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   EuGH, 08.07.2014 - C-83/13   

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https://dejure.org/2014,15932
EuGH, 08.07.2014 - C-83/13 (https://dejure.org/2014,15932)
EuGH, Entscheidung vom 08.07.2014 - C-83/13 (https://dejure.org/2014,15932)
EuGH, Entscheidung vom 08. Juli 2014 - C-83/13 (https://dejure.org/2014,15932)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    "Seeverkehr - Freier Dienstleistungsverkehr - Verordnung (EWG) Nr. 4055/86 - Anwendbarkeit auf Transporte, die von EWR-Vertragsstaaten aus oder in diese mit Schiffen durchgeführt werden, die unter der Flagge eines Drittlands fahren - Arbeitskampfmaßnahmen in Häfen eines ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Fonnship und Svenska Transportarbetareförbundet

    Seeverkehr - Freier Dienstleistungsverkehr - Verordnung (EWG) Nr. 4055/86 - Anwendbarkeit auf Transporte, die von EWR-Vertragsstaaten aus oder in diese mit Schiffen durchgeführt werden, die unter der Flagge eines Drittlands fahren - Arbeitskampfmaßnahmen in Häfen eines ...

  • EU-Kommission

    Fonnship A/S gegen Svenska Transportarbetareförbundet und Facket för Service och Kommunikation (SEKO

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Arbetsdomstolen - Schweden. Seeverkehr - Freier Dienstleistungsverkehr - Verordnung (EWG) Nr. 4055/86 - Anwendbarkeit auf Transporte, die von EWR-Vertragsstaaten aus oder in diese mit Schiffen durchgeführt werden, die unter der Flagge eines ...

  • Wolters Kluwer

    Freier Dienstleistungsverkehr für Transporte eines in EWR-Vertragsstaat ansässigen Unternehmens mittels eines unter der Fahne eines Drittlandes fahrenden Schiffes von einem EWR-Vertragsstaat aus oder in diesen hinein; Vorabentscheidungsersuchen des schwedischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freier Dienstleistungsverkehr für Transporte eines in EWR-Vertragsstaat ansässigen Unternehmens mittels eines unter der Fahne eines Drittlandes fahrenden Schiffes von einem EWR-Vertragsstaat aus oder in diesen hinein; Vorabentscheidungsersuchen des schwedischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    SERV - Eine Gesellschaft mit Sitz in einem EWR-Staat, die Eigentümerin eines Schiffes ist, das unter der Flagge eines Drittlands fährt, kann sich auf den freien Dienstleistungsverkehr berufen, wenn sie Seeverkehrsdienstleistungen von einem EWR-Staat aus oder in diesen ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Anwendbarkeit des freien Dienstleistungsverkehr bei Transporten von EWR-Vertragsstaaten aus oder in diese mit Schiffen unter Drittland-Flagge

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Freier Dienstleistungsverkehr für Seeverkehrsdienstleistungen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Fonnship und Svenska Transportarbetareförbundet

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Arbetsdomstolen - Auslegung von Art. 49 EG (jetzt Art. 56 AEUV) - Art. 36 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum - Freier Dienstleistungsverkehr - Seeverkehrsdienstleistungen in einen Mitgliedstaat der EG oder in einen EFTA-Staat mit ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 19.02.2002 - C-295/00

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 08.07.2014 - C-83/13
    Diese Verordnung und diese Bestimmungen des EWR-Abkommens enthalten die Regeln über die Anwendbarkeit des freien Dienstleistungsverkehrs auf die Seeschifffahrt zwischen EWR-Vertragsstaaten und zwischen diesen und Drittstaaten (vgl. in diesem Sinne Urteile Corsica Ferries [France], C-49/89, EU:C:1989:649, Rn. 13, Kommission/Italien, C-295/00, EU:C:2002:100, Rn. 9, sowie Sea-Land Service und Nedlloyd Lijnen, C-430/99 und C-431/99, EU:C:2002:364, Rn. 30).

