Rechtsprechung
   EuGH, 08.03.2001 - C-405/98   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Freier Warenverkehr - Artikel 30 und 36 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG und 30 EG) - Freier Dienstleistungsverkehr - Artikel 56 und 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 46 EG und 49 EG) - Schwedische Regelung über die Werbung für alkoholische Getränke - Verkaufsmodalitäten - Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung - Rechtfertigung durch den Gesundheitsschutz

  • Europäischer Gerichtshof

    Gourmet International Products

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV Art. 30 a.F.; EGV Art. 36 a.F.; EGV Art. 56 a.F.; EGV Art. 59 a.F.; EGV Art. 49
    1. Freier Warenverkehr - Ausnahmen - Schutz der öffentlichen Gesundheit - Verbot von Werbeanzeigen für alkoholische Getränke - Zulässigkeit - Voraussetzungen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2001, I-1795
  • EuZW 2001, 251
  • DVBl 2001, 841 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (35)  

  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01  

    Artikel 28 EG und 30 EG - Richtlinien 92/28/EWG und 2000/31/EG -

    Der Gerichtshof hat ferner festgestellt, dass bei Erzeugnissen wie alkoholischen Getränken, deren Genuss mit herkömmlichen gesellschaftlichen Gepflogenheiten und örtlichen Sitten und Gebräuchen verknüpft ist, ein Verbot jeder an die Verbraucher gerichteten Werbung durch Anzeigen in der Presse oder Werbeeinblendungen in Rundfunk und Fernsehen, durch Direktversand nicht angeforderten Materials oder durch Plakatieren an öffentlichen Orten geeignet ist, den Marktzugang für Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten stärker zu behindern als für inländische Erzeugnisse, mit denen der Verbraucher unwillkürlich besser vertraut ist (Urteil vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-405/98, Gourmet International Products, Slg. 2001, I-1795, Randnrn. 21 bis 24).
  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 261/98  

    Rechenzentrum

    Auf die Vertragsbestimmungen über den freien Dienstleistungsverkehr kann sich ein Unternehmen auch gegenüber dem Staat, in dem es seinen Sitz hat, berufen, sofern die Leistungen an Leistungsempfänger erbracht werden, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind (vgl. EuGH, Urt. v. 29.4.1999 - Rs. C-224/97, Slg. 1999, I-2517 = WRP 1999, 640, 641 Tz. 11 - Ciola; Urt. v. 8.3.2001 - Rs. C-405/98, GRUR Int. 2001, 553, 555 Tz. 37 - Gourmet International Products, jeweils m.w.N.).
  • EuGH, 05.06.2007 - C-170/04  

    Freier Warenverkehr - Art. 28 EG, 30 EG und 31 EG - Nationale

    44 und 48 dieses Urteils dargestellten Umständen geltend gemacht werden, missbraucht und zur Diskriminierung von Waren aus anderen Mitgliedstaaten oder zum mittelbaren Schutz bestimmter nationaler Produktionen verwandt worden wären (Urteil vom 8. März 2001, Gourmet International Products, C-405/98, Slg. 2001, I-1795, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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