Rechtsprechung
| EuGH, 10.03.2011 - C-51/10 P |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen - Eintragung des Zeichens '1000' als Marke für Broschüren, Zeitschriften und Zeitungen - Angeblich beschreibender Charakter dieses Zeichens - Kriterien für die Anwendung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Verpflichtung des HABM, seine frühere Entscheidungspraxis zu berücksichtigen
- Telemedicus
"1000" als Gemeinschaftsmarke
- damm-legal.de
Art. 7 Abs. 1 lit. c EU-VO Nr. 40/94
Die Zahl "1000″ kann nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden / Zahlen als Marke
- Europäischer Gerichtshof
Agencja Wydawnicza Technopol / HABM
Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen - Eintragung des Zeichens "1000" als Marke für Broschüren, Zeitschriften und Zeitungen - Angeblich beschreibender Charakter dieses Zeichens - Kriterien für die Anwendung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Verpflichtung des HABM, seine frühere Entscheidungspraxis zu berücksichtigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gemeinschaftsmarke [Zeichen "1000"; Absolutes Eintragungshindernis infolge beschreibenden Charakters; Agencja Wydawnicza Technopol sp. z o.o. gegen HABM
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ziffern als Gemeinschaftsmarke
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Gemeinschaftsmarke - Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
"1000" nicht als Marke schützbar
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Zahl "1000" als Marke schutzfähig
- pfitzer-law.de (Kurzinformation)
Ziffer 1000 als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig?
- lto.de (Kurzinformation)
Zeichen "1000" ist nicht für die Waren und Dienstleistungen Broschüren, Zeitschriften einschließlich Rätselhefte und Tagespresse eintragungsfähig
Besprechungen u.ä.
- bbs-law.de (Entscheidungsbesprechung)
Markenschutz für die Zahl 1000?
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Rechtsmittel, eingelegt am 1. Februar 2010 von der Agencja Wydawnicza Technopol sp. z o. o. gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 19. November 2009 in der Rechtssache T-298/06, Agencja Wydawnicza Technopol sp. z o. o./Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Verfahrensgang
- EuG, 19.11.2009 - T-298/06
- EuGH, 10.03.2011 - C-51/10 P
Zeitschriftenfundstellen
- GRUR 2011, 1035
Wird zitiert von ... (31)
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2012 - C-90/11
Strigl - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Eintragungshindernisse und …
(11) - Vgl. dazu u. a. Urteile vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM (C-51/10 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung), Campina Melkunie (Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung) und vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley (C-191/01 P, Slg. 2003, I-12447, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).(15) - Vgl. in diesem Sinne Urteil Agencja Wydawnicza Technopol/HABM (Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
(18) - Vgl. dazu Urteil Agencja Wydawnicza Technopol/HABM (Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
(28) - Vgl. insbesondere Urteil Agencja Wydawnicza Technopol/HABM (Randnr. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 21.03.2012 - T-63/09
Gemeinschaftswortmarken SWIFT GTi und GTI für Kraftfahrzeuge; unbegründete …
Hierzu ist festzustellen, dass das HABM zwar verpflichtet ist, seine Befugnisse im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts, wie dem Grundsatz der Gleichbehandlung und dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung, auszuüben (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).Nach den beiden letztgenannten Grundsätzen muss das HABM im Rahmen der Prüfung der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke die bereits zu ähnlichen Anmeldungen ergangenen Entscheidungen berücksichtigen und besonderes Augenmerk auf die Frage richten, ob im gleichen Sinne zu entscheiden ist oder nicht (vgl. Urteil Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, oben in Randnr. 88 angeführt, Randnr. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (vgl. Urteil Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, oben in Randnr. 88 angeführt, Randnrn. 75 und 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 30.06.2011 - T-463/08
Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke DYNAMIC HD - Absolute …
Das HABM ist verpflichtet, seine Befugnisse im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts, wie dem Grundsatz der Gleichbehandlung und dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung, auszuüben (Urteil des Gerichtshofs vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 73).Nach diesen beiden letztgenannten Grundsätzen muss das HABM im Rahmen der Prüfung der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke die zu ähnlichen Anmeldungen ergangenen Entscheidungen berücksichtigen und besonderes Augenmerk auf die Frage richten, ob im gleichen Sinne zu entscheiden ist oder nicht (vgl. Urteil Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, Randnr. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (vgl. Urteil Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, Randnrn. 75 und 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 24.04.2012 - T-328/11
