Rechtsprechung
EuGH, 09.07.2009 - C-445/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- verkehrslexikon.de
Anerkennung ausländischer EU-Führerscheine mit ausländischem Wohnsitzeintrag
- Europäischer Gerichtshof
Wierer
Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie 91/439/EWG - Entziehung der inländischen Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Verkehr - Nichtvorlage eines für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis im Aufnahmemitgliedstaat erforderlichen ...
- EU-Kommission
Wierer
Verkehr
- EU-Kommission
Wierer
- IWW
- Wolters Kluwer
Ablehnung einer Anerkennung des Führerscheins mit Wohnsitzeintrag im Ausstellerstaat; Auslegung des Art. 1 Abs. 2, Art. 7 Abs. 1 sowie Art. 8 Abs. 2, Art. 8 Abs. 4 Richtlinie 91/439/EWG; Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede ...
- blutalkohol , S. 513
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- beck-blog (Auszüge)
EU-Führerschein
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
EU-Fahrerlaubnis Polen/Tschechien: keine Aberkennung durch deutsche Führerscheinbehörde soweit kein Verstoß gegen Wohnsi
- anwalt24.de (Kurzinformation)
EU-Fahrerlaubnis Polen/Tschechien: keine Aberkennung durch deutsche Führerscheinbehörde soweit kein Verstoß gegen Wohnsitzprinzip seitens Ausstellerstaat mitgeteilt
- anwalt.de (Kurzinformation)
EU-Fahrerlaubnis Polen/Tschechien: Nicht immer Aberkennung durch deutsche Führerscheinbehörde
- 123recht.net (Kurzinformation)
EU-Führerschein
- 123recht.net (Kurzinformation)
EU Fahrerlaubnis und Wohnsitzerfordernis: // Keine Aberkennung durch deutsche Führerscheinbehörde soweit kein Verstoß gegen Wohnsitzprinzip seitens Ausstellerstaat mitgeteilt.
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Ausländische Fahrerlaubnis - Keine Berücksichtigung von Aussagen des Betroffenen im Verwaltungsverfahren
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Deutschland) eingereicht am 9. Oktober 2008 - Kurt Wierer gegen Land Baden-Württemberg
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Wierer
Vorabentscheidungsersuchen - Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - Auslegung des Art. 9 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (ABl. L 237, S. 1) - Ablehnung der Anerkennung eines Führerscheins, der in einem anderen Mitgliedstaat ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 21.03.2007 - 3 K 2703/06
- VGH Baden-Württemberg, 23.09.2008 - 10 S 1037/07
- EuGH, 09.07.2009 - C-445/08
Papierfundstellen
- NJW 2010, 217
- EuZW 2009, 735
- NZV 2010, 165 (Ls.)
Wird zitiert von ... (178) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 26.06.2008 - C-329/06
Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer …
Auszug aus EuGH, 09.07.2009 - C-445/08
Steht den vom Europäischen Gerichtshof in den Urteilen vom 26. Juni 2008, Wiedemann und Funk (C-329/06 und C-343/06, Slg. 2008, I-4635) und Zerche u. a. (C-334/06 bis C-336/06, Slg. 2008, I-4691), entwickelten Grundsätzen entgegen, dass die nationalen Fahrerlaubnisbehörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats sich bei der Prüfung der Beachtung des Wohnsitzerfordernisses nach Art. 9 der Richtlinie 91/439 durch den Ausstellermitgliedstaat zum Zeitpunkt der Ausstellung der Fahrerlaubnis zum Nachteil des Führerscheininhabers auf dessen Erklärungen und Informationen stützen, die dieser im Verwaltungsverfahren oder gerichtlichen Verfahren gemacht hat und zu deren Abgabe er im Rahmen einer durch das nationale Verfahrensrecht ihm auferlegten Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts verpflichtet war?.Es ist Aufgabe des Ausstellermitgliedstaats, zu prüfen, ob die im Gemeinschaftsrecht aufgestellten Mindestvoraussetzungen, insbesondere diejenigen hinsichtlich des Wohnsitzes und der Fahreignung, erfüllt sind und ob somit die Erteilung - gegebenenfalls die Neuerteilung - einer Fahrerlaubnis gerechtfertigt ist (Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 52, sowie Zerche u. a., Randnr. 49).
Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist nämlich als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag der Erteilung des Führerscheins diese Voraussetzungen erfüllte (Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 53, sowie Zerche u. a., Randnr. 50).
Daher verwehrt es der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung einem Aufnahmemitgliedstaat, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins mit der Begründung abzulehnen, dass der Inhaber dieses Führerscheins nach vom Aufnahmemitgliedstaat herrührenden Informationen zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz im Gebiet dieses Mitgliedstaats und nicht im Gebiet des Ausstellermitgliedstaats hatte (Beschluss vom 11. Dezember 2003, Da Silva Carvalho, C-408/02, Randnr. 22, und Urteil vom 29. April 2004, Kapper, C-476/01, Slg. 2004, I-5205, Randnr. 47; vgl. auch Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 55, sowie Zerche u. a., Randnr. 52).
Da die Richtlinie 91/439 dem Ausstellermitgliedstaat die ausschließliche Zuständigkeit verleiht, sich zu vergewissern, dass die von ihm ausgestellten Führerscheine unter Beachtung der in den Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und 9 dieser Richtlinie vorgesehenen Wohnsitzvoraussetzung erteilt werden, ist es nämlich allein Sache dieses Mitgliedstaats, geeignete Maßnahmen in Bezug auf diejenigen Führerscheine zu ergreifen, bei denen sich nachträglich herausstellt, dass ihre Inhaber diese Voraussetzung nicht erfüllten (Beschluss Da Silva Carvalho, Randnr. 23; Urteile Kapper, Randnr. 48, Wiedemann und Funk, Randnr. 56, sowie Zerche u. a., Randnr. 53).
