Rechtsprechung
   EuGH, 10.07.2008 - C-413/06 P   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen - Gemeinschaftsunternehmen Sony BMG - Anfechtung der Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission, mit der ein Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wurde - Gerichtliche Kontrolle - Umfang - Beweisanforderungen - Rolle der Mitteilung der Beschwerdepunkte - Verstärkung oder Begründung einer kollektiven marktbeherrschenden Stellung - Begründung von Entscheidungen über die Genehmigung eines Zusammenschlusses - Verwendung vertraulicher Informationen

  • Europäischer Gerichtshof

    Bertelsmann und Sony Corporation of America / Impala

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen - Gemeinschaftsunternehmen Sony BMG - Anfechtung der Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission, mit der ein Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wurde - Gerichtliche Kontrolle - Umfang - Beweisanforderungen - Rolle der Mitteilung der Beschwerdepunkte - Verstärkung oder Begründung einer kollektiven beherrschenden Stellung - Begründung von Entscheidungen, mit denen ein Zusammenschluss genehmigt wird - Verwendung vertraulicher Informationen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • 123recht.net (Pressemeldung, 10.7.2008)

    Streit um Sony BGM dauert an // Fusionsverbot aufgehoben

  • wkdis.de (Kurzinformation)

    Aufhebung des Urteils des EuG zum Gemeinschaftsunternehmen Sony BMG

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUM GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN SONY BMG AUF

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  • Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)

    EuGH hebt EuG-Urteil gegen Fusionsgenehmigung in Sachen Gemeinschaftsunternehmen Sony BMG auf

  • heise.de (Pressebericht, 10.07.2008)

    Sony BMG: Europäischer Gerichtshof hebt Urteil gegen Fusionsgenehmigung auf

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Fusionsgenehmigung in Sachen Gemeinschaftsunternehmen Sony BMG

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 10. Oktober 2006 von der Bertelsmann AG und der Sony Corporation of America gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 13. Juli 2006 in der Rechtssache T-464/04, Independent Music Publishers and Labels Association (Impala, internationale Vereinigung) / Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2008, I-4951



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Wird zitiert von ... (48)  

  • EuGH, 15.11.2012 - C-539/10  

    Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Bekämpfung des

    Wie sich jedoch insbesondere aus Art. 117 § 2 der Verfahrensordnung ergibt, setzt ein Anschlussrechtsmittel - unabhängig von seiner Bezeichnung - voraus, dass mit ihm die vollständige oder teilweise Aufhebung des angefochtenen Urteils unter einem Gesichtspunkt beantragt wird, der in der Rechtsmittelschrift nicht geltend gemacht worden ist (vgl. Urteil vom 10. Juli 2008, Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala, C-413/06 P, Slg. 2008, I-4951, Randnr. 186).
  • BGH, 08.06.2010 - KVR 4/09  

    Springer/Pro Sieben II

    Dabei ist insbesondere von Bedeutung, ob aufgrund der Marktstruktur mit einem dauerhaft einheitlichen Verhalten der Mitglieder des Oligopols zu rechnen ist, weil ein solches Verhalten aufgrund der Merkmale des relevanten Marktes und deren Änderung durch den Zusammenschluss wirtschaftlich vernünftig und daher ratsam ist, um den gemeinsamen Gewinn durch Beeinflussung der Wettbewerbsfaktoren zu maximieren (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Juli 2008 - C-413/06, Slg. 2008, I-4951 = WuW/E EU-R 1498 Rn. 121 f. - Bertelsmann/Impala; BGH, Beschluss vom 11. November 2008 - KVR 60/07, BGHZ 178, 285 Rn. 39 - E.ON/Stadtwerke Eschwege; Beschluss vom 20. April 2010 - KVR 1/09, WuW/E DE-R 2905 Rn. 55 - Phonak/GN Store).
  • BGH, 06.12.2011 - KVR 95/10  

    Total/OMV

    Insbesondere ist von Bedeutung, ob aufgrund der Marktstruktur mit einem dauerhaft einheitlichen Verhalten der Mitglieder des Oligopols zu rechnen ist, weil ein solches Verhalten aufgrund der Merkmale des relevanten Marktes und deren Änderung durch den Zusammenschluss wirtschaftlich vernünftig ist, um den gemeinsamen Gewinn durch Beeinflussung von Wettbewerbsfaktoren zu maximieren (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Juli 2008 - C-413/06, Slg. 2008, I-4951 = WuW/E EU-R 1498 Rn. 121 f. - Bertelsmann/Impala; BGHZ 178, 285 Rn. 39 - E.ON/Stadtwerke Eschwege; BGH, Beschluss vom 20. April 2010 - KVR 1/09, WuW/E DE-R 2905 Rn. 55 - Phonak/GN Store; Beschluss vom 8. Juni 2010 - KVR 4/09, WuW/E DE-R 3067 Rn. 20 - Springer/ ProSieben II).
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