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   EuGH, 08.03.2003 - C-14/02   

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https://dejure.org/2003,20476
EuGH, 08.03.2003 - C-14/02 (https://dejure.org/2003,20476)
EuGH, Entscheidung vom 08.03.2003 - C-14/02 (https://dejure.org/2003,20476)
EuGH, Entscheidung vom 08. März 2003 - C-14/02 (https://dejure.org/2003,20476)
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    Freier Warenverkehr - Alarmsysteme und -zentralen - Auslegung der Artikel 28 EG und 30 EG - Auslegung der Richtlinien 73/23/EWG, 89/336/EWG und 1999/5/EG - Zulässigkeit nationaler Bestimmungen, die das Inverkehrbringen von Alarmsystemen und -zentralen von einer vorherigen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 22.01.2002 - C-390/99

    Canal Satélite Digital

    Auszug aus EuGH, 08.03.2003 - C-14/02
    [62] Was das Inverkehrbringen von in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellten und in den Verkehr gebrachten Waren, die nicht Gegenstand einer gemeinschaftlichen Harmonisierung sind, in einem anderen Mitgliedstaat angeht, so stellt eine nationale Bestimmung, nach der eingeführte Waren den gleichen Kontrollen wie Waren bei ihrem ersten Inverkehrbringen unterworfen werden und einer vorherigen Genehmigung bedürfen, eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne von Artikel 28 EG dar (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnrn. 12, 25 und 29).

    In beiden Fällen muss die nationale Bestimmung geeignet sein, die Verwirklichung des verfolgten Zieles zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (vgl. Urteile Canal Satélite Digital, Randnr. 33, und vom 20. Juni 2002 in den verbundenen Rechtsachen C-388/00 und C-429/00, Radiosistemi, Slg. 2002, I-5845, Randnrn. 40 bis 42).

  • EuGH, 13.03.1997 - C-358/95

    Morellato / USL nº 11 di Pordenone

    Auszug aus EuGH, 08.03.2003 - C-14/02
    [67] Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Ausnahme vom Grundsatz des freien Warenverkehrs nur dann nach Artikel 30 EG gerechtfertigt werden, wenn die nationalen Behörden dartun, dass diese Ausnahme erforderlich ist, um eines oder mehrere der dort erwähnten Ziele zu erreichen, und wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (Urteile vom 30. November 1983 in der Rechtssache 227/82, Van Bennekom, Slg. 1983, 3883, Randnr. 40, und vom 13. März 1997 in der Rechtssache C-358/95, Morellato, Slg. 1997, I-1431, Randnr. 14).
  • EuGH, 20.06.2002 - C-388/00

    Radiosistemi

    Auszug aus EuGH, 08.03.2003 - C-14/02
    In beiden Fällen muss die nationale Bestimmung geeignet sein, die Verwirklichung des verfolgten Zieles zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (vgl. Urteile Canal Satélite Digital, Randnr. 33, und vom 20. Juni 2002 in den verbundenen Rechtsachen C-388/00 und C-429/00, Radiosistemi, Slg. 2002, I-5845, Randnrn. 40 bis 42).
  • EuGH, 30.11.1983 - 227/82

    Van Bennekom

    Auszug aus EuGH, 08.03.2003 - C-14/02
    [67] Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Ausnahme vom Grundsatz des freien Warenverkehrs nur dann nach Artikel 30 EG gerechtfertigt werden, wenn die nationalen Behörden dartun, dass diese Ausnahme erforderlich ist, um eines oder mehrere der dort erwähnten Ziele zu erreichen, und wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (Urteile vom 30. November 1983 in der Rechtssache 227/82, Van Bennekom, Slg. 1983, 3883, Randnr. 40, und vom 13. März 1997 in der Rechtssache C-358/95, Morellato, Slg. 1997, I-1431, Randnr. 14).
  • EuGH, 24.10.2002 - C-99/01

    Linhart und Biffl

    Auszug aus EuGH, 08.03.2003 - C-14/02
    Nach ständiger Rechtsprechung sind nationale Maßnahmen in diesen Bereichen anhand dieser Richtlinien und nicht anhand der Artikel 28 EG bis 30 EG zu beurteilen (vgl. insbesondere Urteil vom 24. Oktober 2002, Linhart und Biffl, C 99/01, Slg. 2002, I-9375, Randnr. 18).
  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE

    Auszug aus EuGH, 08.03.2003 - C-14/02
    [58] Wie sich jedoch aus der Rechtsprechung ergibt, dürfen die Mitgliedstaaten während der Frist für die Umsetzung einer Richtlinie, die an sie gerichtet ist, keine Vorschriften erlassen, die geeignet sind, die Erreichung des in der Richtlinie vorgeschriebenen Zieles ernstlich in Frage zu stellen (vgl. in diesem Sinne, Urteil vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-129/96, Inter-Environnement Wallonie, Slg. 1997, I-7411, Randnr. 50).
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 08.03.2003 - C-14/02
    [64] Eine nationale Bestimmung, die gegen Artikel 28 EG verstößt, kann nur durch einen der in Artikel 30 EG genannten Gründe des Allgemeininteresses oder durch ein in der Rechtsprechung des Gerichtshofes anerkanntes zwingendes Erfordernis gerechtfertigt sein (vgl. insbesondere Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe-Zentral, Cassis de Dijon, Slg. 1979, 649, Randnr. 8).
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