Falls der Ausstellermitgliedstaat nicht die geeigneten Maßnahmen ergreift, kann der Aufnahmemitgliedstaat gegen diesen Staat ein Verfahren nach Art. 227 EG einleiten, um durch den Gerichtshof einen Verstoß gegen die Verpflichtungen aus der Richtlinie 91/439 feststellen zu lassen (Beschluss Da Silva Carvalho, Randnr. 23, Urteile Kapper, Randnr. 48, Wiedemann und Funk, Randnr. 57, sowie Zerche u. a., Randnr. 54).
Nach Auffassung von Herrn Wierer sind, wenn im Führerschein ein Wohnsitz angegeben sei, keine weiteren als die in den Urteilen Wiedemann und Funk sowie Zerche u. a. aufgezählten Erkenntnisquellen zu berücksichtigen.
Die deutsche Regierung macht dagegen geltend, dass die Urteile Wiedemann und Funk sowie Zerche u. a. dahin zu verstehen seien, dass der Aufnahmemitgliedstaat weitere als die in diesen Urteilen aufgezählten Angaben heranziehen könne, solange der Gebrauch, den er von ihnen mache, den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung nicht in Frage stelle.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften weist darauf hin, dass in den Urteilen Wiedemann und Funk sowie Zerche u. a. die Präzisierung hinsichtlich der Überprüfung der Wohnsitzvoraussetzung nicht darauf gerichtet gewesen sei, den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung einzuschränken oder die Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Ausstellermitgliedstaat und dem Aufnahmemitgliedstaat zu ändern.
Aus den Urteilen Wiedemann und Funk sowie Zerche u. a. ergibt sich, dass die Art. 1 Abs. 2, 7 Abs. 1 sowie 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439 dahin auszulegen sind, dass sie es einem Mitgliedstaat nicht in jedem Fall verwehren, es abzulehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus einem später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt.
Wenn sich zwar nicht anhand von vom Aufnahmemitgliedstaat stammenden Informationen, aber auf der Grundlage von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststellen lässt, dass die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 91/439 aufgestellte Wohnsitzvoraussetzung zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins nicht erfüllt war, kann der Aufnahmemitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet auf den Inhaber dieses Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist, es nämlich ablehnen, die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus dem zu einem späteren Zeitpunkt von einem anderen Mitgliedstaat außerhalb einer Sperrzeit ausgestellten Führerschein ergibt (Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 72, sowie Zerche u. a., Randnr. 69).
Die Aufzählung der Erkenntnisquellen in den Urteilen Wiedemann und Funk sowie Zerche u. a., auf die der Aufnahmemitgliedstaat sich stützen kann, um die Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins abzulehnen, ohne die gegenseitige Unterstützung oder das Verfahren des Informationsaustauschs nach Art. 12 Abs. 3 der Richtlinie 91/439 in Anspruch zu nehmen, ist daher abschließend und erschöpfend.
- EuGH, 11.12.2003 - C-408/02
Da Silva Carvalho
Auszug aus EuGH, 09.07.2009 - C-445/08
Daher verwehrt es der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung einem Aufnahmemitgliedstaat, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins mit der Begründung abzulehnen, dass der Inhaber dieses Führerscheins nach vom Aufnahmemitgliedstaat herrührenden Informationen zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz im Gebiet dieses Mitgliedstaats und nicht im Gebiet des Ausstellermitgliedstaats hatte (Beschluss vom 11. Dezember 2003, Da Silva Carvalho, C-408/02, Randnr. 22, und Urteil vom 29. April 2004, Kapper, C-476/01, Slg. 2004, I-5205, Randnr. 47; vgl. auch Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 55, sowie Zerche u. a., Randnr. 52).Da die Richtlinie 91/439 dem Ausstellermitgliedstaat die ausschließliche Zuständigkeit verleiht, sich zu vergewissern, dass die von ihm ausgestellten Führerscheine unter Beachtung der in den Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und 9 dieser Richtlinie vorgesehenen Wohnsitzvoraussetzung erteilt werden, ist es nämlich allein Sache dieses Mitgliedstaats, geeignete Maßnahmen in Bezug auf diejenigen Führerscheine zu ergreifen, bei denen sich nachträglich herausstellt, dass ihre Inhaber diese Voraussetzung nicht erfüllten (Beschluss Da Silva Carvalho, Randnr. 23; Urteile Kapper, Randnr. 48, Wiedemann und Funk, Randnr. 56, sowie Zerche u. a., Randnr. 53).
Falls der Ausstellermitgliedstaat nicht die geeigneten Maßnahmen ergreift, kann der Aufnahmemitgliedstaat gegen diesen Staat ein Verfahren nach Art. 227 EG einleiten, um durch den Gerichtshof einen Verstoß gegen die Verpflichtungen aus der Richtlinie 91/439 feststellen zu lassen (Beschluss Da Silva Carvalho, Randnr. 23, Urteile Kapper, Randnr. 48, Wiedemann und Funk, Randnr. 57, sowie Zerche u. a., Randnr. 54).
- EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN …
Auszug aus EuGH, 09.07.2009 - C-445/08
Daher verwehrt es der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung einem Aufnahmemitgliedstaat, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins mit der Begründung abzulehnen, dass der Inhaber dieses Führerscheins nach vom Aufnahmemitgliedstaat herrührenden Informationen zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz im Gebiet dieses Mitgliedstaats und nicht im Gebiet des Ausstellermitgliedstaats hatte (Beschluss vom 11. Dezember 2003, Da Silva Carvalho, C-408/02, Randnr. 22, und Urteil vom 29. April 2004, Kapper, C-476/01, Slg. 2004, I-5205, Randnr. 47; vgl. auch Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 55, sowie Zerche u. a., Randnr. 52).Da die Richtlinie 91/439 dem Ausstellermitgliedstaat die ausschließliche Zuständigkeit verleiht, sich zu vergewissern, dass die von ihm ausgestellten Führerscheine unter Beachtung der in den Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und 9 dieser Richtlinie vorgesehenen Wohnsitzvoraussetzung erteilt werden, ist es nämlich allein Sache dieses Mitgliedstaats, geeignete Maßnahmen in Bezug auf diejenigen Führerscheine zu ergreifen, bei denen sich nachträglich herausstellt, dass ihre Inhaber diese Voraussetzung nicht erfüllten (Beschluss Da Silva Carvalho, Randnr. 23; Urteile Kapper, Randnr. 48, Wiedemann und Funk, Randnr. 56, sowie Zerche u. a., Randnr. 53).
Falls der Ausstellermitgliedstaat nicht die geeigneten Maßnahmen ergreift, kann der Aufnahmemitgliedstaat gegen diesen Staat ein Verfahren nach Art. 227 EG einleiten, um durch den Gerichtshof einen Verstoß gegen die Verpflichtungen aus der Richtlinie 91/439 feststellen zu lassen (Beschluss Da Silva Carvalho, Randnr. 23, Urteile Kapper, Randnr. 48, Wiedemann und Funk, Randnr. 57, sowie Zerche u. a., Randnr. 54).
- EuGH, 19.02.2009 - C-321/07
Schwarz - Richtlinie 91/439/EWG - Besitz von Fahrerlaubnissen verschiedener …
Auszug aus EuGH, 09.07.2009 - C-445/08
Dem ersten Erwägungsgrund der Richtlinie 91/439 ist zu entnehmen, dass der allgemeine Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine nach Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie aufgestellt wurde, um insbesondere die Freizügigkeit von Personen zu erleichtern, die sich in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen niederlassen, in dem sie ihre Fahrprüfung abgelegt haben (Urteil vom 19. Februar 2009, Schwarz, C-321/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).Diese Bestimmung erlegt den Mitgliedstaaten eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (Urteil Schwarz, Randnr. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 26.06.2008 - C-334/06
Zerche - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
Auszug aus EuGH, 09.07.2009 - C-445/08
Steht den vom Europäischen Gerichtshof in den Urteilen vom 26. Juni 2008, Wiedemann und Funk (C-329/06 und C-343/06, Slg. 2008, I-4635) und Zerche u. a. (C-334/06 bis C-336/06, Slg. 2008, I-4691), entwickelten Grundsätzen entgegen, dass die nationalen Fahrerlaubnisbehörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats sich bei der Prüfung der Beachtung des Wohnsitzerfordernisses nach Art. 9 der Richtlinie 91/439 durch den Ausstellermitgliedstaat zum Zeitpunkt der Ausstellung der Fahrerlaubnis zum Nachteil des Führerscheininhabers auf dessen Erklärungen und Informationen stützen, die dieser im Verwaltungsverfahren oder gerichtlichen Verfahren gemacht hat und zu deren Abgabe er im Rahmen einer durch das nationale Verfahrensrecht ihm auferlegten Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts verpflichtet war?.
- EuGH, 01.03.2012 - C-467/10
Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die …
Die Ausnahmen, die von der Pflicht, in anderen Mitgliedstaaten erteilte Fahrerlaubnisse ohne Formalitäten anzuerkennen, bestehen und mit denen ein Gleichgewicht zwischen diesem Grundsatz und dem Grundsatz der Sicherheit im Straßenverkehr hergestellt wird, dürfen nämlich nicht weit verstanden werden, da sonst der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der in den Mitgliedstaaten nach der Richtlinie 91/439 ausgestellten Fahrerlaubnisse völlig ausgehöhlt würde (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 9. Juli 2009, Wierer, C-445/08, Randnr. 52, und Scheffler, Randnr. 63).Wie sich aus Randnr. 46 des vorliegenden Urteils ergibt, darf diese Ausnahme, die von der Pflicht, in anderen Mitgliedstaaten erteilte Fahrerlaubnisse ohne Formalitäten anzuerkennen, besteht und mit der ein Gleichgewicht zwischen dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Fahrerlaubnisse und dem Grundsatz der Sicherheit im Straßenverkehr hergestellt wird, nicht weit verstanden werden, da sonst der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung völlig ausgehöhlt würde (vgl. in diesem Sinne Beschluss Wierer, Randnr. 52).
Die in Randnr. 62 des vorliegenden Urteils angesprochene Aufzählung der Erkenntnisquellen, auf die sich der Aufnahmemitgliedstaat stützen kann, um die Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins zu verweigern, ohne die gegenseitige Unterstützung oder das Verfahren des Informationsaustauschs nach Art. 12 Abs. 3 der Richtlinie 91/439 oder Art. 15 der Richtlinie 2006/126 in Anspruch zu nehmen, ist daher abschließend und erschöpfend (vgl. in diesem Sinne Beschluss Wierer, Randnr. 53).
Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung steht einer auf irgendeine andere Information gestützten Weigerung entgegen (vgl. in diesem Sinne Beschluss Wierer, Randnr. 59).