    Wenn sie nämlich anwendbar ist, setzt die Verordnung Nr. 4055/86 im Wesentlichen die Regeln des Vertrags über den freien Dienstleistungsverkehr und die dazu ergangene Rechtsprechung um (Urteile Kommission/Frankreich, C-381/93, EU:C:1994:370, Rn. 13 und 16, Kommission/Italien, EU:C:2002:100, Rn. 9 und 10, Sea-Land Service und Nedlloyd Lijnen, EU:C:2002:364, Rn. 31 und 32, Geha Naftiliaki u. a., C-435/00, EU:C:2002:661, Rn. 20 und 21, sowie Kommission/Spanien, C-18/09, EU:C:2010:58, Rn. 12).

  • EuGH, 13.06.2002 - C-430/99

    Sea-Land Service

    Auszug aus EuGH, 08.07.2014 - C-83/13
    Diese Verordnung und diese Bestimmungen des EWR-Abkommens enthalten die Regeln über die Anwendbarkeit des freien Dienstleistungsverkehrs auf die Seeschifffahrt zwischen EWR-Vertragsstaaten und zwischen diesen und Drittstaaten (vgl. in diesem Sinne Urteile Corsica Ferries [France], C-49/89, EU:C:1989:649, Rn. 13, Kommission/Italien, C-295/00, EU:C:2002:100, Rn. 9, sowie Sea-Land Service und Nedlloyd Lijnen, C-430/99 und C-431/99, EU:C:2002:364, Rn. 30).

    Wenn sie nämlich anwendbar ist, setzt die Verordnung Nr. 4055/86 im Wesentlichen die Regeln des Vertrags über den freien Dienstleistungsverkehr und die dazu ergangene Rechtsprechung um (Urteile Kommission/Frankreich, C-381/93, EU:C:1994:370, Rn. 13 und 16, Kommission/Italien, EU:C:2002:100, Rn. 9 und 10, Sea-Land Service und Nedlloyd Lijnen, EU:C:2002:364, Rn. 31 und 32, Geha Naftiliaki u. a., C-435/00, EU:C:2002:661, Rn. 20 und 21, sowie Kommission/Spanien, C-18/09, EU:C:2010:58, Rn. 12).

  • EuGH, 18.12.2007 - C-341/05

    Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit

    Auszug aus EuGH, 08.07.2014 - C-83/13
    Diese Rechtsprechung bezieht diejenige mit ein, die durch das Urteil Laval un Partneri (C-341/05, EU:C:2007:809) zur Vereinbarkeit von Arbeitskampfmaßnahmen mit dem freien Dienstleistungsverkehr begründet wurde.
  • EuGH, 04.02.2010 - C-18/09

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 08.07.2014 - C-83/13
    Wenn sie nämlich anwendbar ist, setzt die Verordnung Nr. 4055/86 im Wesentlichen die Regeln des Vertrags über den freien Dienstleistungsverkehr und die dazu ergangene Rechtsprechung um (Urteile Kommission/Frankreich, C-381/93, EU:C:1994:370, Rn. 13 und 16, Kommission/Italien, EU:C:2002:100, Rn. 9 und 10, Sea-Land Service und Nedlloyd Lijnen, EU:C:2002:364, Rn. 31 und 32, Geha Naftiliaki u. a., C-435/00, EU:C:2002:661, Rn. 20 und 21, sowie Kommission/Spanien, C-18/09, EU:C:2010:58, Rn. 12).
  • EuGH, 14.11.2002 - C-435/00

    DER SEEVERKEHR ZWISCHEN RHODOS UND DER TÜRKEI DARF KEINEN STRENGEREN BEDINGUNGEN

    Auszug aus EuGH, 08.07.2014 - C-83/13
    Wenn sie nämlich anwendbar ist, setzt die Verordnung Nr. 4055/86 im Wesentlichen die Regeln des Vertrags über den freien Dienstleistungsverkehr und die dazu ergangene Rechtsprechung um (Urteile Kommission/Frankreich, C-381/93, EU:C:1994:370, Rn. 13 und 16, Kommission/Italien, EU:C:2002:100, Rn. 9 und 10, Sea-Land Service und Nedlloyd Lijnen, EU:C:2002:364, Rn. 31 und 32, Geha Naftiliaki u. a., C-435/00, EU:C:2002:661, Rn. 20 und 21, sowie Kommission/Spanien, C-18/09, EU:C:2010:58, Rn. 12).
  • EuGH, 13.12.1989 - C-49/89

