Rechtsprechung
| EuGH, 08.03.2012 - C-524/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 296 bis 298 - Gemeinsame Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger - Pauschalausgleich-Prozentsatz von null
- IWW
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Portugal
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 296 bis 298 - Gemeinsame Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger - Pauschalausgleich-Prozentsatz von null
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Pauschalbesteuerung für Landwirte in Portugal mit einem Prozentsatz von null entspricht im Ergebnis einer Steuerbefreiung und ist damit unzulässig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pauschale Mehrwertsteuerregelung für landwirtschaftliche Erzeuger; Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen die Portugiesische Republik bei Steuerbefreiung und Anwendung eines Pauschalausgleich-Prozentsatzes von null; unzulässige Rüge der Kommission bei fehlender Darlegung einer Pflichtverletzung
Sonstiges (3)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 11. November 2010 - Europäische Kommission/Portugiesische Republik
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2011 - C-524/10
- EuGH, 08.03.2012 - C-524/10
Zeitschriftenfundstellen
- EuZW 2012, 312
- DB 2012, 1080
Wird zitiert von ...
- EuGH, 15.11.2012 - C-34/11
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Kontrolle der Umweltbelastung - …
Auch wenn die Portugiesische Republik gegen die vorliegende Klage keine Einrede der Unzulässigkeit erhoben hat, ist vorab gleichwohl festzustellen, dass der Gerichtshof von Amts wegen prüfen kann, ob die Voraussetzungen des Art. 258 AEUV für die Erhebung einer Vertragsverletzungsklage erfüllt sind (vgl. u. a. Urteile vom 31. März 1992, Kommission/Italien, C-362/90, Slg. 1992, I-2353, Randnr. 8, vom 26. Januar 2012, Kommission/Slowenien, C-185/11, Randnr. 28, und vom 8. März 2012, Kommission/Portugal, C-524/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 64).
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