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   EuGH, 10.07.2008 - C-156/07   

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https://dejure.org/2008,27377
EuGH, 10.07.2008 - C-156/07 (https://dejure.org/2008,27377)
EuGH, Entscheidung vom 10.07.2008 - C-156/07 (https://dejure.org/2008,27377)
EuGH, Entscheidung vom 10. Juli 2008 - C-156/07 (https://dejure.org/2008,27377)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Aiello u.a.

    Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - Bau einer Straße in Mailand

  • EU-Kommission PDF

    Aiello u.a.

    Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - Bau einer Straße in Mailand

  • EU-Kommission

    Aiello u.a.

    Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - Bau einer Straße in Mailand“

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Aiello u.a.

    Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - Bau einer Straße in Mailand

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien) eingereicht am 21. März 2007 - Salvatore Aiello u. a. / Comune di Milano, der Bürgermeister der Comune di Milano, Comitato tecnico-scientifico per l'emergenza del traffico e della mobilità nella città di ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung der Art. 2 und 4 des Anhangs III der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 175, S. 40) - Auswahlkriterien, die bei der Prüfung eines Projekts zu ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 10.05.2001 - C-223/99

    Agorà

    Auszug aus EuGH, 10.07.2008 - C-156/07
    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. insbesondere Urteil vom 10. Mai 2001, Agorà und Excelsior, C-223/99 und C-260/99, Slg. 2001, I-3605, Randnr. 18).

    Zudem kann der Gerichtshof es nur ablehnen, über eine von einem nationalen Gericht zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage zu befinden, wenn offensichtlich ist, dass die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, um die das vorlegende Gericht ersucht, in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. insbesondere Urteil Agorà und Excelsior, Randnr. 20).

  • EuGH, 23.11.2006 - C-486/04

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 10.07.2008 - C-156/07
    Dieser den Mitgliedstaaten eingeräumte Ermessensspielraum hat jedoch seine Grenzen in der in Art. 2 Abs. 1 dieser Richtlinie enthaltenen Verpflichtung, die Projekte, bei denen insbesondere aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standortes mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, einer Prüfung in Bezug auf ihre Auswirkungen zu unterziehen (vgl. insbesondere Urteil vom 23. November 2006, Kommission/Italien, C-486/04, Slg. 2006, I-11025, Randnr.53).
  • EuGH, 04.12.1997 - C-207/96

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 10.07.2008 - C-156/07
    Ebenso hat der Gerichtshof entschieden, dass eine Richtlinie mit unbestreitbarer Verbindlichkeit und mit der Konkretheit, Bestimmtheit und Klarheit umgesetzt werden muss, die notwendig sind, um dem Erfordernis der Rechtssicherheit zu genügen, das, soweit die Richtlinie Rechte für Einzelne begründen soll, verlangt, dass die Begünstigten in die Lage versetzt werden, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen (Urteil vom 4. Dezember 1997, Kommission/Italien, C-207/96, Slg. 1997, I-6869, Randnr. 26).
  • EuGH, 30.11.2006 - C-32/05

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

    Auszug aus EuGH, 10.07.2008 - C-156/07
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass jeder Mitgliedstaat, der Adressat einer Richtlinie ist, die Verpflichtung hat, in seiner nationalen Rechtsordnung alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die volle Wirksamkeit der Richtlinie gemäß ihrer Zielsetzung zu gewährleisten (Urteil vom 30. November 2006, Kommission/Luxemburg, C-32/05, Slg. 2006, I-11323, Randnr. 32).
  • EuGH, 24.10.1996 - C-72/95

    Kraaijeveld u.a.