Insoweit ist nicht ausgeschlossen, dass die von den Einwohnermeldebehörden des Ausstellermitgliedstaats erlangten Informationen als solche Informationen angesehen werden können (Beschluss Wierer, Randnr. 61).
Dagegen können Erläuterungen oder Informationen, die der Inhaber eines Führerscheins im Verwaltungsverfahren oder im gerichtlichen Verfahren in Erfüllung einer ihm nach dem innerstaatlichen Recht des Aufnahmemitgliedstaats obliegenden Mitwirkungspflicht erteilt hat, nicht als vom Ausstellermitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen qualifiziert werden, die beweisen, dass der Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung seines Führerscheins seinen Wohnsitz nicht in diesem Mitgliedstaat hatte (Beschluss Wierer, Randnr. 54).
- AG Bünde, 01.02.2016 - 1 Ds 545/15
Führerscheintourismus, Beweisführungsregel, Rückwirkungsverbot, …
Bei Privatpersonen (z.B. Vermieter) eingeholte Informationen stellen keine vom Ausstellerstaat herrührenden Informationen dar (vgl. EuGH NJW 2010, 217, 219). - EuGH, 19.05.2011 - C-184/10
Grasser
Gleichwohl geht aus den Urteilen vom 26. Juni 2008, Wiedemann und Funk (C-329/06 und C-343/06, Slg. 2008, I-4635) sowie Zerche u. a. (C-334/06 bis C-336/06, Slg. 2008, I-4691), hervor, dass die Art. 1 Abs. 2, 7 Abs. 1 sowie 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439 dahin auszulegen sind, dass sie es einem Mitgliedstaat nicht in jedem Fall verwehren, es abzulehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus einem nach einer Maßnahme des Entzugs von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 9. Juli 2009, Wierer, C-445/08, Randnr. 50).
- BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 25.10
EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis; …
Danach ist es nicht zu beanstanden, dass der Betroffene von einer solchen Fahrerlaubnis von Anfang an keinen Gebrauch in Deutschland machen darf, selbst wenn die Umstände, aus denen sich sein Rechtsverstoß ergibt, der deutschen Fahrerlaubnisbehörde oder dem Gericht erst nachträglich bekannt geworden sind (so bereits Urteil vom 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 15.09 - BVerwGE 136, 149 unter Bezugnahme auf EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 Rn. 63). - BVerwG, 24.10.2019 - 3 B 26.19
Begründung eines Wohnsitzes erst kurz vor der Ausstellung eines Führerscheins und …
Um derartige Auskünfte darf der Ausstellungsmitgliedstaat ersucht werden (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - C-445/08 [ECLI:EU:C:2009:443], Wierer - Rn. 58 …sowie Urteil vom 1. März 2012 - C-467/10 [ECLI:EU:C:2012:112], Akyüz - Rn. 71 f.).Für die Begründung entsprechender Zweifel reicht es nicht aus, wenn die Behörden des Ausstellungsmitgliedstaats mitteilen, dass sie die Wohnsitzvoraussetzungen nicht geprüft hätten (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - C-445/08, Wierer - Rn. 55).
- BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; …
Die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, der Beklagte habe dem Kläger das Recht zum Gebrauchmachen von seiner in Polen erworbenen Fahrerlaubnis aberkennen dürfen, weil sie ihm nach seinen eigenen Angaben unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erteilt worden sei, verletzt den gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Anerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis in der Auslegung, die er in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes gefunden hat (vgl. zuletzt EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217).Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - a.a.O. Rn. 39 f.;… Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Rn. 76 f., vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008, I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Slg. 2008, I-4691 Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49 Rn. 34 …und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. 2006, I-98 Rn. 27).
Insoweit können die Erklärungen und Informationen, die der Inhaber dieses Führerscheins in dem im Aufnahmemitgliedstaat durchgeführten Verwaltungsverfahren oder gerichtlichen Verfahren in Erfüllung einer Mitwirkungspflicht gemacht hat, nicht als vom Ausstellermitgliedstaat herrührende Informationen qualifiziert werden, die beweisen, dass der Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung seines Führerscheins seinen Wohnsitz nicht in diesem Mitgliedstaat hatte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - a.a.O. Rn. 53 ff.).
- BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10
Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung; …
Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 = EuZW 2009, 735 sowie Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz -, vom 20. November 2008 - Rs. C-1/07, Weber - …und vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - NJW 2008, 2403, Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. I-49 Rn. 34 …und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. I-98 Rn. 27). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2018 - 16 B 534/17
Anerkennungsfähigkeit der tschechischen Fahrerlaubnis i.R.d. sog. …
Folglich sei ein Mitgliedstaat nur dann berechtigt, einen in einem anderen EU-/EWR-Staat ausgestellten Führerschein nicht anzuerkennen, wenn er dies ohne Eingriff in die Zuständigkeiten des Ausstellermitgliedstaats, wie insbesondere dessen ausschließliche und unumschränkte Zuständigkeit, den Wohnsitz des Inhabers in seinem Hoheitsgebiet zu prüfen, tun könne, vgl. EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08 (Wierer) -, NJW 2010, 217 = DAR 2009, 637 = Blutalkohol 46 (2009), 408 (…Rn. 55), also wenn nicht (nur) anhand von Informationen des Aufnahmemitgliedstaats, sondern aufgrund von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststehe, dass die Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes nicht beachtet worden sei.vgl. EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - C-445/08 (Wierer) -, a. a. O., Rn. 55.
- BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 18.12
Fahrerlaubnis; ausländische EU-Fahrerlaubnis; Erwerb der Fahrerlaubnis im …
Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (stRspr; vgl. EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 Rn. 39 f.;… Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Slg. 2009, I-1113 Rn. 76 f., vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008, I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Slg. 2008, I-4691 Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49 Rn. 34 …und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. 2006, I-98 Rn. 27). - OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 358/09
Aberkennung des Rechts zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet aufgrund …
Dem Inhaber einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis kann das Recht, mit dieser Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Kraftfahrzeuge zu führen, nicht aberkannt weden, sofern sich lediglich auf der Grundlage von Erklärungen des Fahrerlaubnisinhabers selbst oder bei Privatpersonen wie Vermietern oder Arbeitgebern eingeholten Informationen ergibt, dass dieser zum Zeitpunkt der Ausstellung der Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte (im Anschluss an EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer -, Blutalkohol 46, 408, Rdnr. 54 f., 61).Die Aufzählung dieser Erkenntnisquellen sei, wie aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 9.7.2009 (C-445/08) hervorgehe, abschließend und erschöpfend.
Beschluss vom 9.7.2009 - Rs. C-445/08, Wierer -, Blutalkohol 46, 408, Rdnr. 38 ff., und Urteil vom 19.2.2009 - Rs. C-321/07, Schwarz -, DAR 2009, 191, Rdnr. 75 f., unter Bezugnahme auf die Urteile vom 26.6.2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a.-, a.a.O., Rdnr. 50 f., sowie - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. -, a.a.O., Rdnr. 47 f.,.
- Rs. C-445/08, Wierer -, a.a.O., Rdnr. 53 ff.,.
- Rs. C-445/08, Wierer -, a.a.O.,.
- BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 20.09
Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2014 - 16 A 1292/10
Gültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis in Deutschland
- BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 9.11
EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis; …
- EuGH, 02.12.2010 - C-334/09
Scheffler - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - …
- BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 28.10
EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis; …
- VGH Bayern, 05.02.2021 - 11 CS 20.2160
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis - …
- VGH Bayern, 22.05.2017 - 11 CE 17.718
Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland
- BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 16.09
Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; …
- VGH Bayern, 13.01.2021 - 11 ZB 20.1984
Hinweise aus dem Ausstellungsmitgliedsstaat auf einen Wohnsitzverstoß
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2014 - 16 A 2255/10
Grundsätze zur Versagung der Anerkennung einer tschechischen …
- VG Meiningen, 12.07.2011 - 2 K 439/09
Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs; polnische …
- VG Bayreuth, 17.12.2020 - B 1 K 20.450
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen (hier: polnischen) Fahrerlaubnis …
- VG Bayreuth, 11.06.2013 - B 1 K 12.182
Aberkennung des Rechts, von einem tschechischen Führerschein im Bundesgebiet …
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - 3 L 56/09
Klage in Sachen "Führerscheintourismus" vor dem Oberverwaltungsgericht …
- VG Bayreuth, 16.03.2021 - B 1 K 19.486
"Umschreibung" einer ausländischen Fahrerlaubnis, EU-Fahrerlaubnis, …
- OVG Sachsen, 07.01.2011 - 3 A 700/08
EU-Fahrerlaubnis, unbestreitbare Informationen, ordentlicher Wohnsitz
- VGH Baden-Württemberg, 27.10.2009 - 10 S 2024/09
Zur Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem …
- VGH Bayern, 16.08.2010 - 11 B 10.1030
Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof - Voraussetzungen für …
- VGH Bayern, 20.03.2018 - 11 B 17.2236
Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland
- VG Bayreuth, 11.03.2013 - B 1 S 13.39
Aberkennung des Rechts, von einem tschechischen Führerschein im Bundesgebiet …
- VGH Bayern, 01.04.2019 - 11 B 18.2100
Wohnsitzgebot bei tschechischer Fahrerlaubnis
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2013 - 16 B 1278/13
Feststellung der Berechtigung zum Gebrauch einer europäischen Fahrerlaubnis im …
- BVerwG, 22.10.2014 - 3 B 21.14
Gültigkeit einer in Polen erworbenen Fahrerlaubnis in Deutschland
- VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 B 18.34
Wohnsitzerfordernis bei Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis
- VG Freiburg, 03.02.2021 - 1 K 2718/20
Führerschein-Tourismus; Beantwortung der Anfrage nach dem gewöhnlichen Wohnort …
- VG Augsburg, 29.07.2020 - Au 7 K 18.1747
Überprüfung der Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses bei Umschreibung einer …
- VGH Bayern, 18.06.2018 - 11 ZB 17.1696
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags
- VGH Bayern, 31.03.2022 - 11 ZB 21.2756
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis - …
- VGH Bayern, 23.11.2020 - 11 CS 20.2065
Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 10.02.2022 - 11 CE 21.2489
