Rechtsprechung
| EuGH, 09.06.2005 - C-211/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln - Im Ursprungsmitgliedstaat als Nahrungsergänzungsmittel vertriebenes Erzeugnis, das im Einfuhrmitgliedstaat als Arzneimittel behandelt wird - Vertriebsgenehmigung
- IWW
- Europäischer Gerichtshof
HLH Warenvertrieb
Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln - Im Ursprungsmitgliedstaat als Nahrungsergänzungsmittel vertriebenes Erzeugnis, das im Einfuhrmitgliedstaat als Arzneimittel behandelt wird - Vertriebsgenehmigung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Judicialis
- Judicialis
Kurzfassungen/Presse (5)
- webshoprecht.de (Auszüge)
Auslegung der Arzneimittel-Richtlinie
- IWW (Kurzinformation)
Vitamin- und Mineralstoffprodukte können als Arzneimittel eingestuft werden
- 123recht.net (Pressemeldung, 9.6.2005)
Gesundheitsbedenkliche Vitaminpräparate sind Arzneimittel // eigenständige Entscheidung der EU-Staaten bestätigt
- wkdis.de (Kurzinformation)
Kriterien zur gemeinschaftsrechtlichen Unterscheidung zwischen Arznei- und Lebensmitteln vorgegeben
- arzneimittelrecht-aktuell.de (Kurzinformation)
Arzneimittel oder Lebensmittel, das ist oft die Frage
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Veränderung bei der Einordnung von Nahrungsergänzungsmitteln durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9.6.2005 und durch das LFGB" von RiOVG a.D. Dr. Dietrich Mahn, original erschienen in: ZLR 2005, 529 - 548.
Verfahrensgang
- VG Köln - 9 K 9772/00
- VG Köln - 9 K 9773/00
- VG Köln, 27.02.2002 - 9 K 5765/97
- VG Köln, 27.02.2002 - 9 K 7932/97
- VG Köln, 27.02.2002 - 9 K 9769/00
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2003 - 13 A 1977/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2003 - 13 A 2095/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2003 - 13 A 2095/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2003 - 13 A 2096/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2003 - 13 A 2097/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2003 - 13 A 2098/02
- Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2005 - C-211/03
- EuGH, 09.06.2005 - C-211/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2006 - 13 A 1977/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2006 - 13 A 2095/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2006 - 13 A 2098/02
- BVerwG, 23.05.2006 - 3 C 21.06
- BVerwG, 23.05.2006 - 3 C 22.06
- BVerwG, 23.05.2006 - 3 C 23.06
- BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 21.06
- BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 22.06
- BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 23.06
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2005, I-5141
- DVBl 2005, 1273 (Ls.)
Wird zitiert von ... (93)
- OVG Saarland, 03.02.2006 - 3 R 7/05
Abgrenzung Lebensmittel/Arzneimittel; Weihrauchextrakt
Nach dem Ergehen der EuGH-Entscheidung vom 9.6.2005 - C-211/03 - (Lactobact-Urteil) haben beide Beteiligten das Urteil für ihren Rechtsstandpunkt in Anspruch genommen und halten im fortgesetzten Rechtsstreit 3 R 7/05 an ihrer Rechtsauffassung fest.EuGH, Urteil vom 9.6.2005 - u.a. C - 211/03 -, betreffend die Einfuhr streitiger Nahrungsergänzungsmittel von den Niederlanden nach Deutschland auf eine Vorlage des OVG Münster, im Folgenden als Lactobact-Urteil bezeichnet.
Übereinstimmend mit der bisherigen Rechtsprechung definiert der EuGH in seinem Lactobact-Urteil vom 9.6.2005 - C - 211/03 -, Rz. 52, den Rechtsprechungsbegriff der pharmakologischen Eigenschaften wirkungsbezogen wie folgt:.
Im Lactobactfall des EuGH zielte die Vorlagefrage 1 a des OVG Münster, vgl. in der Wiedergabe des EuGH Urteil vom 9.6.2005 - C - 211/03 -, Rz. 25, unmittelbar auf die Feststellung, ob das Produkt Lactobact Lebensmittel oder Arzneimittel ist mit gegebenenfalls Verbindlichkeit für alle Mitgliedstaaten.
zum Ersteren Delattre-Urteil vom 21.3.1991 - C - 369/88 -, Rz. 38 und zum Letzteren Lactobact-Urteil vom 9.6.2005 - C - 211/03 -, Rz. 31.
EuGH im Lactobact-Urteil vom 9.6.2005 - C - 211/03 -, Rz. 56.
EuGH, Urteil vom 9.6.2005 - C-211/03 -, Rz. 53, dort als eigenständiger Faktor hervorgehoben.
EuGH im Lactobact-Urteil vom 9.6.2005 - C - 211/03 -, Rz. 51.
EuGH, Lactobact-Urteil vom 9.6.2005 - C - 211/03 -, Rz. 31.
EuGH, Lactobact-Urteil vom 9.6.2005 - C - 211/03 -, Rz. 44.
Lactobact-Urteil vom 9.6.2005 - C - 211/03 -, Rz. 44.
Sodann hat der EuGH aktuell in seinem Lactobact-Urteil vom 9.6.2005 - C - 211/03 -, Rz. 43, nochmals seine Rechtsprechung bestätigt, dass die für Arzneimittel geltenden Bestimmungen auf ein Erzeugnis anzuwenden sind, das sowohl die Voraussetzungen eines Lebensmittels als auch eines Arzneimittels erfülle.