    Corsica Ferries France / Direction générale des douanes

    Auszug aus EuGH, 08.07.2014 - C-83/13
    Diese Verordnung und diese Bestimmungen des EWR-Abkommens enthalten die Regeln über die Anwendbarkeit des freien Dienstleistungsverkehrs auf die Seeschifffahrt zwischen EWR-Vertragsstaaten und zwischen diesen und Drittstaaten (vgl. in diesem Sinne Urteile Corsica Ferries [France], C-49/89, EU:C:1989:649, Rn. 13, Kommission/Italien, C-295/00, EU:C:2002:100, Rn. 9, sowie Sea-Land Service und Nedlloyd Lijnen, C-430/99 und C-431/99, EU:C:2002:364, Rn. 30).
  • EuGH, 17.05.1994 - C-18/93

    Corsica Ferries / Corpo dei piloti del porto di Genova

    Auszug aus EuGH, 08.07.2014 - C-83/13
    Das Fehlen eines ähnlichen Erfordernisses für die Staatsangehörigen eines EWR-Vertragsstaats, die von einer im EWR gelegenen Niederlassung aus operieren, in Abs. 1 dieses Artikels zeigt, dass der Gesetzgeber der Ansicht war, dass diese Kategorie von Personen von selbst eine ausreichend enge Verbindung mit dem EWR-Recht aufweist, um in den persönlichen Anwendungsbereich dieser Verordnung einbezogen zu werden, und zwar unabhängig von der Flagge ihrer Schiffe (vgl. in diesem Sinne Urteil Corsica Ferries, C-18/93, EU:C:1994:195, Rn. 29).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-381/93

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 08.07.2014 - C-83/13
    Wenn sie nämlich anwendbar ist, setzt die Verordnung Nr. 4055/86 im Wesentlichen die Regeln des Vertrags über den freien Dienstleistungsverkehr und die dazu ergangene Rechtsprechung um (Urteile Kommission/Frankreich, C-381/93, EU:C:1994:370, Rn. 13 und 16, Kommission/Italien, EU:C:2002:100, Rn. 9 und 10, Sea-Land Service und Nedlloyd Lijnen, EU:C:2002:364, Rn. 31 und 32, Geha Naftiliaki u. a., C-435/00, EU:C:2002:661, Rn. 20 und 21, sowie Kommission/Spanien, C-18/09, EU:C:2010:58, Rn. 12).
  • EuGH, 16.05.2017 - Gutachten 2/15

    Freihandelsabkommen mit Singapur: Geteilte Zuständigkeit der EU und der

    Der Unionsgesetzgeber hat auch ein Anknüpfungserfordernis formuliert, indem er durch den Gebrauch der Wendung "sofern deren Schiffe in diesem Mitgliedstaat nach den dort geltenden Rechtsvorschriften registriert sind" in Art. 1 Abs. 2 der Verordnung Nr. 4055/86 vorgesehen hat, dass die Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, die von einer in einem Drittstaat gelegenen Niederlassung aus operieren, vom freien Dienstleistungsverkehr ausgeschlossen sind, wenn ihre Schiffe nicht unter der Flagge dieses Mitgliedstaats fahren (vgl. Urteil vom 8. Juli 2014, Fonnship und Svenska Transportarbetareförbundet, C-83/13, EU:C:2014:2053, Rn. 34).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - Gutachten 2/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV

    164 - Urteil vom 8. Juli 2014, Fonnship und Svenska Transportarbetareförbundet (C-83/13, EU:C:2014:2053, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.02.2024 - T-500/14

    Derivados del Flúor / Kommission

    En outre, selon la jurisprudence, pour qu'une société puisse être qualifiée de prestataire de services de transport maritime, il faut qu'elle exploite le navire au moyen duquel ce transport est effectué (arrêt du 8 juillet 2014, Fonnship et Svenska Transportarbetareförbundet, C-83/13, EU:C:2014:2053, point 38).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-560/13

    Wagner-Raith - Nicht unterbreitete Vorfrage - Freier Kapitalverkehr - Art. 73c

    12 - C-83/13, EU:C:2014:2053.
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