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   EuGH, 09.12.2009 - C-494/08 P   

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EuGH, 09.12.2009 - C-494/08 P (https://dejure.org/2009,4460)
EuGH, Entscheidung vom 09.12.2009 - C-494/08 P (https://dejure.org/2009,4460)
EuGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - C-494/08 P (https://dejure.org/2009,4460)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Prana Haus / HABM

    Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke PRANAHAUS - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel

  • EU-Kommission PDF

    Prana Haus / HABM

    Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke PRANAHAUS - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel

  • EU-Kommission

    Prana Haus / HABM

    Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke PRANAHAUS - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel“

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel der Prana Haus GmbH gegen das Urteil des Gerichts Erster Instanz (Achte Kammer) vom 17. September 2008 in der Rechtssache T-226/07, Prana Haus GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingelegt am 17. November 2008

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 17. September 2008, Prana Haus GmbH/HABM (T-226/07), mit dem das Gericht die Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 18. April 2007 abweist, mit der die Beschwerde ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 534
  • GRUR Int. 2010, 500
 
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Wird zitiert von ... (285)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus EuGH, 09.12.2009 - C-494/08
    Prana Haus trägt vor, da das Wortzeichen PRANAHAUS zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht beschreibend verwendet worden sei und eine künftige beschreibende Verwendung des Begriffs "Prana" ausgeschlossen werden könne, habe das Gericht den vor allem im Urteil vom 4. Mai 1999, Windsurfing Chiemsee (C-108/97 und C-109/97, Slg. 1999, I-2779), als Anwendungsvoraussetzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 anerkannten Grundsatz des Freihaltebedürfnisses falsch verstanden.

    Daher ist zu prüfen, ob das Zeichen, für das die Eintragung als Marke beantragt wird, von den beteiligten Verkehrskreisen gegenwärtig mit den betreffenden Waren oder Dienstleistungen in Verbindung gebracht wird oder ob vernünftigerweise zu erwarten ist, dass zukünftig eine solche Verbindung hergestellt wird (vgl. zu Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken [ABl. 1989, L 40, S. 1] Urteil Windsurfing Chiemsee, Randnr. 31).

  • EuGH, 06.02.2009 - C-17/08

    MPDV Mikrolab / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuGH, 09.12.2009 - C-494/08
    Was die erste Rüge der Rechtsmittelführerin anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass der beschreibende Charakter einer aus mehreren Wörtern zusammengesetzten Marke, wie sie Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits ist, teilweise für jeden ihrer Begriffe getrennt geprüft werden kann, aber auf jeden Fall auch für die Gesamtheit ihrer Bestandteile festgestellt werden muss (vgl. Beschlüsse vom 6. Februar 2009, MPDV Mikrolab/HABM, C-17/08 P, Randnr. 38, und HUP Uslugi Polska/HABM, Randnr. 30).

    Wenn allerdings dasselbe Eintragungshindernis einer Kategorie oder einer Gruppe von Waren oder Dienstleistungen entgegengehalten wird, kann sich die zuständige Behörde auf eine globale Begründung für alle betroffenen Waren oder Dienstleistungen beschränken (vgl. entsprechend Urteil vom 15. Februar 2007, BVBA Management, Training en Consultancy, C-239/05, Slg. 2007, I-1455, Randnr. 37, sowie Beschluss MPDV Mikrolab/HABM, Randnr. 34.

  • EuGH, 05.02.2004 - C-326/01

    Telefon & Buch / HABM

    Auszug aus EuGH, 09.12.2009 - C-494/08
    Im Übrigen ist für diese Verkehrskreise festzustellen, ob ein Zeichen die Merkmale der von den Anmeldungen erfassten Waren oder Dienstleistungen im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 bezeichnet oder bezeichnen könnte (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 5. Februar 2004, Telefon & Buch/HABM, C-326/01 P, Slg. 2004, I-1371, Randnr. 34).

    Für die Zurückweisung der Anmeldung eines beschreibenden Zeichens auf der Grundlage des Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 genügt es daher, dass die betroffenen Verkehrskreise sofort und ohne weiteres Nachdenken einen konkreten und direkten Bezug zwischen dem fraglichen Zeichen und den von den Anmeldungen erfassten Waren und Dienstleistungen herstellen können (vgl. in diesem Sinne Beschluss Telefon & Buch/HABM, Randnr. 33).

  • EuGH, 24.09.2009 - C-520/08

    HUP Uslugi Polska / HABM und Manpower

    Auszug aus EuGH, 09.12.2009 - C-494/08
    Die Würdigung der Tatsachen und Beweismittel ist somit, vorbehaltlich ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. Urteil vom 20. September 2007, Nestlé/HABM, C-193/06 P, Randnr. 53, sowie Beschluss vom 24. September 2009, HUP Uslugi Polska/HABM, C-520/08 P, Randnr. 35).

    Was die erste Rüge der Rechtsmittelführerin anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass der beschreibende Charakter einer aus mehreren Wörtern zusammengesetzten Marke, wie sie Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits ist, teilweise für jeden ihrer Begriffe getrennt geprüft werden kann, aber auf jeden Fall auch für die Gesamtheit ihrer Bestandteile festgestellt werden muss (vgl. Beschlüsse vom 6. Februar 2009, MPDV Mikrolab/HABM, C-17/08 P, Randnr. 38, und HUP Uslugi Polska/HABM, Randnr. 30).