Dementsprechend hat sich der EuGH in seinem Lactobact-Urteil vom 9.6.2005 - C - 211/03 - sowohl vergangenheitsbezogen auf seine ständige bisherige Rechtsprechung (…Rz. 43) als auch zukunftsbezogen auf die neue Richtlinie 2004/27/EG (…Rz. 44) berufen.
EuGH, Lactobact-Urteil vom 9.6.2005 - C - 211/03 -, Rz. 70.
EuGH, Delattre-Urteil vom 21.3.1991 - C - 369/88 -, Rz. 27; EuGH, Urteil vom 29.4.2004 - C - 387/99 - Rz. 52 und 53, betreffend Vitaminpräparate; EuGH, Lactobact-Urteil vom 9.6.2005 - C - 211/03 -, Rz. 56.
EuGH Lactobact-Urteil vom 9.6.2005 - C - 211/03 -, Rz. 30 für die Zuständigkeit der nationalen Behörden und Rz. 97 für die Zuständigkeit des nationalen Gerichts; ebenso schon EuGH, Ter-Voort-Urteil vom 28.10.1992 - C - 219/91 - betreffend die Zulässigkeit der Vermarktung von Kräutertee aus Südamerika, dort zur fallbezogenen Einstufungszuständigkeit der nationalen Gerichte Rz. 32; EuGH Delattre-Urteil vom 21.3.1991 - C - 369/88 -, dort Rz. 35 zur Einstufungszuständigkeit der nationalen Behörden unter Kontrolle der nationalen Gerichte.
- BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03
Arzneimittelwerbung im Internet
Diese Abgrenzung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zum gemeinschaftsrechtlichen Arzneimittelbegriff nach der Richtlinie 2001/83/EG vom 6. November 2001 (…BGH, Urt. v. 6.5.2004 - I ZR 275/01, GRUR 2004, 793, 796 = WRP 2004, 1024 - Sportlernahrung II; vgl. auch EuGH, Urt. v. 9.6.2005 - Rs. C-211, C-299 und C-316/03 bis C-318/03, WRP 2005, 863 Tz. 45 = ZLR 2005, 435 - HLH Warenvertriebs GmbH).Mit der Bestimmung des Begriffs des Arzneimittels in Art. 1 Nr. 1 lit. b der Richtlinie 2004/27/EG vom 31. März 2004 ist nunmehr anders als unter Geltung des Arzneimittelbegriffs nach Art. 1 Nr. 2 in der ursprünglichen Fassung der Richtlinie 2001/83/EG vom 6. November 2001 (vgl. EuGH WRP 2005, 863 Tz. 56 - HLH Warenvertriebs GmbH) von einem einheitlichen europäischen Begriff des Funktionsarzneimittels und einer Vollharmonisierung in diesem Bereich auszugehen (vgl. Doepner/Hüttebräuker, WRP 2005, 1195, 1202; Meyer/Reinhart, WRP 2005, 1437, 1444).
Vielmehr ist das Auftreten einer Gesundheitsgefahr nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften lediglich ein eigenständiger Faktor, der bei der Einstufung als Arzneimittel zu berücksichtigen ist (EuGH WRP 2005, 863 Tz. 54 - HLH Warenvertriebs GmbH).
Demgegenüber ist die pharmakologische Wirkung - neben der immunologischen oder der metabolischen Wirkung - des Erzeugnisses ein Faktor, auf dessen Grundlage die Behörden und Gerichte der Mitgliedstaaten zu beurteilen haben, ob das Erzeugnis i.S. von Art. 1 Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinie 2001/83/EG in der ursprünglichen Fassung dazu bestimmt ist, im oder am menschlichen Körper zur Erstellung einer ärztlichen Diagnose oder zur Wiederherstellung, Besserung oder Beeinflussung der menschlichen physiologischen Funktionen angewandt zu werden (EuGH WRP 2005, 863 Tz. 52 und 54 - HLH Warenvertriebs GmbH) oder um nach Art. 1 Nr. 1 lit. b der Richtlinie 2004/27/EG die menschlichen physiologischen Funktionen wieder herzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen.
- EuGH, 15.11.2007 - C-319/05
Vertragsverletzungsklage - Art. 28 EG und 30 EG - Richtlinie …
Die Bundesrepublik Deutschland trägt vor, dass auf ein Erzeugnis, das sowohl die Voraussetzungen eines Lebensmittels als auch diejenigen eines Arzneimittels erfülle, nur die speziell für Arzneimittel geltenden gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen anzuwenden seien (Urteil vom 9. Juni 2005, HLH Warenvertrieb und Orthica, C-211/03, C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03, Slg. 2005, I-5141, Randnr. 43).Überdies ergebe sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass die nationalen Behörden bei der Einstufungsentscheidung über einen Wertungsspielraum verfügten (vgl. Urteil HLH Warenvertrieb und Orthica, Randnr. 56).
Dass ein Erzeugnis in einem anderen Mitgliedstaat als Lebensmittel eingestuft ist, hindert somit nicht daran, ihm im Einfuhrmitgliedstaat dann die Eigenschaft eines Arzneimittels zuzuerkennen, wenn es die entsprechenden Merkmale aufweist (vgl. Urteil HLH Warenvertrieb und Orthica, Randnr. 56).
