Rechtsprechung
   EuGH, 08.09.2005 - C-129/04   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge - Personen, denen die Nachprüfungsverfahren zur Verfügung stehen müssen - Gelegenheitsgesellschaft als Bieter - Eines der Mitglieder einer Gelegenheitsgesellschaft darf nicht als Einzelner Klage erheben - Begriff, Interesse an einem öffentlichen Auftrag'

  • Europäischer Gerichtshof

    Espace Trianon und Sofibail

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge - Personen, denen die Nachprüfungsverfahren zur Verfügung stehen müssen - Gelegenheitsgesellschaft als Bieter - Eines der Mitglieder einer Gelegenheitsgesellschaft darf nicht als Einzelner Klage erheben - Begriff ,Interesse an einem öffentlichen Auftrag"

  • oeffentliche-auftraege.de

    Nachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis einer Bietergemeinschaft (EuGH)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 89/665/EWG Art. 1
    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge - Personen, denen die Nachprüfungsverfahren zur Verfügung stehen müssen - Gelegenheitsgesellschaft als Bieter - Eines der Mitglieder einer Gelegenheitsgesellschaft darf nicht als Einzelner Klage erheben - Begriff "Interesse an einem öffentlichen Auftrag"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe - Bietergemeinschaft: Nur gemeinsam oder auch einzeln antragsbefugt?

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Vergabenachprüfungsantrag durch einzelne Mitglieder einer Bietergemeinschaft! (IBR 2005, 571)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Praxis- und Beraterhinweis zum Urteil des EuGH vom 08.09.2005, Rs. C-129/04 (Keine Antragsbefugnis einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft)" von RA Dr. Frank Peter Ohler, original erschienen in: BauRB 2005, 331.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 08.09.2005, Az.: C-129/04 (Antragsbefugnis eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft; "Interesse an einem öffentlichen Auftrag")" von RA Dr. Hans-Joachim Prieß, original erschienen in: VergabeR 2005, 751 - 754.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2005, I-7805
  • BauR 2006, 159 (Ls.)
  • IBR 2005, 571
  • VergabeR 2005, 748
  • VergabeR 2005, 753
  • ZfBR 2005, 822



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Wird zitiert von ... (8)  

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-145/08  

    Vergabe - Antragsbefugnis eines Mietglieds einer Bietergemeinschaft

    Für den Fall, dass die Nachprüfungsrichtlinie Anwendung finden sollte, stellt das nationale Gericht fest, dass nach dem Urteil Espace Trianon und Sofibail(17) eine nationale Vorschrift, nach der eine Klage gegen die Entscheidung über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft eingereicht werden müsse, nicht im Widerspruch zu der genannten Richtlinie stehe.

    Ich verstehe das nationale Gericht so, dass es mit Frage 3 im Wesentlichen wissen möchte, ob die auf dem Urteil Espace Trianon und Sofibail beruhende Rechtsprechung(54) (die dahin geht, dass die Nachprüfungsrichtlinie einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der nur die Gesamtheit der Mitglieder einer Bietergemeinschaft die Vergabeentscheidung nachprüfen lassen kann, selbst wenn alle Mitglieder gemeinsam klagen, aber die Klage eines Mitglieds für unzulässig erklärt wird) möglicherweise nuancierter ausgestaltet werden muss, wenn sie dazu führt, dass einzelnen Mitgliedern nicht nur die Möglichkeit genommen wird, eine Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers aufheben zu lassen, sondern auch die Möglichkeit, eine Entschädigung für den durch Verfahrensunregelmäßigkeiten entstandenen individuellen Schaden zu verlangen.

    Zur Beantwortung dieser Frage bedarf es somit einer Untersuchung der vom Gerichtshof im Urteil Espace Trianon und Sofibail angestellten Überlegungen.

    Eindeutig kann im nationalen Recht grundsätzlich vorgesehen werden, dass für den Fall, dass es sich bei demjenigen, der ein Interesse an einem Auftrag hat oder hatte, um eine Bietergemeinschaft handelt, eine Klage gegen die Vergabeentscheidung nur von der Gesamtheit der Mitglieder dieser Gemeinschaft erhoben werden darf (Urteil Espace Trianon und Sofibail).