Einstweiliger Rechtsschutz: Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 23.03.2022 - 11 CS 21.3215
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis - …
- VGH Bayern, 02.09.2020 - 11 CS 20.1438
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer EU-Fahrerlaubnis
- OLG Zweibrücken, 28.08.2017 - 1 OLG 2 Ss 32/17
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Inlandsungültigkeit einer in Tschechien erworbenen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2012 - 16 A 2527/07
Entzug der Fahrerlaubnis bei Verstoß gegen das europarechtliche Erfordernis zum …
- OVG Saarland, 16.06.2010 - 1 B 204/10
Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Anerkennung von …
- VGH Bayern, 16.03.2010 - 11 BV 09.2752
Vorlagefrage an den EuGH zur europarechtskonformen Auslegung des § 28 FeV
- VGH Bayern, 18.05.2022 - 11 ZB 22.473
Wohnsitzerfordernis bei Erwerb einer polnischen Fahrerlaubnis
- OVG Saarland, 08.05.2012 - 1 A 235/11
Umdeutung eines fehlerhaften Aberkennungsbescheids in einen die Nichtgeltung der …
- VG Saarlouis, 24.02.2010 - 10 K 566/09
Aberkennung des Gebrauchsrechts, Wohnsitzverstoß, Studium
- VGH Bayern, 03.05.2012 - 11 CS 11.2795
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009
- VGH Bayern, 08.09.2015 - 11 CS 15.1634
Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - 16 B 814/09
Ende des EU-Führerscheintourismus durch die 3. Führerscheinrichtlinie
- VG Augsburg, 21.08.2020 - Au 7 S 19.2039
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis - …
- VG Augsburg, 18.06.2018 - Au 7 K 17.1836
Umschreibung eines tschechischen Führerscheins in eine deutsche Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 20.10.2014 - 11 CS 14.1688
Mehrfache Entziehung der Fahrerlaubnis wegen erheblichen Alkoholmissbrauchs
- VG Sigmaringen, 30.04.2013 - 4 K 133/13
Vorlagebeschluss; Entziehung einer in Österreich erteilten EU-Fahrerlaubnis durch …
- VGH Bayern, 16.08.2010 - 11 CE 10.262
Vor dem 19. Januar 2009 erteilte tschechische Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 10.07.2020 - 11 ZB 20.88
Umtausch einer tschechischen in eine deutsche Fahrerlaubnis
- OLG Zweibrücken, 28.08.2017 - 1 OLG 2 Ss 43/17
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Inlandsungültigkeit einer EU-Fahrerlaubnis; Nachweis …
- EuGH, 25.06.2015 - C-664/13
Nimanis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Führerschein - Erneuerung …
- VGH Bayern, 28.07.2021 - 11 CS 21.1395
Prüfung eines Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis bei EU-Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 07.05.2015 - 11 B 14.654
Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet …
- VGH Baden-Württemberg, 07.07.2014 - 10 S 242/14
Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis; …
- OVG Niedersachsen, 12.11.2013 - 12 ME 188/13
Prüfungsbefugnis und Berechtigung der nationalen Behörden und Gerichte zur …
- VGH Bayern, 29.05.2012 - 11 CS 12.171
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis im Jahr 2004
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2010 - 10 A 10411/10
Keine Fahrberechtigung aufgrund EU-Fahrerlaubnis im Inland
- VG Saarlouis, 27.05.2010 - 10 L 231/10
Berechtigung, von einer nach dem 19.01.2009 erteilten tschechischen Fahrerlaubnis …
- VG Stuttgart, 02.12.2011 - 7 K 1754/10
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis während eines Studienaufenthalts
- VGH Bayern, 28.07.2021 - 11 CS 21.1396
Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs; im …
- VG Augsburg, 16.04.2018 - Au 7 K 17.1674
EU-Fahrerlaubnis - Wohnsitzverstoß zum maßgeblichen Zeitpunkt der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2014 - 16 A 2608/10
Verdacht des sog. Führerscheintourismus bzgl. Gültigkeit des Fahrerlaubniserwerbs …
- OLG Stuttgart, 28.03.2014 - 2 Ss 799/13
Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der EU: Würdigung einer im …
- VG Augsburg, 09.12.2019 - Au 7 K 19.116
Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 26.10.2011 - 11 BV 11.2341
Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung
- VG Augsburg, 23.10.2019 - 7 E 19.1566
Umschreibung seiner tschechischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis
- BVerwG, 15.08.2013 - 3 B 38.13
Ausländischer EU-Führerschein; Wohnsitzerfordernis; vom Ausstellermitgliedstaat …
- OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 472/08
Ausländische EU-Fahrerlaubnis; Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis für …
- OLG Hamburg, 29.09.2011 - 3-44/11
EU-Fahrerlaubnis: Nichtanerkennung einer nach Verzicht auf die deutsche …
- VGH Bayern, 09.07.2021 - 11 ZB 21.1134
Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis - Berufungszulassung
- VGH Bayern, 24.05.2012 - 11 B 11.1763
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache
- VG München, 29.11.2018 - M 26 K 18.4091
Anerkennungsfähigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis - Wohnsitzerfordernis
- BVerwG, 16.04.2010 - 3 VR 1.10
Inhaltliche Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers zur Geltendmachung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2009 - 16 B 1067/09
Gebrauchmachen von einer EU-Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der BRD nach der …
- VGH Bayern, 23.01.2017 - 11 ZB 16.2458