Ein Erzeugnis ist dann ein Arzneimittel, wenn es entweder unter die eine oder unter die andere dieser Definitionen fällt (Urteil HLH Warenvertrieb und Orthica, Randnr. 49).
Die Entscheidung, ob ein Erzeugnis unter die Definition des Arzneimittels nach der Funktion im Sinne der Richtlinie 2001/83 fällt, hat die zuständige nationale Behörde, die unter der Kontrolle der Gerichte tätig wird, von Fall zu Fall zu treffen und dabei alle Merkmale des Erzeugnisses, insbesondere seine Zusammensetzung, seine pharmakologischen Eigenschaften - wie sie sich beim jeweiligen Stand der Wissenschaft feststellen lassen -, die Modalitäten seines Gebrauchs, den Umfang seiner Verbreitung, seine Bekanntheit bei den Verbrauchern und die Risiken, die seine Verwendung mit sich bringen kann, zu berücksichtigen (Urteil HLH Warenvertrieb und Orthica, Randnr. 51).
Die pharmakologischen Eigenschaften eines Erzeugnisses sind der Faktor, auf dessen Grundlage, ausgehend von den Wirkungsmöglichkeiten des Erzeugnisses, zu beurteilen ist, ob es im Sinne des Art. 1 Nr. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2001/83 im oder am menschlichen Körper zur Erstellung einer ärztlichen Diagnose oder zur Wiederherstellung, Besserung oder Beeinflussung der menschlichen physiologischen Funktionen angewandt werden kann (Urteil HLH Warenvertrieb und Orthica, Randnr. 52).
Wenn im Übrigen auf ein Erzeugnis, das die Bedingungen für die Einstufung als Arzneimittel erfüllt, selbst dann, wenn es in den Anwendungsbereich einer anderen, weniger strengen Gemeinschaftsregelung fällt, nur die speziell für Arzneimittel geltenden gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften anzuwenden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Delattre, Randnr. 22, Monteil und Samanni, Randnr. 17, Ter Voort, Randnr. 19, sowie HLH Warenvertrieb und Orthica, Randnr. 43), ist doch, wie Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2001/83 in Verbindung mit Art. 2 der Richtlinie 2002/46 zeigt, festzustellen, dass die physiologische Wirkung nicht für Arzneimittel spezifisch ist, sondern auch zu den verwendeten Kriterien für die Definition des Nahrungsergänzungsmittels gehört.
Nach der Rechtsprechung ist nämlich das Gesundheitsrisiko, auch wenn es bei der Einstufung eines Erzeugnisses als Arzneimittel nach der Funktion zu berücksichtigen ist, dennoch ein eigenständiger Faktor (vgl. Urteil HLH Warenvertrieb und Orthica, Randnr. 53).
- BGH, 26.06.2008 - I ZR 61/05
L-Carnitin II
Dafür spricht ferner, dass nach den für Arzneimittel und Lebensmittel geltenden gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen auf ein Erzeugnis, das sowohl die Voraussetzungen eines Lebensmittels als auch diejenigen eines Arzneimittels erfüllt, nur die speziell für Arzneimittel geltenden gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen anzuwenden sind (EuGH, Urt. v. 9.6.2005 - C-211/03, C-299/03, C-316/03 bis C-318/03, Slg. 2005, I-5141 = WRP 2005, 863 Tz. 45 = ZLR 2005, 435 - HLH Warenvertrieb und Orthica).Denn mit der Bestimmung des Begriffs des Arzneimittels in Art. 1 Nr. 1 lit. b der geänderten Richtlinie 2001/83/EG ist nunmehr anders als unter der Geltung des Arzneimittelbegriffs gemäß Art. 1 Nr. 2 in der ursprünglichen Fassung der Richtlinie 2001/83/EG (vgl. dazu EuGH WRP 2005, 863 Tz. 56 - HLH Warenvertrieb und Orthica;… Urt. v. 15.11.2007 - C-319/05, GRUR 2008, 271 Tz. 36 f. = WRP 2008, 87 - Knoblauchkapseln) von einem einheitlichen europäischen Begriff des Funktionsarzneimittels und einer Vollharmonisierung in diesem Bereich auszugehen (BGHZ 167, 91 Tz. 33 - Arzneimittelwerbung im Internet, m.w.N.).
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften sind bei der Entscheidung, ob ein Erzeugnis unter die Definition des Funktionsarzneimittels fällt, alle seine Merkmale und insbesondere seine Zusammensetzung, seine pharmakologischen Eigenschaften, wie sie sich beim jeweiligen Stand der Wissenschaft feststellen lassen, die Modalitäten seines Gebrauchs, der Umfang seiner Verbreitung, seine Bekanntheit bei den Verbrauchern sowie die Risiken zu berücksichtigen, die seine Verwendung mit sich bringen kann (EuGH WRP 2005, 863 Tz. 51 - HLH Warenvertrieb und Orthica; GRUR 2008, 271 Tz. 55 - Knoblauchkapseln; vgl. ferner BGHZ 151, 286, 293 - Muskelaufbaupräparate).