    Auszug aus EuGH, 10.07.2008 - C-156/07
    Es ist indessen auch darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 85/337 einen ausgedehnten Anwendungsbereich und einen sehr weiten Zweck hat (vgl. Urteile vom 24. Oktober 1996, Kraaijeveld u. a., C-72/95, Slg. 1996, I-5403, Randnr. 31, und vom 16. September 2004, Kommission/Spanien, C-227/01, Slg. 2004, I-8253, Randnr. 46) und dass sie in diesem Geist anzuwenden ist.
  • EuGH, 16.09.2004 - C-227/01

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 10.07.2008 - C-156/07
    Es ist indessen auch darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 85/337 einen ausgedehnten Anwendungsbereich und einen sehr weiten Zweck hat (vgl. Urteile vom 24. Oktober 1996, Kraaijeveld u. a., C-72/95, Slg. 1996, I-5403, Randnr. 31, und vom 16. September 2004, Kommission/Spanien, C-227/01, Slg. 2004, I-8253, Randnr. 46) und dass sie in diesem Geist anzuwenden ist.
  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus EuGH, 10.07.2008 - C-156/07
    Der Gerichtshof ist jedoch befugt, dem nationalen Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, über die Frage der Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht zu entscheiden (Urteil vom 6. März 2007, Placanica u. a., C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Slg. 2007, I-1891, Randnr. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.03.2011 - C-275/09

    Brussels Hoofdstedelijk Gewest u.a. - Richtlinie 85/337/EWG -

    Darüber hinaus gebietet Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 85/337 jedenfalls nicht, dass jedes Projekt, das erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben kann, dem in der Richtlinie vorgesehenen Prüfungsverfahren unterzogen wird, sondern schreibt ein solches Verfahren nur für die in den Anhängen I und II der Richtlinie genannten Projekte vor (Beschluss vom 10. Juli 2008, Aeillo u. a., C-156/07, Slg. 2008, I-5215, Randnr. 34).
  • EuGH, 25.05.2023 - C-575/21

    Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung darf bei einem

    Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass ein Mitgliedstaat nicht, ohne gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2011/92 zu verstoßen, ausdrücklich oder stillschweigend eines oder mehrere der in Anhang III dieser Richtlinie genannten Kriterien ausschließen kann, da für die Frage, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, je nach dem konkreten Projekt des Anhangs II der Richtlinie jedes dieser Kriterien relevant sein kann (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 10. Juli 2008, Aiello u. a., C-156/07, EU:C:2008:398, Rn. 50).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-243/15

    Lesoochranárske zoskupenie VLK - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus -

    42 - Siehe in diesem Sinne Beschluss vom 10. Juli 2008, Aiello u. a. (C-156/07, EU:C:2008:398, Rn. 34).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2010 - C-275/09

    Brussels Hoofdstedelijk Gewest u.a. - Umweltverträglichkeitsprüfung - Begriff

    6 - Beschluss vom 10. Juli 2008, Aiello u. a. (C-156/07, Slg. 2008, I-5215, Randnr. 34).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2014 - C-531/13

    Kornhuber u.a. - Umwelt - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung

    11 - Urteile Kraaijeveld u. a. (C-72/95, EU:C:1996:404, Rn. 31), WWF u. a. (C-435/97, EU:C:1999:418, Rn. 40), Kommission/Spanien (C-227/01, EU:C:2004:528, Rn. 46), Kommission/Italien (C-486/04, EU:C:2006:732, Rn. 37), Abraham u. a. (C-2/07, EU:C:2008:133, Rn. 32), Ecologistas en Acción-CODA (C-142/07, EU:C:2008:445, Rn. 28), Umweltanwalt von Kärnten (C-205/08, EU:C:2009:767, Rn. 48), Brussels Hoofdstedelijk Gewest u. a. (C-275/09, EU:C:2011:154, Rn. 29), Kommission/Spanien (C-404/09, EU:C:2011:768, Rn. 79), Kommission/Spanien (C-560/08, EU:C:2011:835, Rn. 103) und Iberdrola Distribución Eléctrica (C-300/13, EU:C:2014:188, Rn. 22), sowie Beschluss Aiello u. a. (C-156/07, EU:C:2008:398, Rn. 33).
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