Beschreibendes Wortzeichen "EcoPerfect" für Haushaltsgeräte; unbegründete …
So kann auf der Grundlage von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 die Eintragung eines Zeichens nur dann verweigert werden, wenn vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass es von den beteiligten Verkehrskreisen tatsächlich als eine Beschreibung eines dieser Merkmale erkannt werden wird (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).Wie oben in Randnr. 16 ausgeführt worden ist, sind unter "Merkmalen" die leicht von den beteiligten Verkehrskreisen zu erkennenden Eigenschaften der für die Anmeldemarke beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zu verstehen (vgl. in diesem Sinne Urteil Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, Randnr. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, Randnrn. 73 bis 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 03.10.2012 - T-584/10
Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke …
Nach diesen beiden letztgenannten Grundsätzen muss das HABM im Rahmen der Prüfung der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke die zu ähnlichen Anmeldungen ergangenen Entscheidungen berücksichtigen und besonderes Augenmerk auf die Frage richten, ob im gleichen Sinne zu entscheiden ist oder nicht (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).Folglich kann sich kein an einem Verfahren vor dem HABM Beteiligter auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen, um eine identische Entscheidung zu erlangen (vgl. in diesem Sinne Urteil Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, Randnr. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 15.11.2011 - T-363/10
Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke RESTORE - Absolute …
Zwar wurde im Hinblick auf die Grundsätze der Gleichbehandlung und der ordnungsgemäßen Verwaltung entschieden, dass das HABM im Rahmen der Prüfung der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke die zu ähnlichen Anmeldungen ergangenen Entscheidungen berücksichtigen und besonderes Augenmerk auf die Frage richten muss, ob im gleichen Sinne zu entscheiden ist (vgl. entsprechend zu Art. 3 Abs. 1 Buchst. b und c der Richtlinie 89/104 Beschluss Bild digital und ZVS, Randnr. 17; Urteil des Gerichtshofs vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 74).Jedoch hat der Gerichtshof anschließend darauf hingewiesen, dass diese Grundsätze mit dem Gebot rechtmäßigen Handelns in Einklang gebracht werden müssen (Urteil Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, Randnr. 75).
- EuGH, 15.03.2012 - C-90/11
Marken - Richtlinie 2008/95/EG Eintragungshindernisse und Ungültigkeitsgründe …
Daher fehlt einem Zeichen, das in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen, für die es als Marke angemeldet wurde, im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie beschreibend ist, aus diesem Grund zwangsläufig die Unterscheidungskraft in Bezug auf diese Waren und Dienstleistungen im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie (vgl. Urteile Koninklijke KPN Nederland, Randnr. 86, und vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).Was Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie betrifft, so besteht das dieser Bestimmung zugrunde liegende Allgemeininteresse darin, sicherzustellen, dass die Zeichen, die eines oder mehrere Merkmale der Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung als Marke beantragt wird, beschreiben, von allen Wirtschaftsteilnehmern, die solche Waren oder Dienstleistungen anbieten, frei verwendet werden können (vgl. Urteil Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 31.01.2012 - T-378/09
Gemeinschaftsmarke SPA GROUP; unbegründete Aufhebungsklage der Spar …
Hierzu ist festzustellen, dass die Dienststellen des HABM zwar nach dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung im Rahmen der Prüfung der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke Entscheidungen, die zu ähnlichen Anmeldungen ergangen sind, berücksichtigen und besonderes Augenmerk auf die Frage richten müssen, ob im gleichen Sinne zu entscheiden ist oder nicht (Urteil des Gerichtshofs vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 73 und 74; vgl. ferner entsprechend Beschluss des Gerichtshofs vom 12. Februar 2009, Bild digital und ZVS, C-39/08 und C-43/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 17).Daraus folgt, dass sich niemand auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen kann, um eine identische Entscheidung zu erlangen (Urteil Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, oben in Randnr. 61 angeführt, Randnrn. 75 und 76; vgl. ferner entsprechend Beschluss Bild digital und ZVS, oben in Randnr. 61 angeführt, Randnr. 18).
