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   EuGH, 09.09.2010 - C-64/08   

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https://dejure.org/2010,1182
EuGH, 09.09.2010 - C-64/08 (https://dejure.org/2010,1182)
EuGH, Entscheidung vom 09.09.2010 - C-64/08 (https://dejure.org/2010,1182)
EuGH, Entscheidung vom 09. September 2010 - C-64/08 (https://dejure.org/2010,1182)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Nationale Regelung zur Errichtung eines Konzessionssystems für den Betrieb von Glücksspielen in Spielbanken - Vergabe der Konzessionen nur an Aktiengesellschaften mit Sitz im Inland - Vergabe sämtlicher ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Engelmann

    Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Nationale Regelung zur Errichtung eines Konzessionssystems für den Betrieb von Glücksspielen in Spielbanken - Vergabe der Konzessionen nur an Aktiengesellschaften mit Sitz im Inland - Vergabe sämtlicher ...

  • EU-Kommission PDF

    Engelmann

    Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Nationale Regelung zur Errichtung eines Konzessionssystems für den Betrieb von Glücksspielen in Spielbanken - Vergabe der Konzessionen nur an Aktiengesellschaften mit Sitz im Inland - Vergabe sämtlicher ...

  • EU-Kommission

    Engelmann

    Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Nationale Regelung zur Errichtung eines Konzessionssystems für den Betrieb von Glücksspielen in Spielbanken - Vergabe der Konzessionen nur an Aktiengesellschaften mit Sitz im Inland - Vergabe sämtlicher ...

  • Betriebs-Berater

    Glücksspiel-Monopol fällt auch in Österreich

  • vdai.de PDF

    Verstoß einer Regelung, die den Betrieb von Glücksspielen in Spielbanken ausschließlich Wirtschaftsteilnehmern mit Sitz im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats vorbehält, gegen Art. 43 EGV; Verstoß gegen das Transparenzgebot und den Gleichbehandlungsgrundsatz sowie das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Nationale Regelung zur Errichtung eines Konzessionssystems für den Betrieb von Glücksspielen in Spielbanken - Vergabe der Konzessionen nur an Aktiengesellschaften mit Sitz im Inland - Vergabe sämtlicher ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch "Ausländer" müssen sich um Glücksspielkonzession bewerben dürfen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - Die österreichischen Rechtsvorschriften, die das Recht zum Betrieb von Spielbanken Gesellschaften mit Sitz in Österreich vorbehalten, verstoßen gegen das Unionsrecht

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Engelmann

    Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Nationale Regelung zur Errichtung eines Konzessionssystems für den Betrieb von Glücksspielen in Spielbanken - Vergabe der Konzessionen nur an Aktiengesellschaften mit Sitz im Inland - Vergabe sämtlicher ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Glücksspiel-Monopol fällt auch in Österreich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Österreichs Beschränkungen von Spielbankkonzessionen auf Gesellschaften mit Sitz im Inland verstößt gegen EU-Recht - Kategorischer Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern mit Sitz in anderen Mitgliedstaat zur Bekämpfung von Kriminalität unverhältnismäßig ...

  • blogspot.com (Information zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Europäischer Gerichtshof verhandelt am 14. Januar 2010 österreichische und schwedische Glücksspiel-Vorlageverfahren

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Landesgerichts Linz (Österreich) eingereicht am 19. Februar 2008 - Strafverfahren gegen Ernst Engelmann

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Landesgerichts Linz - Auslegung der Art. 43 und 49 EG - Nationale Regelung, die den Betrieb von Glücksspielen in Kasinos ohne Konzession der zuständigen Behörde unter Androhung von Strafe verbietet, aber die Möglichkeit zur Erlangung einer ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2010, 821
  • DÖV 2010, 981
 
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Wird zitiert von ... (115)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 03.06.2010 - C-203/08

    Ein Mitgliedstaat darf den Betrieb von Glücksspielen im Internet verbieten

    Auszug aus EuGH, 09.09.2010 - C-64/08
    46 bis 48, vom 13. April 2010, Wall, C-91/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 33, und vom 3. Juni 2010, Sporting Exchange, C-203/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 39).

    Auch wenn das Transparenzgebot, das gilt, wenn die betreffende Dienstleistungskonzession für ein Unternehmen von Interesse sein kann, das in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem diese Konzession erteilt wird, ansässig ist, nicht unbedingt eine Ausschreibung vorschreibt, verpflichtet es doch die konzessionserteilende Stelle, zugunsten der potenziellen Bewerber einen angemessenen Grad an Öffentlichkeit sicherzustellen, der eine Öffnung der Dienstleistungskonzessionen für den Wettbewerb und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind (Urteil Sporting Exchange, Randnrn.

