.2015 - M 10 K 14.636
Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
- VG Düsseldorf, 08.04.2010 - 22 L 1420/09
Zusammenleben häusliche Gemeinschaft Sicherung des Lebensunterhalts fehlerhafte …
- VGH Bayern, 25.03.2014 - 10 B 13.529
Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen; schwere …
- VG Kassel, 08.05.2007 - 4 G 510/07
Ausweisungsschutz bei Assoziationsberechtigung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2006 - 17 B 657/05
Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Türken, Assoziationsberechtigte, Kinder, …
- VG München, 17.03.2015 - M 23 K 13.1156
Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen
- VG Stuttgart, 07.02.2006 - 5 K 5146/04
Keine Anwendung von VwVfG BW § 46 bei Gefährdung einer einheitlichen Wirkung des …
- VG Regensburg, 14.08.2012 - RN 9 S 12.863
Keine Geltung des sog. "Vier-Augen-Prinzips" nach Art. 9 Abs. 1 RL 64/221/EWG bei …
- VGH Bayern, 17.03.2008 - 10 CS 08.397
Niederlassungserlaubnis; Erlöschen; Ausnahme; gesicherter Lebensunterhalt; …
- VG Freiburg, 24.07.2007 - 1 K 1505/06
Ausweisung einer assoziationsbegünstigten Türkin
- VG Karlsruhe, 06.03.2007 - 2 K 723/07
Vorläufiger Rechtsschutz bei unerlaubter Einreise sowie Frage des verlorenen …
- VG Düsseldorf, 20.06.2006 - 24 L 903/06
Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis wegen einer mehr als sechsmonatigen …
- VG München, 07.04.2022 - M 12 K 20.6176
Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Straffälligkeit
- VG Darmstadt, 29.10.2010 - 5 L 675/10
Verlust erworbener Rechte nach Assoziierungsabkommen EWG-Türkei; hier: Trennung …
- VGH Bayern, 30.01.2006 - 24 B 05.1832
Ausweisung, Assoziationsberechtigte, Türken, Assoziationsratsbeschluss …
- VG München, 16.03.2011 - M 23 K 10.2469
Assoziationsrechtliche Aufenthaltserlaubnis für türkische Staatsangehörige …
- VGH Bayern, 08.07.2008 - 10 ZB 08.631
Aufenthaltserlaubnis; Erlöschen; Ausreise aus einem nicht nur vorübergehenden …
- VG Frankfurt/Main, 22.01.2007 - 7 E 631/06
Anspruch auf Befristung der Abschiebung vor dem Hintergrund des …
- VG München, 25.07.2006 - M 10 S 06.1849
- VG Karlsruhe, 15.09.2005 - 6 K 4214/03
Übereinstimmung landesrechtlicher Regelungen über die Zuständigkeit in …
- VG München, 14.10.2020 - M 12 K 20.2194
Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen
- VG München, 20.10.2016 - M 12 K 16.139
Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 7 EWG/Türkei
- VGH Bayern, 28.01.2009 - 10 ZB 08.3249
Erlöschen einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Erlöschen einer …
- VG Stuttgart, 05.08.2008 - 15 K 1081/06
Anwendbarkeit der Beschränkungen des Art. 28 Abs. 3 lit. a Richtlinie 38/2004/EG …
- VG Bremen, 24.01.2008 - 4 V 3693/07
D (A), Ausweisung, Abschiebungsandrohung, vorläufiger Rechtsschutz …
- VG Gießen, 23.10.2006 - 9 G 1190/06
D (A), Türken, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Familienangehörige, …
- VG Gelsenkirchen, 21.09.2006 - 9 L 1172/06
Ausweisung, Türke, Ermessensentscheidung, Ermessenfehler, Heilung im …
- VGH Bayern, 17.04.2008 - 10 CS 08.632
Aufenthaltserlaubnis; Erlöschen; Ausreise aus einem nicht nur vorübergehenden …
- VG Berlin, 27.02.2008 - 16 A 10.08
Klageart und richtiger Antrag im vorläufigen Rechtsschutzverfahren bei …
- VG Berlin, 24.08.2007 - 10 V 21.06
Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis eines assoziationsberechtigten türkischen …