  • EuGH, 13.02.2008 - C-212/07

    Indorata-Serviços e Gestão / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

    Auszug aus EuGH, 09.12.2009 - C-494/08
    Schon nach dem Wortlaut der Bestimmung genügt es, dass die Zeichen oder Angaben zu diesem Zweck verwendet werden können (vgl. Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg. 2003, I-12447, Randnr. 32, sowie Beschluss vom 13. Februar 2008, 1ndorata-Serviços e Gestão/HABM, C-212/07 P, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuGH, 09.12.2009 - C-494/08
    Schon nach dem Wortlaut der Bestimmung genügt es, dass die Zeichen oder Angaben zu diesem Zweck verwendet werden können (vgl. Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg. 2003, I-12447, Randnr. 32, sowie Beschluss vom 13. Februar 2008, 1ndorata-Serviços e Gestão/HABM, C-212/07 P, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.02.2007 - C-239/05

    BVBA Management, Training en Consultancy - Marken - Richtlinie 89/104/EWG -

    Auszug aus EuGH, 09.12.2009 - C-494/08
    Wenn allerdings dasselbe Eintragungshindernis einer Kategorie oder einer Gruppe von Waren oder Dienstleistungen entgegengehalten wird, kann sich die zuständige Behörde auf eine globale Begründung für alle betroffenen Waren oder Dienstleistungen beschränken (vgl. entsprechend Urteil vom 15. Februar 2007, BVBA Management, Training en Consultancy, C-239/05, Slg. 2007, I-1455, Randnr. 37, sowie Beschluss MPDV Mikrolab/HABM, Randnr. 34.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus EuGH, 09.12.2009 - C-494/08
    Zum anderen ist das Gericht auf dieses Argument jedenfalls ausdrücklich in Randnr. 34 des angefochtenen Urteils eingegangen, indem es in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung zum beschreibenden Charakter eines aus einer Wortverbindung zusammengesetzten Zeichens eine grammatikalische und syntaktische Untersuchung vorgenommen hat (vgl. in diesem Sinne zur Vornahme einer solchen Prüfung Urteil vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, Slg. 2004, I-1619, Randnr. 98).
  • EuG, 17.09.2008 - T-226/07

    Prana Haus / HABM (PRANAHAUS) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuGH, 09.12.2009 - C-494/08
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Prana Haus GmbH (im Folgenden: Prana Haus) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 17. September 2008, Prana Haus/HABM (PRANAHAUS) (T-226/07, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 18. April 2007 (Sache R 1611/2006-1, im Folgenden: streitige Entscheidung) über die Bestätigung der Zurückweisung ihrer Anmeldung des Wortzeichens PRANAHAUS abgewiesen hat.
  • EuGH, 20.09.2007 - C-193/06

    Nestlé / HABM

    Auszug aus EuGH, 09.12.2009 - C-494/08
    Die Würdigung der Tatsachen und Beweismittel ist somit, vorbehaltlich ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. Urteil vom 20. September 2007, Nestlé/HABM, C-193/06 P, Randnr. 53, sowie Beschluss vom 24. September 2009, HUP Uslugi Polska/HABM, C-520/08 P, Randnr. 35).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

  • BGH, 09.11.2016 - I ZB 43/15

    Stadtwerke Bremen - Markenschutz: Schutzhindernis der Täuschungseignung bei

    Für die Annahme einer zukünftig beschreibenden Angabe bedarf es allerdings der Feststellung, dass eine derartige Verwendung vernünftigerweise zu erwarten ist (vgl. EuGH, GRUR 1999, 723 Rn. 31 und 37 - Chiemsee; GRUR 2004, 674 Rn. 56 - Postkantoor; EuGH, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - C-494/08, GRUR 2010, 534 Rn. 53 - PRANAHAUS; BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - I ZB 21/00, GRUR 2003, 343, 344 = WRP 2003, 517 - Buchstabe "Z"; Beschluss vom 17. Juli 2003 - I ZB 10/01, GRUR 2003, 882, 883 = WRP 2003, 1226 - Lichtenstein).
  • BGH, 27.05.2021 - I ZB 21/20

    Black Friday

    Für die Annahme einer zukünftig beschreibenden Angabe bedarf es der Feststellung, dass eine derartige Verwendung vernünftigerweise zu erwarten ist (vgl. EuGH, GRUR 1999, 723 Rn. 31 und 37 - Windsurfing Chiemsee [Chiemsee]; GRUR 2004, 674 Rn. 56 - Koninklijke KPN Nederland [Postkantoor]; EuGH, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - C-494/08, GRUR 2010, 534 Rn. 53 - Prana Haus/HABM [PRANAHAUS]; BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - I ZB 21/00, GRUR 2003, 343, 344 = WRP 2003, 517 - Buchstabe "Z"; Beschluss vom 17. Juli 2003 - I ZB 10/01, GRUR 2003, 882, 883 [juris Rn. 16] = WRP 2003, 1226 - Lichtenstein).
  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 78/10

    Rheinpark-Center Neuss

    Das schließt aber nicht aus, dass sie sich auf eine globale Begründung für alle betroffenen Waren oder Dienstleistungen beschränken können, wenn dasselbe Eintragungshindernis einer Kategorie oder einer Gruppe von Waren oder Dienstleistungen entgegengehalten wird (EuGH, Urteil vom 15. Februar 2007 - C239/05, Slg. 2007, I1455 = GRUR 2007, 425 Rn. 37 f. - The Kitchen Company; Beschluss vom 9. Dezember 2009 - C494/08, Slg. 2009, I210 = GRUR 2010, 534 Rn. 46 - PRANAHAUS).
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