    Dass die Erteilung von Genehmigungen für den Betrieb von Spielbanken nicht mit Dienstleistungskonzessionsverträgen gleichzustellen ist, kann für sich allein nicht rechtfertigen, dass die Erfordernisse, die sich aus Art. 49 EG ergeben, insbesondere der Grundsatz der Gleichbehandlung und das Transparenzgebot, nicht beachtet werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Sporting Exchange, Randnr. 46).

    Besteht in einem Mitgliedstaat eine Regelung über die Erteilung von Genehmigungen, mit der rechtmäßige, von der Rechtsprechung anerkannte Zwecke verfolgt werden, kann eine solche Regelung keine Ermessensausübung der nationalen Behörden rechtfertigen, die geeignet ist, den Bestimmungen des Unionsrechts, insbesondere wenn sie Grundfreiheiten wie die im Ausgangsverfahren fraglichen betreffen, ihre praktische Wirksamkeit zu nehmen (vgl. u. a. Urteile Sporting Exchange, Randnr. 49, und Carmen Media Group, Randnr. 86).

    Zudem muss jedem, der von einer auf einem solchen Eingriff beruhenden einschränkenden Maßnahme betroffen ist, ein wirkungsvoller Rechtsweg offen stehen (vgl. Urteile Sporting Exchange, Randnr. 50, und Carmen Media Group, Randnr. 87).

  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

    Auszug aus EuGH, 09.09.2010 - C-64/08
    Für jede dieser Beschränkungen ist gesondert insbesondere zu prüfen, ob sie geeignet ist, die Verwirklichung des von dem fraglichen Mitgliedstaat geltend gemachten Ziels oder der von ihm geltend gemachten Ziele zu gewährleisten, und ob sie nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels oder dieser Ziele erforderlich ist (Urteile Placanica u. a., Randnr. 49, und vom 8. September 2010, Carmen Media Group, C-46/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 60).

    62 und 67; Placanica u. a., Randnr. 53, und Carmen Media Group, Randnr. 84).

    Besteht in einem Mitgliedstaat eine Regelung über die Erteilung von Genehmigungen, mit der rechtmäßige, von der Rechtsprechung anerkannte Zwecke verfolgt werden, kann eine solche Regelung keine Ermessensausübung der nationalen Behörden rechtfertigen, die geeignet ist, den Bestimmungen des Unionsrechts, insbesondere wenn sie Grundfreiheiten wie die im Ausgangsverfahren fraglichen betreffen, ihre praktische Wirksamkeit zu nehmen (vgl. u. a. Urteile Sporting Exchange, Randnr. 49, und Carmen Media Group, Randnr. 86).

    Zudem muss jedem, der von einer auf einem solchen Eingriff beruhenden einschränkenden Maßnahme betroffen ist, ein wirkungsvoller Rechtsweg offen stehen (vgl. Urteile Sporting Exchange, Randnr. 50, und Carmen Media Group, Randnr. 87).

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus EuGH, 09.09.2010 - C-64/08
    Es gibt nämlich mehrere Mittel, die Tätigkeit und die Konten dieser Wirtschaftsteilnehmer zu kontrollieren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. November 2003, Gambelli u. a., C-243/01, Slg. 2003, I-13031, Randnr. 74, vom 6. März 2007, Placanica u. a., C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Slg. 2007, I-1891, Randnr. 62, und Kommission/Spanien, Randnr. 39).

    Für jede dieser Beschränkungen ist gesondert insbesondere zu prüfen, ob sie geeignet ist, die Verwirklichung des von dem fraglichen Mitgliedstaat geltend gemachten Ziels oder der von ihm geltend gemachten Ziele zu gewährleisten, und ob sie nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels oder dieser Ziele erforderlich ist (Urteile Placanica u. a., Randnr. 49, und vom 8. September 2010, Carmen Media Group, C-46/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 60).

    Was erstens die begrenzte Zahl von Spielbankkonzessionen betrifft, ergeben sich aus dieser Begrenzung Hemmnisse für die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr (Urteil Placanica u. a., Randnrn.

    62 und 67; Placanica u. a., Randnr. 53, und Carmen Media Group, Randnr. 84).