Die pharmakologischen Eigenschaften eines Erzeugnisses sind dabei der Faktor, auf dessen Grundlage, ausgehend von den Wirkungsmöglichkeiten des Erzeugnisses, zu beurteilen ist, ob dieses i.S. des Art. 1 Nr. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2001/83/EG (a.F.) im oder am menschlichen Körper zur Erstellung einer ärztlichen Diagnose oder zur Wiederherstellung, Besserung oder Beeinflussung der menschlichen physiologischen Funktionen angewandt werden kann (EuGH WRP 2005, 863 Tz. 52 - HLH Warenvertrieb und Orthica).
a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften sind, wie bereits oben unter B IV dargestellt wurde, die tatsächlichen pharmakologischen Eigenschaften eines Erzeugnisses derjenige Faktor, aufgrund dessen zu beurteilen ist, ob es sich um ein Funktionsarzneimittel handelt (EuGH WRP 2005, 863 Tz. 52 - HLH Warenvertrieb und Orthica; GRUR 2008, 271 Tz. 59 - Knoblauchkapseln).
Davon geht auch der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften aus, soweit er von "pharmakologischen Eigenschaften - so wie sie sich beim jeweiligen Stand der Wissenschaft feststellen lassen" spricht (vgl. EuGH ZLR 2004, 479 Tz. 64 - Dreifache Tagesdosis; WRP 2005, 863 Tz. 30 und 51 - HLH Warenvertrieb und Orthica; GRUR 2008, 271 Tz. 55 und 61 - Knoblauchkapseln).
(1) Die Revision weist allerdings mit Recht darauf hin, dass der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften das Bestehen derartiger Risiken nicht als zwingende Voraussetzung für ein Arzneimittel, sondern (lediglich) als einen eigenständigen Faktor ansieht, der bei der Beurteilung, ob ein Erzeugnis als Funktionsarzneimittel einzustufen ist, berücksichtigt werden muss (vgl. EuGH WRP 2005, 863 Tz. 53 f. - HLH Warenvertrieb und Orthica; vgl. auch BGHZ 167, 91 Tz. 35 - Arzneimittelwerbung im Internet, m.w.N.).
Der Umstand, dass ein Erzeugnis, das in Mengen verabreicht wird, die unter einer sicheren Höchstmenge liegen, gleichwohl ein Arzneimittel sein kann (vgl. EuGH WRP 2005, 863 Tz. 63 - HLH Warenvertrieb und Orthica), hat zwar zur Folge, dass das Fehlen von Gesundheitsgefahren nicht zu dem Schluss zwingt, dass kein Arzneimittel vorliegt.
ee) Die Revision führt ferner aus, gemäß Tz. 63 des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften "HLH Warenvertrieb und Orthica" (WRP 2005, 863) sei es unerheblich, dass L-Carnitin nach Art. 1 der Richtlinie 2001/15/EG zu den Stoffen gehöre, die Lebensmitteln, welche auf eine bestimmte Ernährung abzielten, zu besonderen Ernährungszwecken zugefügt werden dürften.
- Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2005 - C-211/03
HLH Warenvertriebs GmbH (C-211/03) und Orthica BV (C-299/03 und C-316/03 bis …
- in der Rechtssache C-299/03: "C 1000" (in Tabletten bestehend aus u. a. 1 000 mg Vitamin C, 30 mg Citrusbioflavonoiden, Hesperidin-Rutincomplex und weiteren Zutaten; empfohlen wird der Verzehr von täglich einer Tablette);.- in der Rechtssache C-318/03: "E-400" (in Kapseln bestehend aus 268 mg Vitamin E; empfohlen wird der Verzehr von täglich einer Kapsel).
- in den Rechtssachen C-299/03 und C-317/03 mit dem Hinweis, dass durch Einnahme einer Tablette die in Deutschland geltende Empfehlung um mehr als das 13fache überschritten werde, so dass das Erzeugnis nicht mehr als Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs zu betrachten und aus zwingenden Gründen des Gesundheitsschutzes nicht zum Verkehr zuzulassen sei;.
- in der Rechtssache C-318/03 mit dem Hinweis, dass mit der Einnahme einer Kapsel die in Deutschland empfohlene Zufuhrmenge von Vitamin E um das 22fache überschritten werde und dass jüngere Untersuchungen davon ausgingen, dass eine langfristige hohe Vitamin-E-Gabe gesundheitsschädliche Wirkung habe, so dass die insoweit bestehende wissenschaftliche Ungewissheit dagegen spreche, dieses Produkt auf den Markt zu bringen.
- Frage A III (in der Rechtssache C-211/03) und Frage A II (in den Rechtssachen C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03).
- Frage B II (in der Rechtssache C-211/03) und Frage B II a (in den Rechtssachen C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03).
- Frage B II b (in den Rechtssachen C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03).
- Frage B VIII (in der Rechtssache C-211/03) und Frage B VII (in den Rechtssachen C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03).
Frage B VIII (in der Rechtssache C-211/03) und Frage B VII (in den Rechtssachen C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03).
Frage B VIII (in der Rechtssache C-211/03) und Frage B VII (in den Rechtssachen C-299/03 und C-316/03 bis 318/03): wie oben in Nummer 102 vorgeschlagen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2005 - 13 A 463/03
Als Nahrungsergänzungsmittel deklarierte tibetanische Kräutertabletten dürfen …
EuGH, Urteil vom 9.6.2005 - C-211/03 u.a. - (HLH und Ortica), LRE 50, 331 ff., Rdnr. 43, m. w. N., Unerheblich ist, dass die beiden in Art. 2 Abs. 3 lit. d) VO (EG) 178/2002 genannten Richtlinien durch Art. 128 Satz 1 Richtlinie 2001/83/EG aufgehoben wurden.EuGH, Urteil vom 9.6.2005 - C-211/03 u.a. - (HLH und Ortica), a. a. O., Rdnr. 44.