    Der Gedankenführung des Gerichtshofs im Urteil Espace Trianon und Sofibail (und offenbar derjenigen des Simvoulio tis Epikrateias in seiner revidierten Auslegung des innerstaatlichen Rechts) liegt die Prämisse zugrunde, dass das Interesse des erfolglosen Bieters an der Nichtigerklärung einer Auftragsvergabe in der Chance bestehe, sich an dem Verfahren, das nach Aufhebung der rechtswidrigen Entscheidung wiederaufgenommen wird, zu beteiligen, und dass in Fällen, in denen der Bieter eine Arbeitsgemeinschaft sei, dieses Interesse rechtens nur der Arbeitsgemeinschaft als solcher zuerkannt werden könne.

    4 - Urteil vom 8. September 2005, Espace Trianon und Sofibail (C-129/04, Slg. 2005, I-7805).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-148/08  

    Vergabe - Antragsbefugnis eines Mietglieds einer Bietergemeinschaft

    Für den Fall, dass die Nachprüfungsrichtlinie Anwendung finden sollte, stellt das nationale Gericht fest, dass nach dem Urteil Espace Trianon und Sofibail(17) eine nationale Vorschrift, nach der eine Klage gegen die Entscheidung über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft eingereicht werden müsse, nicht im Widerspruch zu der genannten Richtlinie stehe.

    Ich verstehe das nationale Gericht so, dass es mit Frage 3 im Wesentlichen wissen möchte, ob die auf dem Urteil Espace Trianon und Sofibail beruhende Rechtsprechung(54) (die dahin geht, dass die Nachprüfungsrichtlinie einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der nur die Gesamtheit der Mitglieder einer Bietergemeinschaft die Vergabeentscheidung nachprüfen lassen kann, selbst wenn alle Mitglieder gemeinsam klagen, aber die Klage eines Mitglieds für unzulässig erklärt wird) möglicherweise nuancierter ausgestaltet werden muss, wenn sie dazu führt, dass einzelnen Mitgliedern nicht nur die Möglichkeit genommen wird, eine Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers aufheben zu lassen, sondern auch die Möglichkeit, eine Entschädigung für den durch Verfahrensunregelmäßigkeiten entstandenen individuellen Schaden zu verlangen.

    Zur Beantwortung dieser Frage bedarf es somit einer Untersuchung der vom Gerichtshof im Urteil Espace Trianon und Sofibail angestellten Überlegungen.

    Eindeutig kann im nationalen Recht grundsätzlich vorgesehen werden, dass für den Fall, dass es sich bei demjenigen, der ein Interesse an einem Auftrag hat oder hatte, um eine Bietergemeinschaft handelt, eine Klage gegen die Vergabeentscheidung nur von der Gesamtheit der Mitglieder dieser Gemeinschaft erhoben werden darf (Urteil Espace Trianon und Sofibail).

    Der Gedankenführung des Gerichtshofs im Urteil Espace Trianon und Sofibail (und offenbar derjenigen des Simvoulio tis Epikrateias in seiner revidierten Auslegung des innerstaatlichen Rechts) liegt die Prämisse zugrunde, dass das Interesse des erfolglosen Bieters an der Nichtigerklärung einer Auftragsvergabe in der Chance bestehe, sich an dem Verfahren, das nach Aufhebung der rechtswidrigen Entscheidung wiederaufgenommen wird, zu beteiligen, und dass in Fällen, in denen der Bieter eine Arbeitsgemeinschaft sei, dieses Interesse rechtens nur der Arbeitsgemeinschaft als solcher zuerkannt werden könne.

    4 - Urteil vom 8. September 2005, Espace Trianon und Sofibail (C-129/04, Slg. 2005, I-7805).