  • EuGH, 06.10.2009 - C-153/08

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Auszug aus EuGH, 09.09.2010 - C-64/08
    Hierzu ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass eine Beschränkung wie die hier festgestellte, soweit sie eine Diskriminierung darstellt, nur dann mit dem Unionsrecht vereinbar ist, wenn sie einer ausdrücklichen Ausnahmebestimmung wie Art. 46 EG zugeordnet werden kann, d. h. der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit (Urteile vom 16. Januar 2003, Kommission/Italien, C-388/01, Slg. 2003, I-721, Randnr. 19, und vom 6. Oktober 2009, Kommission/Spanien, C-153/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 37).

    Es gibt nämlich mehrere Mittel, die Tätigkeit und die Konten dieser Wirtschaftsteilnehmer zu kontrollieren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. November 2003, Gambelli u. a., C-243/01, Slg. 2003, I-13031, Randnr. 74, vom 6. März 2007, Placanica u. a., C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Slg. 2007, I-1891, Randnr. 62, und Kommission/Spanien, Randnr. 39).

    Ferner ist die fragliche nationale Regelung nur dann gerechtfertigt, wenn sie geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (Urteil vom 9. März 2006, Kommission/Spanien, Randnr. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

    Auszug aus EuGH, 09.09.2010 - C-64/08
    60 und 61, vom 21. Juli 2005, Coname, C-231/03, Slg. 2005, I-7287, Randnrn.

    Eine derartige Ungleichbehandlung verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und stellt eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar, die nach den Art. 43 EG und 49 EG verboten ist, sofern sie nicht aus objektiven Gründen gerechtfertigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Coname, Randnr. 19, Parking Brixen, Randnr. 50, und vom 17. Juli 2008, ASM Brescia, C-347/06, Slg. 2008, I-5641, Randnrn.

  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus EuGH, 09.09.2010 - C-64/08
    16 bis 19, vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen, C-458/03, Slg. 2005, I-8585, Randnrn.

    Eine derartige Ungleichbehandlung verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und stellt eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar, die nach den Art. 43 EG und 49 EG verboten ist, sofern sie nicht aus objektiven Gründen gerechtfertigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Coname, Randnr. 19, Parking Brixen, Randnr. 50, und vom 17. Juli 2008, ASM Brescia, C-347/06, Slg. 2008, I-5641, Randnrn.

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus EuGH, 09.09.2010 - C-64/08
    Es gibt nämlich mehrere Mittel, die Tätigkeit und die Konten dieser Wirtschaftsteilnehmer zu kontrollieren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. November 2003, Gambelli u. a., C-243/01, Slg. 2003, I-13031, Randnr. 74, vom 6. März 2007, Placanica u. a., C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Slg. 2007, I-1891, Randnr. 62, und Kommission/Spanien, Randnr. 39).

    Vorbehaltlich einer Überprüfung durch das vorlegende Gericht ergibt sich jedoch, dass eine Begrenzung der Zahl der Konzessionen und damit der Spielbanken auf zwölf - was nach den Angaben der österreichischen Regierung einer Spielbank auf 750 000 Einwohner entspricht - im betroffenen Sektor bereits ihrem Wesen nach ermöglicht, die Gelegenheiten zum Spiel einzuschränken und damit ein Ziel des Allgemeininteresses zu erreichen, das durch das Unionsrecht anerkannt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Gambelli u. a., Randnrn.

  • EuGH, 17.07.2008 - C-347/06

    ASM Brescia - Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG - Konzession für die öffentliche

    Auszug aus EuGH, 09.09.2010 - C-64/08
    Eine derartige Ungleichbehandlung verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und stellt eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar, die nach den Art. 43 EG und 49 EG verboten ist, sofern sie nicht aus objektiven Gründen gerechtfertigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Coname, Randnr. 19, Parking Brixen, Randnr. 50, und vom 17. Juli 2008, ASM Brescia, C-347/06, Slg. 2008, I-5641, Randnrn.
  • EuGH, 13.04.2010 - C-91/08

    Wall - Dienstleistungskonzessionen - Vergabeverfahren - Transparenzgebot -

    Auszug aus EuGH, 09.09.2010 - C-64/08
    46 bis 48, vom 13. April 2010, Wall, C-91/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 33, und vom 3. Juni 2010, Sporting Exchange, C-203/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 39).
  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Auszug aus EuGH, 09.09.2010 - C-64/08
    Was drittens das Verfahren der Vergabe der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Konzessionen betrifft, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass Dienstleistungskonzessionen beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts zwar von keiner der Richtlinien erfasst werden, mit denen der Unionsgesetzgeber den Bereich des öffentlichen Auftragswesens geregelt hat, die öffentlichen Stellen, die solche Konzessionen vergeben, jedoch die Grundregeln der Verträge, insbesondere Art. 43 EG und 49 EG und das daraus folgende Transparenzgebot zu beachten haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Dezember 2000, Telaustria und Telefonadress, C-324/98, Slg. 2000, I-10745, Randnrn.
  • EuGH, 09.03.2006 - C-323/03