EuGH, Urteil vom 9.6.2005 - C-211/03 u.a. - (HLH und Ortica), a. a. O., Rdnr. 30, m. w. N.
EuGH, Urteil vom 9.6.2005 - C-211/03 u.a. - (HLH und Orthica), a. a. O., Rdnr. 52.
EuGH, Urteil vom 9.6.2005 - C-211/03 u.a. - (HLH und Ortica), a. a. O., Rdnr. 63.
in diesem Sinne EuGH, Urteil vom 9.6.2005 - C-211/03 u.a. - (HLH und Ortica), a. a. O., Rdnr. 56, 60 m. w. N.
in diesem Sinne EuGH, Urteile vom 29.4.2004 - C-150/00 - (Kommission/Österreich), LRE 48, 66 (…71, Rdnr. 57 und 60), und - C-387/99 - (Kommission/Deutschland), LRE 48, 52 (…61, Rdnr. 50 und 53); Urteil vom 9.6.2005 - C-211/03 u.a. - (HLH und Ortica), a. a. O., Rdnr. 60.
EuGH, Urteil vom 9.6.2005 - C-211/03 u.a. - (HLH und Ortica), a. a. O., Rdnr. 96.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2006 - 13 A 1977/02 Nachdem der EuGH ihm im Wege der Vorabentscheidung vorgelegte Fragen zum Gemeinschaftsrecht mit Urteil vom 9.6.2005 - C-211/03 u.a. - beantwortet hatte, gab das OVG der Berufung der Klägerin statt.
EuGH, Urteil vom 9.6.2005 - C-211/03 u.a. - (HLH und Orthica), LRE 50, 331 ff., Rdnr. 35.
EuGH, Urteil vom 9.6.2005 - C-211/03 u.a. - (HLH und Orthica), a. a. O., Rdnr. 43 m. w. N., Unerheblich ist, dass die beiden in Art. 2 Abs. 3 lit. d) VO (EG) 178/2002 genannten Richtlinien durch Art. 128 Satz 1 RL 2001/83/EG aufgehoben wurden.
EuGH, Urteil vom 9.6.2005 - C-211/03 u.a. - (HLH und Orthica), a. a. O., Rdnr. 44.
EuGH, Urteil vom 9.6.2005 - C-211/03 u.a. - (HLH und Orthica), a. a. O., Rdnr. 30 m. w. N. .
EuGH, Urteil vom 9.6.2005 - C-211/03 u.a. - (HLH und Orthica), a. a. O., Rdnr. 52.
in diesem Sinne EuGH, Urteil vom 9.6.2005 - C-211/03 u.a. - (HLH und Orthica), a. a. O., Rdnr. 53.
Der EuGH hat nämlich in Kenntnis der Zweifelsregelung seine Rechtsprechung bezüglich einer umfassenden Prüfung der Arzneimitteleigenschaft unter Berücksichtigung aller Merkmale im Einzelfall beibehalten, vgl. EuGH, Urteil vom 9.6.2005 - C-211/03 u.a. - (HLH und Orthica), a. a. O., Rdnr. 44, 51, was mit dem Wortlaut der Zweifelsregelung in Einklang steht, soweit dort die "Berücksichtigung aller seiner Eigenschaften" gefordert wird.
- Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2008 - C-140/07
Richtlinie 2001/83/EG in der Fassung der Richtlinie 2004/27/EG - pharmazeutische …
Spielen die in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bei der Einordnung als Arzneimittel neben den pharmakologischen Eigenschaften als relevant erklärten Merkmale "Modalitäten seines Gebrauchs, Umfang seiner Verbreitung, Bekanntheit bei den Verbrauchern und Risiken, die seine Verwendung mit sich bringen kann" (Urteil vom 9. Juni 2005, C-211/03, Slg. I-5141, Randnr. 51) nach der Neufassung der Definition des Arzneimittels durch die Richtlinie 2004/27/EG noch eine Rolle?.Ergänzend hat die Behörde die verbleibenden allgemeinen Merkmale des Produkts ("Modalitäten seines Gebrauchs, Umfang seiner Verbreitung, Bekanntheit bei den Verbrauchern und Risiken, die seine Verwendung mit sich bringen kann" - Urteil in der Rechtssache C-211/03) wie auch die Merkmale zu berücksichtigen, die in der Richtlinie 2001/83 in der Fassung der Richtlinie 2004/27 im Einzelnen geregelt sind, wie z. B. die Gefahr von Nebenwirkungen, die aufgrund klinischer Versuche bewertete Wirksamkeit, das mit der Verwendung des Arzneimittels verbundene Risiko, das Verhältnis zwischen Risiken und Vorteilen sowie die Präsentation des Produkts.
Als Beleg dafür, dass Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 2001/83 den Vorrang der arzneimittelrechtlichen Vorschriften gesetzlich festschreibt und nicht etwa als Vermutungs- bzw. Beweisregel konzipiert ist, lässt sich das Urteil HLH Warenvertrieb und Orthica(14) anführen, in dem der Gerichtshof ausdrücklich auf diese Regelung Bezug genommen hat(15) .