Voraussetzung für die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis - Annahme eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2012 - 16 A 1456/08
Gerichtliche Ermittlungen decken EU-Führerscheintourismus auf
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2011 - 16 A 1394/09
Aberkennung des Rechts des Gebrauchmachens einer erworbenen polnischen …
- VGH Bayern, 30.08.2010 - 11 CS 10.239
Antragserweiterung in Beschwerdeverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO; ab dem 19. …
- VG Bayreuth, 28.05.2020 - B 1 S 20.451
Feststellung, dass Berechtigung von einzelnen Fahrerlaubnisklassen Gebrauch zu …
- VGH Bayern, 25.03.2010 - 11 CS 09.2887
Teilweise unbeachtliches Beschwerdevorbringen; keine Unanwendbarkeit des § 28 …
- VGH Bayern, 27.10.2009 - 11 CS 09.1037
Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im tschechischen Führerschein; neues …
- VG München, 03.04.2012 - M 1 K 12.636
Fortsetzungsfeststellungsklage
- VGH Bayern, 12.11.2009 - 11 CS 09.2460
Aufforderung, den tschechischen Führerschein zur Eintragung eines Sperrvermerks …
- VG Lüneburg, 26.07.2019 - 1 A 231/17
EU-Fahrerlaubnis; Wohnsitz; Wohnsitzverstoß
- Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2011 - C-184/10
Grasser - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
- VG Bayreuth, 23.06.2020 - B 1 K 19.797
Keine Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis wegen Verstoßes gegen das …
- VG Bayreuth, 27.08.2019 - B 1 K 18.1047
Kein Anspruch auf Umschreibung der tschechischen Fahrerlaubnis in eine …
- VG Bayreuth, 24.07.2019 - B 1 K 18.366
Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 16.06.2014 - 11 BV 13.1080
Entzug der deutschen Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2012 - 16 A 1529/09
Gerichtliche Ermittlungen decken EU-Führerscheintourismus auf
- VGH Bayern, 29.03.2018 - 11 CS 17.1817
Fehlende Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland aufgrund einer …
- VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 968/12
Eilverfahren - Zur Berechtigung, aufgrund einer in der Tschechischen Republik …
- VGH Bayern, 25.09.2012 - 11 B 10.2427
Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis bei einem Verstoß gegen das …
- VGH Bayern, 20.08.2018 - 11 CS 17.2185
Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 22.08.2016 - 11 CS 16.1230
Fehlende Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Bundesgebiet
- VGH Bayern, 15.09.2015 - 11 ZB 15.1077
Mehrfache Entziehung der Fahrerlaubnis wegen erheblichen Alkoholmissbrauchs
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2014 - 16 A 265/11
Anerkennung der Gültigkeit der Erteilung einer polnischen Fahrerlaubnis nach …
- OVG Thüringen, 10.03.2010 - 2 ZKO 421/09
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2010 - 1 M 172/09
Nichtanerkennung einer in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union …
- VG Mainz, 10.02.2010 - 3 K 1216/09
Fahrerlaubnisrecht; Informationen des Gemeinsamen Zentrums der …
- BVerwG, 06.08.2013 - 3 B 22.13
Einhaltung des unionsrechtlichen Wohnsitzerfordernisses bei Umtausch einer …
- VGH Bayern, 28.02.2013 - 11 B 11.2981
Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes im ausländischen EU-Führerschein
- VGH Bayern, 19.10.2009 - 11 CS 09.1878
Eintragung eines Ungültigkeitsvermerks in einen tschechischen Führerschein
- VGH Bayern, 30.01.2020 - 11 CE 19.2319
Umschreibung einer tschechischen in eine deutsche Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 18.03.2019 - 11 C 18.2162
Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis
- VG Bayreuth, 22.03.2016 - B 1 K 15.708
Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis
- VGH Bayern, 27.03.2019 - 11 ZB 18.1387
Gebrauchmachung eines polnischen Führerscheins im Bundesgebiet
- VGH Bayern, 09.06.2016 - 11 CS 16.689
Aberkennung einer EU-Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet
- VGH Bayern, 20.02.2014 - 11 BV 13.1189
Ungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis im Inland
- VGH Bayern, 19.03.2013 - 11 CS 13.407
Eintragung eines in Tschechien liegenden Ortes in den zugehörigen Führerschein; …
- VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 10 S 15.00205
EU-Fahrerlaubnis; Verstoß gegen Wohnsitzerfordernis; Wohnsitz (gelegen im …
- VG Augsburg, 04.09.2014 - Au 7 S 14.1050
Tschechische Fahrerlaubnis
- VG Osnabrück, 24.06.2014 - 6 B 21/14
EU Fahrerlaubnis: Anerkennung; EU Fahrerlaubnis: Unbestreitbare Information; EU …
- VG Augsburg, 12.04.2013 - Au 7 K 12.1506
Tschechischer Führerschein mit tschechischem Wohnsitz
- VGH Bayern, 05.12.2011 - 11 B 11.2338
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis im Jahr 2005
- VG Gelsenkirchen, 18.12.2018 - 7 K 11515/17
Anerkennung, Wohnsitz, Umtausch, Mangel, Führerscheintourismus, unbestreitbare …
- VG Arnsberg, 06.12.2018 - 6 K 7820/17
- VG Würzburg, 18.08.2017 - W 6 S 17.771
Aberkennung einer polnischen Fahrerlaubnis - Wohnsitzerfordernis
- BVerwG, 18.07.2013 - 3 B 20.13
Gemeinsames Zentrum der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit in …
- VGH Bayern, 11.11.2013 - 11 B 12.1326
Ungültigkeit einer slowakischen EU-Fahrerlaubnis im Inland
- VG Würzburg, 15.05.2013 - W 6 K 12.1002
Erkenntnisquellen zur Feststellung eines Wohnsitzverstoßes
- VGH Bayern, 25.03.2013 - 11 B 12.1068
Tschechische EU-Fahrerlaubnis; Wohnsitzverstoß; vom Ausstellermitgliedstaat …
- VG Augsburg, 25.05.2016 - Au 7 S 16.258
Ungültigkeit eines tschechischen Führerscheins - Unbegründetheit des Antrages
- VG München, 12.05.2015 - M 1 S 15.1440
Entziehung/Aberkennung einer polnischen Fahrerlaubnis nach Nichtbeibringung eines …
- VG Berlin, 22.01.2013 - 4 L 425.12
Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis der Klasse B
- VGH Bayern, 15.10.2012 - 11 B 12.1178
Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland
- AG Hamburg-Harburg, 17.05.2011 - 619 Ds 53/11
Fahrerlaubnis, ausländische, Verzicht, inländische, Sperrfrist
- VG Köln, 10.01.2011 - 11 K 1800/10
Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland für Inhaber einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2010 - 16 B 1413/09
Berücksichtigungsfähiger Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis im Zusammenhang …
- VG München, 06.03.2018 - M 26 S 18.382
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 25.02.2013 - 11 BV 12.1697
Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis bei einem Verstoß gegen das …
- VG Cottbus, 15.08.2012 - 1 L 246/12
Recht der Fahrerlaubnisse einschl. Fahrerlaubnisprüfung
- VGH Bayern, 15.06.2012 - 11 AS 12.1122
Für sofort vollziehbar erklärte Vorlageverpflichtung zur Eintragung eines …
- VG Köln, 10.01.2011 - 11 L 1800/10
Anerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland; Aberkennung der …
- VG Bayreuth, 12.01.2010 - B 1 K 09.469
- VG Lüneburg, 16.10.2019 - 1 A 160/17
EU-Fahrerlaubnis; Feststellungsbescheid; Führerschein; Führerschein-Richtlinie; …
- VG Münster, 21.03.2019 - 10 K 2229/17
- VG München, 21.03.2018 - M 26 K 18.381
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2012 - 16 A 1494/12
Gebrauchmachung von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet
- VGH Bayern, 21.10.2010 - 11 CE 10.1480
Begriff des "Studenten" im Sinn von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie …
- VGH Bayern, 15.03.2010 - 11 CS 09.3010
Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO; fehlender …
- VG Magdeburg, 27.05.2020 - 1 B 56/20
Ersatz eines tschechischen Führerscheins nach Verlust
- VG Augsburg, 02.12.2019 - Au 7 K 19.621
Nichtannerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis
- VG München, 27.07.2016 - M 26 S 16.2187
Keine deutsche Fahrberechtigung nach tschechischer EU-Fahrerlaubnis ohne …
- VG Augsburg, 27.01.2013 - Au 7 S 13.13
Ausländische EU-Fahrerlaubnis; Verstoß gegen Wohnsitzerfordernis; Wohnsitz im …
- VG Ansbach, 07.01.2013 - AN 10 S 12.02157
Ausländische EU-Fahrerlaubnis; Verstoß gegen Wohnsitzerfordernis; Wohnsitz im …
- VGH Bayern, 13.07.2012 - 11 AE 12.1311
Vorläufige Verpflichtung der Fahrerlaubnisbehörde zur Anerkennung der …
- VGH Bayern, 18.05.2012 - 11 CS 12.420
Cannabiskonsum; Entzug der deutschen Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 09.05.2012 - 11 CS 11.2391
Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis
- VG Ansbach, 10.12.2019 - AN 10 S 19.02004
Wohnsitzerfordernis beim Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis
- VG München, 09.12.2019 - M 26 K 19.4513
Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis
- VG München, 08.05.2013 - M 6b K 12.2700
Kläger ist (mittlerweile) tschechischer Staatsbürger
- VGH Bayern, 09.07.2012 - 11 ZB 12.1483
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis
- VG Düsseldorf, 20.04.2010 - 6 L 328/10
Verpflichtung zur Anerkennung einer von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten …
- VGH Bayern, 28.12.2009 - 11 CS 09.1698
(Erfolglose) Beschwerde gegen Beschluss nach § 80 Abs. 5 VwGO; Feststellung der …
- VG Düsseldorf, 09.10.2009 - 14 K 3380/08
Entziehung einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 nach Erreichung eines Punktestandes …
- VG Gelsenkirchen, 02.10.2009 - 7 L 929/09
Anerkennung eines EU-Führerscheins; unbestreitbare Informationen aus dem …
- VG Augsburg, 24.04.2014 - Au 7 S 14.456
Ungültigkeit einer Tschechischen EU-Fahrerlaubnis im Inland; Verstoß gegen …
- BVerfG, 30.05.2013 - 3 C 18.12
Nichtanerkennug einer EU-Fahrerlaubnis wegen Wohnsitzverstoß
- VG Bayreuth, 16.04.2013 - B 1 K 12.481
Aberkennung des Rechts, von einem tschechischen Führerschein im Bundesgebiet …
- VG Augsburg, 18.07.2012 - Au 7 S 12.801
Aberkennung des Rechts, von einer österreichischen Fahrerlaubnis in Deutschland …
- VG Saarlouis, 04.05.2012 - 10 L 285/12
Anerkennung der Berechtigung, von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu …
- VG Berlin, 10.12.2010 - 20 L 121.10
Berechtigung des Inhabers einer im Ausland erworbenen Fahrererlaubnis zum Führen …
- VG Regensburg, 04.11.2010 - RO 5 K 09.1853
Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis mit Eintrag eines tschechischen Wohnsitzes vor …
- VG Bayreuth, 22.03.2016 - B 11 B 16.2007
Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis
- VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 10 S 15.205
EU-Fahrerlaubnis, Wohnsitzerfordernis, Wohnsitzverstoß, Ausstellermitgliedstaat, …
- VG Saarlouis, 18.07.2012 - 10 L 583/12
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren - Abänderungsverfahren - zur Beweisführung …
- VG Augsburg, 12.04.2012 - Au 7 E 12.432
Recht von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen
- VG München, 15.06.2010 - M 1 K 10.749
Anerkennung einer nach dem 19. Januar 2009 erworbenen tschechischen Fahrerlaubnis …