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   EuGH, 08.05.2014 - C-604/12   

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https://dejure.org/2014,9098
EuGH, 08.05.2014 - C-604/12 (https://dejure.org/2014,9098)
EuGH, Entscheidung vom 08.05.2014 - C-604/12 (https://dejure.org/2014,9098)
EuGH, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - C-604/12 (https://dejure.org/2014,9098)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    "Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzstatus - Richtlinie 2005/85/EG - Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft - Nationale ...

  • Europäischer Gerichtshof

    HN

    Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzstatus - Richtlinie 2005/85/EG - Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft - Nationale ...

  • EU-Kommission

    H. N. gegen Minister for Justice, Equality and Law Reform und andere.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Supreme Court - Irland. Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzstatus - Richtlinie 2005/85/EG - Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzstatus - Richtlinie 2005/85/EG - Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft - Nationale ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    N.

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Supreme Court - Auslegung der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig ...

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 621
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 11.07.2013 - C-439/11

    Ziegler / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.05.2014 - C-604/12
    Was speziell das Unparteilichkeitsgebot angeht, umfasst es insbesondere die objektive Unparteilichkeit in dem Sinne, dass die zuständige Behörde hinreichende Garantien bieten muss, um jeden berechtigten Zweifel in dieser Hinsicht auszuschließen (vgl. entsprechend Urteil Ziegler/Kommission, C-439/11 P, EU:C:2013:513, Rn. 155).
  • EuGH, 19.12.2012 - C-364/11

    Ein Palästinenser, der gezwungen war, das Einsatzgebiet des UNRWA zu verlassen,

    Auszug aus EuGH, 08.05.2014 - C-604/12
    Die Bestimmungen dieser Richtlinie sind daher im Licht der allgemeinen Systematik und des Zwecks der Richtlinie in Übereinstimmung mit der Genfer Konvention und einschlägigen anderen Verträgen, auf die Art. 78 Abs. 1 AEUV Bezug nimmt, auszulegen (Urteil Abed El Karem El Kott u. a., C-364/11, EU:C:2012:826, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.11.2012 - C-277/11

    M. - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames europäisches Asylsystem -

    Auszug aus EuGH, 08.05.2014 - C-604/12
    Allerdings findet die Richtlinie 2005/85 keine Anwendung auf Anträge auf subsidiären Schutz, sofern ein Mitgliedstaat nicht ein einheitliches Verfahren einführt, in dessen Rahmen er einen Antrag unter dem Aspekt der beiden Formen des internationalen Schutzes, nämlich der Anerkennung als Flüchtling und des subsidiären Schutzes, prüft (Urteil M., C-277/11, EU:C:2012:744, Rn. 79).
  • EuGH, 07.11.2013 - C-199/12

    Homosexuelle Asylbewerber können eine bestimmte soziale Gruppe bilden, die der

    Auszug aus EuGH, 08.05.2014 - C-604/12
    In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass, wie aus den Erwägungsgründen 3, 16 und 17 der Richtlinie 2004/83 hervorgeht, die Genfer Konvention einen wesentlichen Bestandteil des internationalen Rechtsrahmens für den Schutz von Flüchtlingen darstellt und die Bestimmungen dieser Richtlinie erlassen wurden, um die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Genfer Konvention auf der Grundlage gemeinsamer Konzepte und Kriterien zu leiten (Urteil X u. a., C-199/12 bis C-201/12, EU:C:2013:720, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.12.2010 - C-439/08

    VEBIC - Wettbewerbspolitik - Nationales Verfahren - Beteiligung von nationalen

    Auszug aus EuGH, 08.05.2014 - C-604/12
    In Ermangelung unionsrechtlicher Vorschriften zum Verfahren für die Prüfung eines Antrags auf subsidiären Schutz bleiben die Mitgliedstaaten gemäß dem Grundsatz der Verfahrensautonomie hierfür unter Gewährleistung der Achtung der Grundrechte und der vollen Wirksamkeit des Unionsrechts zum subsidiären Schutz zuständig (vgl. in diesem Sinne Urteil VEBIC, C-439/08, EU:C:2010:739, Rn. 64).
  • EuGH, 30.01.2014 - C-285/12

    Im Unionsrecht ist der Begriff "innerstaatlicher bewaffneter Konflikt" gegenüber

    Auszug aus EuGH, 08.05.2014 - C-604/12
    Darüber hinaus geht aus den Erwägungsgründen 5, 6 und 24 der Richtlinie 2004/83 hervor, dass durch die Mindestkriterien für die Gewährung des subsidiären Schutzes die Möglichkeit geschaffen werden soll, die in der Genfer Konvention festgelegte Schutzregelung für Flüchtlinge dadurch zu ergänzen, dass die Personen, die tatsächlich internationalen Schutz benötigen, bestimmt werden und ihnen ein angemessener Status verliehen wird (Urteil Diakité, C-285/12, EU:C:2014:39, Rn. 33).
  • EuGH, 17.07.2014 - C-141/12

    Y.S. - Vorabentscheidungsersuchen - Schutz natürlicher Personen bei der

    Das in dieser Vorschrift verankerte Recht auf eine gute Verwaltung spiegelt zwar einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts wider (Urteil H. N., C-604/12, EU:C:2014:302, Rn. 49).
  • EuGH, 01.03.2016 - C-443/14

    Der Gerichtshof äußert sich zum Verhältnis zwischen der Freizügigkeit von

    Diese Erwägungen sind, soweit sie sich auf die Genfer Konvention beziehen, grundsätzlich nur für die Voraussetzungen der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und deren Inhalt relevant, da die in der Konvention vorgesehene Regelung nur für Flüchtlinge gilt und nicht für Personen mit subsidiärem Schutzstatus, der gemäß den Erwägungsgründen 6 und 33 der Richtlinie 2011/95 den in der Konvention festgelegten Schutz der Flüchtlinge ergänzen soll (vgl. in diesem Sinne Urteile Diakité, C-285/12, EU:C:2014:39, Rn. 33, und N., C-604/12, EU:C:2014:302, Rn. 31).
  • EuGH, 21.01.2016 - C-74/14

    Eturas u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Aufeinander

    [38] Soweit das vorlegende Gericht Zweifel hegt, ob im Hinblick auf die Unschuldsvermutung festgestellt werden kann, dass die Reisebüros von der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Mitteilung wussten oder wissen mussten, ist darauf hinzuweisen, dass die Unschuldsvermutung ein - nunmehr in Art. 48 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegter - allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist (vgl. in diesem Sinne Urteil E.ON Energie/Kommission, C-89/11 P, EU:C:2012:738, Rn. 72), zu dessen Einhaltung die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Wettbewerbsrechts der Union verpflichtet sind (vgl. in diesem Sinne Urteile VEBIC, C-439/08, EU:C:2010:739, Rn. 63, und N., C-604/12, EU:C:2014:302, Rn. 41).
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