(14) - Urteil vom 9. Juni 2005, HLH Warenvertrieb und Orthica (C-211/03, C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03, Slg. 2005, I-5141, Randnrn. 43 bis 45).
(15) - So auch Meisterernst, A., "Mit dem Wissen wächst der Zweifel", Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht , 2007, Heft 3, S. 393, nach dessen Ansicht das Urteil HLH Warenvertrieb und Orthica eher dafür zu sprechen scheint, in der Zweifelsregelung keine Beweisregel, sondern nur eine Regelung des Vorrangs des Arzneimittelrechts für den Fall anzunehmen, dass ein Erzeugnis tatsächlich vollständig die Definition des Arzneimittels und einer anderen Produktkategorie, z.B. eines Lebensmittels oder eines kosmetischen Mittels, erfüllt.
(16) - In diesem Sinne bereits Generalanwalt Geelhoed in seinen Schlussanträgen vom 3. Februar 2005, HLH Warenvertrieb und Orthica (C-211/03, C-299/03 und C-316/03 bis C-318/03, Slg. 2005, I-5141, Nr. 52).
So hat der Gerichtshof zuletzt im Urteil Kommission/Deutschland (in Fn. 12 angeführt, Randnr. 59) unter Hinweis auf das Urteil HLH Warenvertrieb und Orthica (in Fn. 14 angeführt, Randnr. 52) festgestellt, dass die pharmakologischen Eigenschaften der Faktor sind, auf dessen Grundlage ausgehend von den Wirkungsmöglichkeiten des Erzeugnisses, zu beurteilen ist, ob es im Sinne des Art. 1 Nr. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2001/83 im oder am menschlichen Körper zur Erstellung einer ärztlichen Diagnose oder zur Wiederherstellung, Besserung oder Beeinflussung der menschlichen physiologischen Funktionen angewandt werden kann.
(50) - Urteile HLH Warenvertrieb und Orthica (in Fn. 14 angeführt, Randnr. 53) und Kommission/Österreich (in Fn. 32 angeführt, Randnrn. 64 und 65).
- BGH, 22.11.2007 - I ZR 77/05
Fruchtextrakt
Ein Lebensmittel oder eine Lebensmittelzutat wurde in der Gemeinschaft dann noch nicht i.S. des Art. 1 Abs. 2 der Novel-Food-Verordnung in nennenswertem Umfang verwendet, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls feststeht, dass das Mittel oder die Zutat vor dem 15. Mai 1997 in keinem Mitgliedstaat in erheblicher Menge für den menschlichen Verzehr verwendet wurde (im Anschluss an EuGH Slg. 2005, I-5141 - HLH Warenvertrieb und Orthica); die Darlegungs- und Beweislast desjenigen, der das Fehlen einer solchen Verwendung behauptet, wird dadurch gemildert, dass den Prozessgegner eine sekundäre Darlegungslast für das Vorliegen einer solchen Verwendung trifft.*).bb) Mit Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass bei der Beurteilung der Frage, ob ein Lebensmittel oder eine Lebensmittelzutat in der Gemeinschaft bisher noch nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet worden ist, auf die Verhältnisse am 15. Mai 1997 abzustellen ist (vgl. EuGH, Urt. v. 9.6.2005 - C-211/03 und andere, Slg. 2005, I-5141 = WRP 2005, 863 Tz. 87 = ZLR 2005, 435 - HLH Warenvertrieb und Orthica).
Es hat sich dabei auf die Textziffer 97 der Schlussanträge des Generalanwalts vom 3. Februar 2005 in der Rechtssache HLH Warenvertrieb und Orthica bezogen (EuGH Slg. 2005, I-5141).
In diesem Zusammenhang sei der Umstand, dass das betreffende Lebensmittel oder die betreffende Zutat vor dem Bezugszeitpunkt auf dem Markt eines Mitgliedstaats oder mehrerer Mitgliedstaaten vertrieben worden sei, (lediglich mit) von Bedeutung (EuGH WRP 2005, 863 Tz. 83-85 - HLH Warenvertrieb und Orthica).
Denn auf dem Gebiet der neuartigen Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten lasse sich nicht ausschließen, dass selbst gering erscheinende Abweichungen ernst zu nehmende Folgen für die Gesundheit der Bevölkerung nach sich ziehen könnten, zumindest solange nicht die Unschädlichkeit des fraglichen Lebensmittels oder der fraglichen Zutat durch angemessene Verfahren nachgewiesen sei (EuGH WRP 2005, 863 Tz. 86 - HLH Warenvertrieb und Orthica).
aa) Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, dass der Kläger insoweit darlegungs- und beweisbelastet ist, als zwischen den Parteien Streit darüber besteht, ob die genannte Voraussetzung der Verwendung für den menschlichen Verzehr in "nicht nennenswertem Umfang" erfüllt ist (vgl. EuGH WRP 2005, 863 Tz. 88 - HLH Warenvertrieb und Orthica; OLG Braunschweig ZLR 2006, 453, 461; Bruggmann, LMuR 2007, 52, 53 f.; zur Beweislast im lebensmittelrechtlichen Überwachungsverfahren vgl. Meisterernst, ZLR 2007, 3, 13 f. einerseits und Groß, ZLR 2003, 543, 555 andererseits).
- BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 16/07 R
Gemeinsamer Bundesausschuss - Anfechtungsklage gegen Erlass einer Richtlinie im …
So sind die pharmakologischen Eigenschaften eines Stoffes im Sinne seiner Wirkmöglichkeiten seit 1983 in der Rechtsprechung des EuGH das wichtigste Kriterium für die Einordnung eines Stoffes als Arzneimittel (vgl EuGH, Urteile vom 30.11.1983 - 227/82 - van Bennekom - EuGHE 1983, 3883 RdNr 29 und vom 16.4.1991 - C-112/89 - Upjohn - EuGHE I-1703 RdNr 24; Urteil vom 9.6.2005 - C-211/03 ua - HLH und Orthica - EuGHE 2005, I-5186 RdNr 54).Vom Erzeugnis ausgehende Gesundheitsgefahren stellen dabei einen eigenständigen Faktor dar (keinen Bestandteil der Definition der pharmako-logischen Eigenschaften), der bei der Einstufung als Funktionsarzneimittel zu berücksichtigen ist (EuGH, Urteil vom 9.6.2005 - C-211/03 ua - HLH und Orthica - EuGHE 2005, I-5186 RdNr 53; EuGH, Urteil vom 15.11.2007 - C-319/05 - Kommission/Deutschland - RdNr 69).
- BGH, 26.06.2008 - I ZR 112/05
Abbauprodukt als Arzneimittel?
- BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 21.06
Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der …
- EuGH, 15.01.2009 - C-140/07
Richtlinie 2001/83/EG - Art. 1 Nr. 2 und Art. 2 Abs. 2 - Begriff …
- BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 22.06
Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der …
- VG Köln, 02.04.2012 - 7 K 3169/11
E-Zigarette ist kein Arzneimittel
- BSG, 16.12.2008 - B 1 KN 3/07 KR R
Krankenversicherung - keine Leistungspflicht für Lorenzos Öl wegen …
- BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 23.06
Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der …
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 9 S 509/07
Vitamin-K1-Produkte sind kosmetische Mittel und keine Arzneimittel
- Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-319/05
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG - …
- BGH, 04.12.2008 - I ZR 100/06
Erfokol-Kapseln
- BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 40.05
Arzneimittel; Nahrungsergänzungsmittel; Allgemeinverfügung zur Verkehrsfähigkeit; …
- KG, 18.12.2007 - 5 U 119/04
Arzneimittelwerbung: Pharmakologische Wirkung von als Nahrungsergänzungsmittel …
- VG Karlsruhe, 02.02.2007 - 11 K 1924/06
Untersagung des Inverkehrbringens der Produkte Vitamin K 1 2 % Lotion und Vitamin …
- BGH, 14.01.2010 - I ZR 138/07
Zimtkapseln
- EuGH, 24.04.2008 - C-55/06
Telekommunikation - Verordnung (EG) Nr. 2887/2000 - Zugang zum …
- BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 38.06
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-446/08
Nahrungsergänzungsmittel - Fehlender Erlass von Durchführungsmaßnahmen - …
- OLG Hamm, 07.08.2007 - 4 U 194/06
Zimtkapseln sind Arzneimittel
- EuGH, 05.03.2009 - C-88/07
Art. 28 EG und 30 EG - Freier Warenverkehr - Richtlinie 2001/83/EG - …
- OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06
Zur Rechtmäßigkeit der einer Kapitalgesellschaft erteilten Erlaubnis, …
- OLG Frankfurt, 12.01.2006 - 6 U 241/04
Wettbewerbliche Beurteilung der Werbung für eine bilanzierte Diät: …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2006 - 13 A 2098/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2006 - 13 A 2095/02
Abgrenzung von Arzneimitteln zu Nahrungsergänzungsmitteln
- FG München, 19.04.2007 - 14 K 2909/05
Einfuhrverbot für Arzneimittel
- BGH, 01.07.2010 - I ZR 19/08
Ginkgo-Extrakt
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2007 - 13 A 3903/06
AMG § 2 Abs. 1 Nr. 1; AMG § 2 Abs. 2 Nr. 1; AMG § 2 Abs. 3 Nr. …
- VGH Baden-Württemberg, 02.01.2008 - 9 S 2089/06
Abgrenzung zwischen Kosmetika und Medizinprodukten; Zahnbleichmittel
- OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 2 U 81/07
Arzneimittelwerbung: Laktasekapseln zur Überwindung von …
- BGH, 14.01.2010 - I ZR 67/07
Wettbewerbsrecht - Voraussetzungen der Diätverordnung liegen hier nicht vor!
- BVerwG, 25.10.2007 - 3 C 42.06
- OLG Hamburg, 21.02.2008 - 3 U 235/06
Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Einstufung von "Notfalltropfen mit …
- OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 15/06
Zur Rechtmäßigkeit der einer Kapitalgesellschaft erteilten Erlaubnis, …
- OLG München, 06.08.2009 - 6 U 5717/07
Wettbewerbsverstoß: Saft der Mangostane-Frucht einschließlich der Schale als …
- EuGH, 08.05.2008 - C-491/06
Richtlinie 91/628/EWG - Schutz von Tieren beim Transport - Umsetzung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2007 - C-84/06
Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel - Anthroposophische Arzneimittel - …
- OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 64/06
"Extrakt der Ginkgo-biloba Pflanze" - Arzneimittel oder Lebensmittel?
