Rechtsprechung
| EuGH, 10.05.2012 - C-357/10, C-358/10, 359/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Art. 3 EG, 10 EG, 43 EG, 49 EG und 81 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 2006/123/EG - Art. 15 und 16 - Konzession für Dienstleistungen der Abrechnung, Festsetzung und Beitreibung von Steuern und anderen Einnahmen der lokalen Gebietskörperschaften - Nationale Rechtsvorschriften - Mindestgesellschaftskapital - Verpflichtung
- EU-Kommission
Duomo Gpa
Art. 3 EG, 10 EG, 43 EG, 49 EG und 81 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 2006/123/EG - Art. 15 und 16 - Konzession für Dienstleistungen der Abrechnung, Festsetzung und Beitreibung von Steuern und anderen Einnahmen der lokalen Gebietskörperschaften - Nationale Rechtsvorschriften - Mindestgesellschaftskapital - Verpflichtung“
- Europäischer Gerichtshof
Duomo Gpa
Art. 3 EG, 10 EG, 43 EG, 49 EG und 81 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 2006/123/EG - Art. 15 und 16 - Konzession für Dienstleistungen der Abrechnung, Festsetzung und Beitreibung von Steuern und anderen Einnahmen der lokalen Gebietskörperschaften - Nationale Rechtsvorschriften - Mindestgesellschaftskapital - Verpflichtung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kapitalaufstockung für konzessionierte Gesellschaften zur Beitreibung von Steuern und anderen Einnahmen lokaler Gebietskörperschaften; Vorabentscheidungsersuchen des italienischen Tribunale amministrativo regionale per la Lombardia
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergabe - Mindestgesellschaftskapital als Vergabevoraussetzung: Zulässig?
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Niederlassungsfreiheit und lokale Besteuerung
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Freier Dienstleistungsverkehr - Das Unionsrecht über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr lässt es nicht zu, einen Wirtschaftsteilnehmer zu verpflichten, sein Gesellschaftskapital auf 10 Mio. Euro aufzustocken, um zur Beitreibung lokaler Abgaben berechtigt zu sein
Verfahrensgang
- EuGH, 16.09.2010 - C-357/10
- Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2011 - C-357/10
- EuGH, 10.05.2012 - C-357/10, C-358/10, 359/10
Zeitschriftenfundstellen
- NZBau 2012, 714
Wird zitiert von ...
- EuGH, 19.07.2012 - C-470/11
Art. 49 EG - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs - …
Dennoch kann die Antwort des Gerichtshofs, wie aus der Rechtsprechung hervorgeht, dem vorlegenden Gericht auch unter derartigen Umständen von Nutzen sein, insbesondere dann, wenn sein nationales Recht vorschreiben sollte, dass einem inländischen Staatsangehörigen die gleichen Rechte zustehen, die einem Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats in der gleichen Lage kraft Unionsrecht zustünden (vgl. in diesem Sinne Urteil Blanco Pérez und Chao Gómez, Randnr. 39, und Urteil vom 10. Mai 2012, Duomo Gpa, C-357/10 bis C-359/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 28).Ist der Wirtschaftsteilnehme r dagegen nicht im Empfängermitgliedstaat niedergelassen, so ist er ein grenzüberschreitender Dienstleister, der unter den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs nach Art. 49 EG fällt (vgl. Urteil Duomo Gpa, Randnr. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
"Dienstleistungen" im Sinne von Art. 49 EG sind dagegen alle Dienstleistungen, die nicht in stabiler und kontinuierlicher Weise von einer Niederlassung im Empfängermitgliedstaat aus angeboten werden (vgl. Urteil Duomo Gpa, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Aus der Rechtsprechung geht auch hervor, dass der EG-Vertrag keine Vorschrift enthält, die eine abstrakte Bestimmung der Dauer oder Häufigkeit ermöglicht, ab der die Erbringung einer Dienstleistung oder einer bestimmten Art von Dienstleistung nicht mehr als eine Dienstleistungserbringung angesehen werden kann, so dass der Begriff "Dienstleistung" im Sinne des Vertrags Dienstleistungen ganz unterschiedlicher Art umfassen kann, einschließlich solcher, deren Erbringung sich über einen längeren Zeitraum, bis hin zu mehreren Jahren, erstreckt (vgl. Urteil Duomo Gpa, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
