Rechtsprechung
   EuGH, 08.09.2005 - C-288/04   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Beamtenstatut - Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten - Örtlicher Bediensteter bei der Vertretung der Kommission in Österreich - Besteuerung

  • Europäischer Gerichtshof

    AB

    Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Beamtenstatut - Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten - Örtlicher Bediensteter bei der Vertretung der Kommission in Österreich - Besteuerung

  • NWB SteuerXpert START

    Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften Art. 13, Art. 16
    Beschäftigungsbedingungen und Besteuerung der Bediensteten der EU

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Beamtenstatut - Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten - Örtlicher Bediensteter bei der Vertretung der Kommission in Österreich - Besteuerung; Sachgebiete: Vorrechte und Befreiungen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Unabhängigen Finanzsenats, Aussenstelle Wien, vom 28. Juni 2004 in dem Rechtsstreit AB gegen Finanzamt für den 6., 7. und 15. Bezirk.

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    Angestellter; Beamter; Besteuerungsrecht; EU-Beamter; Gehalt; Lohn; Steuerbefreiung

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2005, I-7837



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Wird zitiert von ... (4)  

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-558/10  

    Bourges-Maunoury und Heintz (épouse Bourges-Maunoury) - Protokoll über die

    Vgl. auch Urteil vom 8. September 2005, AB (C-288/04, Slg. 2005, I-7837, Randnr. 27), in dem der Gerichtshof darlegt, dass die Verleihung der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinschaftsorgane erforderlichen Vorrechte und Befreiungen auf der Grundlage höherrangigen Rechts, nämlich des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen, die Gewährleistung ihrer "institutionellen und funktionellen Autonomie" ermöglicht.
  • FG Hessen, 01.09.2010 - 10 K 989/10  

    Kein Werbungskostenabzug für von der deutschen Einkommensteuer freigestellte

    Diese Statusentscheidung der Europäischen Kommission ist für die deutsche Verwaltung und Justiz bindend (EuGH, Urteil vom 08.09.2005 C-288/04, Slg. 2005, I-07837).
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.02.2010 - 7 K 6439/06  

    Besteuerung von deutschen Bediensteten der EUPM

    32 Davon ausgehend kann das Gericht dahingestellt sein lassen, ob der Kläger sich auf Art. 13 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften vom 08.04.1965 (BGBl II 1965, 1482; vgl. dazu Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH -, Urteil vom 08.09.2005 C-288/04 - AB, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2005, 1127) berufen könnte.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2011 - C-137/10  

    Institutionelles Recht - Funktionieren - Voraussetzungen für die Übertragung der

    (9)  - Statt aller Urteil vom 8. September 2005, AB (C-288/04, Slg. 2005, I-7837, Randnr. 31).
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