- EuGH, 09.06.2005 - C-316/03
- OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 6 U 91/05
Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage gegen einen Apotheker: Ausnahmebefugnis …
- EuGH, 20.09.2007 - C-84/06
Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel - Art. 28 EG und 30 EG - …
- EuGH, 15.01.2009 - C-383/07
Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Art. 1 Abs. 1 bis 3 - …
- FG München, 14.10.2009 - 14 K 3435/06
Verbringungsverbot für Arzneimittel
- EuGH, 11.09.2008 - C-279/06
Wettbewerb - Absprachen - Vereinbarungen zwischen Unternehmen -Art. 81 EG - …
- FG München, 04.02.2010 - 14 K 2692/07
Mitwirkung der Zollbehörden bei der Sicherstellung von Arzneimitteln - Einordnung …
- FG München, 05.02.2010 - 14 K 3403/09
Mitwirkung der Zollbehörden bei der Sicherstellung von Arzneimitteln - Einordnung …
- EuGH, 29.04.2010 - C-446/08
Richtlinie 2002/46/EG - Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten …
- EuGH, 07.09.2006 - C-489/04
Verordnung (EG) Nr. 1019/2002 - Artikel 2 Absatz 1 - Olivenöl und Oliventresteröl …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-343/09
Richtlinie 98/70/EG - Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen - Richtlinie …
- OLG Düsseldorf, 25.07.2006 - 20 U 100/00
Wettbewerbswidriger Vertrieb von Arzneimitteln, Aktivlegitimation eines Verbandes …
- OLG Frankfurt, 02.06.2008 - 6 W 34/08
Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines behaupteten Wettbewerbsverstoßes …
- OLG Frankfurt, 16.04.2009 - 6 U 238/08
Wettbewerbverstoß: Inverkehrbringen der neuartigen Lebensmittelzutat …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2005 - C-212/04
Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung des nationalen Rechts vor Ablauf der …
- OLG München, 19.01.2006 - 29 U 3361/05
Pflanzliche Sterole
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-10/05
Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Abgeleitete Rechte von Familienangehörigen - …
- OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 178/05
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Chlorhexidin enthaltenden …
- OLG Celle, 29.03.2007 - 13 U 171/06
- OLG Stuttgart, 24.04.2008 - 2 U 51/07
Sonntagsverkauf in Apotheken: Verfassungsgemäßes Verbot des sonntäglichen …
- LG Köln, 14.05.2009 - 31 O 374/06
Bewerbung eines nicht zugelassenen Arzneimittels ist unzulässig und ein …
- OLG München, 21.01.2010 - 29 U 3012/09
Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung: Darlegungslast hinsichtlich der …
- OLG Hamm, 13.04.2010 - 4 U 192/09
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines aus Paradiesnusspulver hergestellten …
- OLG Hamm, 06.05.2010 - 4 U 222/09
- SG Dresden, 08.03.2007 - S 18 KR 637/04
"Lorenzos Öl" ist keine Kassenleistung // Öl in Deutschland nicht als …
- OLG Köln, 15.07.2011 - 6 U 192/10
Umfang der Prüfung der Neuartigkeit eines Lebensmittels oder einer …
- VG Ansbach, 20.11.2012 - AN 1 K 11.02035
Verbot des Inverkehrbringens kosmetischer Mittel; Abgrenzung kosmetisches Mittel …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2005 - C-154/04
Rechtsangleichung - Nahrungsergänzungsmittel - Richtlinie 2002/46/EG - Verbot der …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-315/05
Richtlinie 2000/13/EG - Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln - …
- VGH Bayern, 03.08.2007 - 25 B 03.3405
Vorabentscheidung EuGH; neuartiges Lebensmittel; MAN-KOSO 3000; bisherige …
- VG Köln, 08.11.2011 - 7 K 4577/07
- VG Köln, 25.08.2006 - 18 K 1232/06
- Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2007 - C-374/05
Richtlinie 2001/83 - Humanarzneimittel - Werbung - Vollständige Harmonisierung - …
- VG München, 21.09.2011 - M 18 K 11.2918
Klage auf Unterlassung, das Verbot des Inverkehrbringens eines Lebensmittels …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2010 - C-142/09
Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge - Ausschluss von …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2010 - C-327/09
Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Neuartige Lebensmittel und neuartige …
- OLG Nürnberg, 23.05.2011 - 3 U 650/11
Wettbewerbsverstoß: Werbung und Inverkehrbringen eines Paradiesnussmehl …
- VG Ansbach, 29.11.2011 - AN 1 K 11.02034
Verbot des Inverkehrbringens kosmetischer Mittel; Abgrenzung kosmetisches Mittel …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2008 - C-88/07
Maßnahmen gleicher Wirkung - Einzelstaatliche Maßnahmen, die vom Grundsatz des …
- LG Stuttgart, 04.12.2009 - 31 O 117/09
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Gemeinschaftsrechtswidriger …
- LG Köln, 30.09.2005 - 81 O 34/05
- FG München, 18.05.2006 - 14 K 4600/05
Einfuhr von zulassungspflichtigen Arzneimitteln
- VG München, 26.09.2011 - M 18 K 11.1445
Klage auf Unterlassung der Einstellung einer Meldung in das europäische …
- EuGH, 09.06.2005 - C-317/03
- LG Köln, 02.12.2005 - 81 O 61/05
- LG Hamburg, 14.05.2007 - 315 O 213/07
Einleitung mehrere Verfügungsverfahrens wegen wettbewerbswidriger Kennzeichnung …
- EuGH, 09.06.2005 - C-318/03
Sie betreiben juristische Internetseiten?