- EuG, 14.07.2011 - T-222/10
Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke …
Die Dienststellen des HABM müssen zwar nach dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung im Rahmen der Prüfung der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke Entscheidungen berücksichtigen, die zu ähnlichen Anmeldungen ergangen sind, und besonderes Augenmerk auf die Frage richten, ob im gleichen Sinne zu entscheiden ist oder nicht (Urteil des Gerichtshofs vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 73 und 74; vgl. ferner entsprechend Beschluss des Gerichtshofs vom 12. Februar 2009, Bild digital und ZVS, C-39/08 und C-43/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 17).Daraus folgt, dass sich niemand auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen kann, um eine identische Entscheidung zu erlangen (Beschluss Bild digital und ZVS, oben in Randnr. 30 angeführt, Randnr. 18, und Urteil Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, oben in Randnr. 30 angeführt, Randnr. 76).
- EuGH, 26.04.2012 - C-307/11
Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 7 Abs. 1 …
Umgekehrt kann einem Zeichen aus anderen Gründen als wegen seines etwaigen beschreibenden Charakters die Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b fehlen (vgl. Urteil vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 46).Daher besteht zwischen dem Anwendungsbereich des Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 und dem ihres Art. 7 Abs. 1 Buchst. c eine gewisse Überschneidung, wobei sich aber Art. 7 Abs. 1 Buchst. b von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c dadurch unterscheidet, dass er alle Umstände erfasst, unter denen ein Zeichen nicht die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden vermag (vgl. Urteil Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, Randnr. 47).
- EuGH, 10.11.2011 - C-259/10
Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil B …
- EuG, 02.02.2012 - T-321/09
Beschreibendes Wortzeichen "arraybox" für technische Geräte und Dienstleistungen; …
- EuG, 14.12.2011 - T-166/11
Häfele GmbH & Co. KG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster …
- EuG, 14.12.2011 - T-531/10
Häfele GmbH & Co. KG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster …
- EuG, 14.12.2011 - T-425/10
Häfele GmbH & Co. KG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster …
- BPatG, 29.05.2012 - 33 W (pat) 517/11
- BPatG, 10.07.2012 - 33 W (pat) 47/11
- EuG, 29.11.2012 - T-171/11
- EuG, 08.11.2012 - T-415/11
- EuG, 16.10.2012 - T-371/11
- EuG, 23.09.2011 - T-251/08
Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke PASSION FOR BETTER FOOD …
- EuG, 15.12.2011 - T-377/09
Mövenpick Holding gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster …
- EuG, 07.06.2012 - T-492/09
Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Internationale Registrierung, in der …
- EuG, 16.05.2012 - T-580/10
Verwechselungsgefahr der Wortzeichen Kindertraum und Kinder für Papier- und …
- BPatG, 26.10.2011 - 28 W (pat) 522/11
- BPatG, 24.01.2012 - 33 W (pat) 509/11
EY - Markenschutz für Buchstabenfolge
- BPatG, 02.05.2011 - 28 W (pat) 504/11
- BPatG, 21.07.2011 - 28 W (pat) 521/11
- BPatG, 11.10.2011 - 28 W (pat) 591/10
- BPatG, 13.12.2011 - 33 W (pat) 502/10
- BPatG, 16.07.2012 - 25 W (pat) 92/11
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