  • EuGH, 06.05.2010 - C-145/08  

    Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Das vorlegende Gericht bezieht sich in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Gerichtshofs vom 8. September 2005, Espace Trianon und Sofibail (C-129/04, Slg. 2005, I-7805, Randnr. 22), wonach eine nationale Verfahrensvorschrift, nach der eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Vergabebehörde über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags von der Gesamtheit der Mitglieder, aus denen sich eine als Bieter auftretende Gelegenheitsgesellschaft zusammensetze, eingereicht werden müsse, die Verfügbarkeit eines solchen Verfahrens nicht in einer Weise einschränke, die im Widerspruch zu Art. 1 Abs. 3 der Richtlinie 89/665 stünde.

    Wie die Generalanwältin in den Nrn. 107 bis 116 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, unterscheidet sich der vorliegende Kontext insoweit von dem der Rechtssache, in dem das Urteil Espace Trianon und Sofibail ergangen ist.

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  • EuGH, 04.10.2007 - C-492/06  

    Vergabe - Nachprüfung nur durch ein Mitglied der Bietergemeinschaft

    Doch stellt sich dem Consiglio di Stato die Frage, ob Art. 1 der Richtlinie 89/655 unter Berücksichtigung des Urteils des Gerichtshofs vom 8. September 2005, Espace Trianon und Sofibail (C-129/04, Slg. 2005, I-7805), einer gegen eine Vergabeentscheidung gerichteten Klage entgegensteht, die von einem der Mitglieder einer als Bieter auftretenden Gelegenheitsgesellschaft allein erhoben wird.

    In seinem bereits genannten Urteil Espace Trianon und Sofibail hat der Gerichtshof Art. 1 der Richtlinie 89/665 im Hinblick auf eine Sachlage ausgelegt, in der das nationale Recht verlangte, dass eine Klage auf Aufhebung einer Entscheidung zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags von der Gesamtheit der Mitglieder einer als Bieter auftretenden Gelegenheitsgesellschaft zu erheben ist.

  • EuGH, 06.05.2010 - C-149/08  

    Vergabe - Schadensersatz einzelner Mietglieder einer Bietergemeinschaft

    Das vorlegende Gericht bezieht sich in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Gerichtshofs vom 8. September 2005, Espace Trianon und Sofibail (C-129/04, Slg. 2005, I-7805, Randnr. 22), wonach eine nationale Verfahrensvorschrift, nach der eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Vergabebehörde über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags von der Gesamtheit der Mitglieder, aus denen sich eine als Bieter auftretende Gelegenheitsgesellschaft zusammensetze, eingereicht werden müsse, die Verfügbarkeit eines solchen Verfahrens nicht in einer Weise einschränke, die im Widerspruch zu Art. 1 Abs. 3 der Richtlinie 89/665 stünde.

    Wie die Generalanwältin in den Nrn. 107 bis 116 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, unterscheidet sich der vorliegende Kontext insoweit von dem der Rechtssache, in dem das Urteil Espace Trianon und Sofibail ergangen ist.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-454/06  

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Nachrichtenagenturen - Begriff der Vergabe

    (24)  - Zur weiten Auslegung verschiedener den Anwendungsbereich der Vergaberechtsrichtlinien definierender Begriffe vgl. Urteile vom 27. Februar 2003, Adolf Truley (C-373/00, Slg. 2003, I-1931, Randnr. 43), vom 8. September 2005, Espace Trianon und Sofibail (C-129/04, Slg. 2005, I-7805, Randnr. 73), und vom 29. November 2007, Kommission/Italien (C-119/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 43).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2011 - C-401/09  

    Rechtsmittel - Dienstleistungsaufträge - Europäische Zentralbank -

    (9)  - Urteil vom 8. September 2005, Espace Trianon und Sofibail (C-129/04, Slg. 2005, I-7805, Randnr. 26).
  • VK Berlin, 15.11.2010 - VK-B2-25/10  

    Vergabe - Antragsbefugnis eines einzelnen Mitglieds einer Bietergemeinschaft

    Der Europäische Gerichtshof sieht eine nationale Verfahrensvorschrift, nach der eine Klage gegen die Entscheidung der Vergabebehörde über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags von der Gesamtheit der Mitglieder, aus denen sich eine als Bieter auftretende Gelegenheitsgesellschaft zusammensetzt, eingereicht werden muss, als zulässig an (EuGH, Urteil vom 4.10.07 -C-492/06; und vom 8.9.05 -C-129/04).
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