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EWG)

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

  • EuGH, 29.04.2004 - C-171/02

    Kommission / Portugal

  • EuGH, 12.07.1984 - 107/83

    Ordre des avocats au barreau des Paris / Klopp

  • EuGH, 16.01.2003 - C-388/01

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT ITALIEN, WEIL ES VORZUGSTARIFE FÜR DEN ZUGANG ZU

  • EuGH, 07.07.1988 - 143/87

    Stanton / Inasti

  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    Eine Maßnahme ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs geeignet, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, das angestrebte Ziel in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 2010, Engelmann, C-64/08, Slg. 2010, I-8244 ; Urteil vom 16. Dezember 2010, Josemans, C-137/09, Slg. 2010, I-13054 ; Urteil vom 21. Dezember 2011, Kommission/Österreich, C-28/09, Slg. 2011, I-13567 ), wobei er sich häufig auf die Prüfung beschränkt, ob die betreffende Maßnahme nicht als offensichtlich ungeeignet zur Verwirklichung des angestrebten Ziels erscheint (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Februar 1972, Schroeder/Bundesrepublik Deutschland, C-40/72, Slg. 1973, I-126 ; Urteil vom 21. Februar 1979, Stölting, C-138/78, Slg. 1979, I-713 ; Urteil vom 11. Juli 1987, Schräder, C-265/87, Slg. 1989, I-2263 ; Urteil vom 5. Oktober 1994, Bundesrepublik Deutschland/Rat, C-280/93, Slg. 1994, I-5039 ; Urteil vom 13. Mai 1997, Bundesrepublik Deutschland/Parlament und Rat, C-233/94, Slg. 1997, I-2441 ; Urteil vom 8. Februar 2000, Emesa Sugar, C-17/98, Slg. 2000, I-712 ; Urteil vom 10. Dezember 2002, British American Tobacco, C-491/01, Slg. 2002, I-11550 ; Urteil vom 14. Dezember 2004, Swedish Match, C-210/03, Slg. 2004, I-11900 ; Urteil vom 21. Juli 2011, Etimine, C-15/10, Slg. 2011, I-6725 ; Bast, in: Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Art. 5 EUV Rn. 73 ).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Gegen etwa rechtswidrige Ablehnungsentscheidungen standen wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung (zu diesen Anforderungen vgl. EuGH, Urteile vom 9. September 2010 - Rs. C-64/08, Engelmann - Slg. 2010 I-8219 , vom 19. Juli 2012 - Rs. C-470/11, SIA Garkalns - NVwZ 2012, 1162 sowie vom 24. Januar 2013 - Rs. C-186/11 und C-209/11, Stanleybet Int. Ltd. u.a. - ZfWG 2013, 95 ).
  • BGH, 27.02.2020 - 3 StR 327/19

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Handeln ohne behördliche Erlaubnis;

    Das verlangt ein behördliches Erlaubnisverfahren, das auf objektiven, nicht diskriminierenden und im Voraus bekannten Kriterien beruht und der Ermessensausübung durch die nationalen Behörden Grenzen setzt (EuGH, Urteile vom 3. Juni 2010 - C-203/08, Rs. Sporting Exchange, Slg. 2010, I-4695, 4735 Rn. 50; vom 8. September 2010 - C-46/08, Rs. Carmen Media Group Ltd., Slg. 2010, I-8149, 8175 Rn. 87; vom 9. September 2010 - C-64/08, Rs. Engelmann, Slg. 2010, I-8219, 8244 Rn. 54 f.; vom 19. Juli 2012 - C-470/11, Rs. GarkaIns, NVzW 2012, 1162 Rn. 42 f.).

    Schließlich muss jedem, der von einer auf einem solchen Eingriff beruhenden einschränkenden Maßnahme betroffen ist, ein effektiver gerichtlicher Rechtsbehelf offenstehen (vgl. EuGH, Urteile vom 3. Juni 2010 - C-203/08, Rs. Sporting Exchange, Slg. 2010, I-4695, 4735 Rn. 50; vom 8. September 2010 - C-46/08, Rs. Carmen Media Group Ltd., Slg. 2010, I-8149, 8175 Rn. 87; vom 9. September 2010 - C-64/08, Rs. Engelmann, Slg. 2010, I-8219, 8244 